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Gemeinsam in Kärnten Integrationsleitbild des Landes Kärnten

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Academic year: 2022

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Gemeinsam in Kärnten

Integrationsleitbild des Landes Kärnten

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Medieninhaber und Herausgeber:

Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1 – Landesamtsdirektion

Flüchtlingswesen-Grundversorgung und Integration Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Redaktion: Mag.a (FH) Marika Gruber, Mag.a Nadine Ruthardt Gestaltung: folgt nach Fertigstellung

Druck: folgt nach Fertigstellung

Wissenschaftliche Begleitung: Fachhochschule Kärnten unter Mag.a (FH) Marika Gruber, MMag.a Dr.in Vera Ratheiser, FH-Prof.in MMag.a Dr.in Kathrin Stainer-Hämmerle

Klagenfurt am Wörthersee, 2017

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Inhalt

Vorwort ... 5

Präambel ... 6

ABSCHNITT A: GEMEINSAM IN KÄRNTEN - ZUR BEDEUTUNG DES INTEGRATIONSLEITBILDES 1 Gemeinsam.Leben – Integrationspolitische Leitlinien ... 6

2 Gemeinsam.Planen – Identifizierte Bedarfe ... 9

3 Gemeinsam.Handeln – Zielrichtungen ... 9

3.1 Arbeit, Beruf und Wirtschaft ... 9

3.2 Gesundheit und Soziales ... 10

3.3 Integration von Anfang an – Ankommenskultur ... 12

3.4 Interkultureller und interreligiöser Dialog... 13

3.5 Rechtsstaat, Gleichstellung und Mitbestimmung ... 13

3.6 Sport, Freizeit und öffentlicher Raum ... 14

3.7 Sprache und Bildung ... 15

3.8 Wohnen, Nachbarschaft und die regionale Dimension von Integration ... 16

ABSCHNITT B: GEMEINSAM.UMSETZEN 4 Empfohlene Maßnahmen des Integrationsleitbildes ... 17

4.1 Katalog empfohlener Maßnahmen ... 18

4.2 Strategische und strukturelle Kernmaßnahmen ... 38

5 Exkurs: Dynamik der Bevölkerungsentwicklung und Bedeutung der Zuwanderung ... 39

5.1 Migration in Kärnten ... 41

5.2 Statistischer Überblick ... 41

Danksagungen ... 46

ABSCHNITT C: ANHANG 6 Entstehung des Integrationsleitbildes ... 47

6.1 Grundsätze des Zusammenlebens ... 47

6.2 Hintergrund und Ausgangslage ... 48

6.3 Prozessbeteiligte ... 49

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6.4 Prozessgestaltung ... 50

6.5 Integrationsverständnis ... 50

6.6 Formate der inhaltlichen Ausgestaltung ... 52

6.7 Qualitätssicherung ... 53

6.8 Wirkungsebenen ... 55

6.9 Hinweise zur Umsetzung ... 57

7 Organigramm ... 58

8 Prozessdokumentation ... 59

9 Mitwirkende am Integrationsleitbildprozess ... 59

(5)

Integrationsleitbild „Gemeinsam in Kärnten“ 5

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

Kärnten ist seit jeher ein buntes Land. Ein Land in dem Menschen unter- schiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft sowie unterschiedlicher Mutter- sprache gemeinsam in Frieden leben können. Die- se Buntheit und Unter- schiedlichkeit gehört zu unserer DNA. Sie ist es, die uns aus- und auch stark macht. Wichtig, ja gera- dezu unerlässlich zum langfristigen Schutz unse- rer bunten, solidarischen Wertegemeinschaft ist es, Menschen, die bei uns aufgenommen werden wollen, zu integrieren.

Das gelingt nicht von heute auf morgen oder durch ein Fingerschnippen. Integration funktio- niert auch nicht, indem man sie einseitig verord- net. Integration ist dann erfolgreich und positiv für alle Beteiligten, wenn sich auch alle daran beteili- gen und sich gemeinschaftlich darum bemühen.

Die gemeinsame Basis für Integrationsprozesse, ein Konzept, mit dem sich möglichst viele Men- schen identifizieren können, das auch umsetzbar ist und längerfristig Grundlage für ein gelingendes Miteinander in Vielfalt ist – das liebe Leserinnen und Leser soll jenes Kärntner Leitbild für Integra- tion sein, welches Sie nun in gedruckter Form in Händen halten.

Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass sich dieses Kärntner Integrationsleitbild nicht auf aktuell oder neu zu uns geflüchtete und um Schutz suchende Menschen reduziert. Im Gegenteil soll es vor al- lem auch auf bereits bei uns lebende und arbei- tende zugewanderte Menschen fokussieren. Un- ser gemeinsames Ziel ist es, uns auch mit zuge- wanderten Menschen in zweiter oder auch dritter Generation darum zu bemühen, durch Integrati- onsprozesse gegenseitiges Verständnis und bei- derseitigen Respekt zu vertiefen.

„Gemeinsam in Kärnten“ lautet der Titel unseres Integrationsleitfadens, und es freut mich, sagen zu können, dass er sich nicht nur an Menschen mit Migrationshintergrund, sondern an die gesam- te Kärntner Bevölkerung, nicht nur an öffentliche Institutionen sondern auch an privatwirtschaftliche Akteure richtet. Denn um geordnete und für den Schutz und die Aufrechterhaltung unseres Wohl- standes notwendige Zuwanderung als Chance für Kärnten zu begreifen, braucht es eine von allen Seiten mitgetragene Integrationskultur. Nur wenn wir einander auf Augenhöhe begegnen, mit Of- fenheit, Wertschätzung, gegenseitigem Respekt für Diversitäten, können beide Seiten den ge- meinsamen Weg beschreiten.

Es ist jetzt an uns allen, diesem Druckwerk Leben einzuhauchen. Mit den geeigneten Maßnahmen sollen die darin enthaltenen Ideen und Konzepte Schritt für Schritt auch umgesetzt, und in unser tägliches Leben implementiert werden. Er darf als lebendige Arbeitsunterlage verstanden werden, als Orientierungshilfe, die uns ein Zusammenle- ben in Pluralität erleichtert.

Als Landeshauptmann und Integrationsreferent bedanke ich mich bei allen, die in Arbeitskreissit- zungen, Expertenrunden und Regionalveranstal- tungen in allen acht Bezirken bisher dabei gehol- fen haben, ein so umfassendes Integrationsleit- bild für Kärnten zu erstellen. Gleichzeitig ergeht meine Bitte, die Bemühungen an dieser Stelle nicht abreißen zu lassen. Das Leitbild soll nicht statisch, sondern dynamisch sein, also immer wieder weiterentwickelt werden, und zwar ge- meinsam – für ein friedliches Zusammenleben, für ein friedliches und erfolgreiches Kärnten.

Mit besten Grüßen Ihr Peter Kaiser

Landeshauptmann und Integrationsreferent

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A BSCHNITT A: G EMEINSAM IN

K ÄRNTEN Z UR B EDEUTUNG DES

I NTEGRATIONSLEITBILDES

Präambel

Demografische Veränderungen, verschiedene Formen der Zuwanderung und ein zunehmend globalisierter Wettbewerb machen es unabding- bar, eine sachliche und konstruktive Diskussion über Herausforderungen und Chancen einer von Diversität und kultureller Vielfalt gekennzeichne- ten Gesellschaft zu führen. Um in einer pluralisti- schen Gesellschaft gut zusammenleben zu kön- nen, ist eine Orientierung an gemeinsamen Grundrechten und Grundsätzen wichtig. Sie ste- cken den Aktionsrahmen für das alltägliche Han- deln ab und sind zentrale Eckpfeiler für ein gelin- gendes Zusammenleben. Die Kärntner Landes- regierung hat sich deshalb in der Koalitionsver- einbarung 2013 dazu bekannt, ein Integrations- leitbild zu erstellen.

Dieser breit und partizipativ angelegte Prozess wurde durch eine fundierte wissenschaftliche Be- gleitung, durch das Mitwirken und Engagement zahlreicher Kärntner Institutionen sowie durch das Miteinbeziehen der Kärntner Bevölkerung und deren MultiplikatorInnen bereichert.

