• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jg.15, Heft 11

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jg.15, Heft 11"

Copied!
10
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 15 Senftenberg, den 15. Oktober 2008 Nr. 11/2008

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des

Landkreises Oberpreewald-Lausitz vom 11. September 2008

Löschungsbewilligung Grundschulden 3

Beschluss Nr. 36/01/08

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. September 2008

1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk versehenen 3 Jahresabschlusses 2007 der Sparkasse Niederlausitz einschl. Lagebericht nach § 26 Abs. 3 Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG) 2. Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz gemäß § 26 Abs. 4 BbgSpkG

Beschluss Nr. 31/364/08

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungs- 4 entgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit

Taxen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Taxentarifverordnung) Beschluss Nr. 31/365/08

Einsatz von Mitteln aus dem Bundesprogramm zum Ausbau der 6 Kinderbetreuung (U3) zur Förderung von Tagespflegeeinrichtungen

Beschluss Nr. 31/366/08

(2)

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises 7 Oberspreewald-Lausitz zum Anhörungsverfahren zum geplanten

Wasserschutzgebiet Vetschau/Spreewald Wětošow/Błota

Bekanntmachung des Zweckverbandes ,,Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald‘‘ (GRPS)

26. Verbandsversammlung des Zweckverbandes ,,Gewässerrandstreifen- 10 projekt Spreewald‘‘ (GRPS)

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gottschalk- Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

(3)

Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkrei- ses Oberspreewald-Lausitz vom 11. September 2008

Beschluss Nr. 36/01/08

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 11. September 2008

Der Kreisausschuss bewilligt die Löschung von Grundschulden.

Senftenberg, 11. September 2008

Georg Dürrschmidt Vorsitzender

des Kreisausschusses

___________________________________________________________________________

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. September 2008

Beschluss Nr. 31/364/08

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. September 2008 1. Die Vertretung des Trägers der Sparkasse nimmt die dokumentierten Ergebnisse

der Sparkasse Niederlausitz für das Geschäftsjahr 2007 zur Kenntnis.

2. Die einzelnen nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz werden für das Geschäftsjahr 2007 nach § 26 Abs. 4 BbgSpkG entlastet.

Verwaltungsrat:

Name Funktion

Georg Dürrschmidt Landrat

Vorsitzender

Prof. Dr. Roland Sessner 1. Stellvertreter Rolf-Peter Rössiger 2. Stellvertreter

Michael Herz Mitglied

Margit Kalus Mitglied

Peter Kurth Mitglied

Eberhard Perschk Mitglied

Peter Winzer Mitglied

Eva Franke Mitglied

(4)

Ilona Kanter Mitglied

Karl-Heinz Raupach Mitglied

Steffen Rietschel (bis 31.12.2007)

Mitglied

Günther Faßl Stellvertreter

Wolfgang Blaurock Stellvertreter

Klaus Hettwer (bis 30.06.2007)

Stellvertreter

Ina Bürgelt (ab 19.12.2007)

Stellvertreter

Senftenberg, 22. September 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

___________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 31/365/08

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. September 2008 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt die Vierte Verord- nung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförder- ungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Oberspree- wald-Lausitz (Taxentarifverordnung).

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgel- te und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im

Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Taxentarifverordnung)

Auf der Grundlage des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 27 des Gesetzes vom 07 September 2007 (BGBl. I S. 2246), in Verbindung mit § 6 Nr. 2 Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbefördede- rungsgesetz (PBefGZV) vom 11. Mai 1993, zuletzt geändert durch 1. Änderungsver- ordnung vom 12. April 2001 hat der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in seiner Sitzung vom 18.09.2008 folgende Vierte Verordnung zur Änderung der Ta- xentarifverordnung beschlossen:

(5)

Artikel I

Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Taxenta- rifverordnung) vom 06.03.2001, zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Än- derung der Taxentarifverordnung vom 05.12.2005 wird in der Tariftabelle, Anlage zur Taxentarifver-ordnung, wie folgt gefasst:

Grundpreis 2,50 €

Grundpreis mit Anfahrt (lt. § 3 (3) der Taxentarifverordnung) 7,50 €

Tarifstufe 1: Rundfahrten je km 0,60 €

Tarifstufe 2: Zielfahrten an Werktagen in der Zeit 1,20 € von 06.00 - 22.00 Uhr je Besetztkilometer

Tarifstufe 3: Zielfahrten an Werktagen in der Zeit 1,35 € von 22.00 - 06.00 Uhr sowie an Sonn- und

gesetzlichen Feiertagen je Besetztkilometer Zuschläge: für Gepäck (ausgenommen Handgepäck)

und Tiere (ausgenommen Blindenhunde) 1,00 € Großraumtaxen (ab 5 Personen je Fahrt

Außerhalb der Betriebssitzgemeinde) 5,00 €

Wartezeit/min + 0,30 €

Artikel II Diese Verordnung tritt am 01.11.2008 in Kraft.

Senftenberg, 23. September 2008

Georg Dürrschmidt Landrat

(6)

Beschluss Nr. 31/366/08

des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 18. September 2008 Der Kreistag beauftragt den Jugendhilfeausschuss, die in den Grundsätzen der Ver- fahrensweise zur Umsetzung des Bundesprogramms gesetzten Prioritäten zuguns- ten der Tagespflegeeinrichtungen zu überarbeiten.

Senftenberg, 22. September 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gegeben.

