Amtsblatt für den
Landkreis Havelland
Jahrgang 21 Rathenow, 2014-06-10 Nr. 12
Inhaltsverzeichnis
Beschlüsse des Kreisausschusses des Landkreises Havelland vom 14. April 2014
Beschluss-Nr.: BV-0434/14
Abschluss eines Rahmenvertrages über Wachschutz- und Informationsdienst- leistungen nach öffentlicher Ausschreibung
Seite 62
Beschluss-Nr.: BV-0435/14 DSD-Standplatzreinigung
Seite 62
Beschlüsse des Kreistages des Land- kreises Havelland vom 28. April 2014
Beschluss-Nr.: BV-0428/14
Fachplanung Hilfen zur Erziehung Seite 62
Beschluss-Nr.: BV-0443/14
Erwerb einer Teilfläche des Grundstücks in 14641 Nauen, Graf-Arco-Straße 9 und des Gebäudes zur Nutzung als Standort der Verwaltung des künftigen havelländischen Verkehrsunternehmens
Seite 62
Beschluss-Nr.: BV-0445/14
Errichtung einer Asylbewerbergemein- schaftsunterkunft auf kreiseigenem innerstädtischen Grundstück für ca. 100 Personen in modularer Bauweise (Grünauer Weg, Rathenow)
Seite 63
Beschluss-Nr.: BV-0438/14
Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV im Landkreis Havelland
Seite 63
Beschluss-Nr.: BV-0444/14
Bauleistungsvergabe: Straßenbauarbeiten HVL 22, Wassersuppe-Witzke
Seite 63
Beschluss-Nr.: BV-0433/14
Änderung der Richtlinie zur Förderung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur in eine Verwaltungsvorschrift
Seite 65 Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur im Landkreis Havelland
Seite 65 Satzung der Hegegemeinschaft "Krämer"
Seite 68
Öffentliche Bekanntmachung
des Wasser ‐und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal - Havelseen“
Seite 73
Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl des Kreistages Havelland am 25.Mai 2014 Seite 74
Beschlüsse des Kreisausschusses des Landkreises Havelland vom 14. April 2014
Beschluss-Nr.: BV-0434/14
Abschluss eines Rahmenvertrages über Wachschutz- und Informationsdienstleistungen nach öffentlicher Ausschreibung
Die Mitglieder des Kreisausschusses beschließen einstimmig, dass der Rahmenvertrag
„Wachschutz- und Informationsdienstleistungen“ nach öffentlicher Ausschreibung an die Firma
SAFE Wachschutz/Allservice Brandenburg GmbH Beetzseeufer 3
14770 Brandenburg an der Havel
erteilt wird.
Beschluss-Nr.: BV-0435/14 DSD-Standplatzreinigung
Die Mitglieder des Kreisausschusses beschließen einstimmig den Vertrag über die Einrichtung und das Bereithalten sowie die Unterhaltung und die Sauberhaltung der DSD- Containerstandplätze zwischen dem Landkreis Havelland und der Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH.
Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Havelland vom 28. April 2014
Beschluss-Nr.: BV-0428/14
Fachplanung Hilfen zur Erziehung
Die Mitglieder des Kreistages beschließen mehrheitlich die Fachplanung Hilfen zur Erziehung.
Beschluss-Nr.: BV-0443/14
Erwerb einer Teilfläche von 3.000 m² des Grundstücks in 14641 Nauen, Graf-Arco-Straße 9 (Flur 10, Flurstück 139/3) und des Gebäudes zur Nutzung als Standort der Verwaltung des künftigen havelländischen Verkehrsunternehmens
Die Mitglieder des Kreistages beschließen einstimmig, dass der Landkreis Havelland das derzeit vom Jugendaufbauwerk e.V. (JAW) genutzte Teilstück des mit einem Wohnheim bebauten Grundstücks in Nauen, Graf-Arco-Str. 9 (Flur 10, Flurstück 139/3) mit einer Größe von ca. 3000 m² zum gebotenen Preis von 25 Euro pro m², vorbehaltlich der Entscheidung zum Verkauf durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen, erwirbt. Der Landkreis Havelland erwirbt das auf oben genannte Grundstück stehende Gebäude zu einem Preis von 118.000 Euro vom JAW zum Zwecke der Erweiterung des Betriebshofes Nauen, vorbehaltlich entsprechender Entscheidungen der Gremien des JAW. Für den Gesamtbedarf von 210.000 Euro wird ein außerplanmäßiger Ansatz im Investitionshaushalt 2014 beschlossen.
Beschluss-Nr.: BV-0445/14
Errichtung einer Asylbewerbergemeinschaftsunterkunft auf kreiseigenem innerstädtischen Grundstück für ca. 100 Personen in modularer Bauweise (Grünauer Weg, Rathenow)
Die Mitglieder des Kreistages beschließen mehrheitlich, dass die Firma
ALHO Systembau GmbH Hammer 1
51598 Friesenhagen
den Zuschlag erhält.
Der Zuschlag wird auf das Angebot zur Miete für eine 10-jährige Festlaufzeit mit anschließender Kaufmöglichkeit zum Restwert erteilt.
Beschluss-Nr.: BV-0438/14
Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV im Landkreis Havelland
Die Mitglieder des Kreistages beschließen einstimmig, die nachfolgenden Ausnahmen von der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des öffentlichen Personalverkehrs in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland für das Jahr 2014 zu bestätigen und mit höchstens unten genannten Beträgen durch den Landkreis Havelland zu fördern.
1. für die Stadt Nauen Erweiterung des Bahnhofsvorplatzes – P&R-Anlage
(Betrag der Höchstförderung durch den Landkreis: 236.930,45 Euro)
2. für das Amt Friesack Neubau P&R-Anlage am Bahnhof Friesack – Südseite
(Betrag der Höchstförderung durch den Landkreis: 85.000,00 Euro)
Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahmen allen rechtlichen Erfordernissen sowohl in Vorbereitung als auch Durchführung entsprechen.
Beschluss-Nr.: BV-0444/14
Bauleistungsvergabe: Straßenbauarbeiten HVL 22, Wassersuppe-Witzke Die Mitglieder des Kreistages beschließen einstimmig, dass die Firma
ALHO Systembau GmbH Hammer 1
51598 Friesenhagen
den Zuschlag erhält.
