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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jg.19, Heft 03

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Academic year: 2022

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 19 Senftenberg, den 29. März 2012 Nr. 03/2012

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Dezember 2011

Beschluss zur Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zu den 4

§§ 11-14 SGB VIII im Jahr 2012 Beschluss Nr. 0098/2011

Fortführung der Co-Finanzierung in der Auslaufphase von Kommunal-Kombi 4 Beschluss Nr. 0099/2011

Beschluss zur Förderung des Wettbewerbs "Jugend musiziert" 2012 4 Beschluss Nr. 0101/2011

Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 08. März 2012

Vereinbarung mit der Gemeinde Schipkau über den grundhaften Ausbau 5 der Ortsdurchfahrt Annahütte (Karl-Marx-Siedlung) im Zuge der K6611

Beschluss Nr. 0007/2012

Genehmigung zur Verwendung des Wappens des Landkreises 5 Oberspreewald-Lausitz

Beschluss Nr. 0010/2012

(2)

Seite

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 15. März 2012

Integrationsbeirat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 6 Beschluss Nr. 0002/2012

Schulentwicklungsplanung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für den 6 Zeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2017

Beschluss Nr. 0003/2012

Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH 7 Beschluss Nr. 0008/2012

Umsetzung Asylbewerberleistungsgesetz - Gewährung von Geldleistungen 7 statt Gutscheinen für zentral untergebrachte Asylbewerber und geduldete

Ausländer

Beschluss Nr. 0018/2012

Dritte Änderung des Beschlusses 0004/2008 - Festlegung der Stärke 8 des Kreisausschusses, Beschluss über den Vorsitzenden sowie

Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter des Kreisausschusses Beschluss Nr. 0019/2012

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 15. März 2012

Grundstücksangelegenheit 9

Beschluss Nr. 0001/2012

Vertragsangelegenheiten 9

Beschluss Nr. 0009/2012

Bekanntmachung des Landrates

Siebente Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfall- 10 entsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘ vom 19. Oktober 2011

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

„Schmutzwassergefälleleitung DN 200 und die Schmutzwasserdruckleitung 11 die zur zentralen Schmutzwasserentsorgung der Gemeinde Gollmitz dienen

und zur Kläranlage Gollmitz verlaufen“

(3)

Seite

Bekanntmachungen des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)

Bekanntmachung des Zweckverbandsbeschlusses über die Jahresrechnung 13 2010 des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald (GRPS)

und die Entlastung des Verbandsvorstehers

Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt 14 Spreewald“ (GRPS) für das Haushaltsjahr 2012

Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes

„Niederlausitz“ (KAEV)

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 15 der 30. BImSchV über die 17 Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der MBV/EBS Anlage Lübben/

Ratsvorwerk im Jahr 2011

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gottschalk- Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

(4)

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Dezember 2011

Beschluss Nr. 0098/2011

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Dezember 2011

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die mit den in der Anlage genann- ten Trägern geschlossenen Leistungsvereinbarungen über die Erbringung der Leistun- gen nach den §§ 11-14 SGB VIII bis zum 31.12.2012 zu verlängern.

Senftenberg, 01. Dezember 2011

Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

Beschluss Nr. 0099/2011

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Dezember 2011

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortführung der Co-Finanzierung der Kommu- nal-Kombi-Stellen im Jahr 2012.

Senftenberg, 01. Dezember 2011

Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

Beschluss Nr. 0101/2011

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 01. Dezember 2011

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Förderung des Landeswettbewerbes „Jugend musiziert“ für 2012 in Höhe von 1.100,00 € zu.

Senftenberg, 01. Dezember 2011

Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

(5)

Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 08. März 2012

Beschluss Nr. 0007/2012

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 08. März 2012

Der Kreisausschuss beschließt die vorliegende Vereinbarung mit der Gemeinde Schip- kau zum grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Annahütte (Karl-Marx-Siedlung) im Zu- ge der Kreisstraße K6611.

Senftenberg, 08. März 2012

Siegurd Heinze Vorsitzender des Kreisausschusses

Beschluss Nr. 0010/2012

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 08. März 2012

Der Kreisausschuss erteilt der DRK-Service GmbH die Genehmigung, das Kreiswappen für das Mitgliedermagazin des Landesverbandes Brandenburg zu verwenden.

