• Keine Ergebnisse gefunden

Vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenrechnung für Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, für das Jahr

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenrechnung für Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, für das Jahr"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer

Vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenrechnung für Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen,

für das Jahr

bitte auswählen

Zutreffendes bitte x ankreuzen oder ausfüllen!

1. Ermittlung des Kassen-/Bankbestand

Kassen-/Bankbestand am 01.01.

+/minus- Gewinn/Verlust aus ideellem Bereich (Textziffer 2)

+/minus- Gewinn/Verlust aus Vermögensverwaltung (Textziffer 3)

+/minus- Gewinn/Verlust aus kulturellen/sportlichen

Veranstaltungen (Textziffer 4)

+/minus- Gewinn/Verlust aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen

Geschäftsbetrieb "Werbung" (Textziffer 5)

+/minus- Gewinn/Verlust aus anderen wirtschaftlichen

Geschäftsbetrieben (Textziffer 6)

Zwischensumme

Korrekturen zur Ermittlung des tatsächlichen Kassen-/Bankbestands

a) bei pauschalierter Gewinnermittlung (Textziffer 5)*

b) für noch nicht vorgenommene Abschreibung für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

+ Bestand Anlagevermögen zum 01.01.

-minusBestand Anlagevermögen zum 31.12.

Kassen-/Bankbestand am 31.12.

Euro

Euro Euro Euro Euro Euro

Euro

Euro

Euro Euro

Euro

* Korrektur nur notwendig bei Inanspruchnahme der pauschalierten Gewinnermittlung des steuerpflichtigen

wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Werbung" mit 15 % der Werbeeinnahmen ohne Umsatzsteuer (vgl. Textziffer 5)

Vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenrechnung für gemeinnützige Körperschaften Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Dezember 2020)

052 004 PDF 12.20

Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader ab Version 11 empfohlen!

Eingaben entfernen

(Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

(2)

2. Ideeller Bereich

Einnahmen Ausgaben

Mitgliedsbeiträge

Spenden Euro

Zuschüsse Euro

Euro Euro

Euro

Löhne/Gehälter

Beiträge an Verbände Euro

Euro Euro Euro

Sonstige Vereinsein- Sonst. vereinsbedingte

Euro

nahmen des ideellen Euro Ausgaben des ideellen

Bereichs Bereichs

Euro

Summe

Euro

-minus Summe Ausgaben

Euro

= Gewinn/Verlust

Euro

Summe

3. Vermögensverwaltung

Einnahmen Ausgaben

Miet-/Pachteinnahmen Euro

Zinserträge Euro

Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt

Euro Euro Euro

Sonstige Einnahmen Euro

Euro

Summe

Euro

-minus Summe Ausgaben

Euro

= Gewinn/Verlust

Grundstückskosten Euro Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt

Euro Euro Euro Euro

Sonst. Ausgaben, Bereich Vermögensverwaltung

Euro

Euro

Summe

4. Sportliche/kulturelle Veranstaltungen und andere Zweckbetriebe

Einnahmen Ausgaben

Eintrittsgelder Euro

Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt

Euro

Euro

Sonstige Einnahmen

Euro

Summe

Euro

-minus Summe Ausgaben

Euro

= Gewinn/Verlust

Veranstaltungskosten Euro Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt

Euro Euro

Euro

Sonst. Ausgaben

Euro

Summe

Euro

0,00

0,00

0,00

(3)

5. Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Werbung" (der mit sportlichen Veranstaltungen zusammenhängt, die steuerbegünstigte Zweckbetriebe im Sinne des § 67a AO darstellen)

Einnahmen Ausgaben

Werbeeinnahmen (ohne Umsatzsteuer)

Euro

Umsatzsteuer auf Werbeeinnahmen

Euro

Euro

Euro

Summe

Euro

-minus Summe Ausgaben

Euro

= Gewinn/Verlust

Werbeaufwand Euro

Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt Euro

Euro

Summe

Hinweis: Aufwendungen, die sowohl durch den steuerpflichtigen wirt- schaftlichen Geschäftsbetrieb als auch durch den steuerbegünstigten Bereich des Vereins veranlasst sind, können bei der Gewinnermittlung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Werbung"

grundsätzlich nur berücksichtigt werden,

wenn sie nach objektiven Maßstäben dem steuerpflichtigen wirtschaftl-

ichen Geschäftsbetrieb anteilig zuzuordnen sind, im Übrigen nur,

wenn und soweit die Aufwendungen ohne den steuerbegünstigten Zweckbetrieb nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen wären.

