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Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz Jg.19, Heft 16

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Amtsblatt

für den Landkreis

Oberspreewald - Lausitz

Jahrgang 19 Senftenberg, den 9. November 2012 Nr. 16/2012

Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Der Landrat

Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Inhaltsverzeichnis:

Seite Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)

Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der 34. Versammlung 2 des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald

Bekanntmachungen des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 3

„Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu-Seeland gemäß § 10 (3) BauGB

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 „Stadthafen Senftenberg“ 4 in der Stadt Senftenberg gemäß § 10 (3) BauGB

Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, 01968 Senften- berg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen wer- den. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.

Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim- Gottschalk-Straße 36, 03205 Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen wer- den.

(2)

Bekanntmachung des Zweckverbandes „Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ (GRPS)

Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der

34. Versammlung des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald

Die nächste Verbandsversammlung findet am 21.11.2012 ab 09.00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal im Rathaus Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/

Spreewald statt.

I. Öffentlicher Teil

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bestätigung der Tagesordnung sowie Bestätigung des Protokolls der 33. Zweckverbandsversammlung

3. Bürgerfragestunde

4. Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch das Rechnungs- prüfungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

5. Beschluss zum Jahresabschluss 2011 – Beschlussvorlage Nr. 06/12

6. Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2011 – Beschlussvorlage Nr. 07/12

7. Beschluss über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz – Beschlussvorlage Nr. 08/12

8. Bericht über den aktuellen Arbeitsstand

9. Bericht über die Anpassung des Finanzplanes mit Diskussion

10. Beschluss zur Projektverlängerung im Jahr 2014 - Beschlussvorlage Nr. 09/12 11. Diskussion über die Zukunft des Zweckverbandes (Auswertung des

Workshops vom 14.06.12)

12. Beschluss über die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Abwicklung bzw.

Weiterführung des Zweckverbandes – Beschlussvorlage Nr. 10/12 13. Sonstiges: Termine

II. Nichtöffentlicher Teil

 Bericht zum Grunderwerb / Extensivierungsverträgen

 Sonstiges

(3)

verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu-Seeland gemäß § 10 (3) BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 11. Oktober 2012 mit Beschluss Nr. 06/06/2012 die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seestrand Lieske“ in der Gemeinde Neu-Seeland ein- schließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 (1) BauGB beschlossen.

Senftenberg, den 30. Oktober 2012 gez. Michael Vetter

Verbandsvorsteher (Siegel)

(4)

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Großkoschen

Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg

Tel. 03573 800 310, Fax 03573 800 331 verbandsleitung@zweckverband-LSB.de www.zweckverband-LSB.de

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 „Stadthafen Senftenberg“

in der Stadt Senftenberg gemäß § 10 (3) BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 11. Oktober 2012 mit Beschluss Nr. 08/06/2012 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Stadthafen Senftenberg“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Stadt Senftenberg am nördlichen Ufer des Senftenberger Sees, südlich des Steindamms bis zur Wassergrenze des Senften- berger Sees, die im Süden des Geltungsbereiches angrenzt. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an den Fußweg an, der an der Schwarzen Elster entlang führt. Im Osten verläuft der Geltungsbereich entlang der Flurstücksgrenze 8 und kreuzt süd- lich des Flurstücks 9 entlang der neu entstandenen Stadthafenterrasse das Flurstück 134 und 150 bis zur Wasserkante. Der gesamte Geltungsbereich umfasst die Flur- stücke 5, 8, 9, 134 und 150 der Gemarkung Senftenberg, Flur 23, mit einer Gesamt- größe von ca. 2,2 ha. (siehe Anlage)

Der Stadthafen ist ein Schlüsselprojekt des Touristischen Rahmenplanes des Zweckverbandes und damit von höchster Priorität für das Lausitzer Seenland. Er hat ein sehr großes Potenzial für die Schaffung weiterer touristischer Unterkünfte in die- sem Gebiet sowie anderer touristischer Angebote. Mit dem Bau des Stadthafens wurden zwei neue Baufelder am Wasser geschaffen. Die Flächen der beiden Be- standsgebäude werden in die Planung einbezogen. Insgesamt soll ein stimmiges und architektonisch hochwertiges Ensemble entstehen, das sich in den Landschaftsraum zwischen See und Stadt einfügt. Das Planziel ist die Schaffung von touristischen An- geboten sowie Freianlagen zu Erholungszwecken.

(5)

Senftenberg, den 30. Oktober 2012 gez. Michael Vetter

Verbandsvorsteher (Siegel)

ca. 2,2 ha

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