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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jg.15, Heft 07

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 15 Senftenberg, den 6. August 2008 Nr. 7/2008

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite

Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. Juli 2008

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Amt für Forstwirtschaft 4 Doberlug-Kirchhain und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz zur

Regelung von Ersatz maßnahmen für das Bauvorhaben SeeCampus"

Beschluss-Nr. 35/01/08

Vereinbarung zur Leistungserfüllung und Kostenübernahme der LMBV 4 bei der Umsetzung des Vorhabends "Bildungszentrum SeeCampus

Niederlausitz" im Grunderwerbsvertrag zwischen der Stadt Schwarz- heide und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz Rahmen der Grundsanierung als auch als Projektträger im Auftrag des Landes Beschluss-Nr. 35/02/08

Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. Juli 2008

Zustimmung einer Grundschuldbestellung 5

Beschluss-Nr. 35/03/08

Sponsoringvertrag zur Förderung des Projektes „SeeCampus 5 Niederlausitz“ durch die BASF Schwarzheide GmbH

Beschluss-Nr. 35/04/08

(2)

Seite

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22.07.2008

Grunderwerbsvertrag zwischen der Stadt Schwarzheide und dem 5 Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Beschluss-Nr. 30/354/08

Förderung investiver Maßnahmen nach der Richtlinie zur investiven 6 Förderung der Verkehrsinfrastruktur im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Beschluss-Nr. 30/355/08

Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Ganztagsschul- 6 projekt Gymnasium Schwarzheide

Beschluss-Nr. 30/356/08

Vereinbarung zum PPP-Projekt SeeCampus zwischen dem Landkreis 6 Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Schwarzheide

Beschluss-Nr. 30/357/08

Eckpunktepapier zu den Verträgen zwischen dem Landkreis Ober- 7 spreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer sowie zwischen den

Städten Lauchhammer und Schwarzheide über die Campus-Bibliothek Beschluss-Nr. 30/358/08

Beginn des Vergabeverfahrens für das PPP-Projekt „Bildungseinrichtung 7 See Campus Niederlausitz“

Beschluss-Nr. 30/359/08

Auflösung der SeeCampus Niederlausitz-Betriebs-GmbH und der 7 SeeCampus Niederlausitz GmbH & Co. KG

Beschluss-Nr. 30/360/08

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. Juli 2008

Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes 8 Beschluss-Nr. 30/361/08

Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes 8 Beschluss-Nr. 30/362/08

Auflösungsvertrag zwischen der ARGE SeeCampus und dem 8 Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Beschluss-Nr. 30/363/08

(3)

Seite Bekanntmachung des Landrates

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe 9 der Schulträgerschaft der Gemeinde Neu-Seeland an die Gemeinde

Altdöbern

Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Oberspreewald- Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Prüfung der Eröffnungs- 12 bilanz zwischen der Stadt Großräschen und der Stadt Senftenberg

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim-Gottschalk- Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

(4)

Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Ober- spreewald-Lausitz vom 22. Juli 2008

Beschluss-Nr. 35/01/08

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. Juli 2008

Der Kreisausschuss beschließt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages zum Grunderwerbsvertrag (Drucksache Nr. 380/08) den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwi- schen dem Amt für Forstwirtschaft Doberlug-Kirchhain und dem Landkreis Oberspree- wald-Lausitz zur Regelung von Ersatzmaßnahmen für das Bauvorhaben SeeCampus"

(Anlage).

(Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Amt für Forstwirtschaft Doberlug-Kirch- hain und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt zur Einsichtnahme beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, SB Beteiligungsmanagement/Controlling, Zimmer 207, Haus 1, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, aus.)

Senftenberg, 22. Juli 2008

Georg Dürrschmidt Vorsitzender des Kreisausschusses

______________________________________________________________________

Beschluss-Nr. 35/02/08

des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. Juli 2008

1. Der Kreisausschuss beschließt, die „Vereinbarung zur Leistungserfüllung und Kos- tenübernahme der LMBV bei der Umsetzung des Vorhabens ,Bildungszentrum See- Campus Niederlausitz‘ im Rahmen der Grundsanierung als auch als Projektträger im Auftrag des Landes“ entsprechend dem anliegenden Vertragsentwurf (Anlage 1) ab- zuschließen.

2. Der Kreisausschuss beauftragt den Landrat, die Finanzierungs- und Übernahme- vereinbarung gemäß dem anliegenden Vertragsentwurf (Anlage 2) zu den im

Rahmen des § 4 Verwaltungsabkommen der Braunkohlesanierung zu erbringenden Leistungen der LMBV als Projektträger, abzuschließen.

