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VORWORT. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Betriebs- und Personalräte/innen, liebe arbeitsrechtlich Interessierte,

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Academic year: 2022

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(1)

VORWORT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Betriebs- und Personalräte/innen, liebe arbeitsrechtlich Interessierte,

ich freue mich Ihnen unsere Seminarbroschüre für das Jahr 2018 vorstellen zu dürfen.

Im Jahr 2018 werden wir wieder interessante Schulun- gen für Betriebs- und Personalräte anbieten, wie Sie auf den folgenden Seiten selbst feststellen können.

Gerade im Hinblick auf die anstehenden Betriebsrats- wahlen 2018 waren mein Team und ich der Ansicht, dass es nun wichtig ist, viele verschiedene spannende Semi- nare anzubieten. Insbesondere für die neu gewählten Betriebsratsmitglieder sind Weiterbildungen im Arbeits- recht die unverzichtbare Basis ihrer Betriebsratsarbeit.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Stöbern auf den fol- genden Seiten und freue mich, Sie auch im Jahr 2018 wieder zahlreich begrüßen zu dürfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Michael D. Wirlitsch

Rechtsanwalt / M.A.E.S. (Univ. Basel) Fachanwalt für Arbeitsrecht

WIRLITSCH – Kanzlei für Arbeitsrecht

(2)

ANMELDUNGEN UND RESERVIERUNGEN

Bitte per E-Mail an: kanzlei@wirlitsch-arbeitsrecht.de Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07531/13160 zur Verfügung.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden wir im Tagungshotel bzw. in einem Hotel in der Nähe günstige Zimmerkontingente für die Teilnehmer reservieren. Bitte Buchung und Organi- sation selbst vornehmen. Das Hotel rechnet direkt mit Ihnen ab. Im Seminarpreis sind enthal- ten: Seminar, Skript, Pausenverpflegung, Tagungsgetränke, 1 Mittagessen pro Tag, Teilneh- merzertifikat und idR die ent sprechenden Gesetze. Bei mehrtägigen Veranstaltungen laden wir die Teilnehmer zu einem Abendessen und ggf. zu einem gemeinsamen kulturellen Event (Stadtführung, Konzert, Kamingespräch etc.) ein.

Weitere und genauere Informationen (Anfahrtsbeschreibung etc.) erhalten Sie rechtzeitig.

BESCHLUSS § 37 ABS. 6 BETRVG

„Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs.

6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit (bzw. die entsprechenden Vorschriften aus dem Personal- vertretungsrecht) erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83).“

Ein Beschluss des Betriebsrats-/Personalratsgremiums ist erforderlich.

Haben Sie Fragen zur Beschlussfassung, zögern Sie nicht, rufen Sie uns an.

Die folgenden Angebote sind freibleibend.

(3)

INHALT UND TERMINE

‹

Vorwort 3

‹

Anmeldungen und Reservierungen 4

‹

Betriebsratswahl 2018 6

05.02.2018 und 19.02.2018

‹

Jugend- und Auszubildendenvertretung 7

16.04.2018 und 24.09.2018

‹

Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I 8

11.–13.06.2018 oder alternativ am 10.–12.09.2018

‹

Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil II 9

26.–28.09.2018

‹

Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil III 10

22.–24.10.2018

‹

Betriebsverfassungsrecht Teil I 11

25.–27.06.2018 oder alternativ am 15.–17.10.2018

‹

Betriebsverfassungsrecht Teil II 12

07.–09.11.2018

‹

Betriebsverfassungsrecht Teil III 13

10.–12.12.2018

‹

Der Informationsanspruch 14

17.–18.09.2018

‹

Schicht- und Dienstpläne 15

11.10.2018

‹

Der kranke Arbeitnehmer 16

05.11.2018

‹

Teilzeit- und Befristungsrecht 17

12.–13.11.2018

‹

Personalratswahl 19

26.–27.11.2018

‹

Rechte und Pflichten der Personalvertretung 20

11.–13.07.2018 (Teil 1) und 26.–28.09.2018 (Teil 2)

‹

Einführung in die Mediation 24

28.02.–01.03.2018

‹

Unsere Referenten stellen sich vor 26

‹

Wir stellen uns vor 28

‹

Inhouse-Schulung gewünscht? 30

(4)

BETRIEBSRATSWAHL 2018

Termine

05.02.2018 am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

19.02.2018 in Stuttgart

Preis

489,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Im Preis sind die Wahlunterlagen mit Wahlsoftware und Handlungsanleitung aus dem Bund Verlag für Betriebsratswahl 2018 zum Preis von ca. 49,00 Euro mit enthalten Referent

RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Schulungsthemen

1. Wahlvorstand und Rahmenbedingungen der Wahl

‹ Aufgaben und Pflichten des Wahlvorstands

‹ Wahlschutz und Wahlkosten

‹ Rechtsstellung insb. Freistellung von der Arbeit, Besonderer Kündigungsschutz, Haftung

2. Vorbereitung der Wahlen – Überlegungen und Entscheidungen

‹ Grundlagen und Überblick zum vereinfachten (zweistufigen) Wahlverfahren für Betriebe mit unter 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern

‹ Wer ist wahlberechtigt – wer ist wählbar? Geschlecht in der Minderheit

‹ Zuordnung von Betriebsteilen

‹ Verschiedene Arbeitnehmergruppen (leitende Angestellte, Leiharbeitnehmer etc.)

3. Wählerliste und Wahlausschreiben

‹ Aufstellung der Wählerliste und Einspruch

‹ Inhalt des Wahlausschreibens, Zeitpunkt des Erlasses und Bekanntmachung

‹ Berichtigung und Neuerlass, Fristen

‹ Besonderheiten bei ausländischen Arbeitnehmern

4. Wahlvorschläge und Wahltag

‹ Prüfung und Aushang eingereichter Wahlvorschläge

‹ Widerspruch gegen die Kandidatenlisten

‹ Wahlverfahren: Gemeinsame Wahl/Mehrheitswahl und Verhältniswahl

‹ Personen- oder Listenwahl?

‹ Besonderheiten bei der Briefwahl

‹ Die Wahl, die Überwachung und die Stimmabgabe

5. Stimmauszählung, Wahlergebnis und konstituierende BR-Sitzung

‹ Stimmauszählung, Wahlniederschrift, Sitzvergabe

‹ Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats

‹ Wahlanfechtung

(5)

JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG

nach dem BetrVG und LPVG (Ba-Wü)

Termine

16.04.2018 in Konstanz 24.09.2018 in Stuttgart

Preis

369,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Referent

voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

 

Schulungsthemen

1. Grundlagen (Status quo)

‹ Rahmenbedingungen Arbeitsrecht und Ausbildungsverhältnis

‹ Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern/Auszubildenden und Arbeitgebern

 2. Aufgaben der JAV (Überblick) und woher wir kommen

‹ Wie arbeitet die JAV?

‹ Direkter Kontakt zu dem jungen Beschäftigten

‹ Regelmäßige JAV-Sitzungen

‹ Teilnahme an Betriebs- und Personalratssitzungen

‹ Jugend- und Auszubildendenversammlung

‹ Wie können Beschäftigte Kontakt zur JAV aufnehmen? 

3. Arbeitsschutzgesetze

‹ Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutz

‹ Technischer Arbeitsschutz

‹ Medizinischer Arbeitsschutz

‹ Sozialer Arbeitsschutz

‹ Wichtige Gesetze

‹ MuSchG – Schwerbehinderten-, Jugendarbeitsschutz- und Berufsbildungsgesetz

4. Rechte der JAV

‹ Rechtsstellung der JAV-Mitglieder

‹ Sitzungen abhalten (BetrVG)

‹ Sitzungen abhalten (LPVG)

‹ Unterrichtungsrecht BetrVG

‹ Was kann die JAV durchsetzen?

‹ Beschlussfassung der JAV / BetrVG 

5. Umsetzung in der alltäglichen Praxis

(6)

ARBEITSRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE TEIL I

Termine

11.–13.06.2018 oder alternativ am 10.–12.09.2018

Preis

1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung, ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent

voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

1. Grundsätze des Arbeitsrechts

‹ Normenpyramide

‹ Kollektives und individuelles Arbeitsrecht

‹ Tarifbindung, Anlehnung an den Tarifvertrag

2. Anbahnung von Arbeitsverhältnissen

‹ Stellenausschreibung

‹ Einstellungsgespräche und Einstellungsfragebogen

‹ Grenzen des Fragerechts

‹ Einstellungstest, Assessment-Center

3. Begründung des Arbeitsverhältnisses

‹ Formvorschriften des Arbeitsvertrages, Nachweisgesetz

‹ Faktisches Arbeitsverhältnis

4. Der Arbeitsvertrag

‹ Grundsatz der Vertragsfreiheit

‹ Unbefristetes Arbeitsverhältnis

‹ Befristetes Arbeitsverhältnis (mit oder ohne sachlichem Grund)

‹ Teilzeitarbeitsverhältnis / geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

‹ Haftung des Arbeitnehmers

‹ Freie Mitarbeiter

‹ Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung

‹ Ausbildungsverhältnis

5. Wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages

‹ Lohn und Gehalt (Hauptpflicht des Arbeitgebers)

‹ Leistungspflicht (Hauptpflicht des Arbeitnehmers)

‹ Nebenpflichten des Arbeitgebers

‹ Nebenpflichten des Arbeitnehmers

6. Beteiligung des Betriebsrats von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung

(7)

ARBEITSRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE TEIL II

Termin

26.–28.09.2018

Preis

1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung, ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent

voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

1. Lohn und Gehaltsarten

‹ Grundgehalt, Prämien, Gewinnbeteiligungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen usw.

‹ Lohn und Gehalt ohne Arbeit, Feiertag, Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, Betriebsratstätigkeit

‹ Erhöhung von Löhnen und Gehältern; freiwillige Leistung

2. Arbeitszeit

‹ Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag

‹ Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag

‹ Mehrarbeit und Überstunden; Kurzarbeit

‹ Teilzeitarbeit, KAPOVAZ und Job-Sharing

‹ Arbeitszeit bei Arztbesuchen

3. Urlaub

‹ Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag

‹ Voraussetzungen der Urlaubsgewährung

‹ Sonderformen des Urlaubs; Bildungsurlaub

4. Krankheit des Arbeitnehmers

‹ Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

‹ Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers

‹ Beschäftigung während bestehender Arbeitsunfähigkeit

5. Mutterschutz und Elternzeit

‹ Voraussetzungen; zeitlicher Umfang

‹ Teilzeitanspruch

‹ Verteilung der Elternzeit

‹ Kündigungsschutz

6. Störungen im Arbeitsverhältnis

‹ Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers

‹ Allgemeine Haftungsgrundsätze

7. Überblick über Beendigung von Arbeitsverhältnissen

‹ Arten von Kündigung

‹ Kündigung und Betriebsrat

‹ Aufhebungsvertrag inkl. sozialversicherungsrechtliche Risiken

(8)

ARBEITSRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE TEIL III

Termin

22.–24.10.2018

Preis

1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung, ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent

voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

1. Beendigung von Arbeitsverhältnissen

‹ Arbeitnehmerkündigung, Form, Fristen, Vertragsstrafen, Rückzahlungspflichten usw.

‹ Arbeitgeberkündigung, Form, Fristen, Zugang der Kündigung usw.

‹ Erreichen des Rentenalters

2. Kündigungsarten

‹ Personenbedingte Kündigung (leistungs- oder krankheitsbedingt)

‹ Verhaltensbedingte Kündigung (Ermahnung und Abmahnung)

‹ Betriebsbedingte Kündigung

‹ Außerordentliche (fristlose) Kündigung

‹ Änderungskündigung zur Verlängerung/Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit

‹ Änderungskündigung zur Umgestaltung des Gehalts

3. Kündigungsschutzvorschriften und Abfindung

‹ Gesetzlicher Kündigungsschutz

‹ Besonders geschützte Personengruppen (Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere)

‹ Spezielle Kündigungsschutzvorschriften, Tarifvertrag, Elternzeit, § 613a BGB

‹ Abfindung

4. Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen

‹ Anhörung und Widerspruch des Betriebsrats

‹ Folgen des Widerspruchs

5. Weitere Beendigungsformen

‹ Aufhebungsvertrag versus Abwicklungsvertrag

‹ Anfechtung

‹ Zeitablauf und Zweckerreichung

6. Weitere Rechtspflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

‹ Freizeit zur Stellensuche

‹ Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis

‹ Arbeitspapiere, Arbeitsbescheinigung

‹ Resturlaub und Überstunden

(9)

BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT TEIL I

Termine

25.–27.06.2018 oder alternativ am 15.–17.10.2018

Preis

1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung, ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent

voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen 1. Einleitung

‹ Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte

‹ Gesetze, Literatur etc.

‹ Juristisches Denken für Betriebsräte

‹ Praktische Herausforderungen im Betriebsalltag

2. Grundlagen

‹ Verhältnis von verschiedenen Rechtsquellen zueinander

– Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge – Rangfolge- und Günstigkeitsprinzip

‹ Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder untereinander und im Verhältnis zum Arbeitgeber und Gewerkschaften

3. Betriebsratsmandat und Ehrenamt

‹ Arbeitspflicht und Betriebsratstätigkeit

‹ Betriebsratstätigkeit und Lohnausfallprinzip

‹ Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten

‹ Schulungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG

‹ Überblick über die Geschäftsführung des Betriebsrats

4. Was sind die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden?

‹ Ablauf der Betriebsratssitzung

‹ Betriebsratsbeschluss – Ein weites Feld

‹ Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

5. Informationsanspruch und »echte« Mitbestimmung

‹ Beteiligungsrechte (Überblick)

‹ Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten

6. Überblick und ausgewählte Einzelfragen

‹ Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung

‹ Kündigungen: Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats

‹ Personalplanung und Beschäftigungssicherung

‹ Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätze

(10)

BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT TEIL II

Termin

07.–09.11.2018

Preis

1269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung, ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent

voraussichtlich RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

1. Verhältnis verschiedener Rechtsnormen zueinander

‹ Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede

2. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

‹ Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer

‹ Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung

‹ Sozialeinrichtungen, technische Einrichtungen/Überwachung

‹ Lohn und Gehalt, leistungsorientierte Vergütung

3. Beteiligung des Betriebsrats bei allgemeinen personellen Angelegenheiten

‹ Personalfragebogen, Personalplanung

‹ Allgemeine Beurteilungs-Grundsätze

‹ Auswahlrichtlinien, Stellenausschreibung, Formulararbeitsverträge

4. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

‹ Einstellungen, Versetzungen

‹ Ein- und Umgruppierungen

‹ Vorläufige personelle Maßnahmen

5. Mitbestimmung bei Kündigungen

‹ Anhörung des Betriebsrats, Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats

‹ Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

6. Beratung für den Betriebsrat

‹ Sachverständiger, Berater, Rechtsanwälte, Kostentragung

‹ Gewerkschaft

7. So setzen Sie Ihre Rechte durch

‹ Organisation und praktische Um- und Durchsetzung der Betriebsratsarbeit

‹ Einigungsstellenverfahren

‹ Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht

‹ Ordnungswidrigkeiten, Zwangs- und Bußgelder

8. Zusammenarbeit mit JAV und SBV

 

(11)

BETRIEBSVERFASSUNGSRECHT TEIL III

Termin

10.–12.12.2018

Preis

1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung, ggf. Besuch einer Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (1/2 Tag) Referent

voraussichtliche RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

1. Agieren oder Reagieren

‹ Wann sind Maßnahmen des Arbeitgebers mitbestimmungspflichtig?

‹ „Begleitende“ oder „Korrigierende“ Mitbestimmung

2. Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten

‹ Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses

‹ Auskunftspflichten des Unternehmens, Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen

‹ Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss

3. Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

‹ Begriff der Betriebsänderung, Änderung der Unternehmensstruktur

‹ Unterrichtung und Beratung, Hinzuziehung eines Beraters

‹ Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, betriebsbedingte Kündigung

4. Interessenausgleich und Sozialplan

‹ Inhalt, Zweck und Bedeutung des Interessenausgleichs

‹ Die Verhandlungen über den Interessenausgleich

‹ Allgemeine Voraussetzungen für einen Sozialplan, Inhalt und Wirkung von Sozialplänen

‹ Einigungsstellenverfahren

5. Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen in folgenden Bereichen

‹ Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

‹ Arbeits- und Gesundheitsschutz

6. Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei der Planung von

‹ Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

‹ Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen

7. Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Berufsbildung

‹ Förderung der Berufsbildung durch den BR

‹ Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung

‹ Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen

8. Umgang mit Arbeitnehmerbeschwerden

‹ Ablauf des Beschwerdeverfahrens

‹ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

(12)

DER INFORMATIONSANSPRUCH

des Betriebs- oder Personalrates und Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Termin

17.–18.09.2018

Preis

869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung

Referent

RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

Teil 1 – Informationsanspruch von Personalrat bzw. Betriebsrat 1. Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrates

‹ Information als Voraussetzung für effektive Betriebsrats- bzw. Personalratsarbeit

‹ Informationsanspruch nach § 80 I bzw. § 80 II BetrVG / § 68 BPersVG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften

2. Personalplanung

‹ Rechte des BR/PR bei der Personalplanung

– Unterrichtungspflicht z.B. § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG – Beratungs- und Vorschlagsrecht

– Maßnahmen zur Beschäftigungssicherheit – Verstöße des Arbeitgebers/der Dienststelle

3. Informationsanspruch des BR/PR außerhalb des BetrVG/BPersVG

‹ Massenentlassung nach § 17 KSchG

‹ Auskunftsansprüche des Betriebsrates nach § 5 EBRG

‹ Informationsanspruch des BR/PR nach TzBfG

‹ Informationsanspruch des BR nach Umwandlungsgesetz, Verhältnis zu § 80 II BetrVG

4. Geheimhaltungspflicht für Betriebsräte/Personalräte 5. Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates/Personalrats

‹ Grundsätze und Einzelfragen

‹ Auswirkungen auf die Praxis

6. Die wichtigsten Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrats von A bis K

Teil 2 – Betriebs-/Dienstvereinbarung

1. Grundlagen für die Erstellung eine Dienst-/Betriebsvereinbarung 2. Allgemeiner Teil

‹ Inhalt der Betriebs- und Dienstvereinbarung

‹ Verstöße gegen Betriebs- und Dienstvereinbarung

3. Beendigung einer Betriebs- und Dienstvereinbarung

(13)

SCHICHT- UND DIENSTPLÄNE

Termin

11.10.2018 in Konstanz

Preis

489,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Referentin

voraussichtlich RAin Anja Reinke

Fachanwältin für Arbeitsrecht Ort

in Konstanz

Schulungsthemen

1.  Dienstplangestaltung

‹ Allgemeines

– Ziele und Instrumente

– Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse – Arbeitsrechtliche Einordnung

‹ Der Dienstplan als Ausfluss des Direktionsrechts – Direktionsrecht

– Beschränkungen des Direktionsrechts

– Wichtigste Einschränkung: das Arbeitszeitgesetz

 2.  Das Arbeitszeitrecht

‹ Grundlagen – Arbeitszeitgesetz – EU-Richtlinien – Tarifverträge

‹  Inhalte

– Definition Arbeitszeit

– Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume – Regelungen von Pausen und Ruhezeiten – Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen – Nacht- und Schichtarbeit

– Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft – Krankheit und Arbeitszeit

– Dienst- bzw. Reisezeit und Arbeitszeit

‹ Praxisfragen

– Gerichtliche Durchsetzung von Arbeitszeit – Behördliche Überprüfung

– Strafrechtliche Folgen bei Verstößen

 3.  Mitbestimmung bei der Dienst- und Schichtplangestaltung

‹ Zustimmungspflichtige Maßnahmen

 4.  Betriebs-/Dienstvereinbarungen am Beispiel Dienstplangestaltung

‹ Grundlagen

‹ Inhalt

‹ Verstöße

‹ Beendigung

‹ Erstellung einer BV, DV

(14)

DER KRANKE ARBEITNEHMER

Termin

05.11.2018

Preis

489,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Referent

RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

1. Einleitung und grundsätzliche Überlegungen

‹ Einbindung der Krankheitssituation des Arbeitnehmers in die Gesamtsituation des Arbeitsverhältnisses – Analyseprozess

2. Begriffsbestimmung

‹ Arbeitsunfähigkeit in Abgrenzung zur Krankheit

‹ Bedeutung und Anwendung ärztlicher Atteste

‹ Schwerbehinderung

3. Krankheitsbedingte Kündigung

‹ Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung

‹ Fallgruppen: Langzeiterkrankung, häufige Kurzzeiterkrankungen, Alkoholismus, dauerhafte Leistungsunfähigkeit

‹ Krankheitsbedingte Kündigung in Fällen der Schwerbehinderung und bei tariflichem Sonderkündigungsschutz

4. BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

‹ BEM als Voraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung

‹ Darstellung des Verfahrens

‹ Chancen des BEM

5. Stufenweise Wiedereingliederung des Arbeitnehmers

6. Verpflichtung zur Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes 7. Rechtliche Einzelaspekte

‹ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

‹ Krankheit und Urlaub

‹ Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall

8. Einbeziehung des Betriebsrats/Personalrats in Krankheitsfällen

9. Entwicklung von Lösungswegen

(15)

TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSRECHT

Termin

12.–13.11.2018

Preis

869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung

Referent

RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen 1. Grundlagen

‹ Normalarbeitsverhältnis versus besondere Beschäftigungsformen

2. Teilzeitarbeitsverhältnisse

‹ Überblick TzBfG

‹ Sonderformen im TzBfG – Abrufarbeit

– Ein-Tages-Arbeitsverhältnis (Rettungssanitäter im Nebenerwerb BAG 16.05.2012

3. Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

‹ § 8 TzBfG

‹ § 81 V 3 SGB IX Teilzeitanspruch für schwerbehinderte Menschen

‹ § 3 PflegZG

‹ § 15 V-VIII BEEG (Elternteilzeit)

‹ Familienpflegezeitgesetz

4. Befristung

‹ Begriff §§ 14-21 TzBfG – Kalendermäßige Befristung – Zweckbefristete Arbeitsverträge

‹ Zulässigkeit der Befristung – Schriftform

– Mit Sachgrund § 14 Abs. 1 TzBfG und ohne Sachgrund § 14 Abs. 2 TzBfG – Kettenbefristung, Rspr. EuGH Kücuk (EuGH DB 2012, 290), BAG NZA 2012, 1351

‹ Altersgrenzen

5. Sonstiges

‹ Gleichbehandlungsgrundsatz

‹ Pro rata temporis – Grundsatz § 4 I S. 2 TzBfG

‹ Wiedereingliederungsvertrag nach § 74 SGB V/§ 28 SGB IX

‹ Probearbeitsverhältnis mit Befristung

‹ Teilzeit mit geringfügiger Beschäftigung (Minijob)

6. Handlungsmöglichkeiten von Interessenvertretungen und Schwerbehindertenvertretern im Rahmen des TzBfG

Bitte weiterlesen auf der nächster Seite

(16)

7. Rechtliche Durchsetzung

‹ Insb. Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung und Weiterbeschäftigung

‹ Klage auf Zustimmung der Arbeitszeit

‹ Einstweilige Verfügung

‹ Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

8. Aktuelle Rspr. insb. Bundesarbeitsgericht u. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

(17)

PERSONALRATSWAHL

Termin

26.–27.11.2018

Preis

869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung

Referent

voraussichtlich Prof. Johann Bader

ehemaliger Vors. Richter am VG Stuttgart (Personalvertretungskammer) Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

1. Allgemeines zur Personalratswahl

‹ Z.B. Zeitpunkt der Wahl

2. Allgemeine Aufgaben des Wahlvorstandes

‹ Bestellung des Wahlvorstandes

‹ Aufgaben, Pflichten und Rechte des Wahlvorstandes

‹ Wahlvorstandssitzungen und Beschlussfassungen

‹ Protokollpflichten

‹ Erste Maßnahmen des Wahlvorstandes

– Bekanntgabe von Schreiben, Vorabstimmungsfristen – Ggf. Bestellung von Wahlhelfern

‹ Mitwirkungspflichten der Dienststelle

3. Einzelfragen vor und während der Wahl

‹ Größe des zu wählenden Personalrats, Gruppenprinzip

‹ Verschiedene Arten der Wahl

‹ Das aktive und das passive Wahlrecht

– Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsrechts

‹ Wahlausschreiben

‹ Wählerliste

‹ Behandlung der Wahlvorschläge (Prüfung, Bekanntgabe)

‹ Aufbau und Gestaltung der Stimmzettel

‹ Wahllokale (Orte, Zeiten, Aufbau)

‹ Durchführung der Wahl an den Wahltagen

‹ Briefwahl

4. Einzelfragen nach der Wahl

‹ Stimmauszählung/Stimmauswertung

‹ Wahlniederschrift

‹ Bekanntgabe des Wahlergebnisses

5. Konstituierende erste Personalratssitzung 6. Abschlussarbeiten und Wahlanfechtung

‹ Aufbewahrung der Wahlunterlagen und Stimmzettel

‹ Zentrale Probleme einer möglichen Wahlanfechtung

(18)

RECHTE UND PFLICHTEN DER PERSONALVERTRETUNG – TEIL 1

Einführung in das LPVG Baden-Württemberg

Termin

11.–13.07.2018

Preis

1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung

Referent

voraussichtlich Prof. Johann Bader

ehemaliger Vors. Richter am VG Stuttgart (Personalvertretungskammer) Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

1. Die Beteiligung des Personalrats

‹ Allgemeine Aufgaben

‹ Zusammenarbeit mit der Dienststelle

‹ Überwachungsfunktion und allgemeines Antragsrecht

‹ Sonstige allgemeine Rechte im Sinne von § 70 LPVG

‹ Unterrichtungsrechte und Teilnahmerechte

‹ Wirtschaftsausschuss

2. Besondere Beteiligungsformen

‹ Mitbestimmung

‹ Mitwirkung

‹ Anhörung

3. Mitbestimmungsangelegenheiten

‹ Uneingeschränkte Mitbestimmung

‹ Eingeschränkte Mitbestimmung

4. Mitbestimmungsverfahren

‹ Einleitung des Verfahrens

‹ Stufenverfahren

‹ Einigungsstelle

‹ Verfahren in nicht gestuften Verwaltungen

5. Gerichtliche Verfahren

‹ Einleitung und Fortsetzung von Beteiligungsverfahren

‹ Feststellung der Verletzung von Beteiligungsrechten

‹ Zuständigkeit und Verfahren des Gerichts

6. Mitwirkungsangelegenheiten 7. Mitwirkