Schweizerische Ärztezeitung
Bollettino dei medici svizzeri Bulletin des médecins suisses
Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch Bollettino ufficiale della FMH e del FMH Services
Editores Medicorum Helveticorum
Editorial 1805
Gesundheitswesen im Umbruch – Brennpunkt Tarife
FMH 1808
Der Tarifdelegierten-Tag 2013:
ein Tagungsbericht
Tribüne 1830
Horizontale Integration: Wo liegen die Vorteile, wo die Knacknüsse?
Begegnung mit dem FMH-Präsidenten Jürg Schlup 1835
«Mehr koordinieren, mehr delegieren – mehr Freude»
«Zu guter Letzt» von Jean Martin 1840
Das kleinere Übel ist immer noch die bessere Lösung
48
27. 11. 2013I N H A LT
FMH
Editorial
1805 Gesundheitswesen im Umbruch – Brennpunkt Tarife
Ernst Gähler Zentralvorstand
1807 Nachrichten aus dem Zentralvorstand Tariffragen
1808 Gesundheitswesen im Umbruch – Brennpunkt Tarife
Kerstin Schutz, Susanne Christen
Engagierte Diskussionen über den bevorstehenden Ein- griff des Bundesrates in die TARMED-Tarifstruktur präg- ten den Tarifdelegierten-Tag 2013. Der Beitrag lässt auch Delegierte der Fachgesellschaften zu Wort kom- men – sie sagen, was sie von der Revision des TARMED erwarten.
1811 Personalien
Organisationen der Ärzteschaft
1812 Die Schweizerische Belegärzte- SBV Vereinigung: eine Erfolgsgeschichte in Sachen Tarifpolitik
Christoph Lüssi
1995 wurde die Vereinigung der Belegärzte gegründet und inzwischen zählt sie 1700 Mitglieder. Der Beitrag zeigt, wie sie sich der SBV im Schweizer Gesundheits- wesen eingebracht hat und weiter einbringt.
SÄZ-Podiumsdiskussion
1814 Das Arztzeugnis im Brennpunkt unterschiedlicher Interessen
Obschon im ärztlichen Berufsalltag ein «Routinevor- gang», ist die Ausstellung eines ärztlichen Arbeits- (unfähigkeits)zeugnisses eine anspruchsvolle Aufgabe.
Das gemeinsam mit der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen organisierte SÄZ-Podium soll zu einer fundier- ten Auseinandersetzung mit wichtigen Fragen um das ärztliche Arbeitszeugnis beitragen.
Briefe / Mitteilungen
1815 Briefe an die SÄZ
1817 Facharztprüfung / Mitteilungen
FMH Services
1818 Zahlungseingang pünktlich FMH Factoring Services 1820 Stellen und Praxen
Tribüne
Standpunkt
1830 Horizontale Integration: Wo liegen die Vorteile, wo die Knacknüsse?
Michael Zaugg
Überlegungen zur Konsolidierung im schweizerischen Gesundheitswesen: Erfahrungen aus anderen Gesund- heitssystemen zeigen, dass Kosteneinsparungen vor al- lem durch Spitalfusionen erzielt werden können. Nicht selten stossen diese auf Widerstand. Sind Spital-Netz- werke eine Alternative?
1834 Spectrum
Horizonte
Begegnung mit …
1835 «Mehr koordinieren, mehr delegieren – mehr Freude»
Daniel Lüthi
«Ich will einen partnerschaftlichen, partizipativen Füh- rungsstil pflegen», sagt FMH-Präsident Jürg Schlup bei seiner Begegnung mit Daniel Lüthi. Konflikte sollen be- nannt und ausgetragen werden, um so gute Lösungen
I N H A LT
Horizonte
Buchbesprechungen 1838 Vom Rascheln der Blätter
Erhard Taverna
Rezension dreier Bücher, die alle mehr oder weniger mit Medizin zu tun haben. Die Bandbreite reicht von Ortho- pädie über kollektive Emotionen bis zum Medizinthriller.
Zu guter Letzt
1840 Das kleinere Übel ist immer noch die bessere Lösung
Jean Martin
Eine Studie zu Palliativstationen, die zu überraschenden Erkenntnissen führte, ist Anlass dieser Überlegungen.
Was ist das rechte Mass in der Medizin? Das Maximum ist eben nicht immer das Optimum.
Anna
I M P R E S S U M
Delegierte der Fachgesellschaften Allergologie und Immunologie:
Prof. Dr. A. Bircher
Allgemeinmedizin: Dr. B. Kissling Anästhesiologie und Reanimation:
Prof. T. Erb
Angiologie: Prof. B. Amann-Vesti Arbeitsmedizin: Dr. C. Pletscher Chirurgie: Prof. Dr. L. Bühler Dermatologie und Venerologie:
PD Dr. S. Lautenschlager Endokrinologie und Diabetologie:
Prof. Dr. G. A. Spinas
Gastroenterologie: PD Dr. C. Mottet Geriatrie: Dr. M. Conzelmann Gynäkologie und Geburtshilfe:
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. W. Holzgreve
Hämatologie: Dr. M. Zoppi Handchirurgie: PD Dr. L. Nagy Infektologie: Prof. Dr. W. Zimmerli Innere Medizin: Dr. W. Bauer Intensivmedizin: Dr. C. Jenni Kardiologie: Prof. Dr. C. Seiler Kiefer- und Gesichtschirurgie:
Dr. C. Schotland
Kinder- und Jugendpsychiatrie: Dr. R. Hotz Kinderchirurgie: Dr. M. Bittel
Medizinische Genetik: Dr. D. Niedrist Neonatologie: Prof. Dr. H.-U. Bucher Neurochirurgie: Prof. Dr. H. Landolt Neurologie: Prof. Dr. H. Mattle Neuropädiatrie: Prof. Dr. J. Lütschg Neuroradiologie: Prof. Dr. W. Wichmann
Nuklearmedizin: Prof. Dr. J. Müller Onkologie: Prof. Dr. B. Pestalozzi Ophthalmologie: Dr. A. Franceschetti ORL, Hals- und Gesichtschirurgie:
Prof. Dr. J.-P. Guyot
Orthopädie: PD Dr. M. Zumstein Pädiatrie: Dr. R. Tabin
Pathologie: Prof. Dr. G. Cathomas Pharmakologie und Toxikologie:
Dr. M. Kondo-Oestreicher
Pharmazeutische Medizin: Dr. P. Kleist Physikalische Medizin und Rehabilitation:
Dr. M. Weber
Plast.-Rekonstrukt. u. Ästhetische Chirurgie:
PD Dr. T. Fischer
Pneumologie: Prof. Dr. T. Geiser
Prävention und Gesundheitswesen:
Dr. C. Junker
Psychiatrie und Psychotherapie:
Dr. G. Ebner
Radiologie: Prof. Dr. B. Marincek Radioonkologie: PD Dr. Damien Weber Rechtsmedizin: Prof. T. Krompecher Rheumatologie: Prof. Dr. M. Seitz Thorax-, Herz- und Gefässchirurgie:
Prof. Dr. T. Carrel
Tropen- und Reisemedizin: PD Dr. C. Hatz Redaktion
Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)
Dr. med. Werner Bauer Prof. Dr. med. Samia Hurst Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna
lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH) Redaktion Ethik
PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte
Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht
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Annette Eichholtz M.A.
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ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.)
I M P R E S S U M
E d i t o r i a l
F M H
Aufgrund des 2009 verfassten Berichts der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK hat das Parlament mit Art. 43 Abs. 5bis KVG [1] dem Bun- desrat die subsidiäre Kompe- tenz erteilt, in die Tarifstruk- tur TARMED einzugreifen.
Nach dem Amtstarif «Analy- senliste» und der Möglichkeit der Preisbildung bei den Me- dikamenten erhält der Bun- desrat mit der subsidiären Kompetenz nun ein weiteres Mit- tel, Staatsmedizin zu betreiben und über die Köpfe der Tarif- partner FMH, H+, MTK und santésuisse hinweg Entscheide zu treffen.