(nur eintragen, soweit nicht bereits unter Tz. 6 erfasst)

Sonstige Ausgaben Euro

(ggf. aufgliedern)

Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt

(nur eintragen, soweit nicht bereits unter Tz. 6 erfasst)

Sonstige Einnahmen Euro

(ggf. aufgliedern)

Euro

ggf. pauschal ermittelter Gewinn*

* Hinweis: Steht der Gewinn des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Werbung" wie hier im Zusammenhang mit steuerbegünstigten Tätigkeiten des Vereins, kann der Gewinn aus der Werbung pauschal in Höhe von 15 % der Einnahmen (ohne Umsatzsteuer) ermittelt werden. Auch wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, sind die tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Werbung" nach diesem Muster zu ermitteln.

Das hat folgenden Grund:

Die Nettoeinnahmen müssen ermittelt werden, weil sie Bemessungsgrundlage der Pauschale sind. Die Ausgaben müssen ermittelt werden, weil sie mit Ausnahme der gezahlten Umsatzsteuer das Ergebnis der anderen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe nicht mindern dürfen.

6. Andere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Vereinsgaststätte und andere wirtschaftliche Betätigungen - mit Ausnahme Textziffer 5)

Einnahmen Ausgaben

Speisen- und Getränke- verkauf

Euro

Euro Euro Euro

Sonstige Einnahmen Euro

Euro

Summe

Euro

-minus Summe Ausgaben

Euro

= Gewinn/Verlust

Speisen- und Getränke- verkauf

Euro

Euro Euro Euro

Sonstige Ausgaben Euro

Euro

Summe

Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt

(nur eintragen, soweit nicht bereits unter Textziffer 6 erfasst)

Umsatzsteuerzahlung vom Finanzamt

(nur eintragen, soweit nicht bereits unter Textziffer 6 erfasst)

Verkaufserlöse (allgemein) Wareneinkauf (allgemein)

Euro Euro

0,00

0,00

(4)

Zusammenfassung der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe:

-

Euro

+/ minus- Gewinn/Verlust aus Textziffer 5 (ggf. pauschal ermittelt)

Euro

+ erhaltene Umsatzsteuer (Textziffer 5, nur bei pauschaler Gewinnermittlung)*

Euro

+ gezahlte Umsatzsteuer (Textziffer 5, nur bei pauschaler Gewinnermittlung)*

Euro

+/minus- Gewinn/Verlust aus (Textziffer 6)

Euro

= Gesamtgewinn/-verlust

* Bei der pauschalen Gewinnermittlung (vgl. Tz. 5) ist die in den Einnahmen enthaltene Umsatzsteuer neben dem pauschal ermittelten Gewinn als Einnahme und bei Zahlung an das Finanzamt als Ausgabe zu berücksichtigen.

Hinweise zum Ausfüllen des Vordrucks

Die Begriffe "Vermögensverwaltung", "sportliche Veranstaltungen" und "wirtschaftlicher

Geschäftsbetrieb" werden in den Erläuterungen zum Vordruck Gem 1 erklärt, der Ihnen mit der Erklärung Gem 1 zur Verfügung gestellt wurde.

Die vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenrechnung eignet sich nicht für jede Körperschaft, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Insbesondere, wenn vielfältige Einnahmen und Ausgaben angefallen sind, sollte stattdessen eine möglichst weitgehend aufgegliederte Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben eingereicht werden.

