Ist-Zustand
ENERGIEAUSWEIS
Wohnung
Attemsallee 34a 8472 Straß in Steiermark
REAL BAU GMBH.
Ing. Martin Leber Baumeister Altenmarkt 10b
8430 Leibnitz
+43 (0) 664 514 74 80 office@baumeister-leber.at
25.11.2021
BEZEICHNUNG Gebäude(-teil) Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort
Katastralgemeinde Baujahr
Letzte Veränderung
KG-Nr.
Seehöhe Grundstücksnr.
Wohnung Wohnung
Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Attemsallee 34a
8472 Straß in Steiermark 375/4
1982
Straß 66179 254 m Umsetzungsstand Ist-Zustand
GEE,SK 2eq,SK f
SK CO
Ref,SK PEB HWB SPEZIFISCHER REFERENZ-HEIZWÄRMEBEDARF, PRIMÄRENERGIEBEDARF,
KOHLENDIOXIDEMISSIONEN und GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR jeweils unter STANDORTKLIMA-(SK)-Bedingungen
D
F
G
D
Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an.
HWBRef: DerReferenz-Heizwärmebedarfist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.
WWWB: DerWarmwasserwärmebedarfist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.
HEB: BeimHeizenergiebedarfwerden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasser- wärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteilung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie.
HHSB: DerHaushaltsstrombedarfist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt.
Er entspricht in etwa dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines österreichischen Haushalts.
RK: DasReferenzklima ist ein virtuelles Klima. Es dient zur Ermittlung von Energiekennzahlen.
EEB: DerEndenergiebedarfumfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf).
fGEE: DerGesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).
PEB: DerPrimärenergiebedarfist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEBern.) und einen nicht erneuerbaren (PEBn.ern.) Anteil auf.
CO2eq: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnendenäquivalenten Kohlendioxidemissionen (Treibhausgase), einschließlich jener für Vorketten.
SK: DasStandortklimaist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert.
Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. 2018/844/EU vom 30. Mai 2018 und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren für Primärenergie und Kohlendioxidemissionen ist für Strom: 2013-09 – 2018-08, und es wurden übliche Allokationsregeln unterstellt.
Energieausweis für Wohngebäude
OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: April 2019
Seite 1 p2021,112204 REPEA19 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021
Bearbeiter T.D.
GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at
GEBÄUDEKENNDATEN
Brutto-Grundfläche (BGF) 82,5 m²
charakteristische Länge (lc) 2,10 m mittlerer U-Wert 0,91 W/m²K Heiztage
Brutto-Volumen (V )
Gebäude-Hüllfläche (A) Norm-Außentemperatur
Bezugsfläche (BF) Heizgradtage
Klimaregion
Kompaktheit (A/V) Soll-Innentemperatur
LEK -Wert
Art der Lüftung
Bauweise 66,0 m²
243,4 m³ 115,8 m² 0,48 1/m
-13,4 °C 295 d
SSO 3 654 Kd
66,75 22,0 °C
schwer
Fensterlüftung
T
EA-Art:
Teil-BF Teil-V
Teil-BGF - m²
- m² - m³
Solarthermie Photovoltaik Stromspeicher
WW-WB-System (primär) WW-WB-System (sekundär, opt.) RH-WB-System (primär) RH-WB-System (sekundär, opt.)