Der Bundesrat hat mit dem Masterplan beschlossen, die Hausärzte mit 200 Millionen Franken besserzustellen, – und zwar mit einer kostenneutralen und zeitnahen Gegenfinan- zierung. Eine happige Vorgabe, die die Tarifpartner ganz knapp nicht einvernehmlich unter sich regeln konnten. Der bundesrätliche Eingriff in die Tarifstruktur erfolgt voraus- sichtlich im kommenden Jahr. Und ab 2015 will der Bundes- rat gar weitere Eingriffe in die Tarifstruktur vornehmen, ge- mäss seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation von Nationalrätin Ruth Humbel.
Wollen wir das wirklich zulassen? «Alea iacta est!» – betref- fend Masterplan und der vorgesehenen Gegenfinanzierung kann die FMH trotz immensen Anstrengungen nichts mehr ausrichten: In Kürze geht ein Verordnungsentwurf des Bundes rates bei verschiedenen Anspruchsgruppen in die Anhörung. Die Umsetzung ist für Sommer 2014 vorgesehen.
An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf aufmerksam machen, dass auch eine bundesrätliche Tarifstruktur nach Gesetz sachgerecht sein muss! «Lineare Kürzungen von Tarif- positionen aus ausgewählten spezialärztlichen Kapiteln»,
«Anpassung von Dignitätsfaktoren», «Einzelmassnahmen in bestimmten Bereichen» deuten auf das Gegenteil hin.
Wo bleibt die Tarifautonomie der Tarifpartner? Die FMH hat die Revision der Tarifstruktur TARMED bereits im Oktober 2010 begonnen. Im Frühjahr und Sommer 2012 sind H+ und die MTK dazu gestossen: Gemeinsam haben die drei Tarif- partner eine Revisionsgemeinschaft gegründet, mit dem Ziel, bis Ende 2015 eine sachgerechte und betriebswirtschaftliche
Gesamtrevision der Tarifstruktur vorzunehmen. Die Arbeiten verlaufen äusserst konstruktiv und kommen unter Einbezug der Fachgesellschaften gut voran, siehe dazu auch Seite 1808 in dieser Schweizerischen Ärztezeitung. Zurzeit finden Gesprä- che statt, um die Krankenversicherer als Partner in die Gesamt revision der Tarifstruktur einzubinden.
Was geschieht mit dem Praxislabor? Nach langen Verhand- lungen hat das BAG im Sinne der FMH und von Hausärzte Schweiz entschieden, dass 33 Analysen im Praxislabor künf- tig nach dem «Point-of-Care Tarif» (POCT) abgerechnet wer- den können. Zudem wurde das Kostenmodell, das die FMH bereits 2008 vorgeschlagen hat, als Basis für den POCT ge- wählt. Bundesrat Berset hat mit CHF 35 Mio. das Praxislabor aufgewertet und damit der Ärzteschaft eine entsprechende Wertschätzung entgegengebracht.
Wie steht es um das margenfreie Abgabemodell der ärztlichen Medikamentenabgabe? Die Verhandlungen sind aufgrund von Blockaden durch tarifsuisse ins Stocken geraten. Zudem hat santésuisse kürzlich anlässlich einer Medienkonferenz falsche Informationen verbreitet: Wir haben wiederholt bewiesen, dass die ärztliche Leistung über die Marge und nicht über den TARMED abgegolten wird. Trotzdem behauptet santésuisse immer wieder das Gegenteil. Aufgrund verschiedener Vor- kommnisse hat die FMH die Verhandlungen kürzlich abge- brochen. Wir werden aber das Gespräch mit einzelnen inter- essierten Krankenversicherern suchen.
Das Tarifwesen steht aktuell im Brennpunkt der Gesund- heitspolitik, unruhige Zeiten erwarten uns in den nächsten Monaten. Trotz harschem Wind setzt die FMH ihre Arbeiten fort, um eine für alle Ärztinnen und Ärzte korrekte und sachgerechte Abgeltung der Leistungen in den verschiedenen Gesetzen zu erreichen.
Dr. med. Ernst Gähler, Vizepräsident der FMH, Verantwortlicher Ressort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz
1 Art. 43 Abs. 5bis KVG: Der Bundesrat kann Anpassungen an der Tarifstruktur vornehmen, wenn diese sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können.
Gesundheitswesen im Umbruch – Brennpunkt Tarife
Auch ein bundesrätlicher Tarifeingriff muss per Gesetz sachgerecht sein.
Die Revisionsarbeiten sind gut auf Kurs,
bis Ende 2015 können FMH, H+ und
MTK eine vollständig revidierte Tarif-
struktur vorlegen.
Editores Medicorum Helveticorum
1807
Z e n t r a l v o r s t a n d
F M H
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 48
Sitzung vom 26. September 2013
Nachrichten aus dem Zentralvorstand
Swiss Quality Award (SQA) – Nachdem die Verlei- hung des Swiss Quality Award (SQA) in diesem Jahr zum dritten Mal stattfand, wurde ein Weiterentwick- lungsbedarf festgestellt. Neu soll die Vereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft SQA für drei Jahre abge- schlossen werden, nicht wie bislang für ein Jahr. Zu- dem werden die Preiskategorien von vier auf drei reduziert: stationäre, ambulante und sektorenüber- greifende Qualitätsprojekte. Zusätzlich wird ein Pos- terpreis eingeführt. Der Zentralvorstand (ZV) stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu.
Parl. Initiative Bortoluzzi – Die Parlamentarische Ini- tiative Bortoluzzi sieht vor, dass Rausch- und Koma- trinkende für ihre medizinische Notversorgung selber aufkommen müssen. Damit würden medizinische Be- handlungen, die durch übermässigen Alkoholkon- sum verursacht werden, nicht mehr von den Kran- kenkassen übernommen. Die FMH lehnt in ihrer Stel- lungnahme diese Regelung aus medizinischer und ethischer Sicht ab: Sie würde das Solidaritätsprinzip aushebeln, auf welchem das Schweizer Sozialversiche- rungssystem basiert.
Public Health – Anlässlich der Jahreskonferenz von Public Health Schweiz, der nationalen Dachorganisa- tion, wurde der Runde Tisch «Prävention in der Arzt- praxis» durchgeführt, welcher jeweils aktuelle und für die Praxis relevante Themen aufgreift. Ausserdem wurde auch das Datenmanifest verabschiedet. Dieses fordert bessere Daten im Bereich Public Health, um valide Aussagen machen und die künftigen Heraus- forderungen in der Gesundheitsversorgung meistern zu können.
Arzneimittelinformation – Die Arbeitsgruppe «Arz- neimittelinformation und Patientensicherheit» der FMH befasst sich unter anderem mit dem Ersatz des
nicht mehr verfügbaren Kompendiums. Nachdem eine grosse Vollausgabe nicht mehr gedruckt werden kann, hat die Arbeitsgruppe Alternativen geprüft und strebt eine gemeinsame Lösung mit Vertretern der Medizinalberufe und der Industrie an.
Hilfskasse für Schweizer Ärzte – Die drei bisherigen Mitglieder des Stiftungsrats der Hilfskasse für Schwei- zer Ärzte Dr. med. Urs Lüscher, Dr. med. Urs Leibund- gut und Dr. med. Susi Stöhr sind zur Wiederwahl für die dreijährige Amtsperiode ab 1. Januar 2014 vorge- schlagen. Der ZV stimmt dem Antrag zu und geneh- migt überdies das vom FMH-Rechtsdienst überarbei- tete Reglement der Hilfskasse.
Revision des Medizinalberufegesetzes – In Bezug auf die Revision des Medizinalberufegesetzes hat die FMH gefordert, ein vollständiges Medizinalberufere- gister mit allen Ärztinnen und Ärzten zu führen, die den Beruf ausüben. Die FMH schlägt drei Änderungen vor, die im Vorfeld der Beratungen der ständerätli- chen Kommission den Mitgliedern vorgestellt werden sollen. Der ZV stimmt diesem Vor gehen zu, welches mit den anderen betroffenen Berufsverbänden koor- diniert wird.
Vorstandswahlen medisuisse – Für die Nachfolge des zurücktretenden Dr. Gion Andreia Uffer wurde Dr. med. Roman Graemiger aus St. Gallen als Kandi- dat vorgeschlagen.
Eidgenössische Arzneimittelkommission – Für die Ersatzwahlen in die Eidgenössische Arzneimittel- kommission hat die FMH zehn Kandidatinnen und Kandidaten angefragt und acht Absagen erhalten.
Die FMH hat dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zwei Kandidaten vorgeschlagen. Wahlbehörde ist der Bundesrat.
