• Keine Ergebnisse gefunden

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 22. September 2019 Zur Durchführung des Bürgerentscheids wird bekannt gemacht: 1. Die Abstimmungszeit dauert von 8 bis 18 Uhr.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 22. September 2019 Zur Durchführung des Bürgerentscheids wird bekannt gemacht: 1. Die Abstimmungszeit dauert von 8 bis 18 Uhr."

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Stadt Neckarsulm Landkreis Heilbronn

Öffentliche Bekanntmachung

zur Durchführung des Bürgerentscheids am 22. September 2019

Zur Durchführung des Bürgerentscheids wird bekannt gemacht:

1. Die Abstimmungszeit dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Stadt ist in 21 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtig- ten bis zum 1. September 2019 zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem der Stimmberechtigte abstim- men kann.

3. Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Die auf dem Stimmzettel formulierte Frage muss mit Ja oder Nein beantwortet werden.

4. Jeder Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme.

Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel in den vorgesehenen Ja- oder Nein-Feldern ein Kreuz setzt.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel ei- nen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Abstimmenden hinweisenden Zu- satz enthält. Dies gilt außerdem, wenn sich bei der Briefwahl im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl.

5. Jeder Abstimmungsberechtigte kann – außer in den unter Nr. 6 genannten Fällen – nur in dem Abstim- mungsraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Abstim- mungsraum ist in der Wahlbenachrichtigung ange- geben.

Die Abstimmungsberechtigten haben ihre Wahlbe- nachrichtigung und ihren amtlichen Personalaus- weis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsaus- weis, oder Reisepass zur Abstimmung mitzubrin- gen.

Jeder Abstimmungsberechtigte erhält beim Betreten des Abstimmungsraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Abstim- menden in einer Wahlkabine des Abstimmungs- raums oder in einem besonderen Nebenzimmer ge- kennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

6. Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebi- gen Wahlbezirk der Stadt oder durch Briefwahl wäh- len. Der Wahlschein enthält nähere Hinweise dar- über, wie durch Briefwahl gewählt wird.

7. Der Abstimmungsberechtigte kann seine Stimme nur persönlich abgeben. Ein Abstimmungsberech- tigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehin- dert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfs- person ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse ver- pflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Ab- stimmung eines anderen erlangt hat.

8. Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Die Abstimmungshandlung sowie die anschlie- ßende Ermittlung und Feststellung des Abstim- mungsergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträch- tigung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.

Neckarsulm, 29. August 2019 Steffen Hertwig, Oberbürgermeister

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

die Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Heranziehung beim Vollzug von Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch

Für den Fall, dass eine Finanzierung im Produktplan 11 nicht dargestellt werden kann, wird eine Finan- zierung über den Produktplan 92 – zentrale Personalrisikovorsorge – erfolgen.

können die Frauen nicht sich selbst überlassen“, sagt sie und beklagt eine „mangelnde Anzahl von Psychologen im Kreis Kleve und die viel zu langen Warteli- sten.“ Die Folgen sieht

 Jede Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, bildet einen Wahlkreis (§ 22 Abs..  Kleinere benachbarte Gemeinden können mit ihr

September 2019, 17:00 - 18:00 Uhr Gemeindebücherei Heikendorf, Dorfplatz 2, Heikendorf Interkultureller Vorlesenachmittag für Kinder Veranstalter: Gemeindebücherei Heikendorf,

Sind Sie dagegen, dass das Straßenbaupro- jekt „B27-Anschluss an die Binswanger Stra- ße“ verwirklicht wird.

Stimmberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Abstimmungstag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Haupt- wohnung begründet haben,

Gegen die Wahlen kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und jedem Bewerber/jeder Bewerberin