- kWp - - m²
B
B
WÄRME- UND ENERGIEBEDARF (Referenzklima)
Referenz-Heizwärmebedarf HWBRef,RK = 109,5 kWh/m²a Ergebnisse
Heizwärmebedarf HWBRK = 109,5 kWh/m²a
Endenergiebedarf EEBRK = 243,3 kWh/m²a Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE,RK = 2,35
WÄRME- UND ENERGIEBEDARF (Standortklima)
Referenz-Heizwärmebedarf Qh,Ref,SK = 9 999 kWh/a HWBRef,SK =121,2 kWh/m²a
AWZ,WW
Heizwärmebedarf SK
Warmwasserwärmebedarf Heizenergiebedarf
Energieaufwandszahl Heizen
121,2
HWB kWh/m²a
WWWB 10,2 kWh/m²a 240,9
HEB kWh/m²a
1,83 9 999 kWh/a
19 873 kWh/a 843 kWh/a
SK
AWZ,H
=
=
=
=
Energieaufwandszahl Warmwasser e = 3,06
e
AWZ,RH
Energieaufwandszahl Raumheizung e = 1,73
=
=
= Qh,SK
Qtw HEB,SK
Q
Haushaltsstrombedarf QHHSB = 1 879 kWh/a HHSB = 22,8 kWh/m²a
SK
n.ern.,SK ern.,SK
Endenergiebedarf Primärenergiebedarf
Primärenergiebedarf nicht erneuerbar
Gesamtenergieeffizienz-Faktor
263,6
EEB kWh/m²a
341,7 kWh/m²a 305,8
PEB kWh/m²a
21 752 kWh/a 25 227 kWh/a 28 194 kWh/a
=
=
=
Primärenergiebedarf erneuerbar PEB = 36,0
äquivalente Kohlendioxidemissionen
=
=
=
EEB,SK
Q
PEB,SK
Q
PEBn.ern.,SK
Q
PEBSK
2eq,SK 76,8
CO kg/m²a
6 340 kg/a =
CO2eq,SK = Q
2,37
GEE,SK =
Photovoltaik-Export QPVE,SK = - kWh/a PVEEXPORT,SK = - kWh/m²a
f
PEBern.,SK
Q = 2 966 kWh/a kWh/m²a
GWR-Zahl ERSTELLT
Ausstellungsdatum 25.11.2021 24.11.2031 Gültigkeitsdatum
ErstellerIn Unterschrift
REAL BAU GMBH.
Altenmarkt 10b, 8430 Leibnitz
149/21 Geschäftszahl
Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen.
Energieausweis für Wohngebäude
OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: April 2019
Seite 2 p2021,112204 REPEA19 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021
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Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien
HWB Ref,SK 121 f GEE,SK 2,37
Gebäudedaten
Brutto-Grundfläche BGF Konditioniertes Brutto-Volumen Gebäudehüllfläche A
Bcharakteristische Länge I
cKompaktheit A / V
B B83 m²
243 m³ 116 m²
2,10 m 0,48 m
-1Geometrische Daten: Auszug Einreichplan, 18.11.2021 Ermittlung der Eingabedaten
Bauphysikalische Daten:
Haustechnik Daten:
Angaben AG; OIB Default-Werte Angaben AG, 18.11.2021 Haustechniksystem
Raumheizung: Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff (Heizöl Extra leicht) Warmwasser Stromheizung direkt (Strom)
Lüftung: Fensterlüftung
Berechnungsgrundlagen
Der Energieausweis wurde mit folgenden ÖNORMen und Hilfsmitteln erstellt: GEQ von Zehentmayer Software GmbH - www.geq.at Bauteile nach ON EN ISO 6946 / Fenster nach ON EN ISO 10077-1 / Erdberührte Bauteile vereinfacht nach ON B 8110-6-1 / Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht nach ON B 8110-6-1 / Wärmebrücken pauschal nach ON B 8110-6-1 / Verschattung vereinfacht nach ON B 8110-6-1 Verwendete Normen und Richtlinien:
ON B 8110-1 / ON B 8110-2 / ON B 8110-3 / ON B 8110-5 / ON B 8110-6-1 / ON H 5056-1 / ON EN ISO 13790 / ON EN ISO 13370 / ON EN ISO 6946 / ON EN ISO 10077-1 / OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: April 2019
Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Der Berechnung liegen durchschnittliche Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Die errechneten Bedarfswerte können daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Mehrfamilienwohnhäusern ergeben sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen. Für die exakte Auslegung der Heizungsanlage muss eine Berechnung der Heizlast gemäß ÖNORM H 7500 erstellt werden.