Senftenberg, 08. März 2012

Siegurd Heinze Vorsitzender des Kreisausschusses

(6)

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. März 2012

Beschluss Nr. 0002/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. März 2012

Der Kreistag beschließt auf der Grundlage des § 16a Absatz 6 der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Berufung folgender Einwohner mit Migrationshin- tergrund in den Integrationsbeirat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz:

Herrn Ahed Almaisary, Frau Nadezda Kempf, Frau Marianna Kunipatz,

Herrn Cäsar Estevao Constantino, Frau Elena Meisinger,

Frau Olga Hoffmann, Frau Natalia Siegemund.

Lübbenau, 15. März 2012

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

Beschluss Nr. 0003/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. März 2012

Der Kreistag beschließt die vorliegende Schulentwicklungsplanung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für den Planungszeitraum 01.08.2012 bis 31.07.2017.

(Die Schulentwicklungsplanung liegt zu den bekannten Öffnungszeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Schulverwaltungs- und Kulturamt, Dubinaweg 1, 01968 Senf- tenberg, zur Einsichtnahme aus.)

Lübbenau, 15. März 2012

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

(7)

Beschluss Nr. 0008/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. März 2012

Der Kreistag beschließt:

Folgenden Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH wird zugestimmt:

1. In § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages werden die Wörter „oder mittelbar" ge- strichen.

2. In § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird folgende Nr. 2 neu eingefügt:

„Für den Fall der Gründung oder Übernahme eines Tochterunternehmens sowie einer mittelbaren Beteiligung ist die Zustimmung der Kreistage der Landkreise bzw. der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus einzuholen. Im Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft bzw. der mittelbaren Beteiligung ist die entsprechende An- wendung des § 96 Abs.1 Nr. 1 bis 8 BbgKVerf festzuschreiben, soweit nicht ein Fall des § 96 Abs. 3 gegeben ist."

Lübbenau, 15. März 2012

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

Beschluss Nr. 0018/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. März 2012

Der Kreistag beschließt:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, zentral untergebrachten Asylbewerbern und gedul- deten Ausländern Grundleistungen nach § 3 AsylbLG in Form von Geldleistungen statt Sachleistungen (Gutscheine) zu gewähren.

Lübbenau, 15. März 2012

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

(Vorstehender Beschluss ist vom Landrat gegenüber dem Vorsitzenden des Kreistages mit Schreiben vom 22. März 2012 als rechtswidrig beanstandet worden.)

(8)

Beschluss Nr. 0019/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. März 2012

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bestellt folgende Kreistagsabge- ordnete als Stellvertreter im Kreisausschuss:

Fraktion Mitglied Stellvertreter

Fraktion der SPD Herr Olaf Gunder Herr Peter Winzer Herr Peter-Rolf Rössiger Herr André Bareinz Herr Werner Siegwart Schippel Frau Gabriele Theiss

Fraktion der CDU Herr Michael Herz Herr Hans-Jürgen Fichte Herr Ingo Senftleben Herr Frank Losch

Herr Matthias Kurth Frau Roswitha Schier

Fraktion DIE LINKE. Herr Rainer Vogel Herr Michael Petras Frau Sieglinde Große

Herr Wolf-Peter Hannig Frau Anne Kazmierczak Herr Matthias Mnich

Freier Wähler Frau Ilona Nicklisch Herr Fred Frahnow

FDP/Grüne Herr Winfried Böhmer Herr Hubert Pfennig

Lübbenau, 15. März 2012

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

(9)

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. März 2012

Beschluss Nr. 0001/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. März 2012

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt eine Grundstücksange- legenheit.

Lübbenau, 15. März 2012

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

Beschluss Nr. 0009/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. März 2012

Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt eine Vertragsangele- genheit.

Lübbenau, 15. März 2012

Klaus-Jürgen Graßhoff Vorsitzender

des Kreistages

Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.