Das vorliegende Integrationsleitbild „Gemeinsam in Kärnten“ ist Ausgangspunkt für einen fortlau- fenden, dynamischen Prozess und richtet sich an alle in Kärnten lebenden Menschen. Es wendet sich nicht nur an ZuwanderInnen sondern auch an die ansässige Bevölkerung – nicht nur an staatliche Einrichtungen Kärntens, sondern auch an privatwirtschaftliche AkteurInnen. Diesem ge- samtheitlichen Ansatz sieht sich auch das Motto des Integrationsleitbildes „Gemeinsam in Kärn- ten“ verpflichtet. Das Integrationsleitbild „Gemein- sam in Kärnten“ soll …

… das Bewusstsein zu den Themen Migration, Integration und Diversität fördern und stärken.

… Gültigkeit für das gesamte Bundesland Kärn- ten haben.

… politisch Verantwortlichen, der Verwaltung so- wie weiteren Institutionen Leitlinien zur künftigen Gestaltung der Integrationsarbeit an die Hand geben.

… als Orientierungsrahmen für alle in Kärnten lebenden Menschen dienen.

… auf sich verändernde, demografische und ge- sellschaftliche Rahmenbedingungen eingehen.

… einen Beitrag zur Sensibilisierungs- und Infor- mationsarbeit in Kärnten leisten.

… als Grundlage und Koordinationspapier für künftige integrationspolitische Aktivitäten und zur Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Maß- nahmen dienen.

Durch die politische Beschlussfassung des Integ- rationsleitbildes „Gemeinsam in Kärnten“ einigen sich die politischen VerantwortungsträgerInnen darauf, Integration und ein gedeihliches Zusam- menleben als politisches Handlungsfeld wahr- nehmen und gestalten zu wollen. Das Land Kärn- ten bekennt sich dazu, die Implementierung des Integrationsleitbildes als gesellschaftlichen Auf- trag Schritt für Schritt voranzutreiben und die ge- eigneten Maßnahmen für dessen Verwirklichung zu setzen. Das Integrationsleitbild „Gemeinsam in Kärnten“ ist in drei wesentliche Abschnitte geglie- dert. Abschnitt A legt die integrationspolitischen Leitlinien, den identifizierten Handlungsbedarf sowie die Zielrichtungen des Leitbildes dar. Der partizipativ erarbeitete Katalog an Maßnahmen- empfehlungen ist Kernstück des Abschnitts B, während sich Abschnitt C der Entstehung und den Umsetzungsempfehlungen des Integrations- leitbildes widmet.

1 Gemeinsam.Leben – Integrati- onspolitische Leitlinien

Die integrationspolitischen Leitlinien orientieren sich zum einen an einer offenen und fortschrittli- chen Integrationspolitik und zum anderen an der Erfüllung der Menschenrechte. Sie bilden zu- sammen mit den Grundsätzen des Zusammenle- bens die Prämissen der künftigen Ausrichtung der Integrationsarbeit und des Zusammenlebens in

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Kärnten. Diese sind bei allen Überlegungen und Maßnahmen der Politikgestaltung auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene sowie durch die in Kärnten tätigen institutionellen und zivilgesell- schaftliche AkteurInnen am Arbeitsmarkt, im Bil- dungswesen oder in der Vereinsarbeit zu berück- sichtigen.

Fördern und Fordern:

Das Land Kärnten bekennt sich dazu, Integration und damit einhergehende Maßnahmen aktiv zu fördern. Dabei wird Integration als offener, ge- samtgesellschaftlicher und fortwährender Prozess verstanden, der gegenseitigen Respekt und Kommunikation auf Augenhöhe voraussetzt. Das Schaffen und Zugänglichmachen von Integrati- onsangeboten gehört ebenso zu den zentralen Aufgabenbereichen, wie das gleichzeitige Einfor- dern der Nutzung dieser Angebote. Dies gilt ins- besondere für Angebote zum Spracherwerb, Wis- sen über Werte- und Orientierung sowie für bil- dungsbezogene und arbeitsmarktvorbereitende Maßnahmen. Nur durch gesamtgesellschaftliche Bemühungen sowie Leistungen einer/s jeden Einzelnen kann Integration gelingen und ein fried- liches Zusammenleben unter den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gewährleistet werden. Gelingende Integration nützt die Chan- cen der Zuwanderung und Vielfalt - mangelnde Integration führt mittel- und langfristig nicht nur zu gesellschaftlichen Problemen, sondern verursacht auch hohe Kosten.

Orientierung am Individuum:

Migration und damit auch Integration waren und sind seit jeher wesentliche Bereiche vielfältiger und fortschrittlicher Gesellschaften. Gerade in einer zunehmend globalisierten Welt ist es wichti- ger denn je, verschiedene Zu- und Abwande- rungsprozesse als elementare Bestandteile indi- vidueller Lebensentwürfe und Biographien anzu- erkennen. Öffentliche und private Institutionen haben diesem Wandel Rechnung zu tragen. Mig- ration und Diversität waren und sind die Regel – nicht die Ausnahme. Vielfalt in unterschiedlichster Form wohnt Gesellschaften per se inne und wird nicht allein durch Zuwanderung hervorgerufen.

Pluralität ist ein essentieller Grundpfeiler moder-

ner Demokratien und äußert sich in Form unter- schiedlicher Dimensionen wie jung/alt, berufstä- tig/arbeitslos, reich/arm, gesund/krank, traditio- nell/modern etc. Menschen können daher auch mehrfache Identitätsmerkmale aufweisen (zum Beispiel: Frau, Mutter, Migrantin, Ärztin, Schwes- ter). Deshalb gehört es ganz wesentlich zu Integ- rationsprozessen, Menschen jenseits diffuser Kollektive und pauschalisierender Zuschreibun- gen wahrzunehmen und sich am Individuum zu orientieren.

Niederschwelligkeit:

Die Umsetzung der in Kapitel 4 dargestellten Maßnahmen sowie die Kommunikation der Inhal- te des Integrationsleitbildes „Gemeinsam in Kärn- ten“ haben sich in ihrer Ausgestaltung am Prinzip der Niederschwelligkeit zu orientieren. Die Kennt- nis und Inanspruchnahme der Angebote soll für die entsprechenden Zielgruppen möglichst ein- fach und niederschwellig erfolgen. Die Nieder- schwelligkeit als Prinzip hat sowohl auf inhaltli- cher als auch struktureller Ebene zu greifen.

Respekt, Gleichbehandlung und Rechtsstaat- lichkeit:

In Österreich gilt der Grundsatz der Gleichbe- handlung. Zu einem guten Zusammenleben ge- hört es, seine Mitmenschen mit Respekt zu be- handeln. Es darf keine Ungleichbehandlung auf- grund der Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Bildung oder Religion erfolgen. Insbesondere sind Männer und Frauen in Österreich gleichbe- rechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durch- setzung dieser Gleichbehandlung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Ungleichbehandlung hin. Ebenso herrscht in Österreich ein striktes Gewaltverbot. Dieses Gewaltverbot erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Zusammenlebens und gilt außerhalb ebenso wie innerhalb der Fa- miliengemeinschaft. Die Trennung von Rechts- staat und Religion gehört ebenfalls zu den unver- handelbaren Grundwerten. Der österreichische Rechtsstaat und seine Gesetze haben stets Vor- rang gegenüber religiöser Dogmen. Die Aus- übung einer Religion unter dem Grundsatz der Religionsfreiheit erfährt dort ihre Grenzen, wo sie gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt.

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Ressourcenorientierung:

Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integ- rationsleitbild „Gemeinsam in Kärnten“ hat unter den Prämissen der Wirtschaftlichkeit und Zweck- mäßigkeit zu erfolgen. Die unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen zur Verfü- gung stehenden Ressourcen müssen effizient und sparsam eingesetzt, die Schaffung von Dop- pel- und Parallelstrukturen vermieden werden.

Zahlreiche Kärntner Institutionen und Vereine leisten seit Jahren wertvolle Integrationsarbeit.

Auf dieses Wissen und deren Erfahrungsschatz ist aufzubauen und die entsprechende Arbeit wei- terzuführen sowie wertzuschätzen. Ressour- cenorientierung bedeutet aber auch, Zuwande- rung nicht nur als gesamtgesellschaftliche Her- ausforderung, sondern auch als Chance zu se- hen. Insbesondere im Bereich der Regionalent- wicklung kann Zuwanderung eine besonders wertvolle Ressource sein.

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2 Gemeinsam.Planen – Identifizier- te Bedarfe

Die im nächsten Kapitel formulierten Zielrichtun- gen der verschiedenen Handlungsfelder orientie- ren sich am folgend dargestellten, partizipativ erarbeiteten Handlungsbedarf:

Es bedarf der Sicherstellung und Wei- terführung vorhandener Ressourcen im Integrationsbereich.