Anmerkung
Wohnung Datenblatt GEQ
Seite 3 p2021,112204 REPDBL4 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021
Bearbeiter T.D.
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Gebäudehülle
Vollwärmeschutz 16 cm
- Dämmung Außenwand / Innenwand
3-fach Verglasung (Ug= 0,5)
- FenstertauschHaustechnik
Neues Heizungssystem - erneuerbare Energie, zB. Wärmepumpe
- Heizungstausch (Nennwärmeleistung optimieren)Warmwasseraufbereitung
- Errichtung einer thermischen Solaranlage
Im Anhang des Energieausweises ist anzugeben (OIB 2019): Empfehlung von Maßnahme deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist.
Wohnung
Empfehlungen zur Verbesserung
Seite 4 p2021,112204 REPEMPF1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021
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Allgemein
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Energieausweis ausgewiesenen energetischen Kennzahlen des Heizwärmebedarfs HWB und des Endenergiebedarfs EEB Normverbrauchswerte darstellen. Die Angaben zu diesen Werten lassen keine endgültigen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch zu, da dieser aus dem tatsächlichen Nutzerverhalten und aus standortbedingten klimatischen Besonderheiten und Unstetigkeiten des Jahreszeitenklimas resultiert.
Der Energieausweis wurde auf Basis des Vereinfachten Verfahrens nach dem Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden, OIB Leitfaden RL6, Ausgabe 2019, erstellt.
Bauteile
Bauteilaufbauten wurden teilweise mit OIB Default-Werte (Baujahrabängig) bzw. laut "Handbuch für Energieberater - Altbaukonstruktion" berechnet.
Haustechnik
Die Angaben zur Raumwärme und Warmwasser wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und unsererseits übernommen und so weit als möglich überprüft.
Die Haustechnik wurde nach dem Vereinfachten Verfahren "Leitfaden für energietechnisches Verhalten von Gebäuden, OIB Leitfaden RL6, Ausgabe Oktober 2019, ausgewählt.
ÖNORM H 5056: Bei Unterputzverlegung der Leitungen im Bestandsgebäude werden die Verluste wie Rohrdurchmesser 2/3 Dämmdicke berechnet.
Wohnung
Projektanmerkungen
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p2021,112204 ANMERKUNG o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021
Bearbeiter T.D.
Seite 5
Tel.:
Planer / Baufirma / Hausverwaltung Berechnungsblatt
Abschätzung der Gebäude-Heizlast auf Basis der Energieausweis-Berechnung
Bauherr
Laibacher Christine Birkenweg 14 8472 Vogau Tel.:
Norm-Außentemperatur:
Berechnungs-Raumtemperatur:
-13,4 22
Standort: Straß in Steiermark
243,40 m³ Brutto-Rauminhalt der
Bauteile
Fläche Wärmed.- koeffizient
Korr.- faktor
A U
[W/m² K]
[m²] f
[1]
Leitwert
Temperatur-Differenz: 35,4 beheizten Gebäudeteile:
[W/K]
°C
°C K
115,76 m² Gebäudehüllfläche:
AW01 Außenwand 87,52 0,704 1,00 61,64
FE/TÜ Fenster u. Türen 14,20 1,594 22,63
IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftexp.
Stiegenhaus
14,04 1,200 0,70 11,79
ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder
Betriebseinheiten 22,54 1,200
Summe Außenwandflächen 87,52
Summe Innenwandflächen 14,04
Summe Wandflächen zum Bestand 22,54 Fensteranteil in Außenwänden 12,4 % 12,40
Fenster in Innenwänden 1,80
Summe [W/K] 96
Wärmebrücken (vereinfacht) [W/K] 10
Transmissions - Leitwert [W/K] 105,66
Gebäude-Heizlast Abschätzung [kW] 4,5
Flächenbez. Heizlast Abschätzung ( [W/m² BGF] 54,85
Lüftungs - Leitwert [W/K] 22,17
83 m²)
Luftwechsel = 0,38 1/h
Die Gebäude-Heizlast Abschätzung dient als Anhaltspunkt für die Auslegung des Wärmeerzeugers.
