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Frauenverein Randegg

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Academic year: 2022

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Alle Jahre wieder erfreut der liebevoll geschmückte Christbaum im Ein- gangsbereich des Rathauses die Besucher. Das gemeinsame Christbaum- schmücken mit dem Bürgermeister, Betreuerin Isa Zimbel und den Kin- dern der Schülerbetreuung SpielRaum Hebelschule in der Woche vor dem ersten Advent ist eine feste Tradition, wobei die Kinder ihre selbst gebas- telten Kunstwerke mitgebracht hatten. Neben goldenen Engeln zieren rote geflochtene Herzen den Baum, der ein richtiger Blickfang geworden ist. Bürgermeister Dr. Michael Klinger hatte kräftig beim Schmücken ge- holfen, wobei es für ihn auf der Leiter hoch hinausging, um den oberen Teil des großen Baumes zu verzieren. Zum Dank für ihr gelungenes Werk wurden die Kinder neben Kinderpunsch und Kuchen vom Bürgermeister mit einer Weihnachtsgeschichte beschenkt: »Der Ostermann« hieß in die- sem Jahr die Geschichte, das Buch von Marc-Uwe Kling kann auch in der Gemeindebücherei ausgeliehen werden. Foto: Löffler

Gottmadingen. Am Freitag, 6.

Dezember, wird die BUND-Ju- gendgruppe kreativ. Vielleicht braucht der ein oder andere noch eine Idee für das passende Weihnachtsgeschenk. Zum krea- tiven Nachmittag treffen sich dier Teilnehmer um 16 Uhr am BUND-Naturschutzzentrum (Er- win-Dietrich-Straße 3, Gottma- dingen). Der BUND freut sich auf Mädchen und Jungs im Alter von 10 bis 15 Jahren. Eine Mit- gliedschaft beim BUND ist nicht erforderlich. Auch Geschwister und Freunde sind herzlich einge- laden. Die Veranstaltung endet um 18 Uhr ebenfalls dort.

Kreativnachmittag

BUND-Jugendgruppe

Randegg. Der Frauenverein Randegg lädt alle Mitglieder und Interessierte zum Adventskaf- feemittag am Mittwoch, 11. De- zember, um 14.30 Uhr in den Bürgersaal Randegg (beim Sportplatz) ein. Die Kinder vom Kindergarten Biberburg sowie St. Nikolaus kommen und berei- ten einen unterhaltsamen Ad- ventsmittag Ein Abholdienst steht bereit. Bitte bei Ilka Rey, Tel. 07734/1402, anmelden.

Adventskaffee

Frauenverein Randegg

Gottmadingen. Traditionell lädt das Rote Kreuz Senior/innen zur Weihnachtsfeier am Donnerstag, 12. Dezember, ab 14.30 ins DRK- Heim in der Hilzinger Straße ein.

Die Frauen des Sozialdienstes werden ihren Gästen bei Kaffee und Gebäck mit Weihnachtsge- dichten und -geschichten be- sinnliche Stunden bereiten. Ab- holdienst für Gehbehinderte.

Anmeldung bei Gerda Ptak, Tele- fon 07731/71903.

Senioren-Weihnacht

Rotes Kreuz

nen? Die Teilnahme an den Info- veranstaltungen ist unverbind- lich und gebührenfrei, sie ist Voraussetzung für die Qualifizie- rung zur Tagesmutter/-vater.

Eine Anmeldung ist nicht erfor- derlich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ivonne Rebert, unter Tel. 07731/79 39 82 (don- nerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr) oder per E-Mail unter singen@

tagesmuetterverein.info.

Hegau. Am Mittwoch, 11. De- zember, findet um 10 Uhr im Ta- gesmütterverein Landkreis Kons- tanz, Kabisländer 7, Radolfzell-Böhringen eine Infor- mationsveranstaltung für an der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater interessierte Frauen und Männer statt. Was leisten Tageseltern?

Welche Voraussetzungen müs- sen sie mitbringen? Was kann man mit dieser Tätigkeit verdie-

Informationsveranstaltung am Mittwoch

Tagesmutter/-vater werden

fé findet auf dem Schulhof der Eichendorff-Schule bei den Fahrradständern oder bei schlechter Witterung im Schul- gebäude statt. Der Sozialkreis und die Schulklassen freuen sich über rege Teilnahme.

Das Eichendorff-.Cafe ist Teil des Bürgerbeteiligungsprozesses um die Neugestaltung des Quar- tiers.

Gottmadingen. Am Freitag, 6.

Dezember, findet wieder ein Ei- chendorff-Café statt. Alle inter- essierten Bürgerinnen und Bür- ger sind eingeladen, sich bei Kuchen, Waffeln, Crepes, Plätz- chen sowie kalten und warmen Getränken wie Kaffee, Punsch und Glühwein mit guten Ge- sprächen vorweihnachtlich ein- zustimmen. Das Eichendorff-Ca-

Gottmadinger/innen sind zu Gesprächen bei Kaffee, Plätzchen und Punsch eingeladen

Morgen Eichendorff-Café

Gottmadingen. Sich beim Wo- chenmarktbesuch mit einem Glühwein aufwärmen und mit den Mitgliedern des Senioren- beirates ins Gespräch kommen, dazu bietet sich am Freitag, 6.

Dezember, ab 8.30 Uhr die ideale Möglichkeit. Gleichzeitig kann wieder die Notfalltasche mit Vorsorgemappe für 3 Euro er- worben werden. Die Senioren- beiräte freuen sich, mit den Bür- gen ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, wo der Schuh drückt und neue Ideen und Vor- schläge entgegenzunehmen.

Gespräche und Glühwein

Seniorenbeirat

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Abfuhrtermine

Biomüll

Fr., 06.12.2019 Gottmadingen und Ortsteile

Gelber Sack

Mi.,18.12.2019 Ortsteile Do.,19.12.2019 Gottmadingen

Bitte stellen Sie den gelben Sack erst am Abfuhrtag vor die Tür Restmüll

Mo., 23.12.2019 Ortsteile Di., 24.12.2019 Gottmadingen Blaue Tonne

Mo., 30.12.2019 Gottmadingen und Ortsteile

Elektronikschrott-Kleingeräte-Anlieferung: Radio, Küchenge- räte und Ähnliches

In diesem Jahr findet keine Sammlung mehr statt. Termine für 2020 liegen noch nicht vor.

Problemstoff-Sammlung

Do., 23.01.2020 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Bauhof, Gottmadingen, Im Tal 28

Do., 30.01.2020 12:15 Uhr bis 14:15 Uhr, Bietingen, Ecke Gottmadinger/Ebringer Straße Sammlungen von örtlichen Vereinen und Organisationen Im Dezember sind keine Sammlungen mehr angemeldet Anmeldung E-Schrott-Großgeräte, Bildschirme, Kühlgeräte u. ä.

Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Entsorgungsmög- lichkeit besteht zweimal im Jahr.