Um Ängste und Vorurteile abbauen zu können, müssen Begegnungsmöglich- keiten und -räume geschaffen werden.

Es bedarf einer intensiven Vernetzung relevanter AkteurInnen und Institutio- nen auf unterschiedlichen Ebenen.

Angebote zum Deutschspracherwerb für ZuwanderInnen sind flächendecken sicherzustellen.

Informations- und Sen- sibilisierungsangebote zu Integrationsthemen für die Kärntner Ge- samtbevölkerung sind zu schaffen.

Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Migration, Diversität und Interkulturali- tät sind für die ansässige Bevölkerung als auch für ZuwanderInnen zu forcie- ren.

Dem Mangel an positiver, faktenbasier- ter Berichterstattung ist entgegenzu- wirken.

Es bedarf der Etablierung einer An- kommenskultur vor allem auf regiona- ler Ebene, im Rahmen derer alle Betei- ligten umfassend Informationen zu In- tegrationsthemen erhalten.

Die Installation kompetenter An- sprechpersonen zu Integrationsthemen zumindest auf Bezirksebene soll for- ciert werden.

Hürden am Arbeitsmarkt sollen verrin- gert, Beschäftigungsmöglichkeiten ausgebaut werden.

Vielfalt soll sich auch in der Verwaltung widerspiegeln.

3 Gemeinsam.Handeln – Zielrich- tungen

Um in weiterer Folge die spezifischen Maßnah- menvorschläge ihrer Thematik zuordnen zu kön- nen, werden nachfolgend die abgeleiteten Ziel- setzungen pro Handlungsfeld näher beschrieben:

3.1 Arbeit, Beruf und Wirtschaft

Grundlagen:

Artikel 23, Allgemeine Erklärung der Menschen- rechte: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und be- friedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.“

Arbeit und Beschäftigung dienen nicht nur der Sicherung des Lebensstandards, der Selbstbe- mächtigung und Mitbestimmung, sondern befähi- gen Menschen ne- ben einer sinnstif- tenden Tätigkeit auch dazu, ihren Beitrag zum Erhalt des Staates Öster- reich zu leisten. Die rasche Eingliederung von ZuwanderInnen in den österreichischen Arbeits- markt sowie die Schaffung von arbeitsmarktvor- bereitenden Maßnahmen und Programmen stellt einen wesentlichen Beitrag zu gelingender In- tegration dar und muss als Prävention in Hinblick auf Folgekosten in den Fokus gerückt werden.

Zielsetzungen:

Bereich „Daten“: Damit Unternehmen, Vereine und Institutionen bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung stellen können bzw. ein besseres Mat- ching zwischen ArbeitgeberInnen und Arbeitneh- merInnen möglich ist, bedarf es einer übersichtli- chen, transparenten Datenlage zu Menschen mit Migrationserfahrung sowie Arbeitsmigration all- gemein in Kärnten (Erhebung durch Forschungs- einrichtungen und AMS).

Bereich „Beschäftigung“: Eine erfolgreiche, lang- fristige Integration kann nur gelingen, wenn Zu- wanderInnen neben Deutscherwerb, je nach Auf-

„Der Begegnungsraum ist das Leben.“

Teilnehmerin des Arbeitskreises „Integration von Anfang an“, 21.4.2016

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enthaltstitel, so rasch wie möglich einer Beschäf- tigung nachgehen können. Ziel ist die Schaffung von gezielten arbeitsmarktvorbereitenden und - vermittelnden Programmen bzw. Formaten, ins- besondere auch für Frauen und Jugendliche. Ziel soll es sein, das Potential von ZuwanderInnen rasch für den österreichischen Arbeitsmarkt nut- zen zu können und sie möglichst entsprechend ihrer Ausbildung vermitteln zu können. Nostrifizie- rungsprozesse müssen vereinfacht werden und bedürfen einer guten Beratung.

Bereich „Migrantische Ökonomie als Chance“:

Migration birgt immer auch unternehmerisches Potential in sich, was für die wirtschaftliche Ent- wicklung eines Landes förderlich sein kann und Arbeitsplätze schafft. In Gründungsprogrammen sollen künftig verstärkt

auch ZuwanderInnen angesprochen werden.

Buddy-Systeme, wie sie als Good-Practice be- reits vorhanden sind, sollen ausgeweitet wer- den (auch auf Regionen).

Bereich „Integration in der Verwaltung“: Die The- men Diversität und Integration sowie das Integra- tionsleitbild müssen auch innerhalb der Verwal- tung verankert werden. Im Rahmen einer alljährli- chen Berichtspflicht soll deshalb jede Abteilung des Amts der Kärntner Landesregierung und nach Möglichkeit weitere öffentliche Einrichtun- gen erläutern, welche Integrationsmaßnahmen forciert wurden bzw. inwiefern sich die Abteilung mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.

3.2 Gesundheit und Soziales

Grundlagen:

Der Bereich „Gesundheit und Soziales“ des Kärntner Integrationsleitbildes orientiert sich an einem umfassenden und ganzheitlichen Gesund- heitsverständnis, wie es durch die Weltgesund- heitsorganisation (WHO) definiert worden ist: als

„Zustand völligen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens“. Gemäß der Ottawa- Charta zur Gesundheitsförderung lautet das Ziel

demgemäß „Gesundheit für alle“. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung stehen dabei in einem engen Zusammenhang mit Fragen kultureller Partizipation und sozialen Zusammenlebens. Ge- sundheit und Soziales können nur in enger Ver- bindung zu anderen Lebensbereichen umfassend verstanden werden, allen voran Arbeit und Ein- kommen, Bildung und Sprache (Bezug zu ande- ren Arbeitskreisthemen).

Zielsetzungen:

Bereich „Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit“: Ziel ist es, den bestmöglichen Ge- sundheitszustand als Grundrecht eines jeden Menschen zu fördern – dies gilt für die ansässige Bevölkerung wie auch für Menschen mit Migrati- onserfahrung. Dazu bedarf es beispielsweise

einer Förderung und des Ausbaus von Gesund- heitsangeboten auf kommunaler Ebene durch Gemeinschaftsak- tivitäten im Rahmen der Landesinitiative „Gesun- de Gemeinde“ unter Einbezug von ZuwanderIn- nen. Präventionsarbeit muss möglichst früh (Kin- dergarten, Schule) stattfinden. Vor allem im Be- reich psychosozialer Dienste herrscht erhebliche Nachfrage, die das derzeitige Angebot nicht ab- zudecken im Stande ist.

Bereich „Interkulturelle Öffnung der Institutionen im Sozial- und Gesundheitswesen“: MigrantInnen dürfen nicht nur als Zielgruppe für Maßnahmen mitgedacht werden, sondern müssen auch aktiv in Schlüsselpositionen als „acting player“ zu fin- den sein. Organisationen und Unternehmen ha- ben die Aufgabe, die gesellschaftliche Realität widerzuspiegeln und müssen dieser Aufgabe auch in Form von interkulturellen Teams und Diversity Management nachkommen.

Bereich „Health Literacy“: Einen maßgeblichen Beitrag zum Wohlbefinden und in weiterer Folge zur Entlastung des Gesundheitssystems leistet Health Literacy. Damit Menschen einen gleichbe- rechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen so- wie zu ausreichender Information erhalten, müs- sen die Gesundheitskompetenzen gestärkt wer- den. Dies soll beispielsweise durch die feste Ver- ankerung von Health Literacy in Sprachkursen für

„Das Fremde raus. Das Fremde rein. Das Fremde als Fremdes beseitigen durch Kennenlernen“

Moderator des Arbeitskreises „Interkultureller und interreligiöser Dialog“, 11.9.2015

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ZuwanderInnen sowie durch das Bereitstellen geeigneter und niederschwelliger Sozial- und Gesundheitsinformationen geschehen. Health Literacy muss auch Eingang in die medizinische, pflegerische und psychosoziale Ausbildung fin- den.

Bereich „ Anlaufstelle für Integration“1: Informatio- nen und Beratungsangebote müssen transparent, niederschwellig und unkompliziert für alle Men- schen zugänglich sein. Doppelgleisigkeiten müs- sen vermieden, Versorgungslücken geschlossen und der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt werden. Es bedarf deshalb unter anderem einer unabhängigen, überinstitutionellen und weisungs- freien Anlaufstelle für Integration, die diesen Auf- gaben nachkommt, Lobbying für das Thema Mig- ration betreibt und geschlechtersensible Bera- tungsangebote fördert. Dabei gilt es, vorhandene Strukturen (z.B. Bürgerservice) zu nutzen und das Integrationsleitbild mit dem Landesetappen- plan zur Umsetzung der UN-Konvention für Men- schen mit Behinderung zu verknüpfen.

Bereich „Ehrenamt und Freiwillige Hilfe“: Ehren- amtliche sowie freiwillige HelferInnen stellen we- sentliche Eckpfeiler einer von Zusammenhalt und Solidarität getragenen, demokratischen Gesell- schaft dar. Ehrenamt und freiwillige Hilfe dürfen nicht als Kompensatoren für staatliche Aufgaben missbraucht werden und bedürfen, abgesehen von entsprechender Wertschätzung, auch einer Koordination und adäquater Unterstützungsstruk- turen wie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, gezielte Vernetzung etc.

Bereich „Förderung sozialer Kohäsion“: Ziel ist es, Vorurteilen, Ängsten, Besorgnissen und Fehl- informationen der Kärntner Bevölkerung sowie der ZuwanderInnen entgegenzuwirken. Neben Informationsveranstaltungen braucht es deshalb niederschwellige „Angebote des Kennenlernens“, auch auf kommunaler Ebene. Die Schaffung öf- fentlichkeitswirksamer Maßnahmen zur Darstel- lung des Mehrwehrts einer Migrationsgesellschaft gehört hier ebenso dazu wie Bewusstseinsbil- dung in Schulen und Kooperationen mit Institutio-

1 In verschiedenen Arbeitskreisen wurde die Einrichtung eines Integrationszentrums diskutiert, durchaus in unter- schiedlicher Ausformung. Daher wird diese Maßnahme bei den jeweiligen Arbeitskreisen angeführt.

nen aus Tourismus und der Abteilung 6 für Bil- dung, Generationen und Kultur.

Bereich „Grundlagen- und Begleitforschung“:

Kärnten verfügt aufgrund der vielfältigen Hoch- schullandschaft innerhalb des Bundeslandes über eine fundierte und breite Palette an Forschungs- bereichen. Diese Ressource gilt es zu nutzen und die Grundlagen- sowie Praxisforschung zu The- menfeldern wie Migration, Integration und Diversi- tät zu forcieren, damit wissenschaftliche Erkennt- nisse verstärkt Eingang in gesamtgesellschaftli- che Gestaltungsprozesse finden.

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3.3 Integration von Anfang an – An- kommenskultur

Grundlagen: Rahmenbedingungen für Integrati- on von Anfang an sind eine Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben und gelingen- de Integrationsprozesse. Prozesse des Ankom- mens und der gegenseitigen Begegnung auf Au- genhöhe betreffen die gesamte Gesellschaft: Zu- wanderInnen ebenso wie die ansässige Gesell- schaft, Behörden wie auch zivilgesellschaftliche Organisationen. Eine gute Begleitung und Ver- sorgung mit Informationen von Anfang an muss sichergestellt werden.

Zielsetzungen:

Bereich „Koordinationsstelle“: Eine Koordinati- onsstelle für Integration soll, ausgehend von defi- nierten Qualitätsstandards, Informationen bün- deln, Anlaufstelle mit Beratungskompetenz sein, Projekte initiieren sowie Vernetzungsarbeit leis- ten. Sie soll das Thema

Integration in Kärnten etablieren und eine breite Öffentlichkeit dafür schaf- fen. Koordinationsstellen sollten auf Magistrats- und Bezirksebene einge-

richtet werden. Sie sollen die Verbindung zwi- schen Gemeinden, den lokalen Vereinen, Nicht- regierungsorganisationen und der „Anlaufstelle für Integration in Kärnten“ sein und unterstützend wie auch begleitend wirken. Für die Ankommens- kultur wesentlich ist die Erarbeitung von „Integra- tions-Checklisten“ (Leitfäden) für Gemeinden, das Bereitstellen von mehrsprachigen Ankommens- Paketen, die Einrichtung eines DolmetscherIn- nen-Pools sowie das Bereitstellen von Informati- onen (Veranstaltungen, Angebote etc.).

Bereich „Begegnungsräume“2: Hinsichtlich der Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten und -

2 In verschiedenen Arbeitskreisen wurden Formen von Begegnungsräumen diskutiert, durchaus in unterschiedli- cher Ausformung. Daher wird diese Maßnahme bei den jeweiligen Arbeitskreisen angeführt.

räumen bedarf es einer Analyse vorhandener und potentieller Räume in den Gemeinden und Bezir- ken. Ein Teilen von Begegnungsräumen zwi- schen Gemeinden wäre denkbar – auch für frei- willige HelferInnen sollten Begegnungsräume zum Austausch und zur Vernetzung bereitgestellt werden.

Bereich „Sensibilisierung der Gesamtbevölke- rung“: Dazu bedarf es Kontakt- und Begeg- nungsmöglichkeiten von Anfang an. ZuwanderIn- nen müssen über Werte und Regeln der Aufnah- megesellschaft aufgeklärt werden – ebenso muss der Mangel an Informationen für die ansässige Bevölkerung sowie MitarbeiterInnen in der Ver- waltung und Politik behoben werden, um Ängsten und Vorurteilen vorzubeugen.

Bereich „Medien“: Die maßgebliche Beeinflus- sung der öffentlichen Wahrnehmung über die Gestaltung von Medieninhalten ist ein wesentli- cher Faktor im Integrationsprozess. Ziel ist es,

durch gezielte Maßnah- men, medienpädagogi- sche Reflexion, Einbezug von ZuwanderInnen als MediengestalterInnen und eine gute Zusammenarbeit mit JournalistInnen, eine reflektierte Rezeption so- wie ausgewogene Berichterstattung zur fördern.

Mehrsprachige Medieninhalte (Berücksichtigung Alpen-Adria-Region und häufig gesprochenen Sprachen) sowie ein internationales Nachrichten- format, zumindest auf Englisch, sollten Eingang in das Medienangebot finden. Auch in Lokalmedien (Gemeindezeitungen etc.) soll Raum für Good- Practice-Beispiele aus der Region sein.

„Integrationsprozesse sind wechselseitige Pro- zesse, sie führen auch zu einer Veränderung der ansässigen Bevölkerung.“

Teilnehmerin des Arbeitskreises „Interkultureller und interreligiöser Dialog, 8.10.2015

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3.4 Interkultureller und interreligiöser Dialog

Grundlagen:

Artikel 18, Allgemeine Erklärung der Menschen- rechte: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedan- ken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Frei- heit, seine Religion oder seine Überzeugung al- lein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu be- kunden.“

Zielsetzungen:

Bereich „Kultur“: Kultur darf nicht als starres, fest- stehendes System verstanden, sondern muss in ihrer ständigen Bewegung und Entwicklung wahrgenommen werden. Ziel ist es, nicht nur Gemeinsames zu erkennen und zuzulassen, sondern auch Unterschiede als Positionierungs- möglichkeiten zu respektieren.

Bereich „Religion“:

In ihrer sinnstiftenden, Werte und Moral vermit- telnden sowie spirituel- len Ausgestaltung stel- len Religionen wichtige Glaubens- und Wertsys- teme in Gesellschaften

dar. Dadurch sind sie aber auch verstärkt (politi- schem) Machtmissbrauch ausgesetzt und können entsprechend instrumentalisiert werden. Ziel ist es, allen die Ausübung der Religionsfreiheit, den Prämissen des österreichischen Rechtsstaates untergeordnet, als Grundrecht zu garantieren und darüber hinaus den Dialog zwischen den Religio- nen zu etablieren und fördern.

Bereich „Integration“:

Integration ist ein offener, nie abgeschlossener und wechselseitiger Aushandlungsprozess. De- mokratisch legitimierte und auf Menschenrechten basierende Grundrechte und damit einhergehen- de Pflichten in Kärnten haben sowohl für die an- sässige als auch die zuwandernde Bevölkerung

zu gelten. Eine demokratische Gesellschaft ist in der Lage, mit Diversität einhergehende Chancen zu erkennen und Herausforderungen auszuhan- deln. Dies setzt allerdings einen Lernprozess vo- raus, der früh ansetzen muss.

Bereich „Räume der Begegnung“:

Ziel ist es, Gestaltungsmöglichkeiten für Men- schen mit unterschiedlichen soziokulturellen Hin- tergründen zu gewährleisten. Dazu braucht es neben der Sichtbarkeit unterschiedlicher Kulturen auch geeignete Räume der Begegnung sowie den interkulturellen und interreligiösen Dialog, um Ängste und Vorurteile abbauen zu können.