Für die Dimensionierung ist eine Heizlast-Berechnung gemäß ÖNORM H 7500 erforderlich.
Die erforderliche Leistung für die Warmwasserbereitung ist unberücksichtigt.
Wohnung
Heizlast Abschätzung
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p2021,112204 REP036 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 6 Bearbeiter T.D.
AW01 Außenwand
l
d /l
Dicke von Innen nach Außen
bestehend
1.228.01 K/Z Mörtel innen B 0,0150 0,800 0,019
2.304.68 Hochlochziegelmauer 30 cm B 0,3000 0,250 1,200
1.228.02 K/Z Mörtel außen B 0,0250 0,800 0,031
Dicke gesamt 0,3400 U-Wert
Rse+Rsi = 0,17 0,70
IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftexp. Stiegenhaus
l
d /l
Dicke von Innen nach Außen
bestehend
fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,200) B 0,2500 0,436 0,573
Dicke gesamt 0,2500 U-Wert **
Rse+Rsi = 0,26 1,20
ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder Betriebseinheiten
l
d /l
Dicke von Innen nach Außen
bestehend
fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,200) B 0,1500 0,262 0,573
Dicke gesamt 0,1500 U-Wert **
Rse+Rsi = 0,26 1,20
ZD01 warme Zwischendecke
l
d /l
Dicke von Innen nach Außen
bestehend
fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,350) B 0,3500 0,728 0,481
Dicke gesamt 0,3500 U-Wert **
Rse+Rsi = 0,26 1,35
RTu ... unterer Grenzwert RTo ... oberer Grenzwert laut ÖNORM EN ISO 6946
*... Schicht zählt nicht zum U-Wert F... enthält Flächenheizung B... Bestandsschicht **...Defaultwert lt. OIB Einheiten: Dicke [m], Achsabstand [m], Breite [m], U-Wert [W/m²K], Dichte [kg/m³], [W/mK]l
Wohnung Bauteile
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p2021,112204 REPBAUTEILE o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 7
Grundform
a = 6,55 b = 10,07
lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF 65,96m² BRI 194,58m³
Wand W1 19,32m² IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftex Wand W2 29,71m² AW01 Außenwand
Wand W3 19,32m² AW01 Wand W4 29,71m² AW01
Decke 65,96m² ZD01 warme Zwischendecke Boden -65,96m² ZD01 warme Zwischendecke
EG
Rechteck
a = 4,07 b = 4,44
lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF 18,07m² BRI 53,31m³
Wand W1 13,10m² AW01 Außenwand Wand W2 -12,01m² AW01
Wand W3 13,10m² ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder Wand W4 12,01m² AW01 Außenwand
Decke 18,07m² ZD01 warme Zwischendecke Boden -18,07m² ZD01 warme Zwischendecke
EG
Rechteck einspringend am Eck
a = 1,75 b = 1,45
lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF -2,54m² BRI -7,49m³
Wand W1 -4,28m² AW01 Außenwand
Wand W2 5,16m² ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder Wand W3 4,28m² ZW01
Wand W4 -5,16m² IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftex Decke -2,54m² ZD01 warme Zwischendecke
Boden 2,54m² ZD01 warme Zwischendecke
EG
Wohnung
Geometrieausdruck
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p2021,112204 REPGEOM1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 8 Bearbeiter T.D.
Rechteck
a = 3,39 b = 0,30
lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF 1,02m² BRI 3,00m³
Wand W1 0,89m² AW01 Außenwand Wand W2 -10,00m² AW01
Wand W3 0,89m² AW01 Wand W4 10,00m² AW01
Decke 1,02m² ZD01 warme Zwischendecke Boden -1,02m² ZD01 warme Zwischendecke
EG
82,51 EG Bruttogrundfläche [m²]:
243,40 EG Bruttorauminhalt [m³]:
EG Summe
Fassadenstreifen - Automatische Ermittlung
Wand Boden Dicke Länge Fläche AW01 - ZD01 0,350m 30,28m 10,60m² IW01 - ZD01 0,350m 4,80m 1,68m²
82,51 Gesamtsumme Bruttogeschoßfläche [m²]:
243,40 Gesamtsumme Bruttorauminhalt [m³]:
Wohnung
Geometrieausdruck
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p2021,112204 REPGEOM1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 9 Bearbeiter T.D.