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Ta r i f f r a g e n
F M H
Tarifdelegierten-Tag 23.10.2013
Gesundheitswesen im Umbruch – Brennpunkt Tarife
Kerstin Schutz, Susanne Christen
Ressort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz
Am 23. Oktober 2013 durfte das Ressort Ambulante Tarife und Verträge Schweiz der FMH fast 100 engagierte Tarifdelegierte und Gäste in Bern begrüssen.
«Gesundheitswesen im Umbruch – Brenn- punkt Tarife» lautete das Leitthema der Ver- anstaltung. Diskutiert wurde unter ande- rem über den bevorstehenden Eingriff des Bundesrates in die TARMED-Tarifstruktur.
Der erste Referent, Dr. med. Ignazio Cassis, Nationalrat und Präsident von «curafutura», eröffnet sein Referat mit einem klaren State- ment: Die Tarifpartnerschaft ist kein Aus- laufmodell!
Im Anschluss informierten Dr. med. Jürg Schlup, Präsident der FMH, und Dr. med.
Ernst Gähler über die aktuelle Situation im ambulanten Tarifbereich.
Am Nachmittag berichteten FMH, H+ und MTK von den gemeinsamen TARMED-Revisi- onsarbeiten. Die ersten Fachteams können bald abgeschlossen werden, und neue Fach- teams nehmen ihre Arbeiten auf. Ziel ist es, die Revision auf tariftechnischer Ebene bis Ende 2015 abzuschliessen.
Neben Vorträgen im Plenum wurden drei Workshops angeboten:
– Im Workshop «Die Ombudsstelle» gaben lic. iur., RA Morena Hostettler Socha, Ombudsfrau der Krankenversicherung, und Dr. med. Philippe Luchsinger, Ombudsmann der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, interessante Einblicke in
ihre Tätigkeiten. Ihre Dienstleistungen tragen dazu bei, die Anzahl von Rechts- verfahren zu verringern, indem Missver- ständnisse zwischen Krankenkasse und versicherter Person oder zwischen Arzt und Patient durch Aufklärung und Infor- mation geklärt werden können.
– Dr. Philip Moline und Dr. Renato Laf- franchi von NewIndex zeigten in ihrem Workshop den Prozess der Datenverar- beitung in der ärzteeigenen Daten- sammlung auf und klärten folgende Fragen: Wie wird der Datenschutz ge- währleistet, und warum ist die Daten- lieferung an ein Trustcenter wichtig für alle Ärzte? Können Daten darüber Aus- kunft geben, welche Auswirkungen eine vermehrte Abrechnung im Tiers payant auf die Taxpunktwerte hat?
– Der Workshop für neue Tarifdelegierte wurde zum ersten Mal durchgeführt.
Thomas Kessler, Mitarbeiter des Ressorts Ambulante Tarife und Verträge der FMH, erklärte den Teilnehmern, wo relevante Informationen zu den ambulanten Tari- fen zu finden sind, wie die Ärztliche Leis- tung im Modell berechnet wird, welche Parameter eine Tarifposition bilden, und was eigentlich dahintersteckt.
Weiterführende Informationen sowie alle verfügbaren Folien zu den Referaten und Workshops auf der Webseite der FMH.
(www.fmh.ch → Ambulante Tarife → Publi-
kationen → Tarifdelegierten-Tag)
Ta r i f f r a g e n
F M H
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 48
1809
Editores Medicorum Helveticorum
Dr. Jean-Pierre Grillet, Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie Was erwarten Sie von einer Gesamtrevision des TARMED?
Der Tarif ist im Hinblick auf die Qualität der medizinischen Versorgung von grosser Bedeutung. Nicht rentable Techniken werden zugunsten guthonorierter Leistungen aufgegeben. Von der Revision des TARMED erwarten wir eine in konstruktivem Klima erfolgende Angleichung der Positionen. In seiner derzeitigen Konzeption ist der TARMED relativ ausgewogen. Folglich darf die Revision nicht zu einem allgemeinen Rückgang der Einkünfte in einem Fachbereich führen, sondern muss eine Ausgewogen- heit in der Praxis sämtlicher Fachbereiche bewahren.
Wie sehen Sie die Zusammenarbeit zwischen Ihrer Fachgesellschaft und dem Ressort Ambulante Tarife und Verträge FMH – welche Erwartungen haben Sie?
Bislang können unsere Beziehungen zum Ressort Ambulante Tarife und Verträge als sehr gut bezeich- net werden, die Diskussionen im Detail stehen aber noch aus. Wir möchten aufzeigen, dass die Behandlung von Patienten mit einer dermatologischen Erkrankung eine gesamtheitliche Betrachtung benötigt und sich nicht nur auf eine Blickdiagnostik und Verschreibungen beschränkt.
Ihre Prognose in fünf Jahren: Staatstarife oder Tarifautonomie?
In fünf Jahren werden wir wahrscheinlich mit einem System einer öffentlichen Krankenkasse konfrontiert sein, mit deutlich niedrigeren Tarifen als jetzt und mehreren Milliarden Schulden. Eine Tarifpartnerschaft wird im ambulanten Sektor nur mit Privattarifen und gleichzeitig parallel dazu geführten Staatstarifen möglich sein. Eine Entwicklung hin zu einer Zwei-Klassen-Medizin wird wohl unvermeidlich sein.
Dr. med. Karin Julia Stadlin, Präsidentin der Ärztegesellschaft Zug Was muss die Neuroganisation TARMED Suisse leisten?
Im Vordergrund steht die Tarifautonomie! Das bedeutet Einigkeit zwischen den Verhandlungspart- nern. Andernfalls bestimmt der Bundesrat, was einer «Staatsmedizin auf Raten» entspricht! Wichtigste Änderung bei TARMED Suisse muss sein, dass zukünftig Vorlagen im Mehrheitsrecht anstelle der bishe- rigen «Einstimmigkeit» entschieden werden können.
Dazu kommt ein Vetorecht. Also «Mehrstimmigkeit mit Vetorecht».
Bei der Zusammenarbeit zwischen FMH/ santesuisse/ MTK/ H+ und GDK sollten Tarifstrukturen und nicht Preise im Vordergrund stehen. Die Tarifrevision der FMH sollte von allen Verhandlungspartnern akzeptiert werden.
Ihre Wünsche und Inputs zum Tarifdelegierten-Tag:
Vom Tarifdelegierten-Tag erwarte ich einen Mix aus der aktuellen politischen Situation und Zukunfts- visionen (Bsp. Ärztetarife im Jahre 2020?).
Dr. med. Christian Bernath, Vorstandsmitglied und Leiter der Tarifkommission der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) Ihre Prognose in fünf Jahren: Staats tarife oder Tarifautonomie?
Die Tarifpartnerschaft muss unter allen Umständen erhalten bleiben. Nur so können die Fachkenntnisse der Ärzteschaft in die Tarifgestaltung einfliessen und kann eine sachgerechte Tarifierung vorgenom- men werden. Den staatlichen Organen fehlen diese Kenntnisse.
Ihre Wünsche und Inputs zum Tarifdelegierten-Tag:
Die Tarifdelegierten sollten an diesem Anlass über den aktuellen Stand der Tarifentwicklung und der Ta- rifverhandlungen informiert werden, ihr Wissen über das Tarifwesen vertiefen und ihre Fragen diskutie- ren können. Anregend ist auf jeden Fall, wenn eine Person aus einem anderen Bereich des Gesundheits- wesens angehört werden kann: Politiker, Vertreter des BAG, der Versicherer, Ethiker, Gesundheitsökono- men usw.
Was muss die Neuorganisation TARMED Suisse leisten?
TARMED Suisse muss wieder aktionsfähig werden, und ich erwarte von allen Beteiligten, dass sie ernst- haft an der Weiterentwicklung des TARMED interessiert sind. Die wichtigsten Akteure des Gesundheits- wesens müssen vertreten sein. Das Einstimmigkeitsprinzip öffnet das Tor zur Willkür und muss unbe- dingt abgeschafft werden.
Zu einigen aktuellen Themen haben wir Teilnehmer des Tarifdelegierten-Tages befragt:
Ta r i f f r a g e n
F M H
Dr. med. Markus Trutmann, Generalsekretär fmch
Die Dignitäten sind eines der «heissesten Eisen» im TARMED. Die Veränderung dieses Parameters wird als mögliche politische Massnahme zur Umverteilung zugunsten der Grundversorger gehandelt. Ist dies aus Ihrer Sicht eine zielführende Massnahme?