3.5 Rechtsstaat, Gleichstellung und Mitbestimmung

Grundlagen:

Der österreichische Rechtsstaat trägt mittels Durchsetzung der gültigen Rechtsnormen zur Aufrechterhaltung nicht nur der öffentlichen Ord- nung, sondern auch zum friedlichen Zusammen- leben der Bevölkerung bei. Die in der Verfas- sung geltenden Grund- rechte sind unverhandel- bar. Über Gesetzesnor- men hinausgehende Verhaltensregeln und - normen waren und sind permanent gesellschaftli- chen Umbrüchen und einem konstanten Werte- wandel ausgesetzt. Eine demokratische Gesell- schaft ist in der Lage, diese Normen im Rahmen der jeweils gültigen Rechtsfassung auszuhan- deln.

Zielsetzungen:

Bereich „Vernetzung der Bezirke und Kommu- nen“: Ziel ist es, alle Bezirke und Gemeinden über Informations- und Sensibilisierungsveran- staltungen miteinander zu vernetzen, damit Sy- nergieeffekte genutzt und Good-Practice- Beispiele zwischen HelferInnen und Entschei- dungsträgerInnen ausgetauscht werden können.

Die Installation von „interkommunalen Integrati-

„Das Erlernen der deutschen Sprache allein ist nicht Integration, sondern dient als hilfreiches Werkzeug.“

Teilnehmerin des Arbeitskreises „Interkultureller und interreligiöser Dialog“, 4.3.2016

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onsmanagerInnen“ würde dieser Forderung Rechnung tragen und wertvolle Beiträge zur Re- gionalentwicklung leisten.

Bereich „Rechtsstaat und Werte“: Damit sich Zu- wanderInnen in Kärnten gut zurechtfinden und die Aufrechterhaltung eines friedlichen, auf demokra- tischen Prinzipien beruhenden Zusammenlebens gewährleistet ist, bedarf es einer klaren Vermitt- lung des Rechte- und Wertesystems Österreichs.

ZuwanderInnen aber auch die ansässige Bevöl- kerung haben ein Recht und den Bedarf, über das Regelsystem der demokratischen Republik Österreich informiert zu werden.

Bereich „Rechtsberatung“: Zur Aufrechterhaltung sowohl der öffentlichen Ordnung, eines friedli- chen Zusammenlebens sowie zur Gewährleistung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten sollen ZuwanderInnen sowie die ansässige Bevölkerung über ihre Rechte und Pflichten im Rechtsstaat Österreich bestmöglich aufgeklärt sein. Dazu ge- hört auch, dass entsprechende Beratungsange- bote geschaffen bzw. ausgebaut und verbessert werden. Die Leistungen dieser Rechtsberatung sollen durch fachlich kompetentes Personal ver- mittelt und für alle zugänglich gemacht werden.

Bereits vorhandene Beratungsstellen gilt es des- halb miteinander zu vernetzen. Weiter bedarf es einer transparenten, übersichtlichen Darstellung aller bestehenden Angebote.

Bereich „Partizipation“: Nur durch gleichberechtig- te Teilhabemöglichkeiten in allen gesellschaftli- chen Bereichen kann Integration nachhaltig ge- lingen. Es ist dafür zu sorgen, dass Mitbestim- mung, Mitsprache und politische Teilhabe nicht nur als wesentliche demokratische Grundpfeiler ermöglicht, sondern auch wahrgenommen wer- den. Dies betrifft sowohl die zuwandernde wie auch die ansässige Bevölkerung. Die freiwillige Installation von MigrationsbeirätInnen, Integrati- onsgemeinderätInnen sowie die Forcierung von BürgerInnenbeteiligungsprozessen sind hier maßgebliche Schritte, die gesetzt werden müs- sen. Öffentliche Institutionen, die über wesentli- che Entscheidungsbefugnisse verfügen und mit öffentlichen Geldern finanziert werden, müssen

gesellschaftliche Diversität auch widerspiegeln.

Dienlich sind hier die Implementierung spezieller Diversity-Schulungen sowie die Einstellung von Menschen mit Migrationserfahrung.

3.6 Sport, Freizeit und öffentlicher Raum

Grundlagen:

Artikel 24, Allgemeine Erklärung der Menschen- rechte: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begren- zung der Arbeitszeit und auf periodischen, be- zahlten Urlaub.“ Sport- und Freizeitaktivitäten vereinen Elemente wie einen günstigen, nieder- schwelligen Zugang, die Stärkung des Gemein- wesens, die Vermittlung von Werten sowie einen Beitrag zur psychosozialen und körperlichen Ge- sundheit als wesentliche Voraussetzungen für eine nachhaltige und langfristige Integration.

Zielsetzungen:

Bereich „Sport- und Freizeiteinrichtungen“: Ziel ist die breite Öffnung verschiedener Vereine speziell für ZuwanderInnen. Fragen der rechtlichen Absi- cherung, Versicherungen und Zugänge zu Räum- lichkeiten müssen unbürokratischen Lösungen zugeführt werden. Gleichwohl bedarf es der in- tensiven Kommunikation der Potentiale und Chancen von Zuwanderung, vor allem in Hinblick auf Regionen und deren oft durch Abwanderung und den Auswirkungen des demographischen Wandels bedrohtem Vereinswesen. Ziel ist es, leerstehende Räumlichkeiten öffentlich finanzier- ter Einrichtungen vermehrt einer Mehrfachnut- zung durch Nichtregierungsorganisationen und Vereine zugänglich zu machen.

Bereich „Vernetzung von AkteurInnen und Ver- meidung von Doppelstrukturen“: Damit bestehen- de Angebote genutzt und etabliert werden kön- nen, bedarf es einer Bestandsaufnahme und Kommunikation derselben. Die Schaffung und Wartung eines interkulturellen Veranstaltungska- lenders sowie einer Datenbank mit bestehenden AkteurInnen, die auch zur Vernetzung dient, stel- len elementare Maßnahmen in diesem Hand- lungsfeld dar.

(15)

Bereich „Öffentlicher Raum, Begegnung“: Regio- nalentwicklung sowie Stadt- und Raumplanung stellen wesentliche Gestaltungsinstrumente des gemeinsamen Lebensraumes dar und sind des- halb insbesondere bei der Gestaltung der The- men Migration und Integration einzubeziehen.

Öffentlicher und konsumfreier Raum ist Grund- bedingung für Begegnung und gegenseitiges Kennenlernen. Dazu bedarf es auch einer ver- stärkten Vernetzung und Weiterbildung wesentli- cher Stakeholder wie BaureferentInnen, Stadt- /Gemeindebediensteten und Integrationsakteu- rInnen.

Bereich „Interkulturelle TrainerInnenausbildung“:

Gerade InstruktorInnen und TrainerInnen wirken als MultiplikatorInnen in

Vereinen und darüber hinaus. Die Themen In- tegration und Migration sollen in die Fachtraine- rInnenausbildung (über Dachverbände) aufge- nommen sowie interkulturelle Kompetenzen in der PädagogInnenausbildung (von Elementar- bis hin zur Erwachsenenpädagogik) generell forciert werden.

3.7 Sprache und Bildung

Grundlagen:

Artikel 26, Allgemeine Erklärung der Menschen- rechte: „Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschli- chen Persönlichkeit und die Stärkung der Ach- tung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsam- keit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.“

Zielsetzungen:

Bereich „Flächendeckender Sprachunterricht“:

Deutschkenntnisse werden seitens der Gesamt- bevölkerung als wesentlicher und unbedingter Faktor für eine gelungene Integration angesehen.

Ziel ist es, ZuwanderInnen flächendeckend, ohne

Brüche und unter Vermeidung von Doppelförde- rungen, von Beginn an (ab Ankunft, bereits in Asylquartieren) die notwendigen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll der Spracherwerb nicht nur gefördert, sondern auch aktiv eingefor- dert werden dürfen. Dazu bedarf es der Entwick- lung geeigneter Instrumente. Im Rahmen der Ge- staltung eines flächendeckenden Sprachunter- richts muss besonders auf die Mobilität der Ziel- gruppen geachtet bzw. diese forciert werden.

Wesentlicher und wissenschaftlich vielfach beleg- ter Bestandteil des Sprachenlernens ist die För- derung der Erstsprache sowie die Lebensweltori- entierung. Sowohl im schulischen Bereich als auch in der Erwachse- nenbildung bedarf es ausreichend personeller Ressourcen.

Bereich „Planung wesentlicher Maßnahmen“: Da die Handlungsfelder Sprache und Bildung mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Organisatio- nen, AkteurInnen und Maßnahmen in Berührung kommen, bedarf es einer differenzierten Heran- gehensweise. Ziel ist es, in Umsetzungsteams geeignete Maßnahmen für unterschiedliche Be- reiche wie vorschulische Bildung, Grundschule und Höhere Schulen, für den Hochschulbereich aber auch für die Erwachsenenbildung zu erarbei- ten und deren Umsetzung auszubauen. Auf mar- ginalisierte oder benachteiligte Gruppen, wie Frauen oder Jugendliche, ist bei der Ausarbeitung entsprechender Maßnahmen besonders Rück- sicht zu nehmen.

Bereich „Qualität der (Sprachen-)Bildung“: Ziel ist es, ZuwanderInnen den Erwerb der deutschen Sprache so rasch und qualitativ hochwertig wie möglich anzubieten, damit die Menschen in weite- rer Folge auch am Arbeitsmarkt Fuß fassen und so ihren solidarischen Beitrag innerhalb des ös- terreichischen Sozialsystems leisten können. Für den umfassenden Deutschspracherwerb stellt die Festigung der Erstsprache eine wesentliche Grundlage dar. Erfahrung und die Expertise pro- fessioneller Bildungseinrichtungen sowie des Hel-

„Wir sind schon eine bunte Gesellschaft, jeder einzelne von uns ist anders.“

Teilnehmer des Arbeitskreises „Interkultureller und interreligiöser Dialog“, 11.9.2015

(16)

ferInnensystems sind zu nutzen und auszubauen.

Durch Vergabekriterien bei Förderungen, Vernet- zung und Austausch sollen Konkurrenzdenken abgebaut und Kooperation forciert werden. Die Themen Migration, Integration und sprachsensib- ler Unterricht müssen verpflichtender Bestandteil einer pädagogischen Ausbildung werden.

3.8 Wohnen, Nachbarschaft und die regionale Dimension von Integra- tion

Grundlagen:

Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschen- rechte: „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Ge- sundheit und Wohlbefinden einschließlich Nah- rung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet.“

Zielsetzungen:

Bereich „Ländlicher Raum“: Die Stärkung des ländlichen Raumes ist nicht zuletzt aufgrund ho- her Abwanderung ein zentrales Thema. Ziel ist es, Zuwanderung als Chance zu begreifen und Strukturen in den Regionen dahingehend zu ge- stalten, dass sie sowohl für die ansässige Bevöl- kerung wie auch für ZuwanderInnen eine solide Alternative zur Abwanderung darstellen. Es gilt, Vorteile wie Sicherheit, hohe soziale Kohäsion, Nähe zur Natur, regionale Produkte und Ge- meinwesen verstärkt und selbstbewusst zu kom- munizieren. Wesentlicher Maßnahmen bedarf es dabei im Bereich der Mobilität und der Schaffung geeigneter Strukturen.

Bereich „Regeln des Zusammenlebens“: Das Wohnen und Zusammenleben muss von Res- pekt, Wertschätzung, Achtung gegenseitiger Grenzen und Wahrung der Privatsphäre getragen sein. Dafür gibt es Regeln, die auch neu zugezo- gene Menschen kennen müssen und deren Ein- haltung verlangt werden darf. Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen hinsichtlich Haus- ordnungen, Mülltrennung, Straßen- und Ver- kehrsordnung, Baderegeln, Umweltschutz etc.

müssen entsprechend aufbereitet und vermittelt werden.

Bereich „Wohnen“: Nicht nur finanzielle und per- sonelle Ressourcen, auch Primärrohstoffe und natürliche Ressourcen wie Boden oder Waldbe- stände sind begrenzt und deshalb sparsam ein- zusetzen. Ziel ist es, ein Umdenken in Gang zu setzen, das sich nicht auf die Förderung von Neubau, sondern auf die Sanierung und den Er- halt des Altbestandes konzentriert. ZuwanderIn- nen dürfen im Bereich Wohnen nicht marginali- siert und an den Rand gedrängt werden. Oberste Priorität haben kluge, leistbare und unter Berück- sichtigung von Diversität gestaltete Wohnraum- konzepte, die ein wesentliches Instrument gegen die Entstehung von Parallelgesellschaften, gegen Isolation und Radikalisierung darstellen. Solche Konzepte gilt es an die wesentlichen Entschei- dungsträgerInnen und politisch Verantwortlichen zu kommunizieren, damit diese bei der Entschei- dungsfindung berücksichtigt werden.

(17)

A BSCHNITT B:

G EMEINSAM .U MSETZEN

4 Empfohlene Maßnahmen des In- tegrationsleitbildes

Die Erarbeitung des detaillierten Katalogs mit Maßnahmenvorschlägen basiert auf einer in- haltsanalytischen Auswertung nach Philipp May- ring von Protokollen, Flipcharts und Mitschriften zu/r …

 34 Arbeitskreissitzungen,

 15 Regionalveranstaltungen,

 2 Integrationskonferenzen,

 Tagung „Beiträge der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit zur Integration“

des Landesjugendreferat Kärnten/BM für Familien und Jugend,

 Diskussionsveranstaltung „Fluchtraum Ös- terreich – Wohnen, Nachbarschaft und öf- fentlicher Raum“ des Architektur Haus Kärnten.

Folglich ergab sich eine Strukturierung der Maß- nahmenvorschläge nach 16, sich teils neu erge- benden, Themenfeldern. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Mehrzahl der Maßnahmen drei große (maßnahmenreiche) Themenfelder betrifft:

 Bildung

 Arbeit

 Strukturaufbau

Der Katalog mit Maßnahmenvorschlägen gliedert sich in eine Vielzahl an Hauptmaßnahmen mit Detail-/ Untermaßnahmen. Zusätzlich wurden handlungsfeldbezogene Rahmenbedingungen abgeleitet, die als Interpretations- und Verständ- nisrahmen der Maßnahmenvorschläge dienen.

Der Maßnahmenkatalog enthält alle relevanten im Rahmen des Integrationsleitbildprozesses erar- beiteten Maßnahmenvorschläge (keine Maßnah- me fiel im Rahmen eines Vorselektionsprozesses raus). Die Maßnahmenvorschläge wurden in wei- terer Folge im Rahmen der zweiten Sitzung des ExpertInnenrates von diesem entlang der Krite- rien „Wichtigkeit bzw. Dringlichkeit“ auf einer Ska-

la von 10– 1 priorisiert (10 Punkte für Maßnah- men, die als sehr wichtig/dringend eingestuft wurden, 1 Punkt für Maßnahmen, die als wenig dringend/wichtig eingeschätzt wurden). In den Bewertungsteams waren die Arbeitskreismodera- torInnen der jeweiligen Themenfelder vertreten.

Die Zuständigkeiten bzw. verantwortlichen An- sprechstellen für die Umsetzung wurden benannt und der Schwierigkeitsgrad der Umsetzbarkeit (leicht/ schnell, schwierig, kostenintensiv bzw.

Notwendigkeit eines politischen Beschlusses) bewertet. Die angeführte Punktezahl zeigt, wel- che Maßnahmen aus Sicht des ExpertInnenrates vorrangig bearbeitet werden sollten. Maßnah- menvorschläge können eine geringere Punkte- zahl (Priorität) zugewiesen bekommen haben, wenn z.B. deren Dringlichkeit/Wichtigkeit niedri- ger (im Vergleich zu anderen Maßnahmen) ein- gestuft wurde oder vergleichbare Maßnahmen teilweise bereits umgesetzt werden. Nicht im Rahmen der ExpertInnenrat-Sitzung priorisierte Maßnahmen wurden im Team im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung eingestuft.

(18)

4.1 Katalog empfohlener Maßnahmen

Anmerkungen zum nachfolgenden Katalog mit Maßnahmenvorschlägen:

Die Themenfelder sind jeweils in alphabetischer Reihenfolge angeführt. Die Nennungen unter den ange- führten Zuständigkeiten bzw. verantwortlichen Ansprechpartnern sind exemplarische Aufzählungen, im Rahmen der weiteren Maßnahmenspezifikation in den Umsetzungsteams können weitere/andere An- sprechpartner hinzukommen. Zu einzelne vorgeschlagene Maßnahmen werden noch weitere, die Haupt- maßnahme näher spezifizierende Detail-/Untermaßnahmen angeführt. Wurden bestimmte Detail- /Untermaßnahmen vom ExpertInnenrat als besonders wichtig/dringend eingestuft, sind diese als ange- kreuzt dargestellt. Die Bewertung der schnellen/einfachen Umsetzbarkeit wurde in der Tabelle mittels farbi- gen Symbolen dargestellt.

Legende:

o

Einfache Umsetzbarkeit: einfach, kostengünstig/keine zusätzlichen Kosten, kein politischer Beschluss notwendig

oo

Mittelmäßig schwierige Umsetzbarkeit: z.T. kostenverursachend, z.T.

politischer Beschluss notwendig

ooo

Schwierige Umsetzbarkeit: hohe Kosten, politischer Beschluss not- wendig

Angekreuzter Detailmaßnahme im Rahmen der Hauptmaßnahme wird besonders hohe Bedeutung beigemessen

(19)

3 Priorisierung nach Wichtigkeit bzw. Dringlichkeit: 10 = sehr wichtig/sehr dringend

4 Z.B. Arbeitsmarktservice, Wirtschaftskammer, Landesschulrat, Gemeindebund, Land Kärnten, spezifische Nichtregierungsor- ganisationen etc.

5 Anm.: Wird z.B. in Finkenstein bereits gemacht.

6 Anm.: Darunter werden u.a. Einrichtungen wie BFI oder WIFI verstanden.

Priori- tät (10-1)3

Themenfeld Maßnahme Zuständigkeit/

verantwortlicher Ansprechpart-

ner4

Umset- zung

10 Ankommens- kultur

Informationspaket bei Ankunft für Zuwande- rInnen für verschiedenen Lebensbereiche (abgestimmt je Gemeinde)

 Z.B. Willkommensbroschüre

 Möglichkeiten der Wertevermittlung anhand des täglichen Lebens schaf- fen

 [Anmerkung: Traineeships einrichten]

Land Kärnten, Gemeinde-/ Städte- bund5

o

10 Ankommens- kultur

Bestehende Ängste der Bevölkerung auf- greifen und bearbeiten

 Persönliche (anlassbezogene) In- formation durch BürgermeisterIn

 Möglichkeiten für Begegnung und Kontakt schaffen

Land Kärnten, Ge- meinde-/ Städte- bund, Vereine

o / oo

10 Ankommens- kultur

Begleitung des Integrationsprozesses für ansässige Bevölkerung

 Informations- und Sensibilisierungs- paket für Einheimische

 Verstärkter Einbezug der Er- wachsenenbildungseinrichtungen bei der Wissensvermittlung

 Höflicher, unaufgeregter Umgang und entsprechende Wortwahl ge- genüber MigrantInnen

 Durch Zuwanderung hervorgerufene Emotionen sollten begleitet werden

 Verstärkte Einbindung von Kommu- nalpolitikerInnen

Land Kärnten, Ge- meinde-/ Städte- bund, Bildungs- träger6, Medien

o / oo

o

oo

o

10 Ankommens- kultur

Handlich, kompakter Leitfaden/Checkliste für Gemeinden für das Ankommens- Management und für die Integration von ZuwanderInnen/AsylwerberInnen erstellen (Checkliste, handlich, kompakt)

Land Kärnten, Ge- meinde-/ Städte- bund

o

10 Arbeit Arbeitsmarktintegration:

 Berufsorientierungsberatung nach Kompetenzfeststellung

 Verstärkte Kooperationen von Un- ternehmen mit Arbeitsmarktservice

 Berufseinstiegsmöglichkeiten bieten:

 Beschäftigung, Praktika und

Arbeitsmarktser- vice, Berufs- coaching, ggf. Insti- tut für Arbeitsmigra- tion, Wirtschafts- kammer, zuständi-

o

o / oo

(20)

7 Anm.: Als Pilot werden bereits überregionale Lehrstellen eingerichtet.

Lehrstellen bei lokalen Betrieben und überbetrieblichen Lehrwerk- stätten

 Wirtschaftstreibende miteinbe- ziehen

 Mentoring in den Betrieben (älte- re ArbeitnehmerInnen, Arbeitslo- se mit Erfahrung)

 Volontariate

 Schnuppertage

 Sozialjahr

 Assistenzeinsatz

 Begleitung des Integrationsprozes- ses in den Arbeitsmarkt

 Inkl. Sensibilisierung und Infor- mation über kulturelle Unter- schiede

 Diversity-Workshops für Arbeit- geberInnen

 Vorbereitung der MigrantInnen auf Arbeitsmarkt und Gesell- schaft

 Arbeitsmöglichkeiten außerhalb des primären Arbeitsmarktes nüt-

zen/identifizieren (z.B. „Neue Arbeit“)

 Möglichkeiten für gemeinnützige Ar- beit schaffen

 Gesetzliche Rahmenbedingun- gen für gemeinnützige Arbeit verbessern (bei Wartezeit)

 Verstärktes Schaffen von ge- meinnützigen Beschäftigungs- modellen

 Schulungen im Betrieb anbieten für

„Niedrigqualifizierte“

 Ältere Personen könnten als MentorIn arbeiten und Basis- Arbeitstechniken beibringen

 Qualifikationskatalog: Erstellen eines

„Karriereplans“ für ZuwanderInnen

 Flexibilisierung des Arbeitsmarktzu- ganges bei erhöhtem Arbeitskräfte- bedarf (wird bei Saisonar-

beit/Lehrlingsmangel bereits ge- macht)

 Stärkeres Matching zwischen Kom- petenzen der Personen und Ar- beitsmarktbedarf

ge Maßnahmenträ- ger (z.B. Berufsför- derungsinsti- tut,Wirtschaftsförder ungsinstitut)

Wirtschaftskammer, ArbeitgeberInnen7, Betriebe, überbe- triebliche Lehrwerk- stätten, Freiwilliges Integrationsjahr, teilweise Bund

Diakonie de La Tour, Caritas

Arbeitsmarktservice (z.B. „Neue Arbeit“)

Land Kärnten, Ge- meinde-/ Städte- bund, Gemeinden

Gemeinde-/ Städte- bund, Gemeinden

Arbeitsmarktser- vice, Wirtschafts- kammer, Arbeitge- berInnen, Berufs- förderungsinstitut, Volkshochschulen, Wirtschaftsförde- rungsinstitut

Arbeitsmarktservice (Institut für Arbeits- migration)

Bund

Arbeitsmarktservice

oo

oo

o / oo

o

oo

o

oo / ooo

oo

(21)

8 Anm.: Wird bei entsprechender Ausbildung bereits zum Teil gemacht.

9 Anm.: Wird teilweise bereits umgesetzt.

 Betreuungs-/Beratungsleistung beim AMS verbessern

Arbeitsmarktservice

oo

10 Arbeit Diversität in der Verwaltung fördern

 Erhebung der Sprachkompetenzen der Verwaltungs-/ Behördenmitarbei- terInnen

 Besondere Sprachkenntnisse bei Bedarf als Kriterium aufnehmen

 Förderung von interkulturellen Teams

 Staatsbürgerschaftsregelung aufwei- chen, um Zugang zu einer Beschäfti- gung in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen

 Verstärkte Berücksichtigung des Diversitätsprinzips in Schlüsselpositi- onen8

Land Kärnten (Be- zirkshauptmann- schaften, Gemein- den), weitere Be- hörden (wie Ar- beitsmarktservice)

Bund

oo

10 Bildung Aus- und Weiterbildung von LehrerInnen und KindergartenpädagogInnen im Bereich Interkulturelles und Integration9

 Verstärkte Berücksichtigung von In- terkulturelles/Integration in LehrerIn- nenausbildung

 Verstärkte Nutzung von schulau- tonomen Bereichen dafür

 Umgang mit unterschiedlichen Reli- gionen im Unterricht vermitteln

Land Kärnten, Bund, Bundesbil- dungsanstalten für (Elementar-) Pädagogik, Päda- gogische Hoch- schule

o / oo

10 Bildung Mehr muttersprachliche/mehrsprachige Leh- rerInnen

 Verstärkt muttersprachlichen Unter- richt bereitstellen

Land Kärnten

oo

10 Bildung Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für alle, mit besonderem Blick auf bildungsbe- nachteiligte Familien

 Zusätzliche Kindergartenplätze schaffen

Bund, Gemeinden

ooo

10 Bildung Schulsozialarbeit und Schulpsychologie verstärkt einsetzen

Land Kärnten

oo

10 Forschung Erhebung, inwieweit Gesetze und Förde- rungen MigrantInnen vom Zugang zu Leis- tungen ausschließen bzw. diskriminierend wirken

Land Kärnten und Forschungs- einrichtungen

o

10 Forschung Erforschung der Inanspruchnahme von So- Land Kärnten und

o

(22)

zial- und Gesundheitsleistungen (Kranken- kassen-Leistungen, anteilsmäßig gemessen an Bevölkerungsanteil) seitens der migran- tischen Bevölkerung

Forschungs- einrichtungen

10 Forschung Erhebung und Auswertung von Erfahrungen der Schulen/SchülerInnen, die Zuwanderer- kinder/ Asylwerberkinder aufgenommen haben

Land Kärnten und Forschungs- einrichtungen

o

10 Gesundheit und Soziales

Health Literacy stärken (Gesundheitliche Chancengleichheit; Zugang zum Gesund- heits- und Sozialsystem soll für alle gleich sein)

Gesundheitswissen stärken, seriöse Ge- sundheitsinformationen

Österreichischer Integrationsfonds, Gebietskranken- kassa, Volkshoch- schulen, Arbeiter- kammer, Wirt- schaftskammer, Landeskrankenan- stalten

oo

10 Gesundheit und Soziales

Fachspezifische Dolmetschdienste anbie- ten; wenn nicht, dann mehrsprachige Not- rufstelle (bei gesundheitlichen Problemfäl- len) einführen

Land Kärnten, Lan- deskrankenanstal- ten, Polizei, Ge- sundheits- einrichtungen

oo

10 Gesundheit und Soziales

Erhaltung und Wiederherstellung der Ge- sundheit

 Angebote zur psychischen Gesund- heitsförderung

 Beratung und Information bereitstel- len durch Männertreffs und Frauen- treffs

Land Kärnten, Landeskrankenan- stalten

oo

10 Information und Sensibili- sierung

Information und Wissen über Frauenrechte und das Rollenverständnis von Mann und Frau in verschiedenen Kulturen vermitteln

Land Kärnten, Ös- terreichischer Integ- rationsfonds, Ge- meinde-/ Städte- bund, Bildungsein- richtungen, Ge- sundheitseinrich- tungen

o

10 Information und Sensibili- sierung

Bessere Gestaltung der Landeshomepage zum Thema Flüchtlingswesen; gekoppelt mit Übersicht über Rechtsberatungsstellen in Kärnten

Land Kärnten

o

10 Information und Sensibili- sierung

Erstellen eines Handbuches mit Rechtsin- formationen für Beratungsinstitutionen

 Erhebung des Bedarfs an Rechtsin- formationen für Beratungsleistungen

 Sichtung und Kodifizierung aller in- tegrationsrelevanter Materien- gesetze

Land Kärnten –

Rechtsabteilung

o

10 Information und Sensibili- sierung

Unmittelbare Information für die Bürger- meisterInnen und politisch Verantwortliche

 Information für die Bevölkerung weiter- geben können

Land Kärnten, Ge- meinde-/ Städte- bund

o

10 Information und Sensibili- sierung

Rechtliche Fragen und Informationen zu Integration für ansässige Bevölkerung

 Veranstaltungen mit ExpertInnen

Land Kärnten, Ge- meinde-/ Städte- bund, Gemeinden

o

(23)

10 Anm.: Je nach Bedarf der Gemeinden.

organisieren 10 Interreligiöser

Dialog

Schule: Begegnungsunterricht; gemeinsa- mer Religionsunterricht, gemeinsame religi- öse Schulschlussfeiern

Bund, Landesschul- rat, Direktionen

o

10 Medien Interkulturelle Seite in der Gemeindezeitung etablieren (z.B. mehrsprachige Informatio- nen zu Beratungsstellen und Kindergarten- Einschreibung; Interkulturalität als Quer- schnittsmaterie erfassen und betrachten)10

Gemeinde-/ Städte- bund, Gemeinden, Lokalmedien

o

10 Mobilität Mobilität, speziell im ländlichen/peripheren Bereich ausbauen und fördern

 Vergünstigte Bus-/Bahn-Tickets für einkommensschwache Personen (einkommensabhängige Freifahrten)

 Leihräder für alle bereitstellen

 Finanzierungskonzepte insbesonde- re für AsylwerberInnen

Land Kärnten, Ver- kehrsbund, Ge- meinden, Verkehrs- unternehmen

ooo

10 Recht Prüfung der Nostrifizierungskriterien

 wenn nötig: Kriterien überarbeiten

Bund, Land Kärnten

o / oo

10 Recht Ausbildung trotz Bezug der Mindestsiche- rung ermöglichen (Mindestsicherungsgeset- ze für besondere Anlassfälle)

Bund, Land Kärnten

oo

10 Recht Klärung der Problematik der Unfall- und Haftpflichtversicherung (insbesondere bei Vereinen und Gemeinden)

Land Kärnten, Ge- meinde-/ Städte- bund, Gemeinden, Schulerhalter

oo

10 Recht Gesetz für den gemeinnützigen Wohnbau schaffen, Zugang zu Gemeindewohnungen

 Öffnung des sozialen Wohnbaus für sozial benachteiligte Familien (Krite- rium: Einkommen)

Land Kärnten, Ge- meinde-/ Städte- bund, gemeinnützi- ge Wohnbauträger/

Genossenschaften

oo

10 Recht Weiterhin Aufrechterhaltung des ver- pflichtenden Nachweises von Deutsch- sprachkenntnissen (um Frauen den Zugang zu Deutschkursen zu ermöglichen)

 Verpflichtende Teilnahme von Asyl- werberInnen an Deutschkursen in der Grundversorgung

Bildungs-

einrichtungen

o

10 Sport, Freizeit und Begeg- nung

Neutrale Begegnungs-/Lernräume schaffen

 Gemeinschaftsgarten/Interkulturelle Gärten: Möglichkeit zur Selbstver- sorgung bieten; Gartenflächen zur Verfügung stellen

 Weiterbildungsangebote als Begeg- nungsraum (z.B. Deutschkurse) für MigrantInnen unterschiedlicher Her- kunft nützen

 Öffnung der Sport- und Freizeitanla- gen für alle

 Pro Gemeinde soll ein Turns- aal/öffentliche Sportstätte ge- öffnet werden

Vereine, Kirchen, Gemeinden, Bil- dungs-

einrichtungen

o

o

o / oo

(24)

 Aktives Einladen von ZuwanderInnen zu Veranstaltungen

 Öffentlichen Raum nutzen und be- treute Projekte durchführen

 Öffentlichen Raum ausstatten mit Bänken, Tischen und Spielangeboten

 Öffnung der Schulräumlichkeiten für Deutschunterricht

 Begegnungsräume im Zentrum an- siedeln

o

o o

o o

10 Sport, Freizeit und Begeg- nung

Interkulturellen Veranstaltungskalender ein- führen, App

Land Kärnten -

Landeshomepage

o

10 Sprache Mehrsprachige Ausfüllhilfen bereitstellen Land Kärnten, Be- zirkshauptmann- schaften, Gemein- den, Arbeits- marktservice, Ge- bietskrankenkassa etc.

o

10 Sprache Ausreichende Deutsch als Zweitsprache- Förderung in der Volksschule und Neuen Mittelschule

 Anstellung von mehr Deutsch als Zweitsprache-LehrerInnen

 Einbezug der Eltern beim Deutsch lernen

Land Kärnten,

Schulen

oo

10 Sprache Möglichkeiten schaffen, um Deutsch zu ler- nen

 Alphabetisierung in Kleingruppen

 Angebot von niederschwelligen, kos- tenlosen Deutschkursen (mit ver- pflichtenden Prüfungen)

 Bereitstellung von Förderungen für Bildungsanbieter, damit Kur- se kostenlos genutzt werden können

Land Kärnten, Bildungs- einrichtungen

oo

10 Strukturaufbau Anlaufstelle für Integration einrichten

 Gemeinsam Ziele mit MigrantInnen festlegen

 Ausreichendes Angebot einer unab- hängigen, kostenlosen, leicht zu- gänglichen Rechtsberatung

 Einrichtung einer zentralen Online- DolmetscherInnen-Vermittlung

 Zugriff auf Dolmetschdienste in der Gemeindeverwaltung, Be- hörden, Krankenkassen, Kran- kenhaus, psychosozialer Be- reich, Wohnanlagen

 Erfahrungsaustausch dazu or- ganisieren

 Steuerung und Koordination der In- tegrationsinitiativen kärntenweit

 Anlaufstelle für Bezirke, Bereitstellen

Land Kärnten

oo / ooo

Referenzen

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