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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jg.19, Heft 15

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 19 Senftenberg, den 01. Oktober 2012 Nr. 15/2012

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages

des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 31. Mai 2012

Förderung des Jugendprojektes „Gemeinsam gegen Mobbing an Schulen“ 4 Antragsteller: Brandenburgischer Kulturbund e. V.

Beschluss Nr. 0030/2012

Beschluss zum Antrag des Schlupfwinkel Weißwasser und Lausitzer 4 Bildungsgesellschaft e. V. auf Förderung des Partizipationsprojektes

„Ferienstarttag 2012“

Beschluss Nr. 0032/2012

Antrag auf Förderung der Finanzierung der Ausbildung zur 5 Kinderschutzfachkraft im Raum Senftenberg

Antragsteller: Stiftung SPI Beschluss Nr. 0033/2012

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. August 2012

Beschluss zur Verwendung der Mittel des Programmes des Landes 5 Brandenburg zur "Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit

und Jugendsozialarbeit" im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2012 Beschluss Nr. 0065/2012

(2)

Seite Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des

Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 13. September 2012

Grundsatzentscheidung zur bevorstehenden Abstufung der Landesstraßen 6 L 523 und L 532

Beschluss Nr. 0070/2012

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 20. September 2012

1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk versehenen 6 Jahresabschlusses der Sparkasse Niederlausitz einschl. Lagebericht nach

§ 26 Abs. 3 Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG)

2. Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz gemäß § 26 Abs. 4 BbgSpkG

Beschluss Nr. 0060/2012

Beschluss des Stellenplanes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für das 7 Haushaltsjahr 2013

Beschluss Nr. 0064/2012

Erste Änderung des Beschlusses 0020/2008 - Wahl der Bürgerbeauftragten 7 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als Vertreter bzw. Stellvertreter

in den Polizeibeirat Beschluss Nr. 0073/2012

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 20. September 2012

Vergleichsvereinbarung 8

Beschluss Nr. 0063/2012

Bekanntmachungen des Landrates

Bekanntmachung der Neufassung der Verbandssatzung des 9 Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘

Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 9 2012 - 2015 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Ober-

spreewald-Lausitz durch das Ministerium des Landes Brandenburg

Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises 10 Oberspreewald-Lausitz0

(3)

Seite Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes

Calau (WAC)

Wahlbekanntmachung zur Wahl des Vorsitzenden der Verbands- 13 versammlung und des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden der

Verbandsversammlung

Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes

„Niederlausitz“ (KAEV)

Auslegung der 4. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des 14 Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen wer- den. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim- Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen wer- den.

(4)

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 31. Mai 2012

Beschluss Nr. 0030/2012

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 31. Mai 2012

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Brandenburgischen Kulturbund e.V. auf Förderung des Projektes „Gemeinsam gegen Mobbing an Schulen“ in Höhe von 3.990,00 € zu. Das Projekt soll an folgenden Schulen durchgeführt werden:

Oberschule „Ehm Welk“ Lübbenau

Friedrich-Hoffmann-Oberschule Großräschen

Geschwister-Scholl-Oberschule mit Grundschule Ruhland Oberschule am Wehlenteich Lauchhammer

Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ - Pestalozzi Lübbenau

Marianne Seidel Schule - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt

„Lernen“ Senftenberg

Robert-Schlesier-Oberschule Calau

Der Antragsteller wird gebeten, die kommunale Mitfinanzierung des Projektes durch entsprechende Anträge bei den jeweiligen Schulträgern ausgewogen zu gestalten.

Der Jugendhilfeausschuss lehnt die Übernahme des Fehlbetrages für die beantrag- ten Lottomittel beim MASF in Höhe von 5.000,00 € ab.

Senftenberg, 31. Mai 2012 Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

Beschluss Nr. 0032/2012

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 31. Mai 2012

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Schlupfwinkel Weißwasser und Lausitzer Bildungsgesellschaft e. V. auf Unterstützung des Partizipationsprojektes

„Ferienstarttag 2012“ zu.

Antragssumme: 2.755,00 € Bewilligung: 2.425,00 € Senftenberg, 31. Mai 2012 Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

(5)

Beschluss Nr. 0033/2012

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 31. Mai 2012

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der Stiftung SPI auf Finanzierung der Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft im Raum Senftenberg zu. Die Ausbildung ist an einen Personalstelleninhaber aus dem Personalstellenprogramm des Landkreises zu binden.

Antragssumme: 934,00 € Bewilligung: 784,00 €

Die Differenz zur Antragssumme ist aus den bereits geplanten Sachkosten zu beglei- chen.

Senftenberg, 31. Mai 2012 Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. August 2012

Beschluss Nr. 0065/2012

des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 30. August 2012

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Vergabe der Mittel des Landes Brandenburg zur Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Jahr 2012 zu.

Senftenberg, 31. Mai 2012 Christoph Eigenwillig Vorsitzender des

Jugendhilfeausschusses

(6)

Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 13. September 2012

Beschluss Nr. 0070/2012

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 13. September 2012

Der Kreisausschuss befürwortet es, die bevorstehende Abstufung der Landesstraßen L 523 und L 532 zu akzeptieren und mit dem Land eine entsprechende Abstufungs- vereinbarung zu schließen.