(Die Finanzierungs- und Übernahmevereinbarung liegt zur Einsichtnahme beim Land- kreis Oberspreewald-Lausitz, SB Beteiligungsmanagement/Controlling, Zimmer 207, Haus 1, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, aus.)

Senftenberg, 22. Juli 2008

Georg Dürrschmidt Vorsitzender

des Kreisausschusses

(5)

Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. Juli 2008

Beschluss-Nr. 35/03/08

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erteilt die Zustimmung zu einer Grundschuldbe- stellung.

Senftenberg, 22. Juli 2008

Georg Dürrschmidt Vorsitzender

des Kreisausschusses

_____________________________________________________________________

Beschluss-Nr. 35/04/08

Der Kreisausschuss beschließt den Sponsoringvertrag zur Förderung des Projektes SeeCampus Niederlausitz durch die BASF Schwarzheide GmbH.

Senftenberg, 22. Juli 2008

Georg Dürrschmidt Vorsitzender

des Kreisausschusses

_____________________________________________________________________

Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. Juli 2008

Beschluss-Nr. 30/354/08

Der Kreistag beschließt, für die Errichtung der Bildungseinrichtung „SeeCampus Nieder- lausitz“ eine Teilfläche von ca. 67.560 m² aus dem unbebauten Grundstück am Nordufer des Südteiches, Gemarkung Schwarzheide, Flur 1, Flurstück 497, zum Kaufpreis von 2,90 € pro m² zuzüglich der im Vertrag benannten zusätzlichen Kosten in Höhe von 66.292,08 €, entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Kaufvertrag von der Stadt Schwarzheide zu erwerben.

(Der Kaufvertrag liegt zur Einsichtnahme beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, SB Beteiligungsmanagement/Controlling, Zimmer 207, Haus 1, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, aus.)

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

(6)

Beschluss-Nr. 30/355/08

Der Kreistag beschließt zur Förderung des Projektes SeeCampus Niederlausitz eine Zuwendung in Höhe von 66.640 € nach der Richtlinie zur Förderung der Verkehrsinfra- struktur gemäß der Antragsstellung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für die Errichtung einer Haltestelleneinrichtung für den öffentlichen Personennahverkehr zu bewilligen.

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

______________________________________________________________________

Beschluss-Nr. 30/356/08

Der Kreistag beschließt die Leistung der überplanmäßigen Ausgabe für die im Rahmen Förderung des Ganztagsschulprojektes Gymnasium Schwarzheide beantragte Ausstat- tung.

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

______________________________________________________________________

Beschluss-Nr. 30/357/08

Der Kreistag beschließt die Vereinbarung zum PPP- Projekt SeeCampus über die Nutzung von Sportanlagen und Gemeinschaftsflächen zwischen dem Landkreis Ober- spreewald-Lausitz und der Stadt Schwarzheide.

(Die Vereinbarung zum PPP-Projekt SeeCampus zwischen dem Landkreis Oberspree- wald-Lausitz und der Stadt Schwarzheide liegt zur Einsichtnahme beim Landkreis Ober- spreald-Lausitz, SB Beteiligungsmanagement/Controlling, Zimmer 207, Haus 1, Dubi- naweg 1, 01968 Senftenberg, aus.)

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender Des Kreistages

(7)

Beschluss-Nr. 30/358/08

1. Der Kreistag beschließt das Eckpunktepapier zu den zu erarbeitenden Verträgen zwi schen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer sowie zwi schen den Städten Lauchhammer und Schwarzheide über die Campus-Bibliothek (Anlage).

2. Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Vertrag zwischen dem Landkreis Ober- spreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer über die Campus-Bibliothek im Rah- men des

PPP-Projekt SeeCampus Niederlausitz entsprechend dem vorliegenden Eckpunkte- papier zu den Verträgen zwischen dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und der Stadt Lauchhammer sowie zwischen den Städten Lauchhammer und Schwarzheide über die Campus-Bibliothek abzuschließen.

(Das Eckpunktepapier zu den Verträgen zwischen dem Landkreis Oberspreewald- Lausitz und der Stadt Lauchhammer sowie zwischen den Städten Lauchhammer und Schwarzheide und liegt zur Einsichtnahme beim Landkreis Oberspreald-Lausitz, SB Be- teiligungsmanagement/Controlling, Zimmer 207, Haus 1, Dubinaweg 1, 01968 Senften- berg, aus.)

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

______________________________________________________________________

Beschluss-Nr. 30/359/08

Der Kreistag beschließt mit dem EU-weiten Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) am 01. August 2008 für die Planung, Finanzie- rung, Errichtung und Betreibung einer Bildungseinrichtung SeeCampus Niederlausitz im Rahmen eines PPP-Models zu beginnen.

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

______________________________________________________________________

Beschluss-Nr. 30/360/08

Der Kreistag beschließt die Auflösung der SeeCampus Niederlausitz-Betriebs-GmbH und der SeeCampus Niederlausitz GmbH & Co. KG.

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

(8)

Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. Juli 2008

Beschluss-Nr. 30/361/08

Der Kreistag beruft eine Rechnungsprüferin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ab.

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

______________________________________________________________________

Beschluss-Nr. 30/362/08

Der Kreistag beruft eine Rechnungsprüferin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ab.

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

______________________________________________________________________

Beschluss-Nr. 30/363/08

Der Kreistag beschließt, den Architektenvertrag zwischen der ARGE SeeCampus und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz einvernehmlich aufzulösen.

Senftenberg, 22. Juli 2008

Wolf-Peter Hannig Vorsitzender des Kreistages

Gemäß § 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gegeben.

Senftenberg,

(9)

Georg Dürrschmidt Landrat

Bekanntmachung des Landrates

Bekanntmachung gemäß § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemein- schaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG)

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Neu-Seeland und der Gemeinde Altdöbern zur Übertragung der Schulträgerschaft der Gemeinde Neu-Seeland auf die Gemeinde Altdöbern wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit i. V. m. § 101 Abs. 2 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg genehmigt.

Senftenberg, den 31.07.2008 Az: 151203 2/087

Georg Dürrschmidt Landrat

Die Vereinbarung hat folgenden Wortlaut:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

zur Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft der Gemeinde Neu-Seeland an die Gemeinde Altdöbern

zwischen der Gemeinde Neu-Seeland

vertreten durch das Amt Altdöbern,

den Amtsdirektor, Herrn Detlef Höhl, und die ehrenamtliche Bürgermeisterin, Frau Simone Abt,

und der Gemeinde Altdöbern

vertreten durch das Amt Altdöbern,

den Amtsdirektor, Herrn Detlef Höhl, und den ehrenamtlichen Bürgermeister, Herrn Horst Bernstein,

wird auf der Grundlage des § 101 Abs.2 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) vom 02. August 2002 (GVBl. I, S. 78) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. § 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 28.05.1999 (GVBI. I S.194) in der zurzeit gültigen Fassung folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen:

(10)

§ 1 Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft

1. Die Gemeinde Neu-Seeland überträgt der Gemeinde Altdöbern nach Maßgabe die- ser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Schulträgerschaft, gemäß § 100 BbgSchulG und § 23 Abs.2 des GKG mit Wirkung vom 01.09.2008, für die Ortsteile Ressen und Lubochow.

2. Die Gemeinde Altdöbern verpflichtet sich, die Aufgabe der Schulträgerschaft, Beschu- lung im Primarbereich, wahrzunehmen.

§ 2 Übertragung der Satzungsbefugnis

Auf der Grundlage des § 106 Abs. 2 i. V. m. den §§ 100 und 101 des BbgSchulG und des § 25 des GKG überträgt die Gemeinde Neu-Seeland der Gemeinde Altdöbern die Befugnis, durch Satzung den Schulbezirk für die Gemeinde Neu-Seeland festzulegen.

§ 3 Festsetzung und Erhebung des Schulkostenbeitrages

1. Die der Gemeinde Altdöbern infolge der Übertragung der Schulträgerschaft entste- henden Kosten werden nach den Vorschriften des § 116 BbgSchulG in Form eines Schulkostenbeitrages auf die Gemeinde Neu-Seeland umgelegt. Die Schulkostenbeiträ- ge umfassen die laufenden Ausgaben aus:

- Personalkosten für das sonstige Personal des Schulträgers (gemäß § 108 Abs. 3 BbgSchulG)

- Sachkosten (gemäß § 110 BbgSchulG)

2. Der Schulkostenbeitrag wird zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres auf der Grundla- ge der Haushaltsplanung ermittelt und durch vorläufigen Bescheid festgelegt.

3. Die Gemeinde Neu-Seeland verpflichtet sich zum Ende eines jeden Quartals eine Abschlagszahlung entsprechend der Schülerzahlen und des vorläufig festgelegten Schulkostenbeitrages zu leisten.

4. Nach Abschluss eines Haushaltsjahres werden gemäß des Ergebnisses der Jahres- rechnung die tatsächlichen Schulkosten ermittelt und durch einen endgültigen Bescheid festgesetzt. Differenzen zu den Abschlagszahlungen des Vorjahres sind auf der Grund- lage einer Endabrechnung auszugleichen.

§ 4 Unterrichtungs- und Anhörungspflichten

1. Die Gemeinde Altdöbern kann die durch diese Vereinbarung übertragenen Zustän- digkeiten der Schulträgerschaft nicht an Dritte weiter übertragen.

2. Die Gemeinde Altdöbern hat die Gemeinde Neu-Seeland über die den äußeren Schulbetrieb betreffenden Änderungen oder Neuregelungen unverzüglich zu unterrich- ten.

(11)

§ 5 Dauer der Vereinbarung

Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Sie kann von jedem Beteiligten jeweils zum Ende eines Schuljahres gekündigt werden, wobei die Kündigungserklärung spätestens 6 Monate vor Ende des Schuljahres der an- deren Vertragspartei schriftlich zugegangen sein muss.

§ 6 In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt gemäß § 24 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 GKG am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Kraft.

Für die Gemeinde Neu-Seeland

Altdöbern, den 25.06.2008 Neu-Seeland ,den 25.06.2008

Detlef Höhl Simone Abt

Amtsdirektor ehrenamtl. Bürgermeisterin

der Gemeinde Neu-Seeland

Für die Gemeinde Altdöbern

Altdöbern, den 25.06.2008 Altdöbern, den 25.06.2008

Detlef Höhl Horst Bernstein

Amtsdirektor ehrenamtl. Bürgermeister der

Gemeinde Altdöbern

(12)

Öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Oberspreewald- Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde

I. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Großräschen und der Stadt Senftenberg über die Prüfung der Eröffnungsbilanz wird hiermit gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit genehmigt.

Senftenberg, den 18.07.2008 Az: 151203 1/08

Georg Dürrschmidt Landrat

II. Die Vereinbarung hat folgenden Wortlaut:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Prüfung der Eröffnungsbilanz

zwischen

der Stadt Großräschen,

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Zenker und

der Stadt Senftenberg,

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Andreas Fredrich

§ 1

Aufgabenwahrnehmung

(1) Auf der Grundlage von § 101 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i. v. m. § 23 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg führt die Stadt Großräschen durch das von ihr nach § 101 Abs. 1 BbgKVerf eingerichtete Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Prüfung der Eröffnungs- bilanz gemäß § 85 BbgKVerf für die Stadt Senftenberg durch.

(2) Für die Durchführung der Prüfung wird ein Zeitbedarf von 60 Prüfertagen kalkuliert.

Mehraufwand ist gesondert zu vereinbaren.

(13)

(3) Das RPA erstellt über die durchgeführte Prüfung einen Bericht und legt diesen zu- nächst im Entwurf dem Bürgermeister vor. Die Prüfung wird in einer Schlussbe- sprechung mit der Verwaltungsleitung abgeschlossen.

Das RPA fertigt daraufhin einen Endbericht.

§ 2

Stellung der Rechnungsprüfer

(1) In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist das RPA unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden.

(2) Der Bürgermeister der Stadt Großräschen ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter der Rechnungsprüfung.

(3) Der von der Stadtverordnetenversammlung bestellte Prüfer der Rechnungsprüfung gilt im Rahmen der übertragenen Prüfungsaufgabe als Rechnungsprüfer der Stadt Senftenberg.

§ 3

Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes

(1) Der Prüfer ist berechtigt, von den Ämtern, Einrichtungen und Eigenbetrieben sowie von den Geschäftsführern der einer Prüfung unterliegenden Gesellschaften, An- stalten usw., alle für die Prüfung notwendigen Auskünfte, die Vorlage und Aushän- digung von Akten, Schriftstücken, Büchern und anderen Unterlagen, Zutritt zu allen

Räumen und die Öffnung von Behältnissen zu verlangen.

(2) Der Prüfer ist berechtigt, die im Rahmen ihrer Prüfungsaufgaben notwendigen Orts- besichtigungen vorzunehmen und zu prüfende Veranstaltungen zu besuchen.

(3) Der Prüfer ist berechtigt, an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt teilzunehmen, soweit nicht vertrauliche Angelegenheiten beraten werden, die Aufgaben der Rechnungsprüfung nicht berühren.

(4) Der Prüfer ist gemäß § 85 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf berechtigt, sich zur Durchführung der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen. Hierdurch entstehende Kosten sind durch die Stadt Senftenberg direkt an den Wirtschaftsprüfer zu erstatten.

(5) Der Prüfer weist sich durch einen Dienstausweis mit Lichtbild aus.

§ 4

Prüfungsbeginn

(1) Für die Prüfung der Eröffnungsbilanz ist nach Anzeige der Prüfungsbereitschaft durch die Stadt Senftenberg zwischen den Parteien der Tag des Prüfungsbeginns fernmündlich zu vereinbaren. Nach erfolgter Abstimmung wird der Prüfungsbeginn schriftlich bestätigt.

(14)

(2) Die Prüfung soll grundsätzlich ohne wesentliche Unterbrechung durchgeführt wer- den.

§ 5

Durchführung der Prüfung

(1) Die Prüfung wird in den Diensträumen der Stadt Senftenberg durchgeführt soweit der Prüfungszweck dies erfordert. Die Prüfungen können auch in den Diensträumen der Stadt Großräschen durchgeführt werden, wenn der Prüfungszweck dies ermög- licht.

(2) Die Stadt Senftenberg verpflichtet sich, dem Prüfer zur Durchführung der Aufgaben einen der Arbeitsstättenverordnung entsprechenden Arbeitsraum und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

(3) Umfang und Intensität der Prüfung bestimmt der Prüfer.

(4) Auskünfte sind auf Verlangen des Rechnungsprüfers schriftlich zu erteilen.

(5) Soweit Auskünfte von Personen, die nicht zur Verwaltung gehören, erforderlich werden, sind sie von der Stadt Senftenberg einzuholen und dem Rechnungsprüfer auf Wunsch direkt zuzuleiten.

(6) Der Rechnungsprüfer kann in einem wirtschaftlich vertretbaren Umfang Fotokopien von Prüfungsunterlagen verlangen und sie zu seinen Arbeitspapieren nehmen.

§ 6

Schweigepflicht

Der Prüfer unterliegt Dritten gegenüber hinsichtlich der ihm durch die Prüfung bekannt gewordenen Tatsachen und Verhältnisse der Schweigepflicht. Er darf Prüfungsergeb- nisse und Prüfungsberichte ohne vorherige Zustimmung der Stadt Senftenberg nicht verwenden.

§ 7

Kostenerstattung

(1) Die Kosten der Prüfung werden der Stadt Großräschen von der Stadt Senftenberg erstattet.

(2) Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der tatsächlich angefallenen Stunden für Prüfungshandlungen am Prüfungsort oder in den Diensträumen der Stadt Groß- räschen, für die Berichterstellung und für den Zeitaufwand für Besprechungen.

(3) Für die Prüfung hat die Stadt Großräschen einen Stundensatz in Höhe von 39,21 € kalkuliert (Anlage 1). Reisekosten werden auf Nachweis gemäß Bundesreisekosten- gesetz gesondert erstattet.

(15)

§ 8

Änderungen und Ergänzung, sonstige Vereinbarungen

(1) Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird wirksam nach Unterzeichnung durch beide Parteien sowie Vorliegen der Genehmigung nach § 24 Abs. 2 GKG.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit, auch soweit sie die Aufhebung einer Schriftformklausel betreffen.

(4) Keine Partei kann sich auf eine abweichende tatsächliche Handhabung berufen, so- lange diese nicht schriftlich fixiert und von beiden Parteien dieser Vereinbarung unterschrieben worden ist.

§ 9

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmung dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Ganzen unberührt. Anstelle einer etwa un- wirksamen Bestimmung soll diejenige gelten, welche dem mit der unwirksamen Be- stimmung bezweckten wirtschaftlichen Erfolg in gesetzlich zulässiger Wiese am näch- sten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.

Für die Stadt Großräschen Für die Stadt Senftenberg Großräschen, den 17.07.2008 Senftenberg, den 17.07.2008

Bürgermeister Thomas Zenker Bürgermeister Andreas Fredrich Anlage

Kostenermittlung

(16)

Anlage 1 zur Kostenermittlung

Stundenverrechnungssatz Rechnungsprüferin gem. KGST-Bericht 3/2007 (Anlage 2 - Personal-

Kostentabelle neue Bundesländer/Verwaltungsdienst) 31,90 € zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag gem. KGST M 3/2007 4,93 € zuzüglich Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes als

Pauschalwert - 15.600,- € bei 1.639 Jahresarbeits-

stunden - anteilig 25 % 2,38 €

gesamt 39, 21 €

Zeitaufwand: 60 Prüfertage á 8 Stunden 480 Std.__________________

Voraussichtliche Vergütung 18.820,80 €

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