Der TARMED ist für Umverteilungsübungen nicht gemacht worden. Die Dignitäten sind zu belassen oder ganz aufzuheben. Lineare Kürzungen wären nicht statthaft, ja stünden geradezu im Widerspruch zum KVG.
Der neue Player «curafutura» – Segen oder Fluch im Dschungel der Organisationen?
«curafutura» ist ein Glücksfall. Ihre Charta ist echt liberal. Noch wichtiger ist, dass es neben tarifsuisse auch die HSK als neue Einkaufsgemeinschaft gibt. Der fehlende Wettbewerb beim Leistungseinkauf war einer der grössten Missstände in der Krankenkassenbranche. Jetzt kommt endlich etwas Bewegung ins Spiel.
Ihre Prognose in fünf Jahren: Staatstarife oder Tarifautonomie?
Die Zeichen stehen auf Verstaatlichung unseres Gesundheitswesens. Da werden die Tarife nicht ausge- nommen. Für unternehmerisch denkende Ärzte, Spitäler und Versicherungen heisst das: es sind neue Optionen ausserhalb des KVG zu suchen. Lieber heute als morgen.
Herzlichen Dank an alle Delegierten für Ihre Teil- nahme und die konstruktiven Diskussionen.
Jetzt vormerken:
nächster Tarifdelegierten-Tag am Mittwoch, 2. April 2014, Hotel Ador, Bern
Kontakt:
FMH
Ambulante Tarife und Verträge Schweiz Frohburgstrasse 15 CH-4600 Olten
tarife.ambulant[at]fmh.ch Dr. med. Martin Tönz, Tarifdelegierter der Schweizerischen Gesellschaft für Kinderchirurgie Was erwarten Sie von einer Gesamtrevision des TARMED?
Das Ziel des TARMED war und ist es, eine korrekte Abgeltung der ärztlichen Leistung zu ermöglichen.
Die aktuelle Version des TARMED hat dieses Ziel jedoch nur bedingt erreicht, auf verschiedenen Gebie- ten ist eine korrekte Abgeltung nicht möglich, so z.B. auf dem Gebiet der Kinderchirurgie. Weiter basiert der TARMED auf betriebswirtschaftlichen Daten, welche nicht mehr der Realität entsprechen.
Diese Punkte müssen in der neuen Version berücksichtigt werden.
Die Dignitäten sind eines der «heissesten Eisen» im TARMED. Die Veränderung dieses Parameters wird als mögliche politische Massnahme zur Umverteilung zugunsten der Grundversorger gehandelt. Ist dies aus Ihrer Sicht eine zielführende Massnahme?
Nein, auf keinen Fall. Das führt zu einer Verfälschung des Tarifwerks, so dass es unbrauchbar wird.
Dann können wir uns gleich beim Staat für einen fixen Stundenansatz anstellen lassen. Mit einer Staatsmedizin ist dem Grundversorger aber überhaupt nicht geholfen.
Wie sehen Sie die Zusammenarbeit zwischen Ihrer Fachgesellschaft und dem Ressort Ambulante Tarife und Verträge FMH – welche Erwartungen haben Sie?
Ich sehe die Zusammenarbeit in einem konstruktiven Dialog, um mit Hilfe der Fachkenntnisse beider Sei- ten die komplexe Aufgabe der korrekten Abgeltung der kinderchirurgischen Leistungen zu bewältigen.
Editores Medicorum Helveticorum Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 48
1811
F M H
Personalien
Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder in leitender Funktion haben sich angemeldet:
Jean-Paul Schmid, Leitender Arzt Kardiologie FMH, Spital Netz Bern Tiefenau, Tiefenau
strasse 112, 3004 Bern
Nasser Semmo, Leitender Arzt Hepatologie FMH, Inselspital, 3010 Bern
Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder haben sich angemeldet:
Anita Cornelius, Fachärztin für Kinder und Ju
gendmedizin, spez. Intensivmedizin FMH, Lin
denhofspital, Bremgartenstrasse 112, 3012 Bern Elena Kipfer, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin FMH, Sanacare, Bubenbergplatz 10, 3011 Bern
Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio ein
gereicht werden. Nach Ablauf der Frist ent
scheidet der Vorstand über die Aufnahme der Ge suche und über die allfälligen Einsprachen.
Ärztegesellschaft des Kantons Luzern
Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft hat sich für die Sektion Gäu gemeldet:
Johannes Haupt, Facharzt für Ophthalmologie, Augenzentrum Willisau, Ettiswilerstrasse 12/14, 6130 Willisau
Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu rich
ten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern.
Todesfall / Décès / Decesso Heinz Lüthi (1931), † 7. 10. 2013, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 3063 Ittigen
Praxiseröffnung /
Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici
BE
Robert Andres,
Facharzt für Neurochirurgie und Praktischer Arzt, Bümplizstrasse 77 a, 3018 Bern GE
Chloé Mégevand Lador,
Spécialiste en pédiatrie, 33, chemin de Planta, 1223 Cologny
SO
Simon Steiner,
Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Praxisgemeinschaft, Luzernstrasse 30, 4553 Subingen
Raphaël Eric Tièche,
Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Marktplatz 9, Postfach 1112, 2540 Grenchen TG
Frank Gebhard,
Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Orthopädie Zentrum Amriswil,
Kirchstrasse 25, 8580 Amriswil VS
Paul-André Moix,
Spécialiste en médecine interne générale, 3, route de Savièse, 1971 Grimisuat Benoît Dischl,
Spécialiste en médecine interne générale, Centre Médical de l’Adret, 3, route de Savièse, 1971 Grimisuat
Christophe Copt,
Spécialiste en médecine interne générale, Centre Médical de l’Adret, 3, route de Savièse, 1971 Grimisuat
Ärztegesellschaft Thurgau
Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau hat sich gemeldet:
Norbert Istvan Stauder, Radiologie FMH, Dorf
strasse 29, 8596 Scherzingen Korrigendum Facharzttitel:
Nuran Voss, Praktische Ärztin (Aufnahme im Frühjahr 2014), Seestrasse 52c, 8594 Güttingen Thomas Zähringer, Marktstrasse 19, D78250 Tengen, Praktischer Arzt (aufgenommen im Herbst 2013)
Preise / Prix
Leonardo-Da-Vinci-Preis der EACTS InselspitalHerzchirurg Thierry Carrel ist der beste HerzchirurgieAusbildner Europas. Diesen Titel hat ihm die Europäische Gesellschaft für Herz und Thoraxchirurgie (EACTS) verliehen.
Der LeonardoDaVinciPreis der Europäischen Gesellschaft für Herz und Thoraxchirurgie (EACTS) zeichnet Herz und Thorax(Brustkorb) chirurgen aus, die ihr Wissen besonders gut an den Nachwuchs weitergeben und damit auch Standards setzen.
Wissenschaftlicher Preis der SGRM
Der Wissenschaftliche Preis der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) ging dieses Jahr an Frau Cordula Haas, Dr. sc. nat.
ETHZ für ihre Originalarbeit über «Ychromo
somal analysis identifies the skeletal remains of Swiss national hero Jürg Jenatsch (1596–1639)».
Dr. Haas hat an der ETH Zürich Biologie stu
diert, am Institut für Toxikologie der ETH Zürich promoviert und arbeitet seit dem Jahr 2002 am Institut für Rechtsmedizin der Univer
sität Zürich.
S B V
O R G A N I S AT I O N E N D E R Ä R Z T E S C H A F T
Von der Einführung des TARMEDS im stationären Bereich bis zu den DRG
Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung:
eine Erfolgsgeschichte in Sachen Tarifpolitik
Wir blenden zurück ins Jahr 2004 und weit vor die Einführung des DRG-Systems in der Schweiz. Zu dieser Zeit wurde der TARMED – entgegen früher gemachten Versprechen – auch für die Vergütung belegärztlicher Leistungen in den Bereichen des UVG/IVG/MVG eingeführt, sofern die Spitäler mit der Medizinaltarifkommission (MTK) einen Vertrag über Teilpauschalen vereinbart hatten. Dieser Ent- scheid der MTK stellte insbesondere für die Beleg- ärzte eine starke Bedrohung dar, da darin die Ver- gütung der technischen Leistungskomponente an das Spital vorgesehen war und die Belegärzte Gefahr liefen, die in der Zeit der Spitaltätigkeit weiterlaufen- den Praxiskosten aus der AL (Vergütung der ärzt- lichen Leistung) bestreiten zu müssen.