Die Abstufungsvereinbarung ist dem Kreisausschuss zur Bestätigung vorzulegen.

Senftenberg, 13. September 2012 Siegurd Heinze

Vorsitzender des Kreisausschusses

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 20. September 2012

Beschluss Nr. 0060/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 20. September 2012 1. Die Vertretung des Trägers der Sparkasse nimmt die dokumentierten Ergebnisse

der Sparkasse Niederlausitz für das Geschäftsjahr 2011 zur Kenntnis.

2. Die einzelnen nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz werden für das Geschäftsjahr 2011 nach § 26 Abs. 4 BbgSpkG entlastet.

Verwaltungsrat:

Name Funktion

Siegurd Heinze Landrat

Vorsitzender Rolf-Peter Rössiger 1. Stellvertreter

Michael Herz 2. Stellvertreter

Carola Krahl Mitglied

Axel Rudo Mitglied

Peter Winzer Mitglied

Matthias Mnich Mitglied

Eberhard Perschk Mitglied

Karl-Heinz Raupach Mitglied

(7)

Manuela Lachmann Mitglied

Ilona Kanter Mitglied

Eva Franke Mitglied

Ingo Senftleben Stellvertretendes Mitglied

Peter Kurth Stellvertretendes Mitglied

Ina Bürgelt Stellvertretendes Mitglied

Lauchhammer, 20. September 2012 Klaus-Jürgen Graßhoff

Vorsitzender des Kreistages

Beschluss Nr. 0064/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 20. September 2012 Der Kreistag beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013.

Lauchhammer, 20. September 2012 Klaus-Jürgen Graßhoff

Vorsitzender des Kreistages

Beschluss Nr. 0073/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 20. September 2012 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wählt

1. Frau Roswitha Schier als Bürgerbeauftragte sowie

Herrn Frank Losch als Stellvertreter

aus dem Polizeibeirat beim Polizeipräsidium Frankfurt/Oder ab.

(8)

2. als Bürgerbeauftragten bzw. Stellvertreter in den Polizeibeirat beim Polizeipräsi- dium Frankfurt/Oder

Herrn Bernd Richter Bürgerbeauftragter Herrn Norbert Badack Stellvertreter Lauchhammer, 20. September 2012 Klaus-Jürgen Graßhoff

Vorsitzender des Kreistages

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 20. September 2012

Beschluss Nr. 0063/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 20. September 2012 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt eine Vergleichsver- einbarung.

Lauchhammer, 20. September 2012 Klaus-Jürgen Graßhoff

Vorsitzender des Kreistages

Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.

Senftenberg, 01. Oktober 2012

Siegurd Heinze Landrat

(9)

Bekanntmachung des Landrates

Hiermit gebe ich bekannt, dass der Abfallentsorgungsverband ,,Schwarze Elster‘‘

gemäß Artikel 2 der Siebenten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘ vom 19. Oktober 2011 (ABI. S.

2143) den Wortlaut der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘ in der vom 15. Dezember 2011 an geltenden Fassung bekannt gemacht hat.

Gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘ weise ich auf die amtliche Bekanntmachung der Neufassung der Verbandssatzung des Abfallentsorgungsverbandes ,,Schwarze Elster‘‘ im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 26 vom 4. Juli 2012, dort S. 951ff, hin.

Senftenberg, den 20. September 2012

Siegurd Heinze (Siegel)

Landrat

Bekanntmachung des Landrates

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2012

Beschluss-Nr. 0026/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 21. Juni 2012 Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2015 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Oberspreewald- Lausitz.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Kreistag am 21. Juni 2012 die Fortschrei- bung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2015 zur 1. Nachtragshaushaltssat- zung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschlossen hat und durch das Minis- terium des Innern des Landes Brandenburg unter Az.: III/2-353-32 mit Auflagen am 29.08.2012 genehmigt wurde.

Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2015 zur 1. Nach- tragshaushaltssatzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz liegt mit der 1. Nach- tragshaushaltssatzung 2012 und seinen Anlagen für jeden zur Einsichtnahme zu den bekannten Öffnungszeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dienststelle Senftenberg, Dubinaweg 1, Bürgerbüro, Haus 5 aus.

Senftenberg, 30. August 2012 Siegurd Heinze

Landrat

(10)

Beschluss-Nr. 0027/2012

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21. Juni 2012

1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für das Haushaltsjahr 2012

Auf Grund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21.06.2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten

Gesamt- beträge von

EUR

erhöht um

EUR

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag einschließlich Nachträgen festgesetzt auf

EUR im Ergebnisplan

Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen

Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen

163.822.800 169.428.100

0 0

2.952.700 1.865.500

0 0

660.000 0

0 0

166.115.500 171.293.600

0 0 im Finanzhaushalt

die Einzahlungen die Auszahlungen

davon bei den:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlung aus der Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungs- tätigkeit

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquidi- tätsreserven

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

162.529.300 169.388.900

158.163.800

162.553.800

4.365.500 6.396.700

0

438.400

0 0

13.643.000 2.271.600

13.643.000

1.592.300

0 679.300

0

0

0 0

1.372.100 0

660.000

0

712.100 0

0

0

0 0

174.800.200 171.660.500

171.146.800

164.146.100

3.653.400 7.076.000

0

438.400

0 0

(11)

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Der Hebesatz (Umlagesatz) für die allgemeine Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr wie folgt geändert:

von bisher v. H.

erhöht um v. H.

auf nunmehr v. H.