Ag m² Breite
m Höhe
m
Anz. Fläche
m² Ug
W/m²K Uf
W/m²K Uw
W/m²K
Bauteil AxUxf
W/K PSI
W/mK
Typ Bezeichnung g fs
1,23 1,23 1,48 1,82 1,30 1,65 0,060
Prüfnormmaß Typ 1 (T1) 0,61
B 1,56
2,41 1,48 2,18 3,23 1,30 1,65 0,060
Prüfnormmaß Typ 2 (T2) - Fenstertür 0,61
B 1,51
3,64 N
180°
1,28 1,30 1,45
1 1,89 1,30 1,65 0,060
AW01 2,93
T1 EG 1,30 x 1,45 0,61 0,40
B 1,56
1,89 2,93
1 1,28
O -90°
1,82 1,90 1,45
1 2,76 1,30 1,65 0,060
AW01 4,38
T1 EG 1,90 x 1,45 0,61 0,40
B 1,59
1,43 0,90 2,40
1 2,16 1,30 1,65 0,060
AW01 3,40
T2 EG 0,90 x 2,40 0,61 0,40
B 1,58
4,92 7,78
2 3,25
S 0°
0,90 2,00
1 1,80
IW01 0,90 x 2,00 3,00
EG
B 2,38
1,80 3,00
1 0,00
W 90°
1,82 1,90 1,45
1 2,76 1,30 1,65 0,060
AW01 4,38
T1 EG 1,90 x 1,45 0,61 0,40
B 1,59
1,28 1,30 1,45
1 1,89 1,30 1,65 0,060
AW01 2,93
T1 EG 1,30 x 1,45 0,61 0,40
B 1,56
0,54 1,20 0,80
1 0,96 1,30 1,65 0,060
AW01 1,58
T1 EG 1,20 x 0,80 0,61 0,40
B 1,64
5,61 8,89
3 3,64
14,22 22,60
Summe 7 8,17
g... Energiedurchlassgrad Verglasung fs... Verschattungsfaktor
Ug... Uwert Glas Uf... Uwert Rahmen PSI... Linearer Korrekturkoeffizient Ag... Glasfläche
B... Fenster gehört zum Bestand des Gebäudes Typ... Prüfnormmaßtyp
Wohnung
Fenster und Türen
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p2021,112204 REPFEN1H o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 10 Bearbeiter T.D.
0,120 0,120
Typ 1 (T1) 0,120 0,120 33 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70
mm) 0,120
0,120
Typ 2 (T2) 0,120 0,120 25 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70
mm) 0,120
0,120
1,30 x 1,45 0,120 0,120 32 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70
mm) 0,120
0,120 1 0,160
1,90 x 1,45 0,120 0,120 34 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70
mm) 0,120
0,120
1,30 x 1,45 0,120 0,120 32 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70
mm) 0,120
0,120
1,20 x 0,80 0,120 0,120 44 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70
mm) 0,120
0,120 1 0,160
1,90 x 1,45 0,120 0,120 34 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70
mm) 0,120
0,120
0,90 x 2,40 0,120 0,120 34 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70
mm)
Rb.li,re,o,u ... Rahmenbreite links,rechts,oben, unten [m]
Stb. ... Stulpbreite [m]
Pfb. ... Pfostenbreite [m] H-Sp. Anz ... Anzahl der horizontalen Sprossen
V-Sp. Anz ... Anzahl der vertikalen Sprossen Spb. .... Sprossenbreite [m]
% ... Rahmenanteil des gesamten Fensters
Typ ... Prüfnormmaßtyp
Wohnung Rahmen
Bezeichnung H-Sp.