Per 1. April 2004 konnte – unter grossem Auf- wand und unter Mithilfe der FMH – mit der MTK eine Vereinbarung zur Vergütung der Praxiskosten getroffen werden. In Vorbereitung zu den damals zukünftigen Pauschalabrechnungen wurden unter Einbezug diverser Fachgesellschaften die «Indika-
tionsbedingten Arztpauschalen (IAP)» erarbeitet und ab 2006 zur Anwendung gebracht. Mit der Abgel- tung der ärztlichen Leistung war eine Ergänzung zu den Teilpauschalenverträgen im Rahmen des AP-DRG-Systems als frühzeitige Vorbereitung auf die zu erwartenden Entwicklungen geschaffen worden.
… und es kam anders
Die SwissDRG AG entschied zugunsten des G-DRG- Systems aus Deutschland, welches eine Vergütung in Form einer Vollpauschale vorsah. Diese Vollpau- schale sollte auch die Vergütung der ärztlichen Leis- tungen beinhalten. Wiederum stand die SBV vor der Herausforderung, eine Lösung für die Vergütung der ärztlichen Leistungen von rund 25% aller akutsoma- tischen stationären Spitalbehandlungen [1] zu fin- den. Weder die Projekte der SBV in Zusammenarbeit mit H+ noch mit den eidgenössischen Sozialver-
sicherern konnten einer Lösung zugeführt werden, und die Krankenversicherer stellten sich damals auf den Standpunkt, dass ihre Vertragspartner die ein- zelnen Spitäler seien und die interne Verteilung der Pauschale Sache zwischen den Belegärzten und den Spitälern sei.
Vor diesem Hintergrund und der anstehenden Einführung von Vollpauschalen im KVG-Bereich hat auch die MTK für die Bereiche des UVG/IVG/MVG beschlossen, dasselbe Tarifsystem für die eidgenös- sischen Sozialversicherer verwenden zu wollen, und deshalb den Vertrag über die IAP gekündigt.
Kooperation mit dem Institut für Gesundheitsökonomik (IfG)
Zur Einführung des SwissDRG-Systems im Jahr 2012 entschied sich die SBV zur Erarbeitung eines Refe- renztarifs, welcher auf eine wissenschaftliche und valide Datenbasis abstellt und den regionalen und spitalinternen Unterschieden Rechnung zu tragen vermag. Unter der Leitung des renommierten Profes-
sors G. Neubauer stand das Institut für Gesundheits- ökonomie in München (IfG) dem Tarifressort der SBV mit langjähriger Erfahrung im Bereich Gesund- heitsökonomie zur Seite.
In dieser fruchtbaren Kooperation konnte ein Referenzwerk erarbeitet werden, welches auf Daten aus über 17 Mio. Fällen des Jahres 2010 in Deutsch- land beruht. Aufgrund der unterschiedlichen Kos- tenniveaus wurden die Betrachtungen auf die rela- tiven Verhältnisse beschränkt und anschliessend anhand – in der Schweiz – gebräuchlicher Vergü- tungssysteme validiert. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass für die SwissDRG-Version 1.0 bei vie- len DRG auf deutsche Kostengewichte abgestellt wurde, war es naheliegend, dass auch der Vergleich der Vergütungssysteme zeigte, dass die ärztliche Ver- gütung bezüglich des Anteils ärztlicher Leistungen vergleichbar war.
Christoph Lüssi
Lic. oec., Mitarbeiter Ressort Tarife SBV-ASMI
1 Jaeger, F. Die Rolle und Bedeutung der Privatkliniken im schweizerischen Gesundheitswesen.
St. Gallen: Forschungsinsti- tut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik.
Universität St. Gallen; 2004.
Korrespondenz:
Schweizerische Belegärzte-Vereinigung Moosstrasse 2 CH-3073 Gümligen Info[at]svbp.ch www.belegarzt.ch
Im Einführungsjahr 2012 haben rund 12 Spitäler das Referenzwerk
der SBV direkt zur Vergütung belegärztlicher Leistungen genutzt.
S B V
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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 48
1813
Editores Medicorum Helveticorum
Einführung der SwissDRG
Bestärkt durch die erwähnten Resultate der Ver- gleiche mit gängigen Vergütungssystemen in der Schweiz, genehmigte der Vorstand der SBV im No- vember 2011 die Version 1.0 des Tarifreferenzmodells der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung, und weniger als einen Monat nach Veröffentlichung der Abrechnungsversion der SwissDRG-Version 1.0 stand den Mitgliedern der SBV ein Referenzwerk für die Verhandlungen über die Honorierung belegärzt- licher Leistungen im stationären Bereich zur Ver- fügung. Im Einführungsjahr 2012 haben rund 12 Spi- täler das Referenzwerk der SBV direkt zur Vergütung belegärztlicher Leistungen genutzt.
Diese Zahl hat sich im zweiten Jahr mit der Ver- sion 2.0 beinahe verdoppelt, und inzwischen wird dieses Referenzwerk in rund 25 Spitälern verwendet.
Es ist schweizweit das einzige System, das den ärzt- lichen Anteil einzelner DRGs auszuweisen vermag.
Verschiedene Beratungs- und Informatikunterneh- men unterstützen das Projekt und haben seine Um- setzung in den Spitälern erfolgreich bewältigt.
Ausblick
Am 15. Oktober 2013 hat der Vorstand der Schweize- rischen Belegärzte-Vereinigung die Version 3.0 ge- nehmigt. Entsprechend werden die bisherigen Kun- den auf das Update hingewiesen. Aufgrund der auto- nomen Entwicklung der Systeme aus Deutschland und der Schweiz wird die Transkription der Kosten- daten von Jahr zu Jahr anspruchsvoller und ist nur mit zunehmendem Aufwand zu bewältigen.
Der Vorstand der SBV plädiert daher für die von der Politik versprochene Transparenz und erwartet entsprechend die Veröffentlichung der Kalkulations- daten durch die SwissDRG AG. Transparenz und Benchmarking sind für das Management von Klini- ken die Grundlage zur Eruierung von Optimierungs- potentialen. Gerade aus dieser – mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung durch das Parlament formulierten – Forderung steht die SwissDRG AG in der Pflicht, die den Berechnungen zugrundeliegen- den Kostendaten zu veröffentlichen.
Sobald dieser Forderung entsprochen wird, be- steht die Möglichkeit, das Tarifreferenzwerk der SBV auf Schweizer Kostendaten umzustellen, was erklär- tes Ziel des Vorstandes der SBV ist.
Belegärzte betreuen ihre Patienten vor, während und nach dem Spitalaufenthalt.
© Kentannenbaum | Dreamstime.com
Transparenz und Benchmarking sind für das Manage- ment von Kliniken die Grundlage zur Eruierung von Optimierungspotentialen.
Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung Die SBV wurde 1995 gegründet und zählt inzwi- schen 1700 Mitglieder. Dies entspricht rund 50% aller als Belegärzte geltenden Ärzte in der Schweiz. Mit 3500 Ärzten repräsentieren die Belegärzte 7 % der in der Schweiz tätigen Ärzte, und nebst der wichtigen Funktion in der am- bulanten Versorgung zeichnen diese 7% für rund 25 % aller akutsomatischen Spitalbehand- lungen verantwortlich.
– Belegärzte sind ausgebildete Spezialärzte, die über den Facharzttitel FMH oder einen gleichwertigen Ausweis verfügen und die dank permanenter Fortbildung auf dem neu- esten Stand ihres Faches sind.
– Belegärzte sind von der Klinik unabhängige und selbständige Ärzte: Spezialisten, die den Patienten individuell nach seinen Bedürfnis- sen betreuen. Der Patient wird dabei wäh- rend des gesamten Spitalaufenthalts vom gleichen Arzt betreut.
– Belegärzte sind vom Spital unabhängig. Die Betreuung eines Patienten ist daher sowohl vor als auch nach einem Spitalaufenthalt gewährleistet. Selbstverständlich können je nach Bedarf weitere ebenso qualifizierte Spezialisten hinzugezogen werden.
