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Parksituation am Eingang des BWK-Geländes

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Academic year: 2022

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Der Senator für Inneres

Der Senator für Inneres

Contrescarpe 22/24, 28203 Bremen

Ortsamt Blumenthal.

Landrat-Christians-Str. 99a 28779 Bremen

Hansestadt

BrfffrH::n

Ortsarrrt E.!;!,

11", •1-,

d.hal

Eing.: 11. NOV. 2019

Beiratsbeschluss vom 09.09.2019 - Parksituation Eingang BWK Sehr geehrter Herr Nowack,

Freie

Hansestadt Bremen

Auskunft erteilt Zimmer Tel.: +49 421 E-mail:

Datum und Zeichen Ihres Schreibens:

Mein Zeichen

(bitte bei Antworten angeben) Bremen, 24.10.2019

zunächst vielen Dank für die Übersendung des Beiratsbeschlusses Blumenthal vom 09.09.2019 zur Parksituation im Eingangsbereich der BWK.

Der Beirat weist darauf hin, dass mit Beginn der Kopfsteinpflasterung in diesem Bereich die Fläche als Spielstraße (Verkehrszeichen 325.1) ausgewiesen sei, was heiße, dass (außerhalb gekennzeichneter, Flächen) nicht geparkt werden dürfe. Eine entsprechende Kennzeichnung sei für den benannten Be­

reich nicht vorhanden. Mit dem Beschluss fordert der Beirat Blumenthal die Klärung der Situation durch Polizei und Ordnungsamt, um das offensichtlich rechtswidrige Parken zu unterbinden.

Zunächst entschuldige ich mich und bedauere die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Die Beantwor­

tung bedurfte aber der Abstimmung mit den beteiligten Ämtern. Dies hat einige Zeit in Anspruch ge­

nommen.

Eingang Contrescarpe 24 Eingang Schulhof

[�

Dienstgebäude Contrescarpe 22/24 28203 Bremen

Bus / Straßenbahn Hauptbahnhof Theater am

Sprechzeiten Bremer Landesbank

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Seite 2 von 2 Seiten, Senator für Inneres

Das zu dieser Fragestellung befragte Amt für Straßen und Verkehr bestätigt die Rechtsauffassung des Beirats. Es führt aus, die Straße „An der Wollkämmerei" sei als Spielstraße (VZ 325.1) ausgewiesen.

Nach § 42 Absatz 2 StVO sei in Anlage 3 zu VZ 325.1 festgelegt, ,,wer ein Fahrzeug führt, darf außer­

halb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen". Eine solche Kennzeichnung sei in der Straße nicht vorhanden.

Dadurch, dass im Bereich_ der bena.nnten Spielstraße gesonderte Parkplätze oder Parkflächen nicht ausgewiesen sind, ist das Parken in diesem Bereich in der Tat nicht erlaubt.

Ich habe das Ordnungsamt auf die Parksituation hingewiesen. Der benannte Bereich wird zukünftig •im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten temporär bestreift. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die getroffenen Erkenntnisse keine Verschiebung der Schwerpunktsetzung in der Arbeit der Verkehrsüber­

wachung rechtfertigen. Im Rahmen des Streifendienstes werden alle Fahrzeuge verwarnt, die außer­

halb der gekennzeichneten Flächen parken.

Einer Veröffentlichung dieses Antwortschreibens auf der Internetseite des Ortsamtes steht nichts ent­

gegen.

Mit freundlichen Grüßen

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