47 1 48

2. Die Hebesätze der differenzierten Kreisumlage werden für das Haushaltsjahr wie folgt geändert:

Stadt/Gemeinde/Amt von bisher v. H.

erhöht / vermindert

um v. H.

auf nunmehr v. H.

Stadt Calau 0,3704263 -0,0048657 0,3655606

Stadt Großräschen 0,0629326 -0,0352379 0,0276947 Stadt Lauchhammer 0,0075254 0,0191397 0,0266651 Stadt Lübbenau / Spreewald 0,2745759 0,0873202 0,3618961 Gemeinde Schipkau 0,9917375 -0,1244901 0,8672474 Stadt Schwarzheide 0,1275525 0,2679476 0,3955001 Stadt Senftenberg 1,2606970 0,0108090 1,2715060 Stadt Vetschau / Spreewald 1,0193118 0,0718224 1,0911342 Amt Altdöbern

Gemeinde Altdöbern 3,5401739 -0,4486305 3,0915434

Gemeinde Bronkow 5,7553246 2,1108892 7,8662138

Gemeinde Luckaitztal 2,0318952 0,0414797 2,0733749 Gemeinde Neu-Seeland 3,8112728 1,7056855 5,5169583 Gemeinde Neupetershain 3,7997509 -0,2833087 3,5164422 Amt Ortrand

Gemeinde Frauendorf 1,8569217 0,0913916 1,9483133 Gemeinde Großkmehlen -0,0258502 -0,4612944 -0,4871446 Gemeinde Kroppen 1,6691877 -0,5982942 1,0708935 Gemeinde Lindenau -0,7052565 -0,7453498 -1,4506063

Stadt Ortrand -0,0319618 -0,0504871 -0,0824489

Gemeinde Tettau 2,3377392 -0,0087535 2,3289857

(12)

§ 5

Die Regelung wird nicht verändert.

§ 6

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahr 2015 wieder hergestellt.

Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

Senftenberg, den 30.08.2012

Siegurd Heinze (Siegel) Landrat

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde vom Ministerium des Innern am 29.08.2012, Az.: III/2-353-32, mit Auflagen erteilt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für jeden zur Einsichtnahme zu den bekannten Öffnungszeiten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dienststelle Senftenberg, Dubinaweg 1, Bürgerbüro, Haus 5 aus.

Stadt/Gemeinde/Amt von bisher v. H.

erhöht / vermindert

um v. H.

auf nunmehr v. H.

Amt Ruhland

Gemeinde Grünewald 0,7781440 -0,0195768 0,7585672 Gemeinde Guteborn 1,3067771 0,5673517 1,8741288 Gemeinde Hermsdorf 0,3083255 -0,3541897 -0,0458642 Gemeinde Hohenbocka -0,9941584 -1,1361183 -2,1302767

Stadt Ruhland 0,6294318 0,0502044 0,6796362

Gemeinde Schwarzbach 0,3324153 -0,1987900 0,1336253

(13)

Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC)

Wahlbekanntmachung

zur Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung und des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden der Verbandsversammlung

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC) gibt bekannt, dass in der 1. ordentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Jahres 2012 am 28. August 2012 folgende Mitglieder der Verbandsversammlung des WAC als Vorsitzender der Verbandsversammlung und als 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Verbandsver- sammlung gewählt wurden:

als Vorsitzender der Verbands- Herr Klaus Burkhardt versammlung

als 1. Stellvertreter des Vorsitzenden Herr Dieter Weißhahn der Verbandsversammlung

Lübbenau/Spreewald, den 29. August 2012

gez. Burkhardt gez. Wecke

Vorsitzender der Verbandsversammlung Verbandsvorsteher

Siegel

(14)

Bekanntmachung

des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“

Gemäß Paragraph 6 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG) hat der Kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Teilen der Landkreise Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz die Pflicht, ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen.

Um den Entwurf der 4. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Möglichkeit zur Stellung- nahme zu geben, legt der Kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ das Konzept zur Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen können vom

08. Oktober bis 05. November 2012

in folgenden Dienststellen zu den jeweiligen Sprechzeiten eingesehen werden:

() Landkreis Dahme-Spreewald, Kreisverwaltung

Umweltamt/Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)

() Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Kreisverwaltung

Umweltamt/Untere Abfallwirtschaftsbehörde, J.-Gottschalk-Str. 36, 03205 Calau () Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“

Geschäftsstelle Frankfurter Str. 45, 15907 Lübben (Spreewald)

Der Entwurf der 4. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes kann auch unter www.kaev.de eingesehen werden.

gez. B. Schindler Bernhard Schindler Verbandsvorsteher

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