Schrottcontainer im Bauhof

Annahme von Schrott jeden Freitag von 16:00 – 18:00 Uhr

Ausschuss

für Technik und Umwelt

Tagesordnung

für die 4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt im Saal des Rathauses am Dienstag, 17. Dezember 2019, 17:00 Uhr

1. Fragestunde

2. Bekanntgabe der Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung vom 19. November 2019

3. Bauanträge und Bauanfragen

a) Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsver- fahren zur Erstellung einer offenen Güllegrube als Endlager, auf den Grundstücken Flst.Nrn. 412, 2147, 2147/1, 2170 und 2171, Thaynger Straße 50,

Gottmadingen-Ebringen

b) Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, auf dem Grundstück Flst.Nr. 5126, Riedweg 3, Gottmadingen-Randegg (Murbach)

c) Antrag auf Bauvorbescheid zur Umnutzung eines Teils der Lagerhalle zu einer Spielhalle, auf dem Grundstück Flst.Nr. 5846/1, Zeppelinstraße 16/2, Gottmadingen 4. Mehrfachbeauftragung Planung Fahrradhaus 5. Fragestunde

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Gemeinderat

Tagesordnung

für die 6. öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Saal des Rathauses am Dienstag, 17. Dezember 2019, 17:30 Uhr

1. Fragestunde

2. Bekanntgabe der Niederschrift über die 4. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19. November 2019 3. Dritter Haushaltszwischenbericht 2019

4. Jahresabschluss 2018 der Eigenbetriebe Gottmadingen a) Wasserversorgung Gottmadingen

b) Abwasserbeseitigung Gottmadingen c) Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen

5. Beratung der Wirtschaftspläne 2020 der Eigenbetriebe a) Wasserversorgung Gottmadingen

b) Abwasserbeseitigung Gottmadingen c) Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen

6. Eigenbetrieb Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen a) Gewährung eines Kredits durch die Gemeinde Gottmadingen (Hoheitsbereich)

b) Befreiung des Bürgermeisters von den Beschränkun- gen des § 181 BGB (Insichgeschäft) zur vertretungsbe- rechtigten Unterzeichnung einer Kreditvereinbarung zwischen der Gemeinde Gottmadingen und dem Eigenbetrieb Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen 7. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gottmadingen

a) Gewährung eines Kredits durch die Gemeinde Gottmadingen (Hoheitsbereich)

b) Befreiung des Bürgermeisters von den Beschränkun- gen des § 181 BGB (Insichgeschäft) zur vertretungsbe- rechtigten Unterzeichnung einer Kreditvereinbarung zwischen der Gemeinde Gottmadingen und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gottmadingen 8. Achte Satzung zur Änderung der Satzung über den

Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Gottmadingen

9. Neunte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

– Abwassersatzung

10. Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Gemeinde Gottmadingen

11. Beteiligungsbericht 2018

12. Bebauungsplan »Siebler« – Änderung a) Stellungnahmen

b) Beschluss des Entwurfes c) Satzung

13. Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung der Gemeinde Gottmadingen

14. Errichtung von Solaranlagen / Verpachtung von Dachflächen

a) Wohnhaus Kornblumenweg 37/3

b) Wohnhaus der Anneliese-Bilger-Stiftung Hilzinger Straße 50

15. Fragestunde

16. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Wochenmarkt

jeden Freitag 7 – 12 Uhr

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Gemeinderates wurde von 35 auf 45 Euro angehoben.

Neu aufgenommen wurde in die Satzung, dass durch eine Teil- nahme an Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen hervorgeru- fene Aufwendungen für die ent- geltliche Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren oder pflege- bedürftiger Angehöriger durch eine Aufwandsentschädigung erstattet werden. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Ent- schädigung in Höhe von maxi- mal 10 Euro pro Stunde wurde auf Antrag der SPD-Fraktion auf maximal 12 Euro pro Stunde er- höht.

»Eine weitere Neuregelung ist die ergänzende Aufwandsent- schädigung für die ehrenamtlich tätigen Bürgermeisterstellver- treter. Sie bemisst sich nach der Zahl der wahrgenommenen Ter- mine«, erläuterte Hauptamts- Mitarbeiter Achim Hofmann. So erhalten die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag (erster Stellvertreter 55 Euro, zweiter Stellvertreter 40 Euro, dritter Stellvertreter 25 Euro) nun eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro je übertragenem Termin, den sie in dieser Funktion wahr- nehmen.

»Als Bürgermeisterstellvertreter zu fungieren, ist zeitlich eine richtig große Sache«, betonte Bürgermeister Dr. Michael Klin- ger in diesem Zusammenhang und bezeichnete es als richtig, dass der zeitliche Aufwand ho- noriert werde. »Das ist wenigs- tens eine kleine Anerkennung«.

Gottmadingen (her). Ohne eh- renamtliche Arbeit würden viele Bereiche der Gesellschaft nicht funktionieren. Eine Vergütung erhält man für ehrenamtliches Engagement nicht, oft aber zu- mindest eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. So auch in der Gemeinde Gottma- dingen. In der entsprechenden Satzung wurden nun die Ent- schädigungssätze aktualisiert beziehungsweise angehoben und weitere Änderungen einge- arbeitet. Mit einer Enthaltung erließ der Gemeinderat in der vergangenen Woche eine Neu- fassung der »Satzung über die Entschädigung für ehrenamtli- che Tätigkeit der Gemeinde Gottmadingen«. Sie tritt rück- wirkend zum 23. Juli 2019, dem Datum der konstituierenden Sit- zung des neugewählten Gott- madinger Gemeinderates, in Kraft.

Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles nach einheitlichen Durchschnittssät- zen. In der neuen Satzungsfas- sung erhöht sich der Durch- schnittssatz je angefangene Stunde der Inanspruchnahme von 7 auf 9,50 Euro. Die maxi- male Entschädigung pro Tag be- trägt 76 Euro, bisher lag der Ta- geshöchstsatz bei 45 Euro. Das Sitzungsgeld für Gemeinderäte, für den ehrenamtlichen Um- weltschutzbeauftragten als sonstigem Mitglied der Aus- schüsse des Gemeinderates so- wie für weitere sonstige Mitglie- der der Ausschüsse des

Neufassung der Satzung enthält Aktualisierungen und Anhebungen

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

ihre Ausstellungsfläche in das direkt angrenzende Jägerstüble ausgeweitet. Die vielen Besucher waren von den großzügigen Kä- fige, dem liebevoll präsentierten Geflügel und der passenden Deko begeistert. Das Kompliment galt Markus Schemroszczyk, der für diese tiergerechten Aufbau- ten verantwortlich zeichnet und sowohl bei den Kaninchen als auch bei den Tauben seine Zuch- terfolge als Vereinsmeister kürte.

Die Besucher schätzten auch die gute Bewirtung und die Tombola mit tollen Preisen und einem Fahrrad als Hauptgewinn. Ein Blickfang war die Pelzausstel- lung der Frauengruppe unter der Leitung von Christa Silmann.

Wiehl verweist auch stolz auf die Jungtierzüchter unter der Leitung von Andrea Lindenlaub und Timo Friese, die an diesem Wochenen- de bei der Baden-Württembergi- schen Landesgeflügelschau in Freiburg vertreten waren.

Gottmadingen (lö). Hahnenge- schrei begrüßte die zahlreichen Besucher in der Fahr-Kantine zur traditionellen Lokalschau der Kleintierzüchter am ersten Ad- ventswochenende. Angesichts der guten Bewertungen der aus- gestellten 104 Kaninchen und 103 Geflügel kann Vorsitzender Josef Wiehl auf ein Jahr mit gu- ten Zuchterfolgen zurückblicken.

»Die Besucher kommen gerne zu uns. Nicht nur wegen der idealen Atmosphäre in der Fahr-Kantine, den tiergerechten und zuschau- erfreundlichen Käfigen und dem hervorragenden Zuchtmaterial.

Auch weil wir neben Kaninchen eine große Zahl Geflügel wie Pu- ten, Gänse, Enten, Ziertauben und Wachteln präsentieren«, zieht der Vorsitzende des Klein- tierzuchtvereins C 560 eine posi- tive Bilanz. Um die große Anzahl Geflügel tier- und besucher- freundlich präsentieren zu kön- nen, hatten die Kleintierzüchter

Lokalschau mit vielen Tieren

Erfolgreiche Kleintierzüchter

Erfolgreiche Züchter: (vorne von links) Josef Wiehl, die Jungzüchterinnen Ay- line Quecke und Jessica Gerold, Markus Schemroszczyk und Ulrike Wiehl. Hin- tere Reihe: Andreas Wiehl, Eric Enz, Jürgen Klammer und Peter Klammer.