Anz. Spb.
m Rb.li.
m Rb.re.
m Stulp
Anz. Pfost Anz.
Stb.
m Pfb.
m V-Sp.
Anz.
Rb.o.
m Rb.u.
m %
GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at
p2021,112204 REPFEN2H o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 11 Bearbeiter T.D.
Raumheizung
Allgemeine Daten
gebäudezentral Wärmebereitstellung
Radiatoren, Einzelraumheizer Haupt Wärmeabgabe
Abgabe
Systemtemperatur Regelfähigkeit
Heizkostenabrechnung
90°/70°
Heizkörper-Regulierungsventile von Hand betätigt
Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert)
Verteilung
Verteilleitungen Nein Steigleitungen
Anbindeleitungen
Verhältnis Dämmstoffdicke zu
Rohrdurchmesser gedämmt
Ja Ja
2/3 2/3
Außen- Durchmesser
20,0
[mm]Leitungslänge [m]
Leitungslängen lt. Defaultwerten
46,20 6,60 10,67
100 0
Dämmung Armaturen
Nein Nein Nein
konditioniert [%]
Speicher kein Wärmespeicher vorhanden
Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff Bereitstellungssystem
Bereitstellung
Energieträger Modulierung
Nennwärmeleistung
Heizöl Extra leicht
ohne Modulierungsfähigkeit 4,53 kW Defaultwert
Standardkessel Heizgerät
Standort nicht konditionierter Bereich
gleitender Betrieb Heizkreis
Baujahr Kessel 1978-1994
Kesselwirkungsgrad bei Betriebsbedingungen h
be,100%= 84,0%
Kessel bei Volllast 100%
Kesselwirkungsgrad entsprechend Prüfbericht h
100%= 84,0%
Korrekturwert des Wärmebereitstellungssystems k
r= 2,00%
Defaultwert Fixwert
Betriebsbereitschaftsverlust bei Prüfung q
bb,Pb= 1,9% Defaultwert
Hilfsenergie - elektrische Leistung
Umwälzpumpe 44,89 W
Ölpumpe
Defaultwert 90,51 W Defaultwert
*) Wert pro Wärmebereitstellungseinheit (Wohnung bzw. Nutzungseinheit)
Wohnung RH-Eingabe
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Warmwasserbereitung
Allgemeine Daten
gebäudezentral Wärmebereitstellung
getrennt von Raumheizung
Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert) Heizkostenabrechnung
Abgabe
Wärmeverteilung ohne Zirkulation
Verteilleitungen Nein Steigleitungen
Stichleitungen
Verhältnis Dämmstoffdicke zu
Rohrdurchmesser gedämmt
Nein
Außen- Durchmesser
[mm]
20,0 20,0
Leitungslänge [m]
Leitungslängen lt. Defaultwerten
13,20 3,30 7,86
0
Stahl 2,42 W/m Material
0
Dämmung Armaturen
Nein Nein
konditioniert [%]
direkt elektrisch beheizter Speicher Art des Speichers
Speicher
Standort Baujahr Nennvolumen
konditionierter Bereich Mehrere Kleinspeicher 150 l Defaultwert
mit Elektropatrone
Täglicher Bereitschaftsverlust Wärmespeicher q =
b,WS0,23 kWh/d Defaultwert
Stromheizung direkt Bereitstellungssystem
Bereitstellung
*) Wert pro Wärmebereitstellungseinheit (Wohnung bzw. Nutzungseinheit)
Wohnung WWB-Eingabe
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Endenergiebedarf
Q = 19 873
Heizenergiebedarf
HEBkWh/a
Q = 1 879
Haushaltsstrombedarf kWh/a
Q = 21 752
Endenergiebedarf
EEBkWh/a
HHSB
NPVE = 0
Netto-Photovoltaikertrag kWh/a
Heizenergiebedarf - HEB
Q = 9 712
Heiztechnikenergiebedarf
HTEBkWh/a
Q = 19 873
Heizenergiebedarf
HEBkWh/a