Körperschaften, die bilanzieren, haben den Geschäftsbericht mit dem Jahresabschluss und der Gewinn- und Verlustrechnung einzureichen.

Sind Einnahmen und Ausgaben im Vordruck nicht namentlich genannt, verwenden Sie bitte die in den jeweiligen Bereichen enthaltenen Leerzeilen.

Unter Einnahmen und Ausgaben sind - sofern der Vordruck nichts anderes bestimmt - stets die Einnahmen und Ausgaben einschließlich Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer zu verstehen.

Der Vordruck eröffnet in den Bereichen "Vermögensverwaltung", "sportliche/kulturelle

Veranstaltungen und andere Zweckbetriebe", "andere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe" und

"steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 'Werbung'" eine genaue Zuordnung und Aufteilung der Umsatzsteuerzahllast. Dies ist bedeutsam, wenn wegen wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe eine Körperschaft- und Gewerbesteuer tatsächlich anfällt. Denn bei einer Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben stellt die gezahlte Umsatzsteuer eine Ausgabe dar.

Wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Textziffer 5 und 6) mehr als 35.000 € im Veranlagungszeitraum betragen und der

Gesamtgewinn insgesamt den Freibetrag nach § 24 KStG bzw. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG in Höhe von 5.000 € übersteigt, besteht die Verpflichtung nicht nur die „Anlage Gem“

(Steuerbefreiung von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen) mit der Körperschaftsteuererklärung („KSt 1“) zu übermitteln / einzureichen.

Einzureichen sind in diesen Fällen zusätzlich die „Anlage GK“ (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb) und die „Anlage ZVE“ (Ermittlung des zu versteuernden Einkommens) sowie die Gewerbesteuererklärung.

bitte auswählen

(5)

Anlageverzeichnis zur Vereinfachten Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Alle Angaben in Euro) Bezeichnung des

Wirtschaftsguts

Anschaffungs-/

Herstellungskosten

Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungs-

zeitraums

Zugänge AfA-Betrag Abgänge

Buchwert am Ende des Gewinnermittlungs-

zeitraums Grundstücke

Grund und Boden

Gebäude

Andere Bewegliche Wirtschaftsgüter

Kraftfahrzeuge

Büroausstattung

Andere

Finanzanlagen

Anteile/Beteiligungen

Summe

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Interessen: Motrrad fahren , Musik hören, etwas mit Freunden unter- nehmen, ... Bisherige Tätigkeiten in der StV: Mitglied in

Nach der Gründung der Lehr- kanzeln für Bauwirtschaftslehre und der für Industriebetriebslehre ist nun eine Lehrkanzel für Unternehmensführung im Aufbau.. Die

20 Ausschlaggebend für die Entscheidung über die dauernde Aufbewahrung ist die Doku- mentation von Leben und Wirken der eigenen Körperschaft, und zwar in möglichst aus-

Die nachfolgenden Äquivalenzlisten der Pflichtlehrveranstaltungen gelten in beide Richtungen, das heißt auch für den Ersatz alter Lehrveranstaltungen durch neue, wenn erstere

Wer sich nun trotzdem bei Reisen in benachbarte EU-Länder um die Akzeptanz seines "alten Lappens" sorgt, darf beruhigt sein: Die Rechtslage ist eindeutig: Sofern

Bei einer Versorgungsanpassung in 2003 beträgt der Korrekturfaktor des ermittelten Ruhegehaltssatzes 0,99375, entsprechend fällt er in 2004 auf 0,98750 und erreicht dann nach

Bei Gas ist es einfacher - Au- togas nennt sich außerhalb Deutschlands meist „LPG“ (Li- quified Petroleum Gas), Erdgas wird oft als „CNG“ (Compressed Natural Gas) oder Methan

Den Schwerpunkt der Bearbeitung bilden die Behandlung der Belastungsgleichheit einschließlich der Entwicklung eines neuen Gebührenrechtfertigungsansatzes, die Herleitung