Senftenberg, 15.Oktober 2008

Georg Dürrschmidt Landrat

(7)

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz zum Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Vetschau/Spreewald - Wětošow/Błota

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasser- werkes Vetschau/Spreewald des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Calau, Sitz Lübbenau/Spreewald (WAC), ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Stadt Vetschau/Spreewald und teilwei- se deren Ortsteile Missen und Repten sowie teilweise im Gemeindeteil Tornitz des Ortsteils Laasow.

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betrof- fen:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Gemarkung Vetschau Flure 6, 7, 8, 9, 11 Gemarkung Missen Flur 3

Gemarkung Repten Flure 1, 2 Gemarkung Tornitz Flure 1, 2

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme be- stimmter Handlungen verpflichtet werden.

Die hier abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörende Karte werden

vom 03.11.2008

bis einschließlich 03.12.2008

beim folgenden Umweltamt während dessen Sprechzeiten und bei der folgenden Stadtverwaltung während dessen Sprech- bzw. Öffnungszeiten oder nach Terminab- sprache mit zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Umweltamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz - Telefon 03541 / 870-3401 Verwaltungssitz: 03205 Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, in den Diensträu-

men der unteren Wasserbehörde

Sprechzeiten: Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr Stadtverwaltung Vetschau/Spreewald - Telefon 035433 / 777-0

Verwaltungssitz: 03226 Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, Raum 101, Erd- geschoß

Öffnungszeiten: Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr

Am Donnerstag, 29.01.2009, beginnt um 17.00 Uhr im großen Schulungsraum des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Vetschau/Spreewald, Heinrich- Heine-Straße 36a in 03226 Vetschau/Spreewald, eine öffentliche mündliche Anhö- rung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Vetschau/Spreewald - Wětošow/Błota.

(8)

Vom 03.11.2008 bis einschließlich 29.01.2009

und in der mündlichen Anhörung kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vorbringen. Schriftliche Ausführungen sind an die Postan- schrift, Dubinaweg 1, in 01968 Senftenberg zu übermitteln. Mündliche Ausführungen werden in Diensträumen der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspree- wald-Lausitz, im Verwaltungsgebäude Calau, Joachim-Gottschalk-Straße 36, zur Niederschrift entgegengenommen. Die vorgebrachten Einwendungen und Anregun- gen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Einwendun- gen und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

(9)
(10)

Bekanntmachung des Zweckverbandes ,,Gewässerrandstreifenprojekt Spree- wald‘‘ (GRPS)

Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der

26. Verbandsversammlung des Zweckverbandes

„Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)

Die nächste Verbandsversammlung findet am 10.12.2008 ab 9.00 Uhr im Konferenz- raum im Rathaus Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/ Spreewald statt.

Tagesordnung der 26. Versammlung des Zweckverbandes Gewässerrandstrei- fenprojekt Spreewald

I. Öffentlicher Teil

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bestätigung der Tagesordnung sowie Bestätigung des Protokolls der 25.

Zweckverbandsversammlung 3. Bürgerfragestunde

4. Festlegungen zum Buchungsgeschäft

5. Beschluss zur Prüfung der Jahresrechnung 2008 des Zweckverbandes Ge- wässerrandstreifenprojekt Spreewald - Beschlussvorlage Nr. 03/08

6. Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2007 durch das Rechnungsprü- fungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald

7. Beschluss zum Jahresabschluss 2007 und Entlastung des Verbandsvorste- hers – Beschlussvorlage Nr. 04/08

8. Beschluss zur Haushaltssatzung 2009 – Beschlussvorlage Nr. 05/08

9. Beschluss zur Bestellung von Mitgliedern des Fachbeirates - Beschlussvorla- ge Nr. 06/08

10. Bericht zum Stand der Förderrichtlinie zu Naturschutzgroßprojekten 11. Bericht über den aktuellen Arbeitsstand

12. Sonstiges:

Bericht zur Öffentlichen Informationsveranstaltung 2008 Termine

II. Nichtöffentlicher Teil

Bericht zum Grunderwerb Übernahme der Bauwerke Personalangelegenheiten

Aufgaben des Projektträgers in der Zukunft Sonstiges

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

a) Für gemischt genutzte Grundstücke erfolgt die Bemessung des bereitzustel- lenden Mindestbehältervolumens entsprechend der jeweiligen Nutzung an- hand der auf dem Grundstück mit

(4) Entsteht ein Wohngrundstück erstmals während des Erhebungszeitraums, be- stimmt sich die Vorauszahlung entsprechend Absatz 3. 1) werden durch Jahresgebührenbescheide vom

Zahl der auf jeden Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen unter Feststellung der gewählten Bewerber und der Ersatz- personen sowie ihrer Reihenfolge. Erläuterung

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, gegen Berechnung

sein Grundstück werde durch die wasserwirtschaftliche Anlage gar nicht in Anspruch genommen oder in anderer Weise, als von dem Versorgungsunternehmen dargestellt

(Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Amt für Forstwirtschaft Doberlug-Kirch- hain und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt zur Einsichtnahme beim Landkreis

(3) Für die Aufnahme auf dem Grundstück und den Transport des Abwassers sowie des nichtseparierten Klärschlamms wird eine Transportgebühr erhoben, in der die Transport- und

Zur Abgeltung der ungedeckten Ausgaben gemäß § 116 i. §§ 100 und 142 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. 2), wonach den Schulträgern