Q = Q = Q =
Q =
Q = Q = Q = Q =
Warmwasserbereitung
843
Warmwasserwärmebedarf
twkWh/a
48
Abgabe
TW,WAkWh/a
1 087
Verteilung
TW,WVkWh/a
585
Speicher
TW,WSkWh/a
13
Bereitstellung
TW,WBkWh/a
1 733
TW
kWh/a
Q = Wärmeverluste
Q =
0
Verteilung
TW,WV,HEkWh/a
0
Speicher
TW,WS,HEkWh/a
0
Bereitstellung
TW,WB,HEkWh/a
0
TW,HE
kWh/a
Hilfsenergiebedarf
Q = 1 733 Heiztechnikenergiebedarf - Warmwasser
HTEB,TWkWh/a
Q = 2 576
Heizenergiebedarf Warmwasser
HEB,TWkWh/a Wohnung
Endenergiebedarf
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Q =
Q = 13 074
Wärmeverluste
lkWh/a
9 318
Heizwärmebedarf kWh/a
Q = 10 806
Transmissionswärmeverluste
TkWh/a
Q = 2 268
Lüftungswärmeverluste
VkWh/a
Q = 2 932
Wärmegewinne
gkWh/a
Q = 903
Solare Wärmegewinne
skWh/a
Q = 2 029
Innere Wärmegewinne
ikWh/a
h
Q = Q = Q =
Q = Q = Q = Q =
Raumheizung
921
H,WA
kWh/a
5 375
H,WV
kWh/a
0
H,WS
kWh/a
4 845
H,WB
kWh/a
11 141
H
kWh/a
Q = Wärmeverluste
Q =
119
Verteilung
H,WV,HEkWh/a
0
Speicher
H,WS,HEkWh/a
287
Bereitstellung
H,WB,HEkWh/a
407
H,HE
kWh/a
Hilfsenergiebedarf
Q = 7 572 Heiztechnikenergiebedarf Raumheizung
HTEB,HkWh/a
Q = 0
Abgabe
H,WA,HEkWh/a
Q = 16 890
Heizenergiebedarf Raumheizung
HEB,HkWh/a Abgabe
Verteilung Speicher Bereitstellung
Q = 3 755 Warmwasserbereitung
H,beh
kWh/a
Q = 822 Raumheizung
TW,beh
kWh/a
Zurückgewinnbare Verluste Wohnung
Endenergiebedarf
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Brutto-Grundfläche
83charakteristische Länge (lc)
2,10Brutto-Volumen
Gebäude-Hüllfläche Kompaktheit
243 116 0,48
m² m³ m² 1/m m Wohnung
220,5
HEB
33,9
HEB
RK
RK,26 kWh/m²a
kWh/m²a (auf Basis HWB
50,7 kWh/m²a) kWh/m²a) 109,5
(auf Basis HWBRK,26 RK
22,8
HHSB
kWh/m²a22,8
HHSB
26 kWh/m²aEEB = HEB + HHSB 243,3
EEB
103,5
EEB
RK
RK,26 kWh/m²a
kWh/m²a
RK,26 RK,26 26 EEB = HEB + HHSB - PVERK RK
2,35
fGEE,RK f = EEB / EEBGEE,RK RK RK,26
Gesamtenergieeffizienzfaktor
gemäß ÖNORM H 5050-1:2019 (Referenzklimabedingungen)
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Brutto-Grundfläche
83charakteristische Länge (lc)
2,10Brutto-Volumen
Gebäude-Hüllfläche Kompaktheit
243 116 0,48
m² m³ m² 1/m m Wohnung
240,9
HEB
37,3
HEB
SK
SK,26 kWh/m²a
kWh/m²a (auf Basis HWB
50,7 kWh/m²a) kWh/m²a) 121,2
(auf Basis HWBSK,26 SK
22,8
HHSB
kWh/m²a22,8
HHSB
26 kWh/m²aEEB = HEB + HHSB 263,6
EEB
111,0
EEB
SK
SK,26 kWh/m²a
kWh/m²a
SK,26 SK,26 26 EEB = HEB + HHSB - PVESK SK
2,37
fGEE,SK f = EEB / EEBGEE,SK SK SK,26
Gesamtenergieeffizienzfaktor
gemäß ÖNORM H 5050-1:2019 (Standortklimabedingungen)
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Bild (2).jpg
Bild (3).jpg
Wohnung Bilderdruck
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webgis-map_25.11.2021_15_46_52.pdf
Wohnung Bilderdruck
Seite 19 p2021,112204 REPBILDOK1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021
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Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012
Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr.
