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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gottmadingen zur Durchführung der Wahl zum 18. Deut- schen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlkreis 287 Konstanz

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Seite 1 von 2 05.09.2013

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Gottmadingen zur Durchführung der Wahl zum 18. Deut- schen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlkreis 287 Konstanz

1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in 8 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

Die Wahlräume befinden sich in Gottmadingen im Neubau der Hebelschule (Wahlbezirke 1 – 3) und in der Ei- chendorffschule (Wahlbezirke 4 und 5). In Bietingen befindet sich der Wahlraum in der Grundschule Bietingen (Wahlbezirk 9). In Ebringen befindet sich der Wahlraum im ehemaligen Schul- und Rathaus (Wahlbezirk 11).

In Randegg befindet sich der Wahlraum in der Grundschule Randegg (Wahlbezirk 12).

Alle Räume sind behindertengerecht zugänglich. Behinderte Wähler haben aber auch die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15. August 2013 bis zum 1. Sep- tember 2013 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe- rechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er einge- tragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzu- bringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzet- tel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahl- vorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Lan- deslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz- druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.

Der Wähler gibt seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise ge- faltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

4. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

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Ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch in dokumentierbarer elektronischer Form über die In- ternetseite der Gemeinde Gottmadingen unter www.gottmadingen.de beantragt werden. Der Wahlscheinan- trag kann dort in der Rubrik „Aktuelles“ gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Das Wahlamt ist daher am Samstag, 21. September 2013 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0162/1792380 erreichbar.

5. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundes- wahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er- gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

6. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlraum des jeweiligen Wahlbezirks und der Briefwahl (ab 16:00 Uhr im Rathaus, Johann-Georg-Fahr-Straße 10) sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Dies gilt auch für die am Wahltag ab 18:15 Uhr im Rathaus, Johann-Georg-Fahr-Straße 10 stattfindende Ermittlung des Wahlergebnisses auf Gemeindeebene.

Gottmadingen, 5. September 2013

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

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