S Ä Z - P O D I U M S D I S K U S S I O N
Podiumsdiskussion der Schweizerischen Ärztezeitung in
Zusammenarbeit mit der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen
Das Arztzeugnis im Brennpunkt unterschiedlicher Interessen
Das Ausstellen von Zeugnissen, in denen die Arbeits(un)fähigkeit von Patienten festgehalten wird, gehört für Ärztinnen und Ärzte zum Berufsalltag.
Obwohl es sich um einen «Routinevorgang» han- delt, ist die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit eine an- spruchsvolle Aufgabe, bei der ein komplexes Zusam- menspiel von Faktoren zu berücksichtigen ist. Ärz- tinnen und Ärzte bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld von medizinischen Befunden sowie Erwartungen seitens der Patienten, der Arbeitgeber und im weiteren Sinne auch der Gesellschaft.
Die Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen hat in Sachen Arbeitszeugnis neue Wege beschritten und auch den Kontakt zur Arbeitgeberseite gesucht. Ent- standen ist ein pragmatisches Modell mit einem ein- fachen und einem detaillierten Zeugnis, die sich in der Praxis gut bewähren.
Diskutieren Sie mit
Wo liegen die besonderen Anforderungen an Ärztin- nen und Ärzte beim Ausstellen von Arbeitszeugnis- sen? Wie gehen sie sinnvollerweise damit um? Wie kann dem Patientenwohl oberste Priorität einge- räumt und gleichzeitig der Gefahr von «Gefälligkeits- zeugnissen» begegnet werden? Welche juristischen Rahmenbedingungen und Stolpersteine sind zu be- achten? Wie kann konstruktiv mit der Arbeitgeber- seite zusammengearbeitet werden, ohne die Interes- sen des Pa tienten zu verletzen?
Mit dem Podium in St. Gallen möchte die Schwei- zerische Ärztezeitung zu einer fundierten Auseinan- dersetzung mit diesen und weiteren Fragen rund um
das Thema des ärztlichen Arbeitszeugnisses beitragen.
Der Einbezug des Publikums in die Diskussion ist zen- traler Bestandteil des Konzepts der SÄZ-Podiumsver- anstaltungen.
Datum / Zeit / Ort
Die Podiumsveranstaltung mit anschliessendem Apéro findet statt am Donnerstag, 5. Dezember 2013, 19.00–21.00 Uhr, im Hotel Radisson Blu, St. Jakob Strasse 55, St. Gallen.
Anmeldung
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, eine Anmel- dung ist aber erforderlich. Anmeldungen können bis Dienstag, 3. Dezember 2013 vorgenommen werden, via E-Mail an redaktion.saez[at]emh.ch oder via Fax an 061 467 85 56. Bitte Ihren Namen und die Namen allfälliger Begleitpersonen sowie das Stichwort «An- meldung zum SÄZ-Podium vom 5. Dezember» ange- ben. Auch telefonische Anmeldungen sind vormit- tags unter 061 467 85 72 möglich.
Veranstaltungspartner
Die Podiumsdiskussion wird in Zusammenarbeit mit der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen or- ganisiert. Die Durchführung des Anlasses wird mög- lich dank grosszügiger Unterstützung durch Inter- pharma, den Verband der forschenden pharmazeuti- schen Industrie. Die Verantwortung für Konzept und Inhalt des Podiums liegt bei der Schweizerischen Ärztezeitung und der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen.
Podiumsgäste
Auf dem Podium diskutieren unter der Leitung von Markus Löliger, Journalist und Medienbe- auftragter der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen:
– PD Dr. med. Andreas Klipstein, Präsident Swiss Insurance Medicine (SIM)
– Albert Koller, Leiter Personalmanagement
& Academy der Jansen AG, Oberriet SG
– Prof. Dr. iur. Roland Müller, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an den Universitäten St.Gallen und Bern
– Dr. med. Peter Wiedersheim, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen, Fach- arzt für Innere Medizin und Rheumatologie Andreas
Klipstein
Albert Koller
Peter Wiedersheim
Markus Löliger Roland Müller
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r e d a k t i o n . s a e z @ e m h . c h
B R I E F E
Briefe an die SÄZ
fähigkeitsbegriff und dem klinischen Arbeits
unfähigkeitsbegriff.
Zudem fehlt uns auch eine Rubrik für Fragen an die IV und für Kommentare und Diskus
sionsbeiträge.
Wenn die FMH eine gemeinsame Plattform mit der IV mitträgt und mitfinanziert, ohne auch ihre klinischen Krankheits und Gesund
heitskonzepte zu vermitteln, verliert sie ihre eigenständige ärztlichklinische Position.
Arbeitsgruppe für IV-Fragen der Basler Fachgruppe der Psychiaterinnen und Psychiater für Kinder/
Jugendliche und für Erwachsene: Dr. Rudolf Balmer, Dr. Georg Grass, Dr. Muris Hodzic, Dr. Irene Hug, Dr. Axel Jochum, Dr. Antoinette Voellmy, Dr. Edouard Urech, PD Dr. Gottfried Waser
Antwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Zunächst einmal herzlichen Dank für Euer Feedback. Gerne nehmen wir zur Kenntnis, dass die Website von Nutzen ist, und wir wer
den den Wunsch nach einer Rubrik für Fragen, Kommentare und Diskussionsbeiträge gerne weiterleiten. Es ist uns – und damit sind alle drei Trägerorganisationen gemeint – ein An
liegen, das Angebot fortlaufend zu verbessern und den Bedürfnissen der BenutzerInnen an
zupassen.
Dass auf der Website nicht auf die aufgeführten Missstände eingegangen wird, heisst nicht, dass wir nicht darum wissen. Die Website ist einfach nicht der Ort, sie zu thematisieren. Es geht hier nicht um die bestehenden Divergen
zen zwischen den behandelnden Ärztinnen/
Ärzten und der IV. Man könnte sogar sagen:
Eben wegen dieses grundsätzlichen, gegen
seitigen Misstrauens haben wir uns entschlos
sen, gemeinsam eine Informationsplattform zu schaffen. Sie ist als Dienstleistung an die be
handelnden Ärztinnen und Ärzte konzipiert.
Wir haben uns von sehr weit entfernten gegen
sätzlichen Positionen zu dieser Zusammenarbeit zusammengerauft! Dannzumal war die IVGRe
vision 6 a bereits beschlossen – 17 500 Men
schen mit einer IVRente sollten zurück in den Arbeitsprozess geführt werden – 6 b war mit diversen ziemlich krassen Sparvorschlägen in der parlamentarischen Debatte. So stand – und steht – die IV vor der Aufgabe, diese 17 500 Rent
nerInnen aufzuspüren und wieder einzuglie
dern, während wir als BehandlerInnen über
zeugt waren – und sind – dass damit die IV auf dem Buckel der ihr Anvertrauten saniert werde.
Die Fronten waren festgefahren!
Alle Beteiligten waren sich aber auch im Kla
ren, dass wir im Interesse der Patientinnen und A propos Website «IV-pro-medico» …
Wir haben vor einiger Zeit mit der Schweizeri
schen Ärztezeitung einen Hinweis auf die neue Website «IVpromedico» erhalten und werden seither mit jedem IVBericht, den aus
zufüllen wir aufgefordert werden, darauf auf
merksam gemacht. Diese Seite wird gemein
sam getragen von der IVStellenkonferenz, dem Bundesamt für Sozialversicherungen und der FMH.
Eine ärztliche Informationsplattform zur IV ist nützlich. Es ist aufwendig, über die aktuelle sozialversicherungsmässige Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben und aus Kreis
schreiben und Ähnlichem die aktuellen Ent
scheidungskriterien der IV zu verfolgen. Auch muss die Terminologie der IV immer wieder vermittelt werden.
Wir stehen heute aber vor der Situation, dass die versicherungsrechtliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit in zunehmendem Masse von der klinischärztlichen Beurteilung abweicht.
Das gilt in besonderem Masse für die Psychia
trie, aber auch für andere Fachbereiche.