Senftenberg, 29. März 2012

Siegurd Heinze Landrat

(10)

Bekanntmachung des Landrates

Hiermit gebe ich bekannt, dass das Innenministerium des Landes Brandenburg als zu- ständige Aufsichtsbehörde gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) mit Datum vom 4. November 2011 unter dem Az. III/3-347-21 die Siebente Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘ vom 19. Oktober 2011 mit Wirkung zum 15. Dezember 2011 bekannt gemacht hat.

Gemäß § 20 Abs. 6 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über kommunale Ge- meinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202), weise ich auf die amtliche Bekanntmachung der genannten Sie- benten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘ im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 49 vom 14. Dezember 2011, dort S. 2143ff, hin.

Senftenberg, den 22. März 2012

Siegurd Heinze (Siegel)

Landrat

(11)

BEKANNTMACHUNG der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die

„Schmutzwassergefälleleitung DN 200 und die Schmutzwasserdruckleitung die zur zentralen Schmutzwasserentsorgung der Gemeinde Gollmitz dienen und zur Kläranlage Gollmitz verlaufen“

Auf der Grundlage des § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 FGG-ReformG vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) i. V. m. § 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereini- gungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachen- rechts – Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S.

3900) hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC), Berliner Straße 10, 03222 Lübbenau/Spreewald beim Landkreis Oberspreewald - Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, als untere Wasserbehörde, für die o. g. Schmutzwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.

Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nach- folgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und die Erneuerung einschließlich des Neubaus der Anla- gen zu betreten oder sonst zu benutzen, Wasser oder Abwasser in dem Kanal oder in der Leitung über die Grundstücke zu führen und die für die Fortleitung eingerichteten Sonder- und Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instand zu setzen und zu er- neuern.

Der Trassenverlauf der Schmutzwasserleitungen erstreckt sich über nachfolgend ge- nannte Grundstücke

in der Gemarkung Gollmitz

Flur 2 Flurstücke: 6/2, 6/4, 9/2, 41, 64, 65, 66/1, 73, 74, 83, 96, 104, 153, 178, 180, 182, 183, 184, 186, 192, 197, 198, 199, 201, 206, 227, 232, und 245

Flur 3 Flurstücke: 3, 69, 71, 84/2, 91, 185, 196, 197, 208, 218, 269, 273, 306 und 307

Gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG und § 7 SachenR-DV können die Antragsunterlagen von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung an beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Wasserbehörde, J.-Gottschalk-Str. 36 in 03205 Calau, nach Terminvereinbarung unter 03541/870-3443 oder 3401 während der üblichen Dienstzeiten bzw. – nach vorheriger Absprache - auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Widerspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig wäh- rend dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt.

(12)

Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen:

Im Bescheinigungsverfahren kann der Grundstückseigentümer nur geltend machen, sein Grundstück werde durch die wasserwirtschaftliche Anlage gar nicht in Anspruch genommen oder in anderer Weise, als von dem Versorgungsunternehmen dargestellt worden ist.

Er kann sich in dem Verfahren nicht darauf berufen, sein Grundstück werde zu Unrecht in Anspruch genommen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1GBBerG i.V.m. § 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 genutzten und am 11. Januar 1995 durch das antragstellende Versorgungsunternehmen betriebenen wasserwirtschaftlichen Anlagen entstanden.

Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 03. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstückes bzw. mit der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlage selbst nicht er- forderlich.

Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstückes über das am 03. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivil- rechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstücksei- gentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.

Senftenberg, 01.03.2012

Siegurd Heinze Landrat

(13)

Bekanntmachungen des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spree- wald“ (GRPS)

Bekanntmachung des Zweckverbandsbeschlusses über die Jahresrechnung 2010 des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald (GRPS) und die Entlastung des Verbandsvorstehers

Der Zweckverband Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald hat in seiner 33. Verbands- versammlung am 18.01.2012 die geprüfte Jahresrechnung 2010 mehrheitlich beschlos- sen und dem Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Stephan Loge, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.