Foto: Löffler

Siegerliste der Vereinsmeister

1. Markus Schemroszczyk (Blaue Wiener, 386 Punkte/Pkt.), 2. Al- bert Winterhalder (Blau-Rex, 386 Pkt. ), 3. Ulrike Wiehl (Lohkanin- chen braun 385,5 Pkt. und Bestes Tier). Bester 1,0: Martin Holewa (Alaska 97), Beste 0,1: Markus Schemroszczyk (Blaue Wiener 97) und Jugendvereinsmeister Ayline Quecke (Weigrannen schwarz, 383,5 Pkt.): Vereinsmeister Tauben: 1. Markus Schemroszczyk (Mährische Strasser 377 Pkt. und Bestes Tier). Vereinsmeister Ziergeflügel:1. Julia Schemroszczyk (Rotschulterenten wildfarbig, 383 Pkt. und Bestes Paar). Vereinsmeister Groß- und Wasserge- flügel: 1. Eric Enz (Warzenenten wildfarbig, 379 Pkt. und Bestes Tier). Vereinsmeister Hühner: 1. Andreas Wiehl (Zwerg-Wyandot- ten schwarz-gelb columbia 381 Pkt.), 2. Peter Klammer (Welsumer rost-rebhuhnfarbig) und 3. Josef Wiehl (Zwerg-Welsumer rost-rebhuhnfarbig), 378 Pkt.) Bestes Tier: Irina Nikonov (Amrock gestreift und Beste 0,1), Peter Klammer (Welsumer rost-rebhuhn- farbig).

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cher der CDU-Fraktion, zu be- denken. »Deshalb müssen wir alle sehr hellhörig sein und auf- passen, uns keine großen Bro- cken mit Fixkosten aufzuladen«.

SPD-Fraktionssprecherin Kirsten Graf lobte die Vorsicht, die Käm- merer Ley bei Haushaltsplanent- würfen walten lasse. »Diese Vor- sicht hat ihre Berechtigung.

Aber wir haben auch die Ver- pflichtung, die Gemeinde infra- strukturell in Schuss zu halten - auch in anderen Bereichen als den Schulen«.

»Wir können froh sein, dass wir so gut dastehen, es läuft bisher so, wie wir es wollen«, betonte FWG-Fraktionssprecher Eber- hard Koch. »Wir nutzen diese einmalige Chance für große strukturelle Investitionen«, hob Bürgermeister Dr. Michael Klin- ger hervor, »aber es muss uns klar sein, dass Projekte in dieser Dimension in Zukunft nicht mehr möglich sein werden«.

12,83 Millionen Euro betragen und sich bis 2023 auf rund 7,75 Millionen Euro verringern.

Eine Steigerung im Stellenplan um 5,16 auf 86,15 Stellen erläu- terte Hauptamts-Mitarbeiter Achim Hofmann dem Gemein- derat und wies auch auf die Er- höhung der Personalkosten um 378.165 Euro oder 7,02 Prozent auf 5.763.440 Euro hin.

»Im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans steht nichts, was wir nicht schon besprochen hät- ten«, betonte Bürgermeister Dr.

Michael Klinger und erkundigte sich, ob der Gemeinderat den Haushaltsplan einzeln durchge- hen wolle, worauf verzichtet wurde.

»Auch wenn die Einnahmen im Moment ein Höchstniveau ha- ben, müssen wir uns bewusst sein, dass ein guter Teil der Ein- nahmen variabel ist, während die Ausgaben großteils fix sind«, gab Dr. Bernd Schöffling, Spre- Vereinszuschüsse (40.000 Euro).

Das Volumen der Investitionen im Finanzhaushalt bezifferte Kämmerer Ley mit 9.581.100 Euro, eine Kreditaufnahme sei nicht geplant. Die Hochbaumaß- nahmen umfassen 6,5 Millionen Euro für den Neubau der Eichen- dorff-Realschule (»Hier haben wir Mittel aus 2019 zu übertra- gen, so dass 2020 rund 10 Milli- onen Euro zur Verfügung stehen werden«, so Ley), 440.000 Euro für den Neubau eines Fahrrad- hauses in der Johann-Ge- org-Fahr-Straße, 15.000 Euro für Energiesparmaßnahmen im Rahmen des Gebäudemanage- ments und 10.000 Euro für Um- kleideräume in den Feuerwehr- häusern. Zu den geplanten Tiefbaumaßnahmen zählen un- ter anderem der Ausbau der Jo- hann-Georg-Fahr-Straße/Um- bau der Bushaltestellen (534.000 Euro), Park+Ride Stegleacker/

Umbau ÖPNV (147.000 Euro) so- wie die Sanierung der Porphyr- beläge in der Bahnhofstraße (145.000 Euro). Als sonstige Baumaßnahmen zählte Ley die Umgestaltung des Spielplatzes Riedwies (215.000 Euro) und des Riederbachs in diesem Bereich (100.000 Euro) sowie die Umge- staltung des Spielplatzes am Thurgauer Platz (20.000 Euro) auf.»Die Einzahlungen aus Investiti- onszuwendungen sind mit 1.680.000 Euro angesetzt, aus Grundstückserlösen mit 502.000 Euro«, so Ley. Die veranschlagten Gesamtergebnisse im Finanzpla- nungszeitraum gingen kontinu- ierlich bis 2023 auf 321.000 Euro zurück, der Zahlungsmittelüber- schuss des Ergebnishaushalts werde bis 2023 auf 2.805.000 Euro schrumpfen.

Von einem deutlichen Absinken nach 15 Millionen Euro im lau- fenden Jahr auf gut 10 Millionen Euro im Jahr 2020 und knapp 4 Millionen Euro in 2021 sei auch bei der Liquidität auszugehen, betonte der Kämmerer. Die Rücklagen sieht er zum Beginn des Haushaltsjahres bei 2.450.000 Euro und zum Ende des Haushaltsjahres bei voraus- sichtlich 3.560.000 Euro liegen.

Die Verschuldung gesamt (mit Eigenbetrieben) wird 2020 rund Gottmadingen (her). »Wir wer-

den nächstes Jahr noch einmal einen guten bis sehr guten Haushalt haben«, stellte Käm- merer Ley seinen Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf vor- an. Das Volumen des Ergebnis- haushalts beträgt 23.793.000 Euro, der Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit umfasst 23.417.765 Euro. Das veranschlagte Gesamtergebnis aus dem Ergebnishaushalt bezif- ferte Ley auf 1.110.000 Euro, den Zahlungsmittelüberschuss mit 3.116.000 Euro. »Dies entspricht in etwa der früheren Zufüh- rungsrate«, erläuterte der Käm- merer, bevor er bezüglich der Erträge aus Steuern und Schlüs- selzuweisungen ins Detail ging.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gab Ley mit 3,19 Millionen Euro an, wo- bei Unterhaltungsmaßnahmen mit mehr als 900.000 Euro einen großen Teil ausmachen.

Bei den Bewirtschaftungskosten, die mit 1.095.410 Euro angesetzt sind, stellt die Gebäudereinigung mit 427.615 Euro den größten Posten dar, gefolgt von Strom- und Heizkosten. Die Abschrei- bungen liegen bei 2,08 Millionen Euro.

Eine hohe Summe umfassen mit 10,19 Millionen Euro die Trans- feraufwendungen - unter ande- rem für Umlagen (»Die Höhe der Kreisumlage ist noch die große Unbekannte«, so Ley), für Kin- dergartenzuschüsse (1,631 Milli- onen Euro), zur Förderung der Musik (124.000 Euro) und für Sowohl die Verwaltung als auch die Gemeinderäte waren gut vorbereitet, entsprechend zügig ging in der jüngsten Gemeinde- ratssitzung die Haushaltsplan- beratung 2020 vonstatten.

Anhand einer Powerpoint-Prä- sentation umriss Kämmerer Andreas Ley noch einmal die Eckpunkte des Haushaltspla- nentwurfs, der bereits zum zweiten Mal nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) aufgestellt wurde. In der Gemeinderatssitzung am 14.

Januar steht der Erlass der Haushaltssatzung 2020 auf der Tagesordnung.

Gemeinderat stellte einstimmig Haushaltsplanentwurf fest

2020 noch einmal ein guter Haushalt

genheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vorbehalten ist, auf Antrag des Vorsitzenden oder (neu) einer Fraktion oder eines Sechstels (bisher Fünftel) aller Mitglieder des Gemeinde- rats den beschließenden Aus- schüssen zur Vorberatung zu überweisen sind.

