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Städtebaulicher Vertrag mit ABB Immobilien AG

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Academic year: 2022

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Medienkonferenz

Städtebaulicher Vertrag mit ABB Immobilien AG

Stadtpräsidentin Corine Mauch, Stadtrat André Odermatt, Stadtrat Daniel Leupi

Axel Lehmann (Country Real Estate Manager ABB Immobilien AG),

(2)

1 Begrüssung und Einleitung

Stadtpräsidentin Corine Mauch

(3)

Agenda

1. Begrüssung und Einleitung

2. Teilrevision Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon:

Mehrwertausgleich und städtebaulicher Vertrag 3. Schutzverträge historische Bauten

4. Zusammenarbeit ABB Immobilien AG – Stadt Zürich 5. Grundstückerwerb durch die Stadt Zürich

6. Fragen?

(4)

Begrüssung und Einleitung

– langjährige Zusammenarbeit zwischen Stadt Zürich und ABB

– 1998: Inkraftsetzung der geltenden Sonderbauvorschriften für das Gebiet Neu-Oerlikon

– 2006: Infragestellung der durch die Sonderbauvorschriften vorgesehenen «tabula rasa»-Situation (Halle 550 etc.)

– 2014: ABB regt an, die städtebauliche Situation bei allen, noch nicht nach Sonderbauvorschriften realisierten Parzellen unter folgenden Gesichtspunkten neu zu entwickeln: durchmischtes Quartier, Erhaltung Halle 550, neue Situation am Bahnhof Oerlikon

– 2014 bis 2019: Zusammenarbeit zwischen Stadt Zürich, ABB Immobilien AG, AXA, Kanton ZH:

partizipative Testplanung und Masterplanung als Gesamtsicht für das Quartier mit überzeugendem städtebaulichem und gesellschaftlichem Resultat

– partnerschaftliche Entwicklung mit gemeinsamen Zielsetzungen als Basis des städtebaulichen

(5)

Ehemaliges Industriegebiet, heute ein Teil der Stadt

(6)

2 Teilrevision der

Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon:

Mehrwertausgleich und

städtebaulicher Vertrag

Stadtrat André Odermatt

(7)

 Aufgrund der Teilrevision der

Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon erhöht sich die maximal zulässige Ausnützung auf den

Grundstücken im Eigentum der ABB Immobilien AG um insgesamt rund 38 000 Quadratmeter anrechenbare Geschossfläche

 Unter Berücksichtigung der durch die

Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu- Oerlikon resultierenden Minder- und Mehrwerte hat die städtische Schätzungskommission den planungsbedingten Mehrwertausgleich zulasten der ABB auf rund 16,8 Millionen Franken

festgelegt

Mehrausnützung zugunsten von ABB gemäss Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon

0 m 2

+16'000 m 2

+22'000 m 2

Baufeld D6/D7

Baufeld D11-13

Baufeld D15

(8)

 Stadt und die ABB haben sich darauf geeinigt, den Mehrwertausgleich in Form eines

städtebaulichen Vertrags zu regeln

 Die ABB tritt im Rahmen des städtebaulichen Vertrags ein rund 25 700 Quadratmeter grosses Grundstück in Neu-Oerlikon an die Stadt ab

 Der Mehrwertausgleich wird bei der

Entschädigung der Stadt an die ABB für das abzutretende Grundstück in Abzug gebracht

 Der städtebauliche Vertrag wurde am 7. Juli 2021 vom Stadtrat bewilligt

Städtebaulicher Vertrag: Hintergrund und Bestandteile

(9)

 Voraussetzung für den Vollzug des städtebaulichen Vertrags ist die

Inkraftsetzung der Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon (Kompetenz Gemeinderat)

 Die Inkraftsetzung der Teilrevision der Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon wird bis Ende 2022 erwartet

Nächste Schritte

(10)

3 Schutzverträge

historische Bauten

Stadtrat André Odermatt

(11)

87T Halle 550

87T

Chicago Blue Corner

Halle 550

Sonderbauvorschriften Neu-Oerlikon, Teilrevision 2020

Erhaltene Zeugen der Industrie

(12)

4 Zusammenarbeit ABB Immobilien AG – Stadt Zürich

Axel Lehmann, Country Real Estate Manager ABB Immobilien AG;

Daniel Kündig, Blauhut AG,

Projektleiter ABB Immobilien AG

(13)

Zusammenarbeit ABB Immobilien AG und Stadt Zürich

– Städtebaulicher Vertrag und Sonderbauvorschriften:

Austariertes Gesamtwerk, das eine qualitativ hochstehende

Weiterentwicklung von Neu-Oerlikon zu einem durchmischten und lebenswerten Quartier ermöglicht

– Abtretung des Grundstücks der ABB Immobilien AG an die Stadt durch städtebaulichen Vertrag schafft die Möglichkeit dazu

– Erhalt von wichtigen Industriezeugen (Teile Halle 550, Kranhalle, Historic Building 87T) hat hohen Stellenwert

– Hohe Dichte am Max Frisch Platz ist städtebaulich sinnvoll und ermöglicht

(14)

5 Grundstückerwerb durch die Stadt Zürich

Stadtrat Daniel Leupi

(15)

Grundstückerwerb: Baufeld D6 und grosse Teile Baufeld D7

Baufeld D6 (11 830 m 2 )

 Baubereich A (3 658 m 2 )

 Halle 550 (8 172 m 2 ) Teil von Baufeld D7 (13 855 m 2 )

Übriger Teil von Baufeld D7

(grün) mit Gebäude 87T

verbleibt bei ABB (4 472 m 2 )

(16)

 Rund 11'800 m 2 «Halle 550» und «Halle Nord»

 Inkrafttreten SBV-Revision: Halle 550 unter Schutz

 Seit 2019 Baurecht der Genossenschaft Migros Zürich (bis 2040): kulturelle, quartierbezogene und öffentliche Nutzungen, Veranstaltungen

 überregionale Veranstaltungen «Kunst» und «Neue Räume» werden weitergeführt und mit weiteren

Veranstaltungen ergänzt

 Anstelle «Halle Nord», Neubau mit rund 20'000 m 2 möglich (kulturelle, quartierbezogene und

öffentlichen Dienstleistungs- und

Grundstückerwerb: Baufeld D6

(17)

 Rund 13'900 m 2

 Auf Baufeld D7 sind gemäss SBV Wohnnutzungen möglich

 Mindestwohnanteil 50%

 Die Stadt kann darauf rund 250 Wohnungen erstellen

 ABB behält das mit Inkrafttreten der SBV-

Revision unter Schutz gestellte Gebäude «87T»

sowie die historische Halle «Chicago» (rund 4'500 m 2 )

Grundstückerwerb: grosse Teile Baufeld D7

 Stadt kann einen erheblichen Beitrag an das in der Gemeindeordnung verankerte

Drittelsziel

(18)

Kaufpreis unter Anrechnung Mehrwertausgleich

Verkehrs- wert

Verkehrs- Teil von D7 wert

89,2 Mio.

Verkehrs- wert

Reduktion preisgünst.

Wohnraum

-22 Mio. Mehrwert

Ausgleich

ABB

-16,8 Mio.

(19)

6 Fragen?

(20)

Vielen Dank.

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