Breitbandversorgung im ländlichen Raum –
Nichtförmliches Auswahlverfahrenverfahren des Kreises Lippe und der Stadt Detmold zur Breitbandversorgung im Auftrag der Gemeinde Kalletal für die in der Anlage näher bezeichneten unterversorgten Ortsteile.
a) Auslober
Die vorstehend genannte Gemeinde Kalletal im Kreis Lippe Kontaktpersonen:
Kreis Lippe Stadt Detmold
Der Landrat Der Bürgermeister
z.H. Herrn Ulrich Stephanides z. H. Herrn Andre Gronemeier
Felix-Fechenbach-Str. 5 Rosental 21
D-32756 Detmold D-32754 Detmold
Telefon:05231/627050 Telefon: 05231/977-386
E-Mail: u.stephanides@lippe.de E-Mail: a.gronemeier@detmold.de
b) Verfahrensgegenstand
Verfahrensgegenstand ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die unterversorgten Ortsteile der Großgemeinde Kalletal.
Die Erkundung des Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den in der Anlage bezeichneten Ortsteilen nicht möglich ist. Daher soll auf der Basis nachfolgender Richtlinie und der hierzu veröffentlichten Leitfäden eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung gewährt werden:
• Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.8.2008 in der aktuellen Fassung
Es ist vorgesehen, die im Auswahlverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Kommune behält sich eine Vergabe vor.
Bei einer wirtschaftlich nicht selbsttragenden Ausbaumaßnahme besteht für die unterversorgten Ortsteile die Möglichkeit einer Beihilfe im Rahmen der Breitbandförderung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Basis der o.a. Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen und des hierzu veröffentlichten Leitfadens. Die Beihilfe kann entweder mit einem öffentlich-rechtlichen Zuwendungsbescheid oder mit einem privatrechtlichen Vertrag weitergeben werden.
Die Vergabe der Beihilfe erfolgt technologieneutral. Netzanbieter werden gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung der unterversorgten Ortsteile anzubieten. Näheres hierzu siehe unter e).
Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung des Anbieters enthalten. Die Vorgaben hierfür orientieren sich an den Leitlinien der EU (Leitlinie der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2009/C 235/04)) für die Breitbandförderung. Förderfähig ist nur die Wirtschaftlichkeitslücke; Installationen auf der Endkundenseite (Router, Antennen, Mieten dafür etc.) gehören nicht dazu.
Bei dem nachfolgend beschriebenen technologieoffenen und transparenten Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.
Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber den ausschreibenden Stellen begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden.
c) Informationen bezüglich der bestehenden Breitbandversorgung in den Ortsteilen
Die derzeit aktuellsten verfügbaren Zahle aus einer Umfrage zur bestehenden Versorgung in den Ortsteilen stammen aus dem Jahr 2009 und sind diesem Text beigefügt. Eine erneute Befragung läuft derzeit, die Daten werden an dieser Stelle veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Die Einwohnerzahl der sehr ländlich strukturierten Gemeinde hat sich in dieser Zeit von 14.689 auf 14.025 gemeldete Personen verringert.
Die Darstellungen des Breitbandatlas’ zur aktuellen Versorgungssituation sind diesem Text beigefügt.
Etwaige Abweichungen der ermittelten und prognostizierten Anzahl von unterversorgten Breitbandanschlüssen sind möglich, da eine Fragebogenaktion keine wissenschaftlichen und standardisierten Ergebnisse erzeugen kann. Abweichungen können daher keine Haftung der bekanntmachenden Stellen begründen. Dieser Umstand ist bei der Ermittlung des Zuschussbedarfes entsprechend zu berücksichtigen.
d) Orte der Ausführung:
Orte der Ausführung sind die in der Anlage bezeichneten Ortsteile, welche auf der anliegenden Karte näher zu identifizieren sind.
Spätere Vertragsabschlüsse sind abhängig von der Gewährung von Fördermitteln und den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln der Kommunen.
e) Angebotsabgabe, Art und Umfang der Leistung, Zielvorgabe
Anbieter werden gebeten, Angebote für den Ausbau nur für in der Anlage genannte Ortsteile jeweils einzeln pro Ortsteil abzugeben. Der Netzanbieter muss eine flächendeckende und stabile Breitband-Geschwindigkeit (=mind.95 % der Endkunden,
Ausfallsicherheit min.
99.5% p.a.
) von mindestens 2 Mbit/s im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren, wobei dieser Wert als absolute Untergrenze zu sehen ist. HöhereBandbreiten sind daher nachdrücklich erwünscht; eine Mindestbandbreite von 16 Mbit/s wird angestrebt.
Die Zweckbindungsfrist für die Breitbandversorgung beträgt 7 Jahre. Nachhaltigere Lösungen erhalten in der Angebotsbewertung eine bevorzugte Berücksichtigung.
Die Abgabe von Nebenangeboten ist zulässig. Bewerber müssen darstellen, wie der gewährte Zuschuss gegen den Insolvenzfall abgesichert werden soll (z. B. durch Bürgschaft, Sicherungsübertragung etc.).
Eine losweise Vergabe, d.h., von einzelnen Ausbaugebieten bzw. einer Kombination davon bleibt vorbehalten.
Bei losweisen Angeboten ist es zur Herstellung der Vergleichbarkeit zwingend erforderlich, die Wirtschaftlichkeitslücken auch für den einzelnen Ortsteil anzugeben. Sollten sich durch Zusammenfassung von Ortsteilen günstigere Konditionen ergeben, sind solche Kombinationen ebenfalls anzubieten.
f) Auswahlverfahren
Ausschlaggebend im Auswahlverfahren sind neben der Einhaltung der nachstehend genannten Anforderungen – insbesondere der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Referenzen, realisierte Projekte, Anzahl der versorgten Haushalte / Betriebe, Kundenzufriedenheit, eigene Mitarbeiter im
Störungsfall und für Kundenservice, eigene Hotline oder nur Callcenter in Fremdleistung, Erreichbarkeit der Hotline und Sicherheiten gegen den Insolvenzfall, ggf. SchuFa-Auskunft) - die qualitativen Merkmale:
Vergabekriterium Bewertungsmethode Gewichtung Höhe des niedrigste WiLü = 100%, die anderen Anbieter
Beihilfebetrages erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter 45%
(Wirtschaftlichkeitslücke)
Mindestbandbreite höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter 15%
erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter
Endabnehmerpreis niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter 15%
erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter (24 Monate zzgl. Einmalentgelt)
Ausbaufähigkeit höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter 25%
erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter
g) Anschriften, an die die Angebote schriftlich auf direktem Weg oder per Post zu richten sind und Auskunft:
Kreis Lippe Stadt Detmold
Der Landrat Der Bürgermeister
Herrn Ulrich Stephanides Herrn Andre Gronemeier
Felix-Fechenbach-Str. 5 Rosental 21
D-32756 Detmold D-32754 Detmold
Telefon:05231/627050 Telefon: 05231/977-386
E-Mail: u.stephanides@lippe.de E-Mail: a.gronemeier@detmold.de
Angebotsabgabe und Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für den Eingang der Angebote:
Datum: 01.10.2014 Uhrzeit: 24:00 Uhr
Die Angebotsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag in zweifacher sowohl schriftlicher Ausführung als auch in elektronischer Form (auf CD-ROM) -jeweils 1x an Kreis Lippe und Stadt Detmold- abzugeben.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot Breitbandversorgung Kreis Lippe“ zu bezeichnen.
Die Öffnung der Angebote findet am 02.10., 10.00-12.00 Uhr in den Räumen der IHK Lippe zu Detmold, Leonardo-da-Vinci-Weg 2, 32760 Detmold statt.
h) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters
Der Netzanbieter hat zu folgenden Punkten verbindliche Aussagen zu treffen:• Referenzen*
• Beschreibung der erforderlichen Investitionen
• Zeitplan Netzausbau
• Übertragungstechnologie
• Beanspruchung von Grundstücken/Antennenstandorten
• Symmetrische Anschlüsse (SDSL)
• Zukunftssicherheit - Netzerweiterung: Vergrößerung, Teilnehmerzahl und Versorgungsgebiet
• Downloadrate Uploadrate Mbit/s
• Offener Netzzugang, Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene
• Verfügbarkeitsgarantie (> 95%/Tag)
• Ausfallsicherheit (< 0,5%/Jahr)
• Mindestvertragslaufzeit für Teilnehmer
• Marktkonforme Endkundenpreise
• Flatrate
• Internet-Telefonie (VoIP)
• Telefonie- (VoIP) Flatrate
• Kosten des offenen Zugangs Informationen zum Anbieter
- Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner - Meldebescheinigung gem. § 6 TKG
- Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikation-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als drei Monate - wird auf Verlangen nachgereicht.
- Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren rechtfertigen könnten
*Es werden ausschließlich Netzbetreiber berücksichtigt, welche aktuelle und nachprüfbare positive Referenzen eigener Ausbauprojekte (ein Verweis auf Beispiele identischer Technik ist keine Referenz) beibringen können.
Hierbei wird der Nachweis der dauerhaften technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur flächendeckenden Versorgung auch größerer Ortsteile zwingend gefordert.
Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:
• Frequenzbereich,
• Strahlungsleistung,
• Schutzabstände nach gültiger BImSchV
Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel, ausführlich und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik, straßengenaue Darstellung des Versorgungsgebietes), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen.
i) Bindefrist
30. September 2015 Detmold, den 8. April 2014Quelle: Open Street Maps