Außerdem wird in Paragraf 8 (Absatz 2 Nr. 2.5) der Hauptsat- zung die bisherige Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen und Soziales (AFS) für die Bewil- ligung der Annahme und Ver- mittlung von Spenden, Schen- kungen und ähnlichen Zuwendungen wieder aufgeho- ben.

Zuständig ist künftig wieder der Gemeinderat. »Grund hierfür ist, dass im Gemeinderat zeitnaher über die Annahme von Spenden entschieden werden kann, als dies im AFS mit seiner geringe- ren Sitzungshäufigkeit der Fall ist«, erläuterte Hofmann.

Die komplette Hauptsatzung wird in der kommenden Ausgabe von »Gottmadingen aktuell« ver- öffentlicht.

Gottmadingen (her). Neben Be- griffsanpassungen, die aus dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen resultie- ren, machten auch Änderungen von Zuständigkeiten und Ent- scheidungsbefugnissen eine Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Gottmadingen nötig. Sie wurde vom Gemeinde- rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig erlassen und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Neu hin- zugekommen sei der Paragraf 11, mit dem die gesellschaftsrechtli- chen Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderates jetzt auch ausdrücklich in der Hauptsat- zung benannt würden, hatte Hauptamts-Mitarbeiter Achim Hofmann zuvor die wesentli- chen Änderungen zur geltenden Hauptsatzung vorgestellt. In Pa- ragraf 6 sei hinsichtlich der »Be- ziehungen zwischen Gemeinde- rat und den beschließenden Ausschüssen« ebenfalls lediglich eine entsprechende Anpassung an den neu gefassten Paragraf 39 (Absatz 4) der Gemeindeord- nung erfolgt, wonach Angele-

Gemeinderat erließ Neufassung der Hauptsatzung

Anpassungen und Änderungen

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bundene Spende des Kranken- pflegevereins Gottmadingen in Höhe von 10.000 Euro und Ei- genmittel der Cura Caritas.

Da die Besucher der Tagespflege zum Teil aus der weiteren Umge- bung stammten, empfahl Bür- germeister Dr. Michael Klinger der Cura Caritas, auch bei den Gemeinden der auswärtigen Ta- gesgäste nach einer Förderung des zusätzlichen Transportfahr- zeugs anzufragen.

Gottmadingen (her). Es bedurf- te nur einer kurzen Diskussion, bis der Stiftungsrat der Annelie- se-Bilger-Stiftung am Dienstag vergangener Woche einstimmig beschloss, dem Antrag der Cura Caritas gGbmH auf Förderung eines zusätzlichen Transport- fahrzeugs für die Tagespflege St.

Martin zu entsprechen und hier- für 2.500 Euro zur Verfügung zu stellen.

In seinem Antrag hatte Thomas Uecker, Geschäftsführer der Cura Caritas gGmbH, auf den dringenden Bedarf eines zweiten Fahrzeuges zum Transport von Rollstuhlfahrern hingewiesen.

Sämtliche 16 Plätze in der Ta- gespflege St. Martin seien von Montag bis Samstag voll belegt, hatte Uecker in seinem Schrei- ben informiert. Im Moment kä- men vier Rollstuhlfahrer mit ins- gesamt zehn Besuchstagen pro Woche in die Tagespflege. »Mit dem Bestandsfahrzeug können wir nicht mehr gewährleisten, dass alle unsere Gäste, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, rechtzeitig, das heißt bis spätes- tens 9 Uhr abgeholt werden können«, so Uecker. Ein zusätzli- ches Fahrzeug stelle sicher, dass mehr Gäste, die auf den Roll- stuhl angewiesen seien, die Ta- gespflege St. Martin besuchen könnten. Den Gesamtpreis für das Fahrzeug mit Umbauarbei- ten bezifferte Uecker auf 31.680,30 Euro. Die Finanzie- rung erfolge über eine zweckge-

Anneliese-Bilger-Stiftung unterstützt Cura Caritas mit 2.500 Euro

Fahrzeug für Tagespflege

Gottmadingen (her). Auch eine Neufassung der »Geschäftsord- nung für den Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen« gab sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Darin regelt der Rat im Rahmen der gesetzli- chen Vorschriften seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen.

Die bisherige Geschäftsordnung stammt vom 14. März 1995.

»Der Entwurf der Neufassung orientiert sich am Muster des Gemeindetages Baden-Würt- temberg aus dem Jahr 2016, das aufgrund der Änderung der Ge- meindeordnung für Ba- den-Württemberg vom 14. Ok- tober 2015 neu herausgegeben wurde«, erläuterte Hauptamts- Mitarbeiter Achim Hofmann.

Neue Geschäfts- ordnung

Im Gemeinderat notiert

Für das Jahreskonzert des Musikvereins Bietingen proben die Mu- siker schon seit dem Sommer – und zuletzt intensiv beim Probe- wochenende in Rottweil. Jetzt hofft der Musikverein Bietingen auf zahlreiche Besucher an seinem Jahreskonzert am Samstag, 14.

Dezember, um 20 Uhr in der Turn- und Festhalle Bietingen. Die Besucher können sich bei einem Glas Wein auf ein buntes musi- kalisches Programm freuen: Das diesjährige Konzert steht unter keinem Motto. Dirigent Gerd Bart konnte sich also bei der Stückauswahl so richtig ausleben.

Ab 1. Januar 2020 hat der

Info Kommunal-Verlag neue Kontaktdaten:

Zentrale und Anzeigenannahme im Verlag:

Tel. 0 77 33 / 99 65 94-5660 E-Mail: info@info-kommunal.de Anzeigenannahme Charlotte Benz:

Tel. 0 77 31 / 97 80 16, Fax 0 77 31 / 97 80 18 E-Mail: walter_benz@t-online.de

Redaktion: Tel. 0 77 33 / 99 65 94-5661 E-Mail: Gabriele.Hering@info-kommunal.de

Die bisherigen Kontaktdaten sind ab 1. Januar 2020 nicht mehr erreichbar.

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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat am 26. November 2019 aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen:

Entschädigung nach Durchschnittssätzen§ 1

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles nach einheitlichen Durchschnittssätzen.

(2) Der Durchschnittssatz beträgt je angefangene Stunde der Inanspruchnahme 9,50 €.

(3) Die maximale Entschädigung pro Tag beträgt 76,00 € (Tageshöchstsatz).

Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme§ 2

(1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzuge- rechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tat-sächliche Zeitaufwand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden.

(2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitauf- wand berechnet.

(3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet.

(4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 3 nicht übersteigen.

Aufwandsentschädigung§ 3

(1) Gemeinderäte und sonstige Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsent- schädigung.

Diese wird gezahlt a) bei Gemeinderäten

1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 35,00 € 2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 45,00 €

b) beim ehrenamtlichen Umweltschutzbeauftragten als sonstiges Mitglied der Ausschüsse des Gemeinderates 1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 50,00 €

2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 45,00 €

c) wbei weiteren sonstigen Mitgliedern der Ausschüsse des Gemeinderates 1. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 45,00 €

Bei gleichzeitiger Wahrnehmung des Amtes Gemeinderat und Umweltschutz-beauftragter werden beide monatlichen Grundbeträge gewährt.

Bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Sitzungen wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Beim gleichzeitigen Zusammentreffen von Sitzungsgeldern nach Buchstabe a bis c wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.

(2) Für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse werden zusätzlich auf Antrag unter Glaubhaftmachung des Anspruches die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die aufgrund der Sitzungsteilnahme not- wendig gewordene entgeltliche Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftiger Angehöriger bis zu einer maximalen Höhe von 12 €/Stunde erstattet. Wer Angehöriger ist, bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 5 des Verwaltungsver- fahrensgesetzes für Baden-Württemberg. Der Zeit der Inanspruchnahme durch die tatsächliche Teilnahme an der Sitzung wird je eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung und nach ihrem Ende hinzugerechnet.