Nun erwarten wir, dass auf einer Plattform, die von der FMH mitgetragen wird, auch die klinischärztliche Einschätzung der Arbeits
fähigkeit Erwähnung findet, um diesen Gap zwischen sozialversicherungsrechtlicher und klinischärztlicher Arbeitsfähigkeit zu thema
tisieren und zu problematisieren. Das ist leider nicht der Fall. Abgesehen davon, dass wir keine Informationen zu anderen kritischen Bereichen finden, z. B. zu jenen psychiatri
schen und somatischen Diagnosen, die ge
mäss neuer Rechtsprechung nicht mehr zu einer Invalidisierung führen sollen, oder zum Problem der Gutachterauswahl und der Mehr
fachbegutachtung durch dieselben Fachleute, vermissen wir eine grundsätzliche Thema
tisierung dieser Divergenzen zwischen dem aktuellen versicherungsrechtlichen Arbeits
Patienten Wege aus dieser Sackgasse finden müssen. Daraus entstand nach einigem Hin
und Her in mehreren Anläufen die Website
«IVpromedico», als Dienstleistung für die be
handelnden Ärztnnen und Ärzte im Interesse der Patienten, als ein guter erster Schritt auf dem – nach wie vor steinigen – Weg zu einer besseren Zusammenarbeit.
Dr. med. Christine Romann, Mitglied Zentralvorstand FMH
Masernimpfung
Zu den Leserbriefen von Dr. J. Bättig-Mettler [1] und Dr. med. C. Kolb [2] zur Impfkampa- gne BAG für die Masernimpfung
Die beiden Leserbriefe zur Impfkampagne des BAG für die Masernimpfung dürfen nicht un
beantwortet bleiben.
Ich habe in der Zeit, als die Masernimpfung ge
rade erst eingeführt wurde, noch studiert und habe in einem Heim für schwerstbehinderte Kinder gearbeitet. Dort gab es einen dreijähri
gen Buben, der sich bis zur Masernerkrankung normal entwickelt hatte. Nach der Masern
encephalitis konnte er nichts mehr, weder ge
hen noch sprechen noch andere Dinge, die normale Dreijährige eben so können. Nicht einmal mehr kauen konnte er.
Das Bild dieses kleinen Buben ist mir immer ge
blieben. Ebenso die Statistik aus Holland (in der Schweiz gab es, so viel ich weiss, keine sol
che), in der die MasernTodesfälle wie auch die MasernEncephalitisfälle in der Zeit vor der Einführung der Masernimpfung aufgelistet wa
ren: Auf damals ca. 150 000 Geburten kamen pro Jahr 8–12 MasernTodesfälle und etwa 80 MasernEncephalitiden vor. Das bedeutet, etwa 1 von 2000 Masernfällen führte damals zur Encephalitis mit schwerer Behinderung als Folge, 1 von 20 000 Kindern starb an den Ma
sern. Dies sind die Gründe, die Masernerkran
kung vermeiden zu wollen.
Eine Impfung eines Individuums, das bereits Masern durchgemacht hat, wird keine Neben
wirkungen zur Folge haben (es geht um eine Lebendimpfung!): Die Antikörper gegen die Masernviren werden gegen die Impfviren eingesetzt werden. Es sind also keine Neben
wirkungen zu befürchten! (Die Situation ist zu vergleichen mit der von Leuten, die als Kind Masern durchgemacht hatten und später Leserbriefe
Reichen Sie Ihre Leserbriefe rasch und bequem ein. Auf unserer neuen Homepage steht Ihnen dazu ein spezielles Eingabetool zur Ver- fügung. Damit kann Ihr Leserbrief rascher bearbeitet und publiziert werden – damit Ihre Meinung nicht untergeht. Alle Infos unter:
www.saez.ch/autoren/leserbriefe-einreichen/
r e d a k t i o n . s a e z @ e m h . c h
B R I E F E
z.B. ihre an Masern erkrankten Kinder pfleg
ten.)
Dr. med. Katharina Takken-Sahli, Fällanden 1 BättigMettler J. Impfkampagne des BAG für die
Masernimpfung. Schweiz Ärztezeitung.
2013;94(45):1705.
2 Kolb C. Masernimpfung: Kampagne des BAG.
Schweiz Ärztezeitung. 2013;94(45):1705.
Wieso unterstützt die FMH das Swiss Medical Board?
In der Ärztezeitung vom 4. 9. 2013 waren vom Verein Ethik und Medizin Schweiz VEMS zwei Artikel zum Thema Health Technology Assess
ments HTA [1, 2]. Darin haben wir die Arbeits
weise des Swiss Medical Boards SMB bemängelt und die Frage gestellt, wieso sich die FMH in diesem Gremium ideologisch und monetär engagiert. Unsere Kritik betraf und betrifft eine gewisse Intransparenz in der Arbeitsweise, me
thodische Mängel und vor allem die Anwen
dung des QALYKonzepts. Die in derselben Ausgabe publizierten Stellungnahmen von FMH und SMB vermochten uns nicht zu überzeu
gen.
In der NZZ vom 14. November 2013 hat nun Michael Schlander, Gesundheitsökonom und wissenschaftlicher Leiter des SwissHTAPro
jekts, in einem Artikel an die Adresse des SMB eine Kritik formuliert, die sich weitgehend mit unserer Einschätzung deckt. Prof. Schlander moniert, die Methoden des SMB blieben «in vielen Punkten hinter dem Stand der interna
tionalen Entwicklung zurück». Er zeigt an
schaulich auf, zu welchen Absurditäten die An
wendung des QALYKonzepts, wie es im Me
thodenpapier des SMB vorgesehen ist, führt:
«Das hiesse, die obligatorische Krankenpflege
versicherung würde künftig TattooEntfernun
gen, nicht aber Palliativmedizin und neue Krebs medikamente bezahlen.»
Es ist klar, dass QALYs zu Benachteiligungen Behinderter, alter und polymorbider Patienten führen, und ebenso klar ist auch, dass dies den Patientenauftrag und das ärztliche Berufsethos untergräbt. Wir Ärzte sind die Anwälte unserer Patienten, nicht der Ökonomie. Das Engage
ment des FMH Zentralsekretariats im SMB ist vor diesem Hintergrund inakzeptabel, zumal darüber keine demokratische Konsensfindung mit der Basis stattgefunden hat.
Dr. med. Michel Romanens, Präsident Verein Ethik und Medizin Schweiz (VEMS) 1 Was sind HTA – was bedeuten sie für den Arzt?
Schweiz Ärztezeitung. 2013;94(36):1361–3.
2 Fachliche Mängel im jüngsten Bericht des Swiss Medical Boards. Schweiz Ärztezeitung.
2013;94(36):1363–4.
3 Schlander M. Warum das Swiss Medical Board nicht genügt. NZZ vom 14.11.2013, S. 23.
Gratulation an den Poeten Dr. Werner Bauer
Dr. Werner Bauer hat mit seinem Editorial
«Die Ballade vom Spitaldirektor, der nach Ein
sparmöglichkeiten suchte» [1] einen wunder
schönen Beitrag gegen die vorwiegend auf den ökonomischen Erfolg fokussierte Spital
führung verfasst. Die in lockerer Versform à la Wilhelm Busch vorgetragene, sehr ernste Er
mahnung hebt sich äusserst positiv von den üblichen Lamenti ab.
Bravo für den Präsidenten des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter und Fortbildung (SIWF)!
Prof. Dr. med. Bernhard Lämmle, Bolligen 1 Bauer W. Die Ballade vom Spitaldirektor,
der nach Einsparmöglichkeiten suchte.
Schweiz Ärztezeitung. 2013;94(45):1699.
PD Dr. med. Albert Wettstein, alt Zürcher Stadtarzt
Betreuung von Demenzkranken
Heime in Niedriglohnländern und Pendelmigrantinnen als Option?
Aktuelle Forumthemen
Jetzt online mitdiskutieren auf www.saez.ch
Dr. med. Peter Kleist, Medical Director von GSK in der Schweiz
Ist Transparenz in der klinischen Forschung wirklich so schwierig?
Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg!
Cristina Galfetti, Sozialpsychologin M.A., Patienten-Coach und selbst chronisch krank Gründerin von cg-empowerment
Patient-Empowerment
Gedanken einer Patientin
Editores Medicorum Helveticorum Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 48
1817
M I T T E I LU N G E N
Mitteilungen
des Stifters zugesprochen an «Autoren her
vorragender Arbeiten, welche Erkennung, Be
handlung und Heilung der Nervenkrankheiten gefördert haben», um sie zu weiterer Forschung zu ermutigen.
