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2 Lärm

2.2 LKW-Verkehr

2.2.1 Innenstadt & Äußere Tübinger Straße

Prüfen: Lenkung aus/in das Gewerbegebiet Buch/SOL muss immer über die B464 erfolgen. Prüfen, ob die gesamte Innenstadt so ausgewiesen werden kann, dass für LKW „Lieferverkehr frei“ gilt.

Die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken kann aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung, zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße oder zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen prinzipiell beschränkt oder verboten werden. Diese Befugnis wird aber dahingehend modifiziert, dass die Voraussetzung für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs eine besondere örtliche Gefahrenlage ist, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 S. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)).

Die Beeinträchtigungen müssen jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und damit zugemutet werden kann. Dabei wird zwischen Tag und Nacht sowie reinen Wohngebieten, Mischgebieten, Gewerbegebiete usw. unterschieden. Die geltenden Immissionsgrenzwerte können in § 2 Abs. 1 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-Verordnung - 16. BImSchV)1 eingesehen werden.

Nach der Lärmwirkungsforschung liegen Werte ab 65 db(A) am Tag und 55 db(A) in der Nacht im gesundheitskritischen Bereich (vgl. VGH BW 10, S2449/17, Rn.

36). Werden die in § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV geregelten Immissionswerte von 59 db(A)/64 dB(A) bei Tag und 49 db(A)/54 dB(A) bei Nacht überschritten, haben die Lärmbetroffenen einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen (vgl. VGH BW 10, S2449/17, Rn. 33).

Die Anordnung eines allgemeinen LKW-Durchfahrtsverbots bedarf der Zustimmung der höheren Verkehrsbehörde gemäß VwV zu § 45 Abs. 1 bis 1e Ziffer V StVO.

Aufgrund der parallel zur Innenstadt verlaufenden Bundesstraße B464 wird Holzgerlingen nicht zur reinen Durchfahrt genutzt. Der vorhandene LKW-Verkehr beliefert die in der Innenstadt ansässigen Firmen und Geschäfte. Dieser Verkehr lässt sich auch mit der Anordnung eines LKW-Durchfahrtsverbots nicht vermeiden.

Mit ihrer Lage hat die Stadt Holzgerlingen im Vergleich zu zahlreichen anderen Kommunen den Vorteil, nicht von erheblichem LKW-Lärm betroffen zu sein.

Vom Durchgangsverkehr betroffen ist vornehmlich die äußere Tübinger Straße.

Aktuell herrscht dort ein Durchfahrtsverbot für LKW in der Nacht (22-6 Uhr), das sich grundsätzlich auf ein ganzheitliches Durchfahrtsverbot, beschildert mit Zeichen 253, ausweiten lässt.

Grundsätzlich gilt bei solchen Anordnungen: Erst wenn die Aufstellung eines LKW-Durchfahrtsverbotsschild eine Schallentlastung um 3 db(A) bewirkt, wäre die Anordnung statthaft. Eine vorherige Verkehrszählung und Messung der Lärmwerte ist hier erforderlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich die Problematik durch die Verlagerung des LKW-Durchgangsverkehrs nicht auflöst. Auch unmittelbar an der Erlachstraße befinden sich Wohneinheiten und -gebiete, sodass sich lediglich die von Lärm und Abgasen betroffenen Anwohner ändern.

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Speziell in der äußeren Tübinger Straße sollte nochmals eine entsprechende Verkehrszählung und Lärmmessung durchgeführt werden. Die Verkehrszählung

1 Die Verkehrslärmschutz-Verordnung kann online eingesehen werden:

kann durch das bereits vorhandene Verkehrszählgerät der Stadt erfolgen. Die Lärmmessung muss über das Landratsamt erfolgen. Die Verwaltung soll mit der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen beauftragt werden. So kann ermittelt werden, wie hoch das LKW-Aufkommen dort tatsächlich ist, sowohl tagsüber als auch nachts während des Durchfahrtsverbots. Auf Grundlage der tatsächlich ermittelten Daten sollten dann ggfs. weitere Maßnahmen abgeleitet werden.

2.2.2 Verschwenkungen, Ausbuchtungen, Pflanzinseln

In mehreren Straßen Holzgerlingens wurden im Laufe der Jahre bauliche Ausbuchtungen und Pflanzinseln installiert. Diese sollen in baulich eher gerade angelegten Straßenzügen ein zu schnelles Fahren der Autofahrer verhindern, da sie eine optische Unterbrechung darstellen. Die Straßen werden dadurch verschmälert, was wiederum dazu führt, dass bei Gegenverkehr angehalten und wieder angefahren werden muss.

Der durch die Anfahrtsgeräusche entstehende Lärm sowie die Unterbrechung des Verkehrsflusses durch die Ausbuchtungen wurden im Bürgerforum zur Sprache gebracht.

Empfehlung der Stadtverwaltung

Ein Rückbau der Ausbuchtungen an der äußeren Tübinger Straße wäre aus Sicht der Verwaltung eher kontraproduktiv, da die freie Durchfahrt LKW eher zum geradeaus fahren verleitet, anstatt die bevorzugte Route über die Rudolf-Diesel-Straße zu nehmen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind durch die Insel zur Reduzierung der Geschwindigkeit gezwungen, was die Erhöhung der Sicherheit zur Folge hat.

Die Stadtverwaltung stuft im Ergebnis die positiven Effekte der Ausbuchtungen höher ein als die negativen Auswirkungen (Anfahrgeräusche, Unterbrechung Verkehrsfluss). Ein genereller Rückbau der Ausbuchtungen wird daher nicht empfohlen.

2.2.3 Einfädelspuren B464

Kreuzung Tübinger Straße/B464

Der Stadtverwaltung liegt seit September 2018 eine Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Böblingen zur Vollsignalisierung der Kreuzung Tübinger Straße/B 464 vor. Die Maßnahme wurde angeordnet, da die Kreuzung durch die Unfallkommission als Unfallhäufungsstelle eingestuft wurde.

Die Maßnahme ist durch das Amt für Straßenbau des Landratsamtes Böblingen umzusetzen und sollte ursprünglich in 2019 ausgeführt werden. Wann genau diese durchgeführt wird, ist bisher nicht bekannt. Die Stadt Holzgerlingen muss sich an dieser Maßnahme mit rund 60.000 € beteiligen. Aufgrund der geplanten Vollsignalisierung der Kreuzung erscheint die Herstellung einer Einfädelspur für

LKW entlang der B464 für obsolet. Die Situation soll nach Herstellung der Vollsignalisierung beobachtet werden. Gegebenenfalls soll das Thema Einfädelspur dann wieder aufgenommen werden.

Abbiegespur B464 am Holzgerlinger First in Richtung Böblingen

Die Stadtverwaltung führt derzeit Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Böblingen bezüglich einer Verlängerung der Abbiegespur am oben genannten Knotenpunkt. Aufgrund von personellen Veränderungen im Straßenbauamt des Landratsamtes sind die Gespräche ins Stocken geraten.

Sobald die personelle Nachfolge feststeht sollen die Gespräche wieder aufgenommen werden.