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Pressemitteilung: 01/2022 Halle (Saale), den 12.01.2022

Amtsgericht Halle (Saale)

Zutritt zum Justizzentrum Halle nur noch mit 3G-Nachweis

Ab Montag, den 17.01.2022, gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Justizzentrum Halle. Im Justizzentrum Halle sind das Amtsgericht Halle (Saale), das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, das Arbeitsgericht Halle, das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, das Sozialgericht Halle, das Verwaltungsgericht Halle und die Staatsanwaltschaft Halle untergebracht.

Die genannten Justizbehörden haben wegen des derzeitigen Pandemiegeschehens zum Schutz der Mitarbeiter und der Besucher einvernehmlich folgende Anordnungen getroffen:

1. Für Besucherinnen und Besucher sowie für Verfahrensbeteiligte ist der Zutritt zum Justizzentrum und zu den einzelnen Behörden grundsätzlich nur nach Vorzeigen eines 3G-Nachweises gestattet.

Das bedeutet, dass ein Nachweis über:

die vollständige Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (mindestens über die zweite Impfung) oder

die Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt) oder

einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, bzw. einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,

vorgelegt werden muss.

Ein gültiger Personalausweis/Lichtbildausweis ist zum Namensabgleich ebenfalls vorzuzeigen. Bei Personen, die nicht geimpft werden können bzw. für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sowie in anderen Einzelfällen wird bei Betreten des Justizzentrums Halle eine individuelle Handhabung getroffen.

2. Der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen kann im Einzelfall abweichend geregelt sein.

3. Davon unabhängig gilt innerhalb des Gebäudes des Justizzentrums die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2).

Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind einzuhalten.

(2)

4. Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, ist der Zutritt zum Justizzentrum grundsätzlich untersagt.

Im Auftrag

Budtke

– Pressesprecher –

Impressum:

Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle

Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) Tel: 0345 220-5321 Fax: 0345 220-5586

Mail: presse.ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ag-hal.sachsen-anhalt.de

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