(3) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters sowie die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich zu dem in Abs. 1 genannten Grundbetrag monatlich folgende weitere Aufwandsentschädigungen:

1. Stellvertreter 55,00 € 2. Stellvertreter 40,00 € 3. Stellvertreter 25,00 € Fraktionsvorsitzende 20,00 €

Bei gleichzeitiger Wahrnehmung von zwei Funktionen (Bürgermeister-Stellvertreter und Fraktionsvorsitzender) werden auch beide Be- träge gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten neben dem Grundbetrag nach Absatz 3 eine Aufwandsentschädigung von 30 € je übertragenem Termin, welcher in der Funktion als Stellvertreter des Bürgermeisters wahrgenommen worden ist.

(5) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters im Falle seiner Verhinderung erhält ein ehrenamtli- cher Stellvertreter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag nach Absatz 3 eine Aufwandsentschädigung von 20,00 € pro Stunde.

Eine länger andauernde Vertretung ist dann gegeben, wenn der Bürgermeister ohne Unterbrechung über einen Zeitraum hinweg durch die ehren-amtlichen Stellvertreter zu vertreten ist, der eine Dauer von zwei Wochen überschreitet. Im Falle einer solchen länger andau- ernden Vertretung wird die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 ab dem ersten Vertretungstag gewährt.

Die maximale Entschädigung pro Tag beträgt 160,00 € (Tageshöchstsatz).

(7)

Reisekostenvergütung§ 4

Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 und § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.

Inkrafttreten§ 5

Diese Satzung tritt nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung rückwirkend ab 23. Juli 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 9. Dezember 2014 außer Kraft.

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvorschriften beim Zustande-kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gottmadingen, den 27. November 2019 Dr. Michael Klinger

Bürgermeister

wählt. Beisitzer sind Martin Sau- ter und Florian Schönle.

Herbert Buchholz dankte im Na- men des scheidenden Vorstands allen Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit während seiner Amtszeit und wünschte dem neuen Gremium viel Erfolg und ein offenes Ohr für die Anliegen der Bevölkerung.

Ebenfalls schied Lara Stier aus beruflichen Gründen als Schrift- führerin aus.

Bei der von Bürgermeister Dr.

Michael Klinger durchgeführten Neuwahl wurde Markus Romer zum Vorsitzenden, Eberhard Koch zum Stellvertreter, Adrian Fahr zum Kassier und Janina So- wada zur Schriftführerin ge- Gottmadingen. Von einem er-

eignisreichen Jahr 2019 berich- tete der Vorsitzende Herbert Buchholz während der Haupt- versammlung der Freien Wähler Gottmadingen.

Geprägt durch die Kommunal- wahl, seit der die Freien Wähler die Mehrheit im Gemeinderat stellen, sowie der Kreistagswahl, war es für alle Kandidaten ein interessantes und spannendes Wahljahr. Nach den Berichten aus der Fraktion und dem Kas- senbericht wurde die Vorstand- schaft einstimmig entlastet.

2019 war ein besonderes Jubilä- umsjahr für die Freien Wähler, da sie nun seit 25 Jahren ein einge- tragener Verein sind.

Bei der Neuwahl des Vorstands kandidierten Herbert Buchholz nach 25 Jahren als Vorsitzender und Karl Reischmann nach über 40 Jahren als Kassier nicht mehr.

Hauptversammlung der Freien Wähler

Neues Vorstandsteam

Der neue FWG-Vorstand: (von links) Martin Sauter (Beisitzer), Adrian Fahr (Kassier), Janina Sowada (Schriftführerin), Markus Romer (Vorsitzender), Flo- rian Schönle (Beisitzer) und Eberhard Koch (stellvertretender Vorsitzender).

Gottmadingen. Die Firma L.

Müller GmbH, seit kurzem in den neuen Räumen im Sudhausturm Anneliese-Bilger-Platz 1, hat die Mitglieder des Schwarzwaldver- eins Gottmadingen am Dienstag, 10. Dezember, um 15 Uhr recht herzlich in die neuen Geschäfts- räume eingeladen.

Einladung

Schwarzwaldverein Gottmadingen

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Gott- madingen. Verantwortlich für die Nachrichten der Gemeinde und die Amtlichen Bekanntma- chungen: Bürgermeister Dr. Mi- chael Klinger oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt, die Herstellung, die Verteilung, Abo-Service und den Anzeigenteil:

Info Kommunal Verlags-GmbH Jahnstraße 40, 8234 Engen, Tel. 0 77 33 / 99 65 94-56 60, Fax 0 77 33 / 9 72 31,

E-Mail: info@info-kommunal.de Geschäftsführer: Thomas Sausen Redaktionsleitung:

Gabi Hering, Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 7 94 61 96, E-Mail:

gabriele.hering@suedkurier.de Anzeigenberatung:

Charlotte Benz, Donaustr. 23a, 78244 Gottmadingen

Tel. 0 77 31 / 97 80 16 Fax 0 77 31 / 97 80 18 oder direkt bei Info Kommunal Druck: Druckerei Konstanz GmbH. Auflage: 1.850 Exemplare.

Kein Amtsblatt erhalten?

Tel. 0800 / 880 8000

Gottmadingen. Die Dienstags- wanderer der Naturfreunde Gottmadingen wandern am Dienstag, 10. Dezember.

Treffpunkt für die Wanderung ist um 14.30 Uhr am Feuerwehr- haus.

Dienstags- Wanderer

Naturfreunde

Gottmadingen

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Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2020 ist der 01.01.2020. Die Meldebögen werden Mitte Dezem- ber 2019 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2020 keinen Melde- bogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssat- zung.

Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf- ten) sind zum 1. Februar 2020 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf- ten erhalten Mitte Januar 2020 einen Meldebogen.

Meldepflichtige Tiere sind:

Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet), Hühner, Truthühner/Puten

Nicht zu melden sind:

Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel.

Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Infor- mationssystem für Tiere) herangezogen.

Nicht meldepflichtig sind u.a.

Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten

Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine ande- ren meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner.

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land- wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort.

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemel- det werden.

Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2020 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtags- meldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähe- re Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt wel- ches mit dem Meldebogen verschickt wird.

Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.

Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewie- sen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerver- ein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände wei- ter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müs- sen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.

Auf der Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Mel- de- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbe- stand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.

Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail:

beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de.

Gemeindebücherei

Hauptstr. 22, 78244 Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 97 88-80 e-mail: gemeindebuecherei@gottmadingen.de

Unser neues Online-Modul enthält den gesamten Bestand unserer Bücherei. Der Zugriff erfolgt über das Internet!

www.gottmadingen.de > Freizeit & Tourismus > Bücherei Aufgrund der Weihnachtsferien ist die Gemeindebücherei von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Montag, 6. Januar 2020, geschlossen. Ab Dienstag, 7. Januar 2020, ist die Gemeindebü- cherei zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.

Die Leserinnen und Leser der Gemeindebücherei können sich da- her noch bis Freitag, 20. Dezember, mit ausreichend Lesestoff ausstatten und werden gleichzeitig gebeten, ihre ausgeliehenen Medien rechtzeitig abzugeben bzw. sie zu verlängern.

Lesung

Donnerstag, 12. Dezember, 14.30 Uhr – ca. 15:30 Uhr,

für Kinder ab 4 Jahren

Kleiner Stern ganz groß (Elisabeth Vollmer & Nina Dulleck) gelesen von Ulrike Blatter und Elke Diener Der kleine Stern träumt davon, eines Tages einen wichtigen Auftrag zu bekommen. Aber er ist eben klein und sitzt in einer abgelegenen Himmelsgegend. Was soll da schon passieren?

Doch eines Tages kommt ein Engel vorbei, um ausgerechnet mit ihm zu sprechen.