Dem Wunsch des Stifters entsprechend wer
den als Preisträger/innen jüngere (bis 45jäh
rige) Schweizer Forschende bevorzugt. Der RobertBingPreis wird in der Regel alle zwei Jahre mit einer Preissumme von 50 000 Fran
ken ausgeschrieben. Eingabetermin ist der 28. Februar 2014.
Weitere Informationen sind abrufbar unter www.samw.ch/de/bing
Heilmittelgesetz
Kantonal zugelassene Arzneimittel dürfen weiterhin in Verkehr bleiben
Kantonale Zulassungen von Arzneimitteln bleiben bis Ende 2017 gültig. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Yvonne Gilli hat das Parlament im Juni 2013 die entsprechende Gesetzesänderung verab
schiedet. Der Bundesrat hat beschlossen, diese auf den 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Die Facharztprüfung
Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels Physikalische Medizin und Rehabilitation – mündliche Prüfung Ort: Stadtspital Triemli
Birmensdorferstrasse 497, 8063 Zürich Datum: Freitag, 9. Mai 2014
Anmeldefrist: 31. März 2014
Weitere Informationen finden Sie auf der Web
site des SIWF unter www.siwf.ch → Weiterbil
dung AssistenzärztInnen → Facharztprüfungen
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
Ausschreibung Robert-Bing-Preis 2014 Die SAMW schreibt für 2014 den RobertBing
Preis für junge Forschende in Neurowissen
schaften aus. Der Preis wird aus dem Vermächt
nis des Basler Neurologen Robert Bing (1878–
1956) gemäss den Testamentsbestimmungen
betroffenen Arzneimittel dürfen folglich wei
terhin in Verkehr bleiben.
Die FMH hatte sich für diese Verlängerung aus
gesprochen.
Schweizerische Gesellschaft für Urologie (SGU) /
Société Suisse d’Urologie (SSU) Vorstand/Comité 2013/2014
Präsident:
Prof. Dr. med. Christophe Iselin, Genève Past-Präsident:
Prof. Dr. med. Thomas Gasser, Liestal Vizepräsident:
Prof. Dr. med. HansPeter Schmid, St. Gallen Sekretär:
Prof. Dr. med. George Thalmann, Bern Beisitzer: Dr. med. Flavio Stoffel, Bellinzona Beisitzer: Dr. med. Julien Schwartz, Lausanne Geschäftsstelle:
Dr. Catherine Perrin, Montreux, office[at]cpconsulting.ch
Name der Praxis:
Ansprechpartner:
Adresse/Stempel:
o Bitte senden Sie mir unverbindlich und kostenlos Unterlagen über das komplette Leistungspaket von:
o FMH Inkasso Services o FMH Factoring Services
35/09
mediserv AGnKoordinationsstelle Neuengasse 5n2502 Biel
Telefon 032 560 39 10nFax 032 560 39 11 mail@fmhfactoring.chnwww.fmhfactoring.ch Honorarabrechnung für Ärzte
inklusive Übernahme des Verlustrisikos und Auszahlung innert Sekunden Inkassostelle Encath AGnKoordinationsstelle
Neuengasse 5n2502 Biel
Telefon 032 344 39 69nFax 032 344 39 66 mail@fmhinkasso.chnwww.fmhinkasso.ch Inkassodienstleistungen
für Ärzte
Antworttalon: Bitte einsenden oder per Fax an 032 560 39 11
Seit Jahren bin ich jeden Tag pünktlich.
Warum dürfen meine Zahlungseingänge nicht auch mal pünktlich sein?
NEU
F M H S E R V I C E S
D i e g r ö s s t e s t a n d e s e i g e n e D i e n s t l e i s t u n g s o r g a n i s a t i o n R e d a k t i o n e l l e Ve r a n t w o r t u n g : F M H S E R V I C E S
48/13
Editores Medicorum Helveticorum
1830
S t a n d p u n k t
T R I B Ü N E
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 48
Überlegungen zur Konsolidierung im schweizerischen Gesundheitswesen
Horizontale Integration:
Wo liegen die Vorteile, wo die Knacknüsse?
Die Schweiz (8 Mio. Einwohner, BIP 660 Mia., Gesund
heitskosten 11,5 % des BIP) hat mit 300 Spi tälern im Jahre 2011 noch immer eine sehr hohe Spitaldichte (Abbildung 1). Auch wenn die Anzahl kleiner Spitäler (< 100 Betten) in der Grundversorgung von 166 auf 90 (–46 %) über die letzten 10 Jahre markant abge
nommen hat [1], scheint eine weitere Reduktion bei einer mittleren Bettenbelegung von 92% und einer schon relativ kurzen (mittleren) Spitalaufenthalts
dauer von 6,6 Tagen (2011, in der Grundversorgung) eher unrealistisch. Erfahrungen aus anderen Gesund
heitssystemen zeigen jedoch, dass bedeutende Kosten
einsparungen durch Konsolidierung im Spitalmarkt mittels Spitalfusionen möglich sind. Dies geht im Regelfall mit einer Schliessung und/oder Umnut
zung von Überkapazitäten einher. Weniger und grössere «Spitaleinheiten» ersetzen so mehrere klei
nere.
Der Druck aus der Politik [2], die klar weniger, aber profitablere Spitäler mit ausgebautem qualitativ hochstehendem Leistungsangebot will, die zuneh
mende Konkurrenz zwischen den Spitälern aufgrund der neuen prospektiven DRGbasierten Spitalfinan
zierung, ein absehbarer Ärztemangel und der Ruf nach Mindestgrössen begünstigen diese Entwicklung.
Im Moment kommt es in der Schweizer Spitalland
schaft zu einem massiven Ausbau der Spitalnetz
werke.
Die ökonomischen Konsequenzen von Netzwer
ken versus Spitalfusionen sind aber sehr verschie
den. Horizontale Integration im Spitalwesen betrifft immer mehr auch die Ärzteschaft in und um die Spitäler, welche diese mitzutragen und oft auch zu implementieren hat. Der folgende Artikel diskutiert die ökonomischen Konsequenzen der verschiedenen Formen der horizontalen Integration, die Faktoren, die zu einer erfolgreichen horizontalen Inte gration beitragen, und stellt diese in den schweize rischen Kontext.
Ökonomische Vorteile durch horizontale Integration
Horizontale Integration im Spitalwesen ist das Zu
sammenlegen und/oder die Netzwerkbildung von Spitälern. Dabei kann es sich um eine rechtlich re lativ lose Zusammenarbeit («Multihospital Affiliation») oder um eine komplette rechtliche Fusion der indivi
duellen Partner handeln («Merger») (Tabelle 1).
Michael Zaugg Prof. Dr. med., MBA, University of Alberta, Kanada
michael.zaugg[at]ualberta.ca
L’intégration horizontale:
ses avantages et ses casse-tête
La Suisse a une densité hospitalière qui reste très élevée avec 300 hôpitaux en 2011 (fig. 1). Même si le nombre de petits hôpitaux (< 100 lits) a fortement diminué dans les soins de base, passant de 166 à 90 (–46 %) au cours des 10 dernières années [1], une ré- duction supplémentaire semble plutôt irréaliste si l’on considère que le taux moyen d’occupation des lits est de 92 % et que la durée (moyenne) d’hospita- lisation est déjà relativement brève (6,6 jours dans les soins de base en 2011). L’expérience recueillie dans d’autres systèmes de santé montre toutefois qu’une consolidation du marché hospitalier obte- nue par des fusions d’hôpitaux permet de réaliser des économies substantielles. Une telle mesure im- plique en règle générale une fermeture d’établisse- ment et/ou une réaffectation des surcapacités. Plu- sieurs petites «unités hospitalières» en viennent ainsi à être remplacées par de plus grandes. Cette évolution est favorisée par la pression des milieux politiques [2]. Nous assistons actuellement à un dé- veloppement massif des réseaux dans le paysage hospitalier suisse. Or, les conséquences écono- miques des réseaux sont très différentes de celles des fusions d’hôpitaux. L’intégration horizontale dans le secteur hospitalier implique aussi toujours davantage les médecins employés ou accrédités par les hôpitaux, qui doivent cautionner cette intégra- tion et souvent participer à sa mise en œuvre. L’ar- ticle discute des conséquences économiques des différentes formes d’intégration horizontale et des facteurs qui contribuent au succès d’une intégration horizontale réussie, et place ceux-ci dans le contexte suisse.