Wohnung
Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Attemsallee 34a
8472 Straß in Steiermark 375/4
Wohnung
Baujahr
Katastralgemeinde KG-Nr.
Seehöhe 254 m
66179 Straß 1982
HWB 121 f 2,37 GEE,SK
Energieausweis Ausstellungsdatum25.11.2021 Gültigkeitsdatum 24.11.2031 Energiekennzahlen lt. Energieausweis
Ref,SK
Der Energieausweis besteht aus den ersten zwei Seiten (im Falle von Sonstigen konditionierten Gebäuden auch aus mehr Seiten, denn ab der 3. Seite strukturierte Auflistung der U-Werte) gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Layout und
einem technischen Anhang -
-
HWB Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.
Ref GEE
f Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).
SK Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert.
EAVG §3 Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.
EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der
Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.
EAVG §6 Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 Abs. 1 ABGB.
EAVG §7 (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende
Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
(2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren.
EAVG §8 Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach § 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach § 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach § 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach § 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.
EAVG §9 (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen § 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand- Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen § 3 ist entschuldigt, wenn er seinen
Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist.
(2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen § 4 unterlässt,
1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder
2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine
vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen.
Seite 20 p2021,112204 REPEAVG2 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021
Bearbeiter T.D.
GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at
Vorlagebestätigung
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012
Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr.
Wohnung
Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Attemsallee 34a
8472 Straß in Steiermark 375/4
Wohnung
Baujahr
Katastralgemeinde KG-Nr.
Seehöhe 254 m
66179 Straß 1982
HWB 121 f 2,37 GEE,SK
Energiekennzahlen lt. Energieausweis
Ref,SK
Der Energieausweis besteht aus den ersten zwei Seiten (im Falle von Sonstigen konditionierten Gebäuden auch aus mehr Seiten, denn ab der 3. Seite strukturierte Auflistung der U-Werte) gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Layout und
einem technischen Anhang -
-
Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde.
Ort, Datum
Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender
Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde.
Ort, Datum
Name Interessent Unterschrift Interessent
HWB Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.
Ref GEE
f Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).
SK Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert.
EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der
Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.
Seite 21 p2021,112204 REPEAVG2 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021
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Aushändigungsbestätigung
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012
Bezeichnung Gebäudeteil Nutzungsprofil Straße PLZ/Ort Grundstücksnr.
Wohnung
Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Attemsallee 34a
8472 Straß in Steiermark 375/4
Wohnung
Baujahr
Katastralgemeinde KG-Nr.
Seehöhe 254 m
66179 Straß 1982
HWB 121 f 2,37 GEE,SK
Energiekennzahlen lt. Energieausweis
Ref,SK
Der Energieausweis besteht aus den ersten zwei Seiten (im Falle von Sonstigen konditionierten Gebäuden auch aus mehr Seiten, denn ab der 3. Seite strukturierte Auflistung der U-Werte) gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Layout und
einem technischen Anhang -
-
Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde.
Ort, Datum
Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber
Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde.
Ort, Datum
Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer
HWB Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten.
Ref GEE
f Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).
SK Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert.
EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der
Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.
Seite 22 p2021,112204 REPEAVG2 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021
Bearbeiter T.D.
GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at