Öffnungszeiten:

Montag 14 bis 17 Uhr

Dienstag 15 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 10.30 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Freitag 15 bis 18 Uhr

Herzlichen Glückwunsch

Christel Zielinski,

Gottmadingen, zum 70. Geburtstag am 5. Dezember Hermann Kraus,

Gottmadingen, zum 80. Geburtstag am 5. Dezember Walter Wolfsperger,

Gottmadingen, zum 75. Geburtstag am 6. Dezember Guido Fernekes,

Gottmadingen, zum 85. Geburtstag am 6. Dezember Christel Siebert,

Gottmadingen, zum 85. Geburtstag am 11. Dezember

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Zu Besuch in der Gemeindebücherei: Die Klasse 3b der Hebelschule schaute am 25. November in der Gemeindebücherei vorbei, um mit ihrer Lehrerin Frau Moser und Herrn Mensinger, der an der Gott- madinger Hebelschule ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert, die Bücherei zu erkunden. Gabi Gei- ger, die dort die Schüler begrüßte und alle durch die verschiedenen Abteilungen führte, las zum Schluss noch aus »Als die Raben noch bunt waren« von Edith Schreiber-Wicke vor und zeigte dazu großformatige Bilder in einem Kamishibai-Rahmen.

Wenn vor der Gemeindebücherei gespannte Kinder darauf warten, dass die Türe von Sigrid Schuler ge- öffnet wird, dann steht wieder eine zauberhafte Lesung mit Michael Wieland auf dem Programm. Seit vielen Jahren entführt er mit seinen Mitmach-Geschichten die Kinder in die Welt der Bücher mit ihren spannenden Erlebnissen und weckt somit die Freude am Lesen. Aber bevor Michael Wieland die Kinder mitnahm in den Zauberwald, mussten sie erst einmal eine gefährliche Kreuzung überqueren. Zum Glück kannten alle Kinder das Lied vom Zebrastreifen und so erreichten auch alle nach einer Umrundung der Bücherregale problemlos die andere Straßenseite. Die Kinder hatten auch keine Angst vor dem gefährli- chen Löwen, den sie mit Hilfe von Michael Wieland gemeinsam hinter einer starken Türe eingeschlossen hatten. Aber dann hatten sie ihr Ziel erreicht, den Zauberwald, wo eine lustige Weihnachtsgeschichte mit dem verliebten Schneemann Max und seiner Freundin Maxi auf sie wartete. Ja, und wenn die beiden nicht geschmolzen sind, leben sie noch immer! Zauberhaft und mitreißend verpackte Wieland seine Geschichten in eine spannende »Mitmachshow«, weckte Emotionen und Fantasien der Kinder und ließ

sie Teil der Geschichte werden. Foto: Löffler

Gottmadingen. Der Energiebe- darf eines Haushaltes sinkt durch die Optimierung der Hei- zungsanlage enorm. Zur Moder- nisierung der Heizung gibt es wichtige Maßnahmen. Das kon- krete Einsparpotential eines Haushaltes kann nur individuell eingeschätzt werden. Unterstüt- zung und Beratung bei diesem Thema erhalten die Verbraucher in der Sprechstunde der Energie- beratung Konstanz.

Die nächste Beratung in Gott- madingen findet am Donners- tag, 12. Dezember, um 16 Uhr im Rathaus, Zimmer 206, statt. Um besser planen zu können, wird um vorherige Anmeldung unter Telefon 07732/9391234 oder per E-Mail unter info@energieagen tur-kreis-konstanz.de gebeten.

Energieberatung

Energieagentur

Redaktions- und Anzeigenschluss: Montag, 12 Uhr

Randegg. Die Pfarrgemeinde St.

Ottilia Randegg lädt am Sonn- tag, 15. Dezember, zum Pfarr- fest. Beginn ist um 9 Uhr mit der Eucharistiefeier, mitgestaltet vom Chor Maranatha.

Von 10.15 Uhr bis circa 10.45 Uhr wird die Restauratorin Frau Bochmann für alle Interessierten über die abgeschlossene Restau- ration des Chorraumes und der Altäre in der Kirche St.Ottilia in Randegg informieren. Hierzu sind auch Gäste willkommen, die nicht den Gottesdienst besu- chen.

Anschließend wird das Pfarrfest in der Grenzlandhalle gefeiert.

Dort wird der Musikverein Ran- degg zum Frühschoppen auf- spielen. Es wird wieder Schäufele mit Kartoffelsalat und vegetari- sche Maultaschen geben. Die Ministranten reichen eine Rib- bele-Suppe (für eine kleine Spende in die Ministranten-Kas- se).

Nach dem Mittagessen ver- wöhnt die Frauengemeinschaft in gewohnter Weise mit Kaffee, feinen Kuchen und Torten. Der Erlös wird dieses Jahr für das Hospiz in Singen und für bauli- che Maßnahmen in der Seelsor- geeinheit verwendet.

Patrozinium

St. Ottilia Randegg

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Nicht nur die ohrenbetäubende Stimmung in der Eichendorffhalle ließ die große Bedeutung dieses Fuß- ballturnieres erahnen. Auch die Begeisterung der Fans stand der eines bedeutungsvollen Fußballspieles nichts nach. Aufmunternde Plakate wie »Auf geht’s 4 c«, Cheerleaders und laute Anfeuerungsrufe galten den Mannschaften, die beim Hebelschul-Förderverein Cup-Turnier um den Sieg spielten. Der Förderkreis mit seiner Vorsitzenden Jessica Manz trat als Sponsor auf und hatte die Pokale gestiftet. Ein schulüber- greifendes Event, denn als Schiedsrichter hatten die Realschüler David Schopper und Aaron May das Spielgeschehen voll im Griff. Mit drei Viertklässler-Klassen der Hebelschule und je einer aus Bietingen und Randegg standen rund 120 Fußballtalente auf dem Spielfeld, wie von Lehrerin Katharina Sauter zu erfahren war. Sie hielt die Fäden des Turniers in der Hand, bis letztendlich die Hebelschüler unter den Klassen b und c den Sieger ermittelten. Aber letztendlich waren alle Sieger, denn der Spaß und die Freu- de und das fröhliche Miteinander standen im Vordergrund. Foto: Löffler

Gottmadingen. Am kommen- den Samstag, 7. Dezember, ver- anstaltet die evangelische Kir- chengemeinde zwischen 10 und 14 Uhr in der Donaustraße 26 einen Hausflohmarkt. Alles was in dem Haus zu finden ist, kann erworben werden. Was dafür zu bezahlen ist, bestimmen die Käufer selbst.

Mit den Spenden wird die Arbeit der evangelischen Kirchenge- meinde in Gottmadingen unter- stützt.

Flohmarkt

Ev. Kirchengemeinde

Gottmadingen. Das Trio Abou Hassoun begeisterte bei einem vom Katholischen Bildungswerk Gottmadingen veranstalteten Konzert im St. Georgshaus zahl- reiche deutsche und syrische Be- sucher. Die drei Brüder aus Syri- en spielten arabische eine freie, von Improvisation geprägte Mu- sik, in der sie der reichen Musik- kultur und Lebenswelt syrischer Mitbürger einen Raum gaben.

Konzert begeisterte

Trio Abou Hassoun

Gottmadingen. Am Dreikönigs- tag, 6. Januar, 17 Uhr, gastiert der Chor der Staatlichen Hoch- schule für Musik zum Abschluss seiner traditionellen Dreikönigs- arbeitsphase in der Katholischen Christkönig-Kirche in Gottma- dingen.

Anlässlich des Beethoven-Ju- biläumsjahres besteht das ein- studierte Programm aus drei be- deutsamen Werken des Meisters für Vokalsolisten, Chor und In- strumentalisten. Im Mittelpunkt steht die Messe in C-Dur, op. 86.

Als zweites Werk kommt an die- sem Abend die Fantasie für Kla- vier, Chor und Orchester in c-Moll, op. 80, die Chorfantasie, zur Aufführung. Die Melodie

»Ode an die Freude« findet sich auch im Finale von Beethovens 9. Sinfonie wieder.

Das Quartett aus der Oper Fi- delio »Mir ist so wunderbar«

schließt den Abend ab. Eintritt:

18 Euro (Abendkasse), 16 Euro im Vorverkauf (erm. 10 Euro/nur Abendkasse).

Vorverkauf: Bücherstube Vielsmeier. Lindenstraße 4, Gott- madingen.

Beethoven!