Gemäß des § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbin- dung mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit werden der Beschluss Nr. 01/12 zum Jahresabschluss 2010 und der Beschluss Nr. 02/12 zur Ent- lastung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Die geprüfte Jahresrechnung 2010 liegt für Jeden zur Einsichtnahme in den Büroräu- men des Projektmanagements in 03222 Lübbenau, Kirchplatz 1 aus. Um vorherige Terminabsprache unter 03542 / 87 28 17 wird gebeten.

Lübbenau, den 20.02.2012

gez. Helmut Wenzel

Vorsitzender der Verbandsversammlung

(14)

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS) für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund § 65 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBL.I/07) S. 286) i. V. m. § 18 Abs. 1 des Geset- zes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wird nach Beschluss - Nr. 05/12 der 33. Ver- bandsversammlung vom 18.01.2012 und mit rechtsaufsichtlicher Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 07.02.2012, Az: III/2-53-33/392 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Gesamthaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 415.080 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf 413.480 EUR

außerordentlichen Erträge auf 0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR

im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 1.016.200 EUR

Auszahlungen auf 1.014.600 EUR

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 264.600 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 263.000 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 751.600 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 751.600 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

(15)

§ 4

Umlagen der Zweckverbandsmitglieder

(1) Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes, wofür keine Projektförderung erfolgt, wird von den Verbandsmitgliedern gemäß § 16 Abs.

2 der Verbandssatzung eine allgemeine Umlage in Höhe von 12.400 EUR festge- legt.

Für die Verbandsmitglieder wird der zu erbringende Anteil wie folgt festgesetzt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz 4.286,42 EUR

Landkreis Dahme-Spreewald 4.286,42 EUR

Landkreis Spree-Neiße 2.143,21 EUR

Stadt Lübben 765,43 EUR

Stadt Lübbenau 765,43 EUR

FÖNAS e. V. 153,09 EUR

(2) Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Eigenanteiles zur Projektfinanzierung wird von den Verbandsmitgliedern gemäß § 16 Abs. 3 der Verbandssatzung eine besondere Umlage in Höhe von 70.049 EUR festgelegt.

Für die Verbandsmitglieder wird der zu erbringende Anteil wie folgt festgesetzt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz 24.214,47 EUR

Landkreis Dahme-Spreewald 24.214,47 EUR

Landkreis Spree-Neiße 12.107,24 EUR

Stadt Lübben 4.324,01 EUR

Stadt Lübbenau 4.324,01 EUR

FÖNAS e. V. 864,80 EUR

§ 5 Wertgrenzen

(1) Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den Zweckverband von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

(2) Die Wertgrenze ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

(3) Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Zweckverbandsversammlung bedür- fen, wird auf 100.000 Euro festgesetzt. Im Übrigen entscheidet der Verbandsvor- steher. Sie werden der Verbandsversammlung im Nachgang zur Kenntnis gegeben.

(4) Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 10.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 EUR

festgesetzt.

(16)

§ 6 Budgets

(1) Der Haushalt gliedert sich in 4 Teilhaushalte für die insgesamt 7 Produkte des Zweckverbandes. Die Produkte werden wie folgt zu 2 Budgets verbunden

Budget 1 Förderfähige Ausgaben

Teilhaushalt 1 – Produkt 11101 Verwaltungsservice und –steuerung

Teilhaushalt 2 – Produkt 55401 Biotopersteinrichtende und –lenkende Maßnahmen – Produkt 55402 Naturschutzfachliche Flächensicherung

– Produkt 55403 Informationsmaßnahmen – Produkt 55404 Evaluationen

Budget 2 Nicht förderfähige Ausgaben

Teilhaushalt 3 – Produkt 11102 Verwaltung Zweckverband Teilhaushalt 4 – Produkt 55405 BVVG – Flächen Tranche I

(2) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, sind die Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, gegenseitig deckungsfähig.

(3) Der Ausgleich der Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets ist erst dann auszu- führen, wenn weder innerhalb des Produktes noch innerhalb des Teilhaushaltes die Mehraufwendungen ausgeglichen werden können.

(4) Für Mehraufwendungen innerhalb eines Budget, die durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge im gleichen Budget gedeckt werden, müssen keine über- und außerplanmäßigen Aufwendungen beantragt werden. Die Verbandsversammlung ist einmal jährlich über teilhaushaltübergreifende Mehraufwandsdeckungen innerhalb eines Budgets zu unterrichten. Die Sätze 1 und 2 gelten für Auszahlungen entspre- chend.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächti- gungen für Investitionstätigkeit, wenn sie sachlich zusammenhängen.

Datum: 15.02.2012 Datum: 09.02.2012

gez. Stephan Loge gez. Helmut Wenzel

Verbandsvorsteher Vorsitzender der Verbandsversammlung

Die Haushaltssatzung 2012 des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spree- wald“ (GRPS) liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für Jeden zur Einsicht- nahme in den Büroräumen des Projektmanagements im Rathaus Lübbenau, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau aus. Um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 03542 / 87 28 17 wird gebeten.

(17)

Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“

(KAEV)

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 15 der 30. BImSchV über die Beurteilung der Emissionen beim Betrieb der MBV/EBS Anlage

Lübben/Ratsvorwerk im Jahr 2011

Standort: Kommunaler Abfallentsorgungsverband “Niederlausitz“ (KAEV) MBV/EBS- Anlage Lübben Ratsvorwerk

Ratsvorwerk 20 , 15907 Lübben (Spreewald)

Art der Anlage: Anlage zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung Emissionsquelle: Kamin der Regenerativ-thermische Oxidationsanlage (RTO)

Anlagenbetrieb und

Betrachtungszeitraum: 01.01.2011 – 31.12.2011

Diskontinuierliche Emissionsmessungen Messkomponente n* Mittelwert

Konz.

Maximum Konz.**

Grenzwert

Konz. Messdatum

Geruchsstoffe 3 353 GE/m³ 383 GE/m³ 500 GE/m³ 07.09.2011

PCDD/F 3 0,0012 ng/m³ 0,003 ng/m³ 0,1 ng/m³ 06.-08.09.2011

Messwerte aus 3-Jahresmessreihe

Kohlenmonoxid CO 4 0,01 g/m³ 0,01 g/m³ 0,10g /m³ 06.09.2011

Chlorwasserstoff HCL 4 0,2 mg/m³ 1,0 mg/m³ 30,0 mg/m³ 07.-08.09.2011 Fluorwasserstoff HF 4 < 0.2 mg/m³ 1,0 mg/m³ 3,0 mg/m³ 07.-08.09.2011 Schwefelwasserstoff H2S 4 2,3 mg/m³ 5,0 mg/m³ 3,0 mg/m³ 07.-08.09.2011 Schwefeldioxid SOx 4 < 0,001 g/m³ < 0,004 g/m³ 0,35 g/m³ 07.-08.09.2011 Stickstoffdioxid NOx 4 0,021 g/m³ 0,03 g/m³ 0,10 g/m³ 06.09.2011

n* – Anzahl der Messungen; Max. Konz.** -Konzentration (Maximalwert mit Messunsicherheit) Kontinuierliche Emissionsmessungen

Parameter Einheit

Messwerte als Jahresmittelwert

2011 Grenzwert

Anzahl nicht eingehaltener

Grenzwert

Halbstundenmittelwerte HMW

Gesamtstaub [mg/Nm3] 0,92 30 0

Gesamtkohlenstoff (Cges.) [mg/Nm3] 4,09 40 1*

Tagesmittelwerte TMW

Gesamtstaub [mg/Nm3] 0,91 10 0

Gesamtkohlenstoff (Cges.) [mg/Nm3] 5,06 20 0

Monatsmittelwerte

Gesamtkohlenstoff (Cges.) g/Mg 22,62 55 0

Distickstoffoxid (N2O) g/Mg 7,24 100 0

* Die Grenzwertüberschreitung für den Halbstundenmittelwert HMW beim Emissionsparameter C- Gesamt resultiert aus Wartungsarbeiten – (Dichteprüfung der Messgasleitung), eine prozessbedingte Überschreitung fand nicht statt.

Für Fragen zum Betrieb der MBV/EBS Lübben-Ratsvorwerk steht Ihnen unser ingenieurtechnisches Personal gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an den Leiter der MBV/EBS-Anlage,

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