Der Zuschlag wird auf das Angebot zur Miete für eine 10-jährige Festlaufzeit mit anschließender Kaufmöglichkeit zum Restwert erteilt.
Anlage:
Beschluss-Nr.: BV-0433/14
Änderung der Richtlinie zur Förderung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur in eine Verwaltungsvorschrift
Die Mitglieder des Kreistages beschließen mehrheitlich, dass die Richtlinie zur Förderung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur aufgehoben und durch eine Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur ersetzt wird.
Anlage:
Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur im Landkreis Havelland
Die weitere touristische Entwicklung des Havellandes zählt zu den Schwerpunktaufgaben des Landkreises. Ziel ist es, den Erholungs- und Naturtourismus, den Aktivurlaub (Rad-, Wasser-, Wander- und Reittourismus), den Kulturtourismus und den barrierefreien Tourismus zu fördern.
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Der Landkreis gewährt nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Förderung der Entwicklung des Tourismus im Havelland.
1.2 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Zuwendungsfähige Maßnahmen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind:
Ausstattung und bauliche Maßnahmen in tourismusorientierten gewerblichen Betrieben zur Verbesserung des Fremdenverkehrs,
Ausstattung und bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des regionalen touristischen Wegenetzes sowie Förderung von Objekten des Wasser-, Natur- und Kulturtourismus, Schaffung von Rastplätzen, Errichtung von Schutzhütten und Aussichtspunkten an Wasser,
Wander- und Radwanderwegen; Aufbau und Erweiterung von Fahrradverleihstationen, Verbesserung der innerörtlichen touristischen Leitsysteme und der Markierung von Rad-,
Wasser-, Reit- und Wanderwegen sowie der Beschilderung von Wasserwanderrastplätzen.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die zum weiteren Ausbau der touristischen Infrastruktur in den Gebieten und Orten für Erholung und Tourismus beitragen (Strategien und Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Landkreises Havelland bis 2020 - Fortschreibung gemäß Kreistagsbeschluss zur BV 0396/13 vom 09.12.2013).
2.2 Von der Förderung sind ausgeschlossen:
> Die Schaffung neuer Übernachtungsmöglichkeiten,
> Gaststätten, die über keine Fremdenzimmer verfügen,
> Maßnahmen für Gästezimmer und Ferienwohnungen, die dauerhaft vermietet werden,
> Maßnahmen für privat genutzte Grundstücke und Räume,
> Erstellung von Druckerzeugnissen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind im Landkreis Havelland ansässige
> Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
> natürliche Personen,
> juristische Personen,
wie Vereine, Gemeinden, Ämter, Städte, rechtsfähige Stiftungen, touristische Einrichtungen (außer in Trägerschaft des Landkreises befindlich), GmbH etc.
sofern sie im Landkreis Havelland ansässig sind oder solche, deren Maßnahme ihre Wirkung ausschließlich bzw. deutlich überwiegend im Landkreis Havelland entfalten und deren Sitz nicht im Landkreis Havelland ist.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Förderungsfähig sind Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn ist neben der Ausführung von Baumaßnahmen oder sonstigen Maßnahmen auch der Abschluss von Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen zu verstehen, soweit sich diese auf die zu fördernden Maßnahmen beziehen.
4.2 Die Behörde kann dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmen. Der Antragsteller ist in diesem Falle darauf hinzuweisen, dass sich aus dem vorzeitigen Maßnahmebeginn keine Zusage auf Förderung ergibt.
4.3 Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben im Sinne der für die Maßnahme relevanten Gesetze und Rechtsverordnungen ist die Genehmigung der dafür zuständigen Behörden mit dem Antrag vorzulegen. Ist das nicht möglich, wird die Bewilligung nur unter dem Vorbehalt der nachträglichen Vorlage erteilt.
4.4 Eine Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist und dies im Antrag nachgewiesen wird.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
5.1 Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens.
5.2 Die bewilligten Mittel werden als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und - so diese an ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ausgezahlt werden – als Nettozuschuss geleistet.
5.3 Der Zuschuss beträgt in der Regel bis max. 50% der Maßnahmenkosten. In begründeten Ausnahmefällen können Projekte mit außerordentlicher regionaler Bedeutung zu einem höheren Anteil gefördert werden. Die Fördersumme beträgt pro Antragsteller max.10.000 Euro.
Eigenleistungen werden in der Regel nicht gefördert.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Zuschüsse werden grundsätzlich nur für solche Maßnahmen gewährt, die innerhalb des Haushaltsjahres gemäß Zuwendungsbescheid abgeschlossen werden können. Bei Vorliegen von besonderen Gründen, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, kann die Frist auf schriftlichen Antrag verlängert werden.
7. Verfahren
7.1 Der Antrag ist vollständig mit den geforderten Anlagen entsprechend Antragsformular (Anlage 1) an das Referat 41 Kultur, Sport und Tourismus des Landkreises zu richten.
7.2 Nach Antragseingang erhält der Antrag eine Nummer, die unbedingt bei jedem Schriftverkehr mit anzugeben ist. Diese wird mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt. Darin wird auch informiert, welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung einzureichen sind.
7.3 Das Referat 41 überprüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen, unterstützt bei der Einholung benötigter Stellungnahmen, z.B. der Unteren Naturschutzbehörde und/oder des Tourismusverbandes Havelland e.V. und entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses.
Die Entscheidung wird durch Übersendung des Zuwendungsbescheides übermittelt.
7.4 Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises (Anlage 2). Hierzu ist der Verwendungsnachweis nach Abschluss der bewilligten Maßnahme mit Rechnungen und den entsprechenden Zahlungsnachweisen (jeweils im Original und Kopie) zu erbringen. Die Originale erhält der Zuwendungsempfänger nach Prüfung des Verwendungsnachweises zurück. Sie werden vor Rückgabe in der Höhe der Fördermittel mit einem Fördervermerk durch die prüfende Behörde versehen.
7.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
7.6 Der Landkreis behält sich zu den geförderten Maßnahmen Vor-Ort-Kontrollen vor. Den Mitarbeitern ist entsprechend Zutritt/Einsicht zu gewähren.
8. Inkrafttreten
Die Verwaltungsvorschrift tritt zum 01.05.2014 in Kraft. Die Richtlinie über die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur vom 13.04.2007 tritt am 30.04.2014 außer Kraft.
Rathenow, den 2014-04-30 gez. Dr. B. Schröder Landrat
Satzung der
Hegegemeinschaft "Krämer"
§ 1
Name, Sitz, Zugehörigkeit
Die nach § 12 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG) gebildete Hegegemeinschaft führt den Namen "Hegegemeinschaft Krämer".
Sie hat ihren Sitz in 16727 Velten, Am Tonberg 33.
Die Hegegemeinschaft wird grundsätzlich gebildet durch die Jagdausübungsberechtigten der beigetretenen Jagdbezirke (gemeinschaftliche Jagdbezirke, Eigenjagdbezirke, Verwaltungsjagdbezirke).
Die Grenzen der Hegegemeinschaft werden in einer Karte, die nicht Bestandteil dieser Satzung ist, festgelegt und stets aktualisiert.
Das Geschäftsjahr der Hegegemeinschaft ist das Jagdjahr.
§ 2
Zweck und Aufgaben
1. Zweck der Hegegemeinschaft ist die revierübergreifende, großräumige Hege und Bejagung des Damwildes im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Dies erfasst die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, nach Möglichkeit vermieden bzw.
minimiert werden.
2. Dieses Ziel soll insbesondere erreicht werden
2.1 durch Abstimmung und Durchführung gemeinsamer Hegemaßnahmen,
2.2 durch Vorbereitung und Unterstützung sowie Abstimmung von Maßnahmen zur gemeinsamen Ermittlung des Wildbestandes,
2.3 durch Abstimmung der Einzelabschussplanvorschläge, ggf. Erstellung eines Gruppenabschussplanes,
2.4 durch Hinwirkung auf die Erfüllung der Abschusspläne,
2.5 durch Abstimmung und Unterstützung von Maßnahmen der Biotopverbesserung,
einschließlich der Förderung des Arten-, Natur- und Umweltschutzes sowie zum Schutz des Wildes,
2.6 durch Aufstellung und Umsetzung einheitlicher Bejagungsrichtlinien,
2.7 durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und den örtlichen Jagdrechtsinhabern,
2.8 durch Fortbildung der Mitglieder.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Jagdausübungsberechtigte der im Einzugsgebiet gelegenen gemeinschaftlichen Jagdbezirke, Inhaber und Pächter als Jagdausübungsberechtigte der im Einzugsbereich gelegenen Eigenjagdbezirke können Mitglieder der Hegegemeinschaft werden.
2. Jagdausübungsberechtigte können schriftlich den Antrag stellen, in die Hegegemeinschaft aufgenommen zu werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet
1.1 bei Verlust der Eigenschaft nach § 3,
1.2 bei Austritt. Die Kündigung kann nur zum Ablauf eines Jagdjahres erfolgen. Sie ist schriftlich zwei Monate vor Ende des Jagdjahres beim Vorstand zu hinterlegen.
1.3 durch Tod,
1.4 durch Ausschluss laut Beschluss der Mitgliederversammlung wegen schwerer Verstöße gegen die satzungsgemäßen Ziele. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 5 Organe
Organe der Hegegemeinschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 6 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus
1.1 dem/der Vorsitzenden,
1.2 dem/der stellvertretenden Vorsitzenden,
1.3 dem Wildbewirtschafter/der Wildbewirtschafterin, 1.4 dem Schriftführer/der Schriftführerin,
1.5 dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin.
2. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Die notwendigen Kosten und Auslagen für die Tätigkeit werden auf Antrag erstattet.
3. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Hegegemeinschaft zuständig, soweit diese nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften oder durch diese Satzung ausdrücklich Dritten oder der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Die laufenden Geschäfte erledigt der/die Vorsitzende. Der/die Vorsitzende oder im Verhinderungsfall sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin vertreten die Hegegemeinschaft nach außen.
4. Dem Vorstand obliegt insbesondere:
4.1 die Einladung zur Mitgliederversammlung,
4.2 die Vorbereitung aller Beschlussvorlagen für die Mitgliederversammlung, 4.3 die Überwachung der Einhaltung der Mitgliedschaftspflichten,
4.4 die Vorlage der Jahresrechnung,
4.5 die Herstellung und Pflege des Kontaktes mit der unteren Jagdbehörde, den Jagdvorständen der beteiligten Jagdgenossenschaften sowie den Eigenjagdbesitzern und der Forstbehörde.
4.6 die Auswertung der Jagdstatistiken.
5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind.
§ 7
Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die
1.1 Wahl des Vorstandes, 1.2 Wahl von Kassenprüfern,
1.3 Entlastung des Vorstandes, insbesondere des Schatzmeisters, 1.4 Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen oder sonstiger Abgaben, 1.5 Beschlussfassungen zur Satzung und deren Änderung,
1.6 Beschlussfassung zur Auflösung der Hegegemeinschaft und Verwendung des Vermögens, 1.7 Beschlussfassungen zu Hegemaßnahmen und Bejagungsrichtlinien.
2. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal pro Jagdjahr oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder mit einer Ladungsfrist von in der Regel 14 Tagen (schriftlich oder per email) zusammen. Sie ist mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
Beschlüsse zur Auflösung der Hegegemeinschaft bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat je angefangene 150 ha zu vertretende Jagdfläche eine Stimme.
Zur Mitgliederversammlung werden auch die Jagdvorstände der beteiligten Jagdgenossenschaften eingeladen, die Eigentümer der verpachteten Eigenjagdbezirke sowie die zuständige Untere Forstbehörde.
3. Mitglieder können sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
4. Wahlen und Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Sie werden geheim durchgeführt, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder dieses verlangen.
5. Über den Verlauf und die Ergebnisse der Mitgliederversammlungen sind Niederschriften zu fertigen. Diese werden von zwei Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet.
Ein Exemplar der Niederschrift ist der unteren Jagdbehörde zur Kenntnis zu geben.
§ 8
Amtsdauer, Wahlen
1. Die Amtsdauer aller Organe der Hegegemeinschaft beträgt drei Jahre. Die Kassenprüfer/Kassenprüferinnen werden ebenfalls für drei Jahre gewählt. Eine oder mehrere Wiederwahlen sind möglich. Die Organe bleiben bis zur Neuwahl der neuen Organe im Amt.
Scheidet ein Mitglied während der regulären Wahlperiode aus dem Amt aus, ist nach Möglichkeit ein Nachfolger/eine Nachfolgerin zu wählen.
2. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhält.
3. Bei Stimmengleichheit oder für den Fall, dass kein Bewerber/keine Bewerberin mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, findet eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen statt. Dabei ist der Bewerber/die Bewerberin gewählt, der/die von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmzahl erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
§ 9 Hegeschau
Zum Abschluss des Jagdjahres oder unmittelbar zu Beginn des neuen Jagdjahres wird eine Hegeschau durchgeführt.
Über Art, Umfang und Zeit entscheidet der Vorstand.
§ 10
Auflösung der Hegegemeinschaft
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung der Hegegemeinschaft führt der Vorstand die Liquidation durch.
Ein nach der Liquidation verbleibendes Reinvermögen ist entsprechend der jeweils anteiligen Mitgliedsfläche an die Mitglieder auszuschütten.
§ 11 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der Genehmigung durch die untere Jagdbehörde in Kraft.
Einstimmig beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 29.03.2014
Genehmigungsverfügung
Die vorstehende Satzung der Hegegemeinschaft „Krämer“ vom 29. 03. 2014 wird nach § 12 Abs. 2 BbgJagdG genehmigt.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Genehmigung wird gemäß § 12 Abs. 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 11 der Satzung der Hegegemeinschaft „Krämer“ öffentlich bekanntgegeben. Die genehmigte Satzung liegt in der Zeit vom 10. Juni 2014 bis 23. Juni 2014 in der unteren Jagdbehörde des Landkreises Havelland, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen zur Einsichtnahme aus.
Anlage zur Satzung der Hegegemeinschaft Krämer (i.d.F. vom 29.03.2014)
Mitglieder der Hegegemeinschaft:
Berliner Forsten
Landeswaldoberförsterei Grünaue mit Wolfslake, Oberheide, Falkensee und Feuerhorst Landeswaldoberförsterei Borgsdorf mit Hohenschöppingen
Eichstädt Falkensee Hennigsdorf
Marwitz EJB (Ehrhardt)
Marwitz GJB (Brose) Nauen Ost
Nauen Mitte Nauen West Neu-Vehlefanz Pausin (Bahnemann) Pausin EJB (Pankonin) Perwenitz
Schönwalde Velten
Wansdorf (Ehrhardt) Wansdorf I
Wansdorf II
Summe Fläche 16894 ha
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Wasser ‐und Bodenverbandes „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal - Havelseen“
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Verbandssitz: 14641 Nauen, Brandenburger Straße 38 Telefon: 03321-454641; Fax: 03321- 454898; E-Mail: info@wbv-nauen.de
In der Zeit vom 15.07.2014 bis zum 28.02.2015 führen der Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal - Havelseen“ und die von ihm beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. Im Sinne der Regelung des § 84 Abs. 4 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Verbindung mit
§ 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.
Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgWG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerschutzstreifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird! Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.
Die Breite der Gewässerschutzstreifen (Uferbereiche) beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 Meter und an Gewässern I. Ordnung 10,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts.
In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren, indem z.B. ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Unterhaltungsstreifen heraus gesetzt werden.
Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises bzw.
der kreisfreien/ amtsfreien Städte genehmigungspflichtig. Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungs- oder Dräneinläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden.
Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal – Havelkanal - Havelseen“, 14641 Nauen, Brandenburger Straße 38.
Nauen, den 29.04.2014
gez. Hacke Geschäftsführer
Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl des Kreistages des Landkreises Havelland am 25. Mai 2014
Das endgültige Ergebnis der Wahl des Kreistages des Landkreistages Havelland ist durch den Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 03. Juni 2014 wie folgt festgestellt worden:
Zahl der wahlberechtigten Personen: 132.031 Zahl der Wählerinnen und Wähler: 60.595 Ungültige Stimmzettel: 1.664
Gültige Stimmen: 173.303
Zahl der Sitze: 56
Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Wahlvorschläge:
Wahlvorschlag Stimmen Sitze
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 47.056 15
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 45.535 15
3. DIE LINKE DIE LINKE 29.595 10
4. Freie Demokratische Partei FDP 8.248 3
5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE/B 90 14.530 5
6. Wählergruppe Bauern Bauern 4.835 1
7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 4.866 2
8. Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / BVB / FREIE WÄHLER Freie Wähler
3.913 1
9. Alternatives Bündnis freier Wähler ABü 651 0
10. Alternative für Deutschland AfD 11.235 4
11. Einzelwahlvorschlag Klare 511 0
12. Ländliche Wählergemeinschaft Nauen LWN 1.199 0
13. Piratenpartei Deutschland PIRATEN 1.129 0
Erreichte Stimmenzahl der Wahlvorschläge in den Wahlkreisen:
Wahl- kreis
SPD CDU DIE
LINKE
FDP GRÜNE/
B 90
Bauern NPD BVB/
FREIE WÄH- LER
ABü AfD Einzel- wahlvor- schlag
LWN PIRATEN
1 9.125 9.930 12.144 2.381 884 589 1.796 1.177 - 1.764 - - -
2 13.856 7.465 5.958 2.513 1.673 3.023 1.297 981 - 2.127 511 1.199 1.129
3 11.789 14.268 5.311 1.035 4.790 942 1.025 1.349 - 3.292 - - -
4 12.286 13.872 6.182 2.319 7.183 281 748 406 651 4.052 - - -
Insge- samt
47.056 45.535 29.595 8.248 14.530 4.835 4.866 3.913 651 11.235 511 1.199 1.129
Verteilung der Sitze auf die Wahlkreise:
Wahl- kreis
SPD CDU DIE
LINKE
FDP GRÜNE/
B 90
Bauern NPD BVB/
FREIE WÄH- LER
ABü AfD Einzel- wahlvor- schlag
LWN PIRATEN
1 3 3 4 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0
2 4 2 2 1 1 1 1 0 0 1 0 0 0
3 4 5 2 0 2 0 0 1 0 1 0 0 0
4 4 5 2 1 2 0 0 0 0 1 0 0 0
Insge- samt
15 15 10 3 5 1 2 1 0 4 0 0 0
Sitzzuteilung Kreistagswahl 2014 Landkreis Havelland -
Gewählte Bewerber aller Wahlvorschläge aus den Wahlkreisen mit erreichter Stimmenzahl Sozialdemokratische Partei Deutschlands - 15 Sitze
Buchta, Rocco Wahlkreis 1 1.517 Rubach, Hartmut Wahlkreis 1 1.066 Mantau, Alfred Wahlkreis 1 968 Folgart, Udo Wahlkreis 2 4.811 Appel, Werner Wahlkreis 2 1.096 Schneider, Stefan Wahlkreis 2 758 Tschirch, Jürgen Wahlkreis 2 724 Vollbrecht, Manuela Wahlkreis 3 3.079 Schröder, Dr. Burkhard Wahlkreis 3 2.511 Eitner, Bärbel Wahlkreis 3 1.336 Jütterschenke, Norbert Wahlkreis 3 803 Appenzeller, Udo Wahlkreis 4 4.661 Plückhahn, Detlef Wahlkreis 4 1.160 Wellmann, Ingo Wahlkreis 4 1.102 Nermerich, Elke Wahlkreis 4 801
Christlich Demokratische Union Deutschlands - 15 Sitze Dombrowski, Dieter Wahlkreis 1 3.396 Schiebold, Holger Wahlkreis 1 1.052 Gursch, Corrado Wahlkreis 1 523
Feiler, Uwe Wahlkreis 2 2.075
Lange, Roman Wahlkreis 2 696 Oehme, Bodo Wahlkreis 3 4.796 Koch, Michael Wahlkreis 3 2.947
Vahl, Jörg Wahlkreis 3 1.082
Richter, Sven Wahlkreis 3 1.043 Mende, Roland Wahlkreis 3 672 Richstein, Barbara Wahlkreis 4 7.090 Fuhl, Thomas Wahlkreis 4 1.342 Zießnitz, Daniela Wahlkreis 4 1.150 Paege, Jean Wahlkreis 4 609 Ziesemer, Mike Wahlkreis 4 515
DIE LINKE - 10 Sitze
Golze, Diana Wahlkreis 1 7.594 Golze, Daniel Wahlkreis 1 804 Granzow, Karl-Reinhold Wahlkreis 1 738 Hundt, Wolfgang Wahlkreis 1 441 Schönberg, Jörg Wahlkreis 2 1.659 Lück, Thomas Wahlkreis 2 1.007 Johlige, Andrea Wahlkreis 3 1.806 Bank, Tobias Wahlkreis 3 1.737 Petzold, Harald Wahlkreis 4 2.378 Hinkel, Heidemarie Wahlkreis 4 1.753
Freie Demokratische Partei - 3 Sitze
Schultze, Dr. Hans Hermann Wahlkreis 1 565 Hoffmann, Andreas Wahlkreis 2 305 Lindner, Dr. Eckardt Wahlkreis 4 811
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 5 Sitze
Doepner, Felix Wahlkreis 2 802 Kalischer, Ingeborg Wahlkreis 3 1.663 Seelbach, Wolfgang Wahlkreis 3 799 Lindner, Ursula Wahlkreis 4 2.463 Chodzinzki, Günter Wahlkreis 4 1.153
Wählergruppe Bauern - 1 Sitz
Stackebrandt, Gerhard Wahlkreis 2 648
Nationaldemokratische Partei Deutschlands - 2 Sitze Müller, Michel Wahlkreis 1 1.241 Brüning, Erik Wahlkreis 2 846
Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler - 1 Sitz Leitert, Knut Wahlkreis 3 485
Alternatives Bündnis freier Wähler - 0 Sitze
Alternative für Deutschland - 4 Sitze
Berger, Kai Wahlkreis 1 1.418
van Raemdonck, Dr. Rainer Wahlkreis 2 1.692 Breinlich, Andreas Wahlkreis 3 1.895
Gersch, Kai Wahlkreis 4 2.422
Einzelwahlvorschlag Klare - 0 Sitze
Ländliche Wählergemeinschaft Nauen - 0 Sitze
Piratenpartei Deutschland - 0 Sitze
Sitzzuteilung Kreistagswahl 2014 Landkreis Havelland
Gewählte Bewerber und Ersatzpersonen aller Wahlvorschläge je Wahlkreis mit erreichter Stimmenzahl sowie parteiinterne Sitzverteilung und Anzahl gewählter Frauen
Sozialdemokratische Partei Deutschlands - 15 Sitze
Wahlkreis 1 - 3 Sitze
Buchta, Rocco 1.517 Rubach, Hartmut 1.066
Mantau, Alfred 968
--- Ersatzpersonen --- Milde, Christine 951
Maaß, Hans-Joachim 620
Lorenz, Michael 593
Baumgardt, Dr. Thomas 553
Lodwig, Sebastian 322
Lenz, Gabriele 315
Kroh, Simone 296
Witting, Claus 251
Kias, Ines 238
Wegwerth, Harald 228
Schneider, Sven 207
Pahling, Horst 198
Grosdew, Jens 178
Feldmann, Marcell 176
Kämmerling, Beate 140
Novatscheck, Peter 127
Grünberg, Günther 119
Zessin, Cornelia 62
Wahlkreis 2 - 4 Sitze Folgart, Udo 4.811 Appel, Werner 1.096 Schneider, Stefan 758
Tschirch, Jürgen 724
--- Ersatzpersonen --- Wilke, Ute 711
Seeligmann, Claudia 624
Gottschalk, Klaus 588
Kratzsch, Oliver 509
Siegelberg, Hartmut 505
Peters, Dirk 473
Borchert, Robert 470
Neumeister, Dr. Günter 438
Hesse, Erhard 376
Hentschel, Gabriele 344
Irmer, Heinz 294
Himburg, Sven 266
Dahlmann, Bernd 204
Lüttke, Holger 187
Büttner, Andreas 179
Kratzsch, Dietmar 177
Kratzsch, Tom 122
Wahlkreis 3 - 4 Sitze
Vollbrecht, Manuela 3.079 Schröder, Dr. Burkhard 2.511 Eitner, Bärbel 1.336
Jütterschenke, Norbert 803
--- Ersatzpersonen --- Baumann, Aileen 473
Barkowski, André 455
Klabunde, Oliver 429
Folgart, Anika 393
Seiring, Wilfried 384
Zahn, Roberto 329
Ettelt-Gelke, Ingrid 314
Radzik, Olaf 291
Kees, Axel 288
Brandtner, Dr. Hans-Jürgen 232
Cardeneo, Silke 176
Skowrnowski, Marianne 168
Herholz, Heiko 128
Wahlkreis 4 - 4 Sitze Appenzeller, Udo 4.661 Plückhahn, Detlef 1.160 Wellmann, Ingo 1.102 Nermerich, Elke 801
--- Ersatzpersonen --- Junge, Ingrid 647
Simon, Dr. Michael 544
Dölz, Dietmar 451
Manthey, Dana 451
Bockelmann, Catharina 371
Poklitar, Manfred 346
Heinrihar, Franc 322
Daudert, Sabrina 285
Schattenmann, Dr. Marc 250
Nietsch-Hach, Dr. Cornelia 245
Jäger, Michael 143
Potempa, Dr. Harald 137
Jähnichen, Wolfgang 124
Ollmann, Eckart 78
Franke, Jürgen 63
Brux, Eberhard 56
Wallbaum, Günter 49 Parteiinterne Sitzverteilung:
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 9125 3 2,9088 Wahlkreis 2 13856 4 4,4169 Wahlkreis 3 11789 4 3,7580 Wahlkreis 4 12286 4 3,9164 Anzahl gewählter Frauen:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands: 3 Frauen
Christlich Demokratische Union Deutschlands - 15 Sitze
Wahlkreis 1 - 3 Sitze
Dombrowski, Dieter 3.396 Schiebold, Holger 1.052
Gursch, Corrado 523
--- Ersatzpersonen --- Aurich, Dr. Joachim 520
Paulick, Oliver 515
Gensicke, Andreas 466
Brüggemann, Ron 418
Wolf, Johannes 405
Bleis, Wolfram 399
Burghardt, Felix 360
Rakow, Jörg 342
Peter, Christian 253
Genrich, Heiner 212
Zielke, Gabriele 205
Fülöp-Daniel, Enrico 199
Nguyen, Denny 168
Zeuschner, Lothar 143
Denzin, Michael 124
Gottschalk, Jörg 113
Ertel, Lilia 93
Geßler, Holger 24
Wahlkreis 2 - 2 Sitze Feiler, Uwe 2.075 Lange, Roman 696
--- Ersatzpersonen --- Plehn, Stefan 471
Johlige, Adrea 468
Malzahn, Thomas 429
Sendel, Carola 410
Quadfasel, Guido 327
Wagenitz, Kay-Christopher 288
Brunnert, René 262
Hipp, Markus 241
Schmidt, Sonja 232
Meier-Ewert, Jörn 227
Dunker-Monneuse, Bärbel 217
Dinut, Jonas 214
Hilgert, Thomas 211
Sendel, Patrick 163
Brandt, Caren 143
Gall, Wolfgang 137
Lázár, Marika 135
Steffen, Heinz-Günter 119 Wahlkreis 3 - 5 Sitze
Oehme, Bodo 4.796 Koch, Michael 2.947
Vahl, Jörg 1.082
Richter, Sven 1.043
Mende, Roland 672
--- Ersatzpersonen --- Kothe, Ralf 523
Spallek, Siegfried 374
Böttcher, Ralf 374
Gürnth, Manuel 334
Kühn, Reiner 319
Kreuels, Oliver 259
Huntemann, Eva Maria 232
Römer, Brigitte 204
Janke, Klaus 187
Jakob, Kurt 181
Appelt, Maik 170
Göhrmann, Phyllis 161
Rosenbusch, Robert 137
Kreuels, Maria 113
Böttcher-Sommerfeld, Frank 83 Stehno, Jörg 77
Wahlkreis 4 - 5 Sitze Richstein, Barbara 7.090 Fuhl, Thomas 1.342 Zießnitz, Daniela 1.150 Paege, Jean 609
Ziesemer, Mike 515
--- Ersatzpersonen --- Mohr, Dr. Thomas 356
Krüger, Mike 311
Prüwer, Heiko 282
Hardt, Olaf 273
Mentzel, Klaus-Peter 255
Debicka, Katarzyna 206
Pohl, Hans-Peter 204
Rühl, Lutz 183
Wucke, Sigrid 178
Henselek, Carsten 175
Krüger, Lutz 174
Post, Hans-Ulrich 157
Conradi, Peter-René 122
Zander, Herbert 116
Manleitner, Katja 114
Toups, Oliver 60 Parteiinterne Sitzverteilung:
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 9930 3 3,2711 Wahlkreis 2 7465 2 2,4591 Wahlkreis 3 14268 5 4,7001 Wahlkreis 4 13872 5 4,5697 Anzahl gewählter Frauen:
Christlich Demokratische Union Deutschlands: 2 Frauen
DIE LINKE - 10 Sitze
Wahlkreis 1 - 4 Sitze
Golze, Diana 7.594
Golze, Daniel 804
Granzow, Karl-Reinhold 738
Hundt, Wolfgang 441
--- Ersatzpersonen --- Neubüser, Bill 421
Wollenzien, Gerd 419
Böttger, Marcel 329
Sprengel, Claudia 287
Metzner, Klaus-Dieter 255
Hübner, Frank 171
Rentmeister, Benno 157
Stache, Otto 97
Haselau, Bernd 95
Neumann, Andy 93
Gretz, Annett 81
Rabe, Eberhard 73
Lotsch, Thomas 47
Fährmann, Berthold 42
Wahlkreis 2 - 2 Sitze Schönberg, Jörg 1.659 Lück, Thomas 1.007 --- Ersatzpersonen --- Tschiersch, Renate 888
Rackwitz, Harry 763
Heckert, Karin 625
Noack, Mathias 485
Stolze, Renate 296
Stolze, Horst 235
Wahlkreis 3 - 2 Sitze Johlige, Andrea 1.806 Bank, Tobias 1.737 --- Ersatzpersonen --- Bittner, Manfred 797
Bökemeier, Maria Luise 626
Glase, Peter 345
Wahlkreis 4 - 2 Sitze Petzold, Harald 2.378 Hinkel, Heidemarie 1.753 --- Ersatzpersonen --- Bloch, Janina 638
Barz, Frank 527
Kunz, Norbert 448
Kluge, Patrick 269
Kielczynski, Thomas 169
Parteiinterne Sitzverteilung:
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 12144 4 4,1034 Wahlkreis 2 5958 2 2,0132 Wahlkreis 3 5311 2 1,7946 Wahlkreis 4 6182 2 2,0889 Anzahl gewählter Frauen:
DIE LINKE: 3 Frauen
Freie Demokratische Partei - 3 Sitze
Wahlkreis 1 - 1 Sitz
Schultze, Dr. Hans Hermann 565 --- Ersatzpersonen ---
Schwenzer, Horst 314 Knake, Thies-Jan 168 Koch, Oliver 144 Rudolf, Katja 125 Ziehm, Karsten 120 Stolze, Ralf 115 Schütte, Reinhard 112 Schulze, Hagen 87 Jendretzky, Ralf 86 Knake, Werner 82 Opitz, Horst-Ulrich 64 Schwenzer, Rayk 62 Baldt, Kurt 57 Kladivo, Hans-Jürgen 52 Willnat, Mathias 46 Reimer, Jürgen 46 Koch, Helmuth 41 Leder, Helmuth 40 Teltzrow, Ulrich 33 Schönemann, Kai 22 Wahlkreis 2 - 1 Sitz
Hoffmann, Andreas 305 --- Ersatzpersonen ---
Zeine, Erhard 293 Schwuchow, Wolfgang 257 Torno, Herbert 241 Schmurr, Mario 179 Heetsch, Antje 151 Alber, Klaus 117 Behrendt, Peter 116 Lempart, Kerstin 111 Albrecht, Pawel 108 Roßmann, Hagen 101 März, Silvio 97 Bünsch, Ingo 75 Rohrschneider, Jens 73
Niedermeyer, Axel 70
Richter, Volkmar 66
Klein, Peter 66
Demuth, Mathias 40
Freitag, Christian 22
Lakatos, Ron 13
Lotto, Stefan 12
Wahlkreis 3 - 0 Sitze --- Ersatzpersonen --- Löwe, Rico 540
Neubauer, Georg 238
Bathmann, Franziska 88
Kaiser, Detlef 65
Koziolek, Elke 55
Bremmer, Tim 49
Wahlkreis 4 - 1 Sitz Lindner, Dr. Eckardt 811
--- Ersatzpersonen --- Piur, Sascha 450
Koziolek, Max 312
Schmidt, Elfriede 237
Jabbour, Amid 136
Bathmann, Torsten 116
Porr, Lothar 80
Bremmer, Gabi 75
Bühne, Melanie 65
Bathmann, Jürgen 37
Parteiinterne Sitzverteilung: Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 2381 1 0,8660 Wahlkreis 2 2513 1 0,9140 Wahlkreis 3 1035 0 0,3765 Wahlkreis 4 2319 1 0,8435 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 5 Sitze Wahlkreis 1 - 0 Sitze --- Ersatzpersonen --- Meier, Jean-Luc 399
Doepner, Ute 214
Lange, Dr. Michael 177
Nonnemacher, Ursula 94
Wahlkreis 2 - 1 Sitz Doepner, Felix 802
--- Ersatzpersonen --- Koro, Atilla 341
Budke, Petra 336
Bode, Monika 134 Driehaus, Rosemarie 60 Wahlkreis 3 - 2 Sitze
Kalischer, Ingeborg 1.663 Seelbach, Wolfgang 799 --- Ersatzpersonen ---
Weiler, Peter-Paul 635 Lampe, Dr. Marc 581 Skorsky, Christian-Jörg 396 Hahn, Ilse-Dore 373
Abel, Uwe 226
Kretschmann, Wolf 117 Wahlkreis 4 - 2 Sitze
Lindner, Ursula 2.463 Chodzinzki, Günter 1.153 --- Ersatzpersonen ---
Töpfer, Dr. Antje 1.089 Kohl, Heiko 716 König, Benno 576 Jüdes-Qweitzsch, Johana 539 Gunkel, Gerd-Henning 457 Mosel, Klaus-Ulrich 190 Parteiinterne Sitzverteilung:
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 884 0 0,3042 Wahlkreis 2 1673 1 0,5757 Wahlkreis 3 4790 2 1,6483 Wahlkreis 4 7183 2 2,4718 Anzahl gewählter Frauen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 2 Frauen
Wählergruppe Bauern - 1 Sitz Wahlkreis 1 - 0 Sitze
--- Ersatzpersonen ---
Eichstädt, Detlef 179 Giese, Ralf 149 Stöckel, Günter 128 Hoppe, Dirk 74 Wille, Ernst-Dietrich 59 Wahlkreis 2 - 1 Sitz
Stackebrandt, Gerhard 648 --- Ersatzpersonen ---
Kaim, Peter 522
Bublitz, Uwe 440
Karle, Volker 412 Gräning, Heiko 313 Richter, Thomas 296 Lücke, Erhard 221 Wacker, Detlef 171 Wahlkreis 3 - 0 Sitze
--- Ersatzpersonen ---
Pardemann, Volker 322 Schwolow, Detlef 231 Franke, Wilhelm 228 Karaschewski, Christa 161 Wahlkreis 4 - 0 Sitze
--- Ersatzpersonen ---
Böttcher, Siegfried 167 Pätzig, Johanna 114 Parteiinterne Sitzverteilung
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 589 0 0,1218 Wahlkreis 2 3023 1 0,6252 Wahlkreis 3 942 0 0,1948 Wahlkreis 4 281 0 0,0581
Nationaldemokratische Partei Deutschlands - 2 Sitze
Wahlkreis 1 - 1 Sitz
Müller, Michel 1.241 --- Ersatzpersonen ---
Kuhirt, Benjamin 555 Wahlkreis 2 - 1 Sitz
Brüning, Erik 846 --- Ersatzpersonen ---
Schneider, Maik 451 Wahlkreis 3 - 0 Sitze
--- Ersatzpersonen ---
Kittler, Frank 816 Trütschler, Jan 209 Wahlkreis 4 - 0 Sitze
--- Ersatzpersonen ---
Sahner, Burkhard 748
Parteiinterne Sitzverteilung
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 1796 1 0,7382 Wahlkreis 2 1297 1 0,5331 Wahlkreis 3 1025 0 0,4213 Wahlkreis 4 748 0 0,3074
Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler - 1 Sitz Wahlkreis 1 - 0 Sitze
--- Ersatzpersonen ---
Litfin, Uwe 491
Michaelis, Ulf 162
Reimann, Klaus 139
Wilker, Bernd 97
Weiß, Mathias 94
Riechmann, Yves 65
Wenck, Alexanda 60
Wilde, Andreas 39
Adamski, Kathrin 30
Wahlkreis 2 - 0 Sitze --- Ersatzpersonen --- Kuhlmey, Thomas 514
Schmunk, Alexander 221
Blankenburg, Andreas 140
Pohl, Britta 106
Wahlkreis 3 - 1 Sitz Leitert, Knut 485
--- Ersatzpersonen --- Fröhlich, Katrin 359
Rösike, Rita 277
Liepe, Ralf 169
Tietz, Aud 59
Wahlkreis 4 - 0 Sitze --- Ersatzpersonen --- Krause, Susanne 19
Schütte, Björn 115
Lindemann, Ramona 92 Parteiinterne Sitzverteilung
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 1177 0 0,3008 Wahlkreis 2 981 0 0,2507 Wahlkreis 3 1349 1 0,3447 Wahlkreis 4 406 0 0,1038
Alternatives Bündnis freier Wähler - 0 Sitze Wahlkreis 1 - 0 Sitze
Wahlkreis 2 - 0 Sitze Wahlkreis 3 - 0 Sitze Wahlkreis 4 - 0 Sitze
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 0 0 0,0000 Wahlkreis 2 0 0 0,0000 Wahlkreis 3 0 0 0,0000 Wahlkreis 4 651 0 0,0000
Alternative für Deutschland - 4 Sitze
Wahlkreis 1 - 1 Sitz
Berger, Kai 1.418
--- Ersatzpersonen ---
Müller, Guido 346 Wahlkreis 2 - 1 Sitz
van Raemdonck, Dr. Rainer 1.692 --- Ersatzpersonen ---
Seitz, Christian 435 Wahlkreis 3 - 1 Sitz
Breinlich, Andrea 1.895 --- Ersatzpersonen ---
Hübner, Gerald 1.397 Wahlkreis 4 - 1 Sitz
Gersch, Kai 2.422
--- Ersatzpersonen ---
Meixner, André 1.630 Parteiinterne Sitzverteilung:
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 1764 1 0,6280 Wahlkreis 2 2127 1 0,7573 Wahlkreis 3 3292 1 1,1721 Wahlkreis 4 4052 1 1,4426
Einzelwahlvorschlag Klare - 0 Sitze Wahlkreis 1 - 0 Sitze
Wahlkreis 2 - 0 Sitze Wahlkreis 3 - 0 Sitze Wahlkreis 4 - 0 Sitze
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 0 0 0,0000 Wahlkreis 2 511 0 0,0000 Wahlkreis 3 0 0 0,0000 Wahlkreis 4 0 0 0,0000
Ländliche Wählergemeinschaft Nauen - 0 Sitze Wahlkreis 1 - 0 Sitze
Wahlkreis 2 - 0 Sitze Wahlkreis 3 - 0 Sitze Wahlkreis 4 - 0 Sitze
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 0 0 0,0000 Wahlkreis 2 1199 0 0,0000 Wahlkreis 3 0 0 0,0000 Wahlkreis 4 0 0 0,0000
Piratenpartei Deutschland - 0 Sitze Wahlkreis 1 - 0 Sitze
Wahlkreis 2 - 0 Sitze Wahlkreis 3 - 0 Sitze Wahlkreis 4 - 0 Sitze
Bereich Stimmen Sitze Schlüssel Wahlkreis 1 0 0 0,0000 Wahlkreis 2 1129 0 0,0000 Wahlkreis 3 0 0 0,0000 Wahlkreis 4 0 0 0,0000
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, jeder Einzelbewerber, der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Aufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Der Wahleinspruch ist frühestens am Tag der Wahl und spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Kreiswahlleiter mit der Anschrift:
Landkreis Havelland Kreiswahlleiter Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow einzureichen bzw. zu erklären.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
gez.
Marquardt Rathenow, 04.06.2014
Kreiswahlleiter
Herausgeber: Landkreis Havelland, Der Landrat, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow Redaktion: Pressestelle, Stephanie Reisinger
Erscheinungsweise: unregelmäßig
Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und liegt in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60, 14641 Nauen und Dallgower Straße 9, 14612 Falkensee zur kostenlosen Abholung bereit.
Außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.havelland.de abgerufen werden und es kann für 1 € + Porto schriftlich bestellt werden über: Landkreis Havelland, Der Landrat, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow.
Der kostenlose Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet.
Alle im Amtsblatt des Landkreises Havelland veröffentlichten Beschlussvorlagen für die in öffentlichen Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse des Landkreises zu behandelnden Tagesordnungspunkte liegen vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Sitzungen bis zum Tag der betreffenden Sitzung während der Stunden, in denen die Kreisverwaltung für den Besucherverkehr geöffnet ist, zur Einsichtnahme für jedermann in den Bürgerservicebüros der Dienstgebäude Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow, Goethestr. 59/60 in 14641 Nauen und Dallgower Str. 9 in 14612 Falkensee aus.