Christkönigskirche

Neun Kinder haben sich zur Bilderbuchlesung der Katholischen Öffentlichen Bücherei Randegg einge- funden und waren neugierig, was der Paddington-Bär im Weihnachtswunderland so alles erlebte. Voller Spannung hörte die fröhliche Schar Sigrid Schuler der Geschichte von Michael Bond zu. Danach haben die Kinder Orangen mit Nelken bespickt, die sie dann natürlich auch mit nach Hause nehmen durften.

Der ganze Raum duftete herrlich. Eine kleine Stärkung wurde auch noch angeboten. Um fünf Uhr war Schluss und wer wollte, konnten sich noch in der Bücherei umschauen. Natürlich kann man »Paddington feiert Weihnachten« auch ausleihen und zu Hause lesen – sowie viele andere Bilderbücher, Bastelbücher, Geschichten und CDs. Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene können ohne Ausleihgebühr, also kos- tenlos, die Bücherei in Randegg benutzen - es gibt für jede Alters- und Interessengruppe eine große Auswahl an Büchern. Es gibt auch Spiele und Hörspiel-CDs. Die Öffnungszeiten sind Donnerstag, 17 bis 18.30 Uhr (während der Ferien geschlossen) im Pfarrhaus in der Grenzlandstraße. Foto: KÖB

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Absatz 1 der Gutachterausschussverordnung von den Städten und Gemeinden Aach, Büsingen, Engen, Gailingen, Gottma- dingen, Hilzingen, Mühlhausen-Ehingen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen, Tengen und Volkertshausen auf die Große Kreisstadt Singen (Hohentwiel) und Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses

Große Kreisstadt Singen (Hohentwiel), Hohgarten 2, 78224 Singen Die vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Bernd Häusler

- nachstehend „Stadt Singen“ genannt - und die

Stadt Aach, Hauptstraße 16, 78267 Aach vertreten durch Herrn Bürgermeister Manfred Ossola

und die

Gemeinde Büsingen am Hochrhein, Junkerstraße 86, 78266 Büsingen am Hochrhein vertreten durch Herrn Bürgermeister Markus Möll

und die

Stadt Engen, Hauptstraße 11, 78234 Engen vertreten durch Herrn Bürgermeister Johannes Moser

und die

Gemeinde Gailingen am Hochrhein, Hauptstraße 7, 78262 Gailingen am Hochrhein vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Thomas Auer

und die

Gemeinde Gottmadingen, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Michael Klinger

und die

Gemeinde Hilzingen, Hauptstraße 36, 78247 Hilzingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Rupert Metzler

und die

Gemeinde Mühlhausen-Ehingen, Schloßstraße 46, 78259 Mühlhausen-Ehingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Hans-Peter Lehmann

und die

Gemeinde Rielasingen-Worblingen, Lessingstraße 2, 78239 Rielasingen-Worblingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Ralf Baumert

und die

Gemeinde Steißlingen, Schulstraße 19, 78256 Steißlingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Mors

und die

Stadt Tengen, Marktstraße 1, 78250 Tengen vertreten durch Herrn Bürgermeister Marian Schreier

und die

Gemeinde Volkertshausen, Hauptstraße 27, 78269 Volkertshausen vertreten durch Herrn Bürgermeister Marcus Röwer - nachfolgend „beteiligte Gemeinden und Städte“ genannt -

schließen zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses „Gemeinsamer Gutachterausschuss Hegau - Hochrhein“ bei der Stadt Singen (Hohentwiel) aufgrund § 1 Absatz 1 Satz 2 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg, in der derzeit gültigen Fassung, nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (§§ 1, 25 GKZ), in der derzeit gültigen Fassung, folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

Präambel

Die zuvor genannten beteiligten Gemeinden und Städte und die Stadt Singen (Hohentwiel) möchten im amtlichen Wertermittlungswesen (§§ 192-197 BauGB) zusam- menarbeiten und hierzu einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bilden. Durch den Zusammenschluss soll die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse und ihrer Geschäftsstellen vereinheitlicht und die Qualität der zu erhebenden Daten verbessert werden, insbeson- dere sollen

- die Kauffälle in einer gemeinsamen Kaufpreissammlung erfasst,

- die Auswertung der Kauffälle nach einem einheitlichen Verfahren sichergestellt,

- die Anzahl der auswertbaren Kauffälle erhöht und die sich daraus ergebenden Synergieeffekte bezüglich Datenumfang und -qualität genutzt und - Verkehrswertgutachten auf einem einheitlichen Standard für Immobilien erstellt werden.

Hauptsächliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Ableitung und die Veröffentlichung von gemeinsamen Bodenrichtwerten und aller sonstiger für die Wertermittlung erforderlichen Daten in einem gemeinsamen Grundstücksmarktbericht.

§1

Übertragung der Aufgaben

Die beteiligten Gemeinden und Städte übertragen die Aufgabe nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GuAVO zur Erfüllung auf die Stadt Singen. Mit der Übertragung der Aufgabe gehen das Recht und die Pflicht der abgebenden beteiligten Gemeinden und Städte zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GuAVO auf die Stadt Singen über.

Die Stadt Singen erklärt sich bereit, die Übertragung dieser Aufgaben anzunehmen. Die Stadt Singen ist „übernehmende Körperschaft“ im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ bzw. ,,zuständige Stelle“ im Sinne von § 1 Abs.1 GuAVO.

Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Singen ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet. Der gemeinsame Gutachterausschuss trägt den Namen:

,,Gemeinsamer Gutachterausschuss Hegau - Hochrhein bei der Stadt Singen (Hohentwiel)“

Die Stadt Singen kann im Gebiet der Beteiligten alle zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen.

Die beteiligten Gemeinden und Städte sind sich darüber einig, dass diese Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert werden kann, soweit die Ge- meinden im selben Landkreis liegen und benachbart sind.

Die beteiligten Gemeinden und Städte und die Stadt Singen vereinbaren die in dieser Vereinbarung genannten Mitwirkungsrechte und -pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben.

(12)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Seite 2)

Zusammensetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses §2 und Bestellung der Gutachter

1. Der gemeinsame Gutachterausschuss setzt sich nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels der Ziff. 2 aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zusammen.

2. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Leiter der für den Ausschuss eingerichteten Geschäftsstelle kraft Amtes. Jede beteiligte Körperschaft ist berechtigt, so viele Personen als Gutachter vorzuschlagen, wie nach ihrer gern. § 143 GemO ermittelten Einwohnerzahl nach Maßgabe des nachstehenden Schlüssels auf sie ent- fallen:

Einwohnerzahl Anzahl Gutachter

bis 5.000 2

5.000 - 10.000 3

10.000 20.000 4

20.000 - 50.000 6

Auf die Schlüsselzahl der Stadt Singen wird der Vorsitzende nicht angerechnet. Mit diesem Prozedere soll sichergestellt werden, dass die beteiligten Städte und Gemeinden bei der Erstellung von Gutachten vor Ort und der Festlegung der Bodenrichtwerte durch die Sach- und Lagekenntnis der beteiligten Gutachter optimal vertreten werden.

Das Finanzamt Singen schlägt einen seiner Bediensteten als den nach § 192 Abs.3 BauGB gesondert beizuziehenden ehrenamtlichen Gutachter sowie dessen Stell- vertreter vor.

Wird von einem Vorschlagsrecht durch einen Berechtigten kein Gebrauch gemacht, schlägt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die fehlende Anzahl der Gutachter vor. Der Geschäftsstelle obliegt die Eignungsprüfung der Vorschläge der beteiligten Städte und Gemeinden nach Maßgabe des § 192 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Ausgeschlossen von der Bestellung sind gemäß § 2 Nr. 3 GuAVO Personen, die gemäß § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen sind.

Der Gemeinderat der Stadt Singen bestellt die ehrenamtlichen Gutachter nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung auf die Dauer von vier Jahren; er ist an die Liste der Vorgeschlagenen nicht gebunden, jedoch sind Ablehnungsgründe aussagekräftig zu begründen. Er bestimmt für den Vorsitzenden einen Ersten und Zweiten Stellvertreter aus der Mitte aller bestellten Gutachter.

Die beteiligten Städte und Gemeinden können gegen den Beschluss des Gemeinderates der Stadt Singen zur Bestellung der Gutachter des gemeinsamen Gutachter- ausschusses binnen zwei Wochen nach Mitteilung des Beschlusses Einspruch bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses einlegen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung

Auf den Einspruch ist binnen vier Wochen nach Eingang erneut zu beschließen. Diese Entscheidung ist durch einen gemeinsamen Sonderausschuss zur Gutachterbe- stellung vorzuberaten, der sich aus den gesetzlichen Vertretern aller beteiligten Körperschaften unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters der Stadt Singen zusam- mensetzt. Der Einspruch ist zurückgewiesen, wenn der neue Beschluss mit Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Singen gefasst wird.

Ausdehnung der Satzungsbefugnis §3

Die Stadt Singen kann gemäß § 26 GKZ Baden-Württemberg im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzungen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Stadt Singen und der beteiligten Gemeinden und Städten gelten, soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist.

Die beteiligten Gemeinden und Städte verpflichten sich, ihre jeweilig gültigen Gutachterausschussgebührensatzungen sowie die das Gutachterausschusswesen betref- fenden Regelungen in ihren jeweiligen Gebührenverzeichnissen mit Wirkung zum 01.01.2020 aufzuheben.

Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgabe §4

Die beteiligten Städte und Gemeinden stellen der Geschäftsstelle mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung ihren digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung.

Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den beteiligten Städten und Gemeinden aktualisiert werden, übergeben diese die entsprechenden Updates / den aktua- lisierten Datenbestand spätestens vier Wochen nach dem Update in elektronischer Form an die Geschäftsstelle.

Die beteiligten Städte und Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle den amtlichen Straßenschlüssel der beteiligten Städte und Gemeinden in Papierform und als elektronische Datei (Excel-Format).

Die beteiligten Städte und Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle die bisherigen analogen und digitalen Akten der jeweiligen Geschäftsstellen und der Gutach- terausschüsse.

Die beteiligten Städte und Gemeinden ermöglichen den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Zugriff auf alle bei ihnen vorhan- denen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Daten.

Die beteiligten Städte und Gemeinden benennen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses jeweils einen ständigen Ansprechpartner, der die zur Aufgabenerfüllung benötigten Unterlagen zusammenträgt und der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses innerhalb von zwei Wochen diese nach Anforderungen übersendet. Die Unterlagen werden nach Gebrauch von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses an die jeweils betroffene Stadt oder Gemeinde zurückgegeben, soweit es sich um Originale handelt.

Die beteiligten Städte und Gemeinden übersenden der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses regelmäßig nach Erscheinen das jeweilig gültige kommunale Mitteilungsblatt (ständiger Verteiler des Mitteilungsblattes). Bei Einstellung des Amtsblattes in einer der beteiligten Städte und Gemeinden ist die Ge- schäftsstelle des Gutachterausschusses über öffentliche Bekanntmachungen in geeigneter Form zu unterrichten.

Die bei den beteiligten Städten und Gemeinden eingehenden Urkunden, die für den gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden von diesen innerhalb einer Woche in verschlossenem Umschlag an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses weitergeleitet.

(13)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Seite 3) Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses §5

Die zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderliche Ausstattung der Geschäftsstelle mit Personal, Sachmitteln und technischer Ausstattung obliegt der Stadt Singen.

Die Aufgabenerfüllung ist durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten, beispielsweise durch Informationen für die Bürger, Notare und Sachverstän- dige.

Innerhalb von vier Wochen nach der jeweiligen Beschlussfassung der Bodenrichtwerte soll die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses den beteilig- ten Städten und Gemeinden

- die Bodenrichtwerte und die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB) in einem Grundstücksmarktbericht in elektronischer Form übergeben und

- die beschlossenen Bodenrichtwerte und festgelegten Richtwertzonen in das für alle beteiligten Städte und Gemeinden öffentlich zugängliche Geoinformations- system einpflegen.

Übergang der Aufträge §6

Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei der Stadt Singen und den beteiligten Städten und Gemeinden beantragten und mit Wirksamwerden dieser Vereinbarung noch nicht fertiggestellten Verkehrswertgutachten gehen zur Weiterbearbeitung auf die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses und den gemeinsamen Gutachterausschuss über.

Kostenbeteiligung §7

Die beteiligten Städte und Gemeinden beteiligen sich an den tatsächlich entstehenden Personal- und Sachkosten der Stadt Singen entsprechend dem nachfolgenden Kostenverteilungsschlüssel.

Sämtliche bei der Stadt Singen anfallenden Kosten, die unmittelbar mit der Erfüllung der übertragenen Aufgaben in Zusammenhang stehen (insbesondere Personal- kosten, Sachkosten, Kosten für Softwarelizenzen sowie der Entschädigung der Gutachter) werden mit den Gebühren oder sonstigen Einnahmen verrechnet.

Soweit die Kosten nicht durch die Gebühren oder sonstige Einnahmen des gemeinsamen Gutachterausschusses gedeckt sind, werden sie nach dem jeweils aktuellen Verhältnis der nach § 143 GemO zu ermittelnden Einwohnerzahlen auf die Mitgliedsgemeinden verteilt und von diesen erstattet.

Daraus ergibt sich derzeit nachfolgender Verteilungsschlüssel:

Stadt/Gemeinde Einwohner Stadt / Gemeinde Einwohner

Aach 2.270 2,01% Rielasingen-Worblingen 11.830 10,46%

Büsingen 1.480 1,31% Singen 47.954 42,40%

Engen 11.018 9,74% Steißlingen 4.865 4,30%

Gailingen 2.840 2,51% Tengen 4.600 4,07%

Gottmadingen 10.703 9,46% Volkertshausen 2.990 2,64%

Hilzingen 8.662 7,66%

Mühlhausen-Ehingen 3.898 3,45% Gesamt: 113.110 100,00%

Die Abrechnungen werden jährlich von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses den Mitgliedsgemeinden in Rechnung gestellt und sind einen Monat nach An- forderung fällig. Im Zuge der Erstellung der Abrechnungen wird ein Geschäftsbericht erstellt und den beteiligten Städten und Gemeinden übergeben.

Verpflichtungen der beteiligten Städte und Gemeinden §8

Den beteiligten Städten und Gemeinden obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die beteiligten Städte und Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten.

Die beteiligten Städte und Gemeinden verpflichten sich, diese Vereinbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen.

Die Stadt Singen ist verpflichtet, den beteiligten Städten und Gemeinden jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgabe stehen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten Bestimmungen, die zum Schutz von Daten führen, gelten für die beteiligten Städte und Gemeinden entsprechend.

Die beteiligten Städte und Gemeinden werden alle notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich sind.

Haftung, Versicherungsschutz §9

Die Stadt Singen verpflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen.

Die Stadt Singen haftet für die von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Stadt Singen gewährleistet einen ausreichenden Versicherungsschutz für den Vorsitzenden des Gutachterausschusses, die Gutachter und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten und Handlungen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben.

Geltungsdauer und Kündigung §10

Die Vereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2028. Danach verlängert sie sich fortwährend um weitere 4 Jahre, wenn sie nicht spätestens 1 Jahr vor Ablauf der Gel- tungsdauer gekündigt wird.

Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Maßgebend für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Geschäfts- stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses.

Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt Singen Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leistungen.

(14)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Seite 4)

§ 11

Schriftform, Ausfertigungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausfertigungen erstellt:

zwei für die Stadt Singen (Hohentwiel)

jeweils zwei für die beteiligten Städte und Gemeinden

eine für das Regierungspräsidium Freiburg (Rechtsaufsichtsbehörde)

§ 12 Inkrafttreten

Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung von den beteiligten Städten und Gemeinden unverzüglich öffentlich bekanntzumachen und diese Bekanntmachung der Stadt Singen unverzüglich nachzuweisen. Die Vereinbarung wird rechtswirksam mit dem Beginn des Monats, der auf die letzte öffentliche Bekanntmachung folgt.

Salvatorische Klausel §13

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die be- teiligten Städte und Gemeinden werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss.

78224 Singen (Hohentwiel), den 16.10.2019

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