• Keine Ergebnisse gefunden

ENERGIEAUSWEIS Ist-Zustand Wohnung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "ENERGIEAUSWEIS Ist-Zustand Wohnung"

Copied!
23
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ist-Zustand

ENERGIEAUSWEIS

Wohnung

Attemsallee 34a 8472 Straß in Steiermark

REAL BAU GMBH.

Ing. Martin Leber Baumeister Altenmarkt 10b

8430 Leibnitz

+43 (0) 664 514 74 80 office@baumeister-leber.at

25.11.2021

(2)

BEZEICHNUNG Gebäude(-teil) Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort

Katastralgemeinde Baujahr

Letzte Veränderung

KG-Nr.

Seehöhe Grundstücksnr.

Wohnung Wohnung

Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Attemsallee 34a

8472 Straß in Steiermark 375/4

1982

Straß 66179 254 m Umsetzungsstand Ist-Zustand

GEE,SK 2eq,SK f

SK CO

Ref,SK PEB HWB SPEZIFISCHER REFERENZ-HEIZWÄRMEBEDARF, PRIMÄRENERGIEBEDARF,

KOHLENDIOXIDEMISSIONEN und GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR jeweils unter STANDORTKLIMA-(SK)-Bedingungen

D

F

G

D

Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an.

HWBRef: DerReferenz-Heizwärmebedarfist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.

WWWB: DerWarmwasserwärmebedarfist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.

HEB: BeimHeizenergiebedarfwerden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasser- wärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteilung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie.

HHSB: DerHaushaltsstrombedarfist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.

Er entspricht in etwa dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines österreichischen Haushalts.

RK: DasReferenzklima ist ein virtuelles Klima. Es dient zur Ermittlung von Energiekennzahlen.

EEB: DerEndenergiebedarfumfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf).

fGEE: DerGesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).

PEB: DerPrimärenergiebedarfist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEBern.) und einen nicht erneuerbaren (PEBn.ern.) Anteil auf.

CO2eq: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnendenäquivalenten Kohlendioxidemissionen (Treibhausgase), einschließlich jener für Vorketten.

SK: DasStandortklimaist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert.

Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. 2018/844/EU vom 30. Mai 2018 und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren für Primärenergie und Kohlendioxidemissionen ist für Strom: 2013-09 – 2018-08, und es wurden übliche Allokationsregeln unterstellt.

Energieausweis für Wohngebäude

OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: April 2019

Seite 1 p2021,112204 REPEA19 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(3)

GEBÄUDEKENNDATEN

Brutto-Grundfläche (BGF) 82,5 m²

charakteristische Länge (lc) 2,10 m mittlerer U-Wert 0,91 W/m²K Heiztage

Brutto-Volumen (V )

Gebäude-Hüllfläche (A) Norm-Außentemperatur

Bezugsfläche (BF) Heizgradtage

Klimaregion

Kompaktheit (A/V) Soll-Innentemperatur

LEK -Wert

Art der Lüftung

Bauweise 66,0 m²

243,4 m³ 115,8 m² 0,48 1/m

-13,4 °C 295 d

SSO 3 654 Kd

66,75 22,0 °C

schwer

Fensterlüftung

T

EA-Art:

Teil-BF Teil-V

Teil-BGF - m²

- m² - m³

Solarthermie Photovoltaik Stromspeicher

WW-WB-System (primär) WW-WB-System (sekundär, opt.) RH-WB-System (primär) RH-WB-System (sekundär, opt.)

- kWp - - m²

B

B

WÄRME- UND ENERGIEBEDARF (Referenzklima)

Referenz-Heizwärmebedarf HWBRef,RK = 109,5 kWh/m²a Ergebnisse

Heizwärmebedarf HWBRK = 109,5 kWh/m²a

Endenergiebedarf EEBRK = 243,3 kWh/m²a Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE,RK = 2,35

WÄRME- UND ENERGIEBEDARF (Standortklima)

Referenz-Heizwärmebedarf Qh,Ref,SK = 9 999 kWh/a HWBRef,SK =121,2 kWh/m²a

AWZ,WW

Heizwärmebedarf SK

Warmwasserwärmebedarf Heizenergiebedarf

Energieaufwandszahl Heizen

121,2

HWB kWh/m²a

WWWB 10,2 kWh/m²a 240,9

HEB kWh/m²a

1,83 9 999 kWh/a

19 873 kWh/a 843 kWh/a

SK

AWZ,H

=

=

=

=

Energieaufwandszahl Warmwasser e = 3,06

e

AWZ,RH

Energieaufwandszahl Raumheizung e = 1,73

=

=

= Qh,SK

Qtw HEB,SK

Q

Haushaltsstrombedarf QHHSB = 1 879 kWh/a HHSB = 22,8 kWh/m²a

SK

n.ern.,SK ern.,SK

Endenergiebedarf Primärenergiebedarf

Primärenergiebedarf nicht erneuerbar

Gesamtenergieeffizienz-Faktor

263,6

EEB kWh/m²a

341,7 kWh/m²a 305,8

PEB kWh/m²a

21 752 kWh/a 25 227 kWh/a 28 194 kWh/a

=

=

=

Primärenergiebedarf erneuerbar PEB = 36,0

äquivalente Kohlendioxidemissionen

=

=

=

EEB,SK

Q

PEB,SK

Q

PEBn.ern.,SK

Q

PEBSK

2eq,SK 76,8

CO kg/m²a

6 340 kg/a =

CO2eq,SK = Q

2,37

GEE,SK =

Photovoltaik-Export QPVE,SK = - kWh/a PVEEXPORT,SK = - kWh/m²a

f

PEBern.,SK

Q = 2 966 kWh/a kWh/m²a

GWR-Zahl ERSTELLT

Ausstellungsdatum 25.11.2021 24.11.2031 Gültigkeitsdatum

ErstellerIn Unterschrift

REAL BAU GMBH.

Altenmarkt 10b, 8430 Leibnitz

149/21 Geschäftszahl

Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen.

Energieausweis für Wohngebäude

OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: April 2019

Seite 2 p2021,112204 REPEA19 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(4)

Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien

HWB Ref,SK 121 f GEE,SK 2,37

Gebäudedaten

Brutto-Grundfläche BGF Konditioniertes Brutto-Volumen Gebäudehüllfläche A

B

charakteristische Länge I

c

Kompaktheit A / V

B B

83 m²

243 m³ 116 m²

2,10 m 0,48 m

-1

Geometrische Daten: Auszug Einreichplan, 18.11.2021 Ermittlung der Eingabedaten

Bauphysikalische Daten:

Haustechnik Daten:

Angaben AG; OIB Default-Werte Angaben AG, 18.11.2021 Haustechniksystem

Raumheizung: Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff (Heizöl Extra leicht) Warmwasser Stromheizung direkt (Strom)

Lüftung: Fensterlüftung

Berechnungsgrundlagen

Der Energieausweis wurde mit folgenden ÖNORMen und Hilfsmitteln erstellt: GEQ von Zehentmayer Software GmbH - www.geq.at Bauteile nach ON EN ISO 6946 / Fenster nach ON EN ISO 10077-1 / Erdberührte Bauteile vereinfacht nach ON B 8110-6-1 / Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht nach ON B 8110-6-1 / Wärmebrücken pauschal nach ON B 8110-6-1 / Verschattung vereinfacht nach ON B 8110-6-1 Verwendete Normen und Richtlinien:

ON B 8110-1 / ON B 8110-2 / ON B 8110-3 / ON B 8110-5 / ON B 8110-6-1 / ON H 5056-1 / ON EN ISO 13790 / ON EN ISO 13370 / ON EN ISO 6946 / ON EN ISO 10077-1 / OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: April 2019

Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Der Berechnung liegen durchschnittliche Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Die errechneten Bedarfswerte können daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Mehrfamilienwohnhäusern ergeben sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen. Für die exakte Auslegung der Heizungsanlage muss eine Berechnung der Heizlast gemäß ÖNORM H 7500 erstellt werden.

Anmerkung

Wohnung Datenblatt GEQ

Seite 3 p2021,112204 REPDBL4 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(5)

Gebäudehülle

Vollwärmeschutz 16 cm

- Dämmung Außenwand / Innenwand

3-fach Verglasung (Ug= 0,5)

- Fenstertausch

Haustechnik

Neues Heizungssystem - erneuerbare Energie, zB. Wärmepumpe

- Heizungstausch (Nennwärmeleistung optimieren)

Warmwasseraufbereitung

- Errichtung einer thermischen Solaranlage

Im Anhang des Energieausweises ist anzugeben (OIB 2019): Empfehlung von Maßnahme deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist.

Wohnung

Empfehlungen zur Verbesserung

Seite 4 p2021,112204 REPEMPF1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(6)

Allgemein

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Energieausweis ausgewiesenen energetischen Kennzahlen des Heizwärmebedarfs HWB und des Endenergiebedarfs EEB Normverbrauchswerte darstellen. Die Angaben zu diesen Werten lassen keine endgültigen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch zu, da dieser aus dem tatsächlichen Nutzerverhalten und aus standortbedingten klimatischen Besonderheiten und Unstetigkeiten des Jahreszeitenklimas resultiert.

Der Energieausweis wurde auf Basis des Vereinfachten Verfahrens nach dem Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden, OIB Leitfaden RL6, Ausgabe 2019, erstellt.

Bauteile

Bauteilaufbauten wurden teilweise mit OIB Default-Werte (Baujahrabängig) bzw. laut "Handbuch für Energieberater - Altbaukonstruktion" berechnet.

Haustechnik

Die Angaben zur Raumwärme und Warmwasser wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und unsererseits übernommen und so weit als möglich überprüft.

Die Haustechnik wurde nach dem Vereinfachten Verfahren "Leitfaden für energietechnisches Verhalten von Gebäuden, OIB Leitfaden RL6, Ausgabe Oktober 2019, ausgewählt.

ÖNORM H 5056: Bei Unterputzverlegung der Leitungen im Bestandsgebäude werden die Verluste wie Rohrdurchmesser 2/3 Dämmdicke berechnet.

Wohnung

Projektanmerkungen

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 ANMERKUNG o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

Seite 5

(7)

Tel.:

Planer / Baufirma / Hausverwaltung Berechnungsblatt

Abschätzung der Gebäude-Heizlast auf Basis der Energieausweis-Berechnung

Bauherr

Laibacher Christine Birkenweg 14 8472 Vogau Tel.:

Norm-Außentemperatur:

Berechnungs-Raumtemperatur:

-13,4 22

Standort: Straß in Steiermark

243,40 m³ Brutto-Rauminhalt der

Bauteile

Fläche Wärmed.- koeffizient

Korr.- faktor

A U

[W/m² K]

[m²] f

[1]

Leitwert

Temperatur-Differenz: 35,4 beheizten Gebäudeteile:

[W/K]

°C

°C K

115,76 m² Gebäudehüllfläche:

AW01 Außenwand 87,52 0,704 1,00 61,64

FE/TÜ Fenster u. Türen 14,20 1,594 22,63

IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftexp.

Stiegenhaus

14,04 1,200 0,70 11,79

ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder

Betriebseinheiten 22,54 1,200

Summe Außenwandflächen 87,52

Summe Innenwandflächen 14,04

Summe Wandflächen zum Bestand 22,54 Fensteranteil in Außenwänden 12,4 % 12,40

Fenster in Innenwänden 1,80

Summe [W/K] 96

Wärmebrücken (vereinfacht) [W/K] 10

Transmissions - Leitwert [W/K] 105,66

Gebäude-Heizlast Abschätzung [kW] 4,5

Flächenbez. Heizlast Abschätzung ( [W/m² BGF] 54,85

Lüftungs - Leitwert [W/K] 22,17

83 m²)

Luftwechsel = 0,38 1/h

Die Gebäude-Heizlast Abschätzung dient als Anhaltspunkt für die Auslegung des Wärmeerzeugers.

Für die Dimensionierung ist eine Heizlast-Berechnung gemäß ÖNORM H 7500 erforderlich.

Die erforderliche Leistung für die Warmwasserbereitung ist unberücksichtigt.

Wohnung

Heizlast Abschätzung

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REP036 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 6 Bearbeiter T.D.

(8)

AW01 Außenwand

l

d /

l

Dicke von Innen nach Außen

bestehend

1.228.01 K/Z Mörtel innen B 0,0150 0,800 0,019

2.304.68 Hochlochziegelmauer 30 cm B 0,3000 0,250 1,200

1.228.02 K/Z Mörtel außen B 0,0250 0,800 0,031

Dicke gesamt 0,3400 U-Wert

Rse+Rsi = 0,17 0,70

IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftexp. Stiegenhaus

l

d /

l

Dicke von Innen nach Außen

bestehend

fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,200) B 0,2500 0,436 0,573

Dicke gesamt 0,2500 U-Wert **

Rse+Rsi = 0,26 1,20

ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder Betriebseinheiten

l

d /

l

Dicke von Innen nach Außen

bestehend

fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,200) B 0,1500 0,262 0,573

Dicke gesamt 0,1500 U-Wert **

Rse+Rsi = 0,26 1,20

ZD01 warme Zwischendecke

l

d /

l

Dicke von Innen nach Außen

bestehend

fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,350) B 0,3500 0,728 0,481

Dicke gesamt 0,3500 U-Wert **

Rse+Rsi = 0,26 1,35

RTu ... unterer Grenzwert RTo ... oberer Grenzwert laut ÖNORM EN ISO 6946

*... Schicht zählt nicht zum U-Wert F... enthält Flächenheizung B... Bestandsschicht **...Defaultwert lt. OIB Einheiten: Dicke [m], Achsabstand [m], Breite [m], U-Wert [W/m²K], Dichte [kg/m³], [W/mK]l

Wohnung Bauteile

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REPBAUTEILE o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 7

(9)

Grundform

a = 6,55 b = 10,07

lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF 65,96m² BRI 194,58m³

Wand W1 19,32m² IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftex Wand W2 29,71m² AW01 Außenwand

Wand W3 19,32m² AW01 Wand W4 29,71m² AW01

Decke 65,96m² ZD01 warme Zwischendecke Boden -65,96m² ZD01 warme Zwischendecke

EG

Rechteck

a = 4,07 b = 4,44

lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF 18,07m² BRI 53,31m³

Wand W1 13,10m² AW01 Außenwand Wand W2 -12,01m² AW01

Wand W3 13,10m² ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder Wand W4 12,01m² AW01 Außenwand

Decke 18,07m² ZD01 warme Zwischendecke Boden -18,07m² ZD01 warme Zwischendecke

EG

Rechteck einspringend am Eck

a = 1,75 b = 1,45

lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF -2,54m² BRI -7,49m³

Wand W1 -4,28m² AW01 Außenwand

Wand W2 5,16m² ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder Wand W3 4,28m² ZW01

Wand W4 -5,16m² IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftex Decke -2,54m² ZD01 warme Zwischendecke

Boden 2,54m² ZD01 warme Zwischendecke

EG

Wohnung

Geometrieausdruck

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REPGEOM1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 8 Bearbeiter T.D.

(10)

Rechteck

a = 3,39 b = 0,30

lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF 1,02m² BRI 3,00m³

Wand W1 0,89m² AW01 Außenwand Wand W2 -10,00m² AW01

Wand W3 0,89m² AW01 Wand W4 10,00m² AW01

Decke 1,02m² ZD01 warme Zwischendecke Boden -1,02m² ZD01 warme Zwischendecke

EG

82,51 EG Bruttogrundfläche [m²]:

243,40 EG Bruttorauminhalt [m³]:

EG Summe

Fassadenstreifen - Automatische Ermittlung

Wand Boden Dicke Länge Fläche AW01 - ZD01 0,350m 30,28m 10,60m² IW01 - ZD01 0,350m 4,80m 1,68m²

82,51 Gesamtsumme Bruttogeschoßfläche [m²]:

243,40 Gesamtsumme Bruttorauminhalt [m³]:

Wohnung

Geometrieausdruck

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REPGEOM1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 9 Bearbeiter T.D.

(11)

Ag Breite

m Höhe

m

Anz. Fläche

Ug

W/m²K Uf

W/m²K Uw

W/m²K

Bauteil AxUxf

W/K PSI

W/mK

Typ Bezeichnung g fs

1,23 1,23 1,48 1,82 1,30 1,65 0,060

Prüfnormmaß Typ 1 (T1) 0,61

B 1,56

2,41 1,48 2,18 3,23 1,30 1,65 0,060

Prüfnormmaß Typ 2 (T2) - Fenstertür 0,61

B 1,51

3,64 N

180°

1,28 1,30 1,45

1 1,89 1,30 1,65 0,060

AW01 2,93

T1 EG 1,30 x 1,45 0,61 0,40

B 1,56

1,89 2,93

1 1,28

O -90°

1,82 1,90 1,45

1 2,76 1,30 1,65 0,060

AW01 4,38

T1 EG 1,90 x 1,45 0,61 0,40

B 1,59

1,43 0,90 2,40

1 2,16 1,30 1,65 0,060

AW01 3,40

T2 EG 0,90 x 2,40 0,61 0,40

B 1,58

4,92 7,78

2 3,25

S 0°

0,90 2,00

1 1,80

IW01 0,90 x 2,00 3,00

EG

B 2,38

1,80 3,00

1 0,00

W 90°

1,82 1,90 1,45

1 2,76 1,30 1,65 0,060

AW01 4,38

T1 EG 1,90 x 1,45 0,61 0,40

B 1,59

1,28 1,30 1,45

1 1,89 1,30 1,65 0,060

AW01 2,93

T1 EG 1,30 x 1,45 0,61 0,40

B 1,56

0,54 1,20 0,80

1 0,96 1,30 1,65 0,060

AW01 1,58

T1 EG 1,20 x 0,80 0,61 0,40

B 1,64

5,61 8,89

3 3,64

14,22 22,60

Summe 7 8,17

g... Energiedurchlassgrad Verglasung fs... Verschattungsfaktor

Ug... Uwert Glas Uf... Uwert Rahmen PSI... Linearer Korrekturkoeffizient Ag... Glasfläche

B... Fenster gehört zum Bestand des Gebäudes Typ... Prüfnormmaßtyp

Wohnung

Fenster und Türen

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REPFEN1H o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 10 Bearbeiter T.D.

(12)

0,120 0,120

Typ 1 (T1) 0,120 0,120 33 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70

mm) 0,120

0,120

Typ 2 (T2) 0,120 0,120 25 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70

mm) 0,120

0,120

1,30 x 1,45 0,120 0,120 32 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70

mm) 0,120

0,120 1 0,160

1,90 x 1,45 0,120 0,120 34 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70

mm) 0,120

0,120

1,30 x 1,45 0,120 0,120 32 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70

mm) 0,120

0,120

1,20 x 0,80 0,120 0,120 44 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70

mm) 0,120

0,120 1 0,160

1,90 x 1,45 0,120 0,120 34 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70

mm) 0,120

0,120

0,90 x 2,40 0,120 0,120 34 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70

mm)

Rb.li,re,o,u ... Rahmenbreite links,rechts,oben, unten [m]

Stb. ... Stulpbreite [m]

Pfb. ... Pfostenbreite [m] H-Sp. Anz ... Anzahl der horizontalen Sprossen

V-Sp. Anz ... Anzahl der vertikalen Sprossen Spb. .... Sprossenbreite [m]

% ... Rahmenanteil des gesamten Fensters

Typ ... Prüfnormmaßtyp

Wohnung Rahmen

Bezeichnung H-Sp.

Anz. Spb.

m Rb.li.

m Rb.re.

m Stulp

Anz. Pfost Anz.

Stb.

m Pfb.

m V-Sp.

Anz.

Rb.o.

m Rb.u.

m %

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REPFEN2H o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 11 Bearbeiter T.D.

(13)

Raumheizung

Allgemeine Daten

gebäudezentral Wärmebereitstellung

Radiatoren, Einzelraumheizer Haupt Wärmeabgabe

Abgabe

Systemtemperatur Regelfähigkeit

Heizkostenabrechnung

90°/70°

Heizkörper-Regulierungsventile von Hand betätigt

Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert)

Verteilung

Verteilleitungen Nein Steigleitungen

Anbindeleitungen

Verhältnis Dämmstoffdicke zu

Rohrdurchmesser gedämmt

Ja Ja

2/3 2/3

Außen- Durchmesser

20,0

[mm]

Leitungslänge [m]

Leitungslängen lt. Defaultwerten

46,20 6,60 10,67

100 0

Dämmung Armaturen

Nein Nein Nein

konditioniert [%]

Speicher kein Wärmespeicher vorhanden

Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff Bereitstellungssystem

Bereitstellung

Energieträger Modulierung

Nennwärmeleistung

Heizöl Extra leicht

ohne Modulierungsfähigkeit 4,53 kW Defaultwert

Standardkessel Heizgerät

Standort nicht konditionierter Bereich

gleitender Betrieb Heizkreis

Baujahr Kessel 1978-1994

Kesselwirkungsgrad bei Betriebsbedingungen h

be,100%

= 84,0%

Kessel bei Volllast 100%

Kesselwirkungsgrad entsprechend Prüfbericht h

100%

= 84,0%

Korrekturwert des Wärmebereitstellungssystems k

r

= 2,00%

Defaultwert Fixwert

Betriebsbereitschaftsverlust bei Prüfung q

bb,Pb

= 1,9% Defaultwert

Hilfsenergie - elektrische Leistung

Umwälzpumpe 44,89 W

Ölpumpe

Defaultwert 90,51 W Defaultwert

*) Wert pro Wärmebereitstellungseinheit (Wohnung bzw. Nutzungseinheit)

Wohnung RH-Eingabe

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REPRHEIN1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 12

(14)

Warmwasserbereitung

Allgemeine Daten

gebäudezentral Wärmebereitstellung

getrennt von Raumheizung

Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert) Heizkostenabrechnung

Abgabe

Wärmeverteilung ohne Zirkulation

Verteilleitungen Nein Steigleitungen

Stichleitungen

Verhältnis Dämmstoffdicke zu

Rohrdurchmesser gedämmt

Nein

Außen- Durchmesser

[mm]

20,0 20,0

Leitungslänge [m]

Leitungslängen lt. Defaultwerten

13,20 3,30 7,86

0

Stahl 2,42 W/m Material

0

Dämmung Armaturen

Nein Nein

konditioniert [%]

direkt elektrisch beheizter Speicher Art des Speichers

Speicher

Standort Baujahr Nennvolumen

konditionierter Bereich Mehrere Kleinspeicher 150 l Defaultwert

mit Elektropatrone

Täglicher Bereitschaftsverlust Wärmespeicher q =

b,WS

0,23 kWh/d Defaultwert

Stromheizung direkt Bereitstellungssystem

Bereitstellung

*) Wert pro Wärmebereitstellungseinheit (Wohnung bzw. Nutzungseinheit)

Wohnung WWB-Eingabe

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REPWWBEIN1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 13

(15)

Endenergiebedarf

Q = 19 873

Heizenergiebedarf

HEB

kWh/a

Q = 1 879

Haushaltsstrombedarf kWh/a

Q = 21 752

Endenergiebedarf

EEB

kWh/a

HHSB

NPVE = 0

Netto-Photovoltaikertrag kWh/a

Heizenergiebedarf - HEB

Q = 9 712

Heiztechnikenergiebedarf

HTEB

kWh/a

Q = 19 873

Heizenergiebedarf

HEB

kWh/a

Q = Q = Q =

Q =

Q = Q = Q = Q =

Warmwasserbereitung

843

Warmwasserwärmebedarf

tw

kWh/a

48

Abgabe

TW,WA

kWh/a

1 087

Verteilung

TW,WV

kWh/a

585

Speicher

TW,WS

kWh/a

13

Bereitstellung

TW,WB

kWh/a

1 733

TW

kWh/a

Q = Wärmeverluste

Q =

0

Verteilung

TW,WV,HE

kWh/a

0

Speicher

TW,WS,HE

kWh/a

0

Bereitstellung

TW,WB,HE

kWh/a

0

TW,HE

kWh/a

Hilfsenergiebedarf

Q = 1 733 Heiztechnikenergiebedarf - Warmwasser

HTEB,TW

kWh/a

Q = 2 576

Heizenergiebedarf Warmwasser

HEB,TW

kWh/a Wohnung

Endenergiebedarf

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REPHEB o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 14

(16)

Q =

Q = 13 074

Wärmeverluste

l

kWh/a

9 318

Heizwärmebedarf kWh/a

Q = 10 806

Transmissionswärmeverluste

T

kWh/a

Q = 2 268

Lüftungswärmeverluste

V

kWh/a

Q = 2 932

Wärmegewinne

g

kWh/a

Q = 903

Solare Wärmegewinne

s

kWh/a

Q = 2 029

Innere Wärmegewinne

i

kWh/a

h

Q = Q = Q =

Q = Q = Q = Q =

Raumheizung

921

H,WA

kWh/a

5 375

H,WV

kWh/a

0

H,WS

kWh/a

4 845

H,WB

kWh/a

11 141

H

kWh/a

Q = Wärmeverluste

Q =

119

Verteilung

H,WV,HE

kWh/a

0

Speicher

H,WS,HE

kWh/a

287

Bereitstellung

H,WB,HE

kWh/a

407

H,HE

kWh/a

Hilfsenergiebedarf

Q = 7 572 Heiztechnikenergiebedarf Raumheizung

HTEB,H

kWh/a

Q = 0

Abgabe

H,WA,HE

kWh/a

Q = 16 890

Heizenergiebedarf Raumheizung

HEB,H

kWh/a Abgabe

Verteilung Speicher Bereitstellung

Q = 3 755 Warmwasserbereitung

H,beh

kWh/a

Q = 822 Raumheizung

TW,beh

kWh/a

Zurückgewinnbare Verluste Wohnung

Endenergiebedarf

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

p2021,112204 REPHEB o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 15

(17)

Brutto-Grundfläche

83

charakteristische Länge (lc)

2,10

Brutto-Volumen

Gebäude-Hüllfläche Kompaktheit

243 116 0,48

m² m³ m² 1/m m Wohnung

220,5

HEB

33,9

HEB

RK

RK,26 kWh/m²a

kWh/m²a (auf Basis HWB

50,7 kWh/m²a) kWh/m²a) 109,5

(auf Basis HWBRK,26 RK

22,8

HHSB

kWh/m²a

22,8

HHSB

26 kWh/m²a

EEB = HEB + HHSB 243,3

EEB

103,5

EEB

RK

RK,26 kWh/m²a

kWh/m²a

RK,26 RK,26 26 EEB = HEB + HHSB - PVERK RK

2,35

fGEE,RK f = EEB / EEBGEE,RK RK RK,26

Gesamtenergieeffizienzfaktor

gemäß ÖNORM H 5050-1:2019 (Referenzklimabedingungen)

Seite 16 p2021,112204 REPFGEE3 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(18)

Brutto-Grundfläche

83

charakteristische Länge (lc)

2,10

Brutto-Volumen

Gebäude-Hüllfläche Kompaktheit

243 116 0,48

m² m³ m² 1/m m Wohnung

240,9

HEB

37,3

HEB

SK

SK,26 kWh/m²a

kWh/m²a (auf Basis HWB

50,7 kWh/m²a) kWh/m²a) 121,2

(auf Basis HWBSK,26 SK

22,8

HHSB

kWh/m²a

22,8

HHSB

26 kWh/m²a

EEB = HEB + HHSB 263,6

EEB

111,0

EEB

SK

SK,26 kWh/m²a

kWh/m²a

SK,26 SK,26 26 EEB = HEB + HHSB - PVESK SK

2,37

fGEE,SK f = EEB / EEBGEE,SK SK SK,26

Gesamtenergieeffizienzfaktor

gemäß ÖNORM H 5050-1:2019 (Standortklimabedingungen)

Seite 17 p2021,112204 REPFGEE3 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(19)

Bild (2).jpg

Bild (3).jpg

Wohnung Bilderdruck

Seite 18 p2021,112204 REPBILDOK1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(20)

webgis-map_25.11.2021_15_46_52.pdf

Wohnung Bilderdruck

Seite 19 p2021,112204 REPBILDOK1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(21)

Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012

Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr.

Wohnung

Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Attemsallee 34a

8472 Straß in Steiermark 375/4

Wohnung

Baujahr

Katastralgemeinde KG-Nr.

Seehöhe 254 m

66179 Straß 1982

HWB 121 f 2,37 GEE,SK

Energieausweis Ausstellungsdatum25.11.2021 Gültigkeitsdatum 24.11.2031 Energiekennzahlen lt. Energieausweis

Ref,SK

Der Energieausweis besteht aus den ersten zwei Seiten (im Falle von Sonstigen konditionierten Gebäuden auch aus mehr Seiten, denn ab der 3. Seite strukturierte Auflistung der U-Werte) gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Layout und

einem technischen Anhang -

-

HWB Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.

Ref GEE

f Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).

SK Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert.

EAVG §3 Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.

EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der

Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

EAVG §6 Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 Abs. 1 ABGB.

EAVG §7 (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende

Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

(2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren.

EAVG §8 Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach § 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach § 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach § 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach § 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.

EAVG §9 (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen § 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand- Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen § 3 ist entschuldigt, wenn er seinen

Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist.

(2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen § 4 unterlässt,

1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder

2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine

vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine

Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen.

Seite 20 p2021,112204 REPEAVG2 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(22)

Vorlagebestätigung

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012

Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr.

Wohnung

Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Attemsallee 34a

8472 Straß in Steiermark 375/4

Wohnung

Baujahr

Katastralgemeinde KG-Nr.

Seehöhe 254 m

66179 Straß 1982

HWB 121 f 2,37 GEE,SK

Energiekennzahlen lt. Energieausweis

Ref,SK

Der Energieausweis besteht aus den ersten zwei Seiten (im Falle von Sonstigen konditionierten Gebäuden auch aus mehr Seiten, denn ab der 3. Seite strukturierte Auflistung der U-Werte) gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Layout und

einem technischen Anhang -

-

Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde.

Ort, Datum

Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender

Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde.

Ort, Datum

Name Interessent Unterschrift Interessent

HWB Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.

Ref GEE

f Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).

SK Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert.

EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der

Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

Seite 21 p2021,112204 REPEAVG2 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

(23)

Aushändigungsbestätigung

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012

Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr.

Wohnung

Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Attemsallee 34a

8472 Straß in Steiermark 375/4

Wohnung

Baujahr

Katastralgemeinde KG-Nr.

Seehöhe 254 m

66179 Straß 1982

HWB 121 f 2,37 GEE,SK

Energiekennzahlen lt. Energieausweis

Ref,SK

Der Energieausweis besteht aus den ersten zwei Seiten (im Falle von Sonstigen konditionierten Gebäuden auch aus mehr Seiten, denn ab der 3. Seite strukturierte Auflistung der U-Werte) gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Layout und

einem technischen Anhang -

-

Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde.

Ort, Datum

Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber

Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde.

Ort, Datum

Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer

HWB Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.

Ref GEE

f Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).

SK Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert.

EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der

Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

Seite 22 p2021,112204 REPEAVG2 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021

Bearbeiter T.D.

GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten

Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten

Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten

Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten

Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten

Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des

Dämmdicke der Rücklauf-Steigleitungen: gleich Rohrdurchmesser (Armaturen und Pumpen gedämmt) Länge der Rücklauf-Steigleitungen: 109,49 m (Defaultwert). Außendurchmesser

Die nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.. Die in Verbindung mit § 8 EEWärmeG um % verschärften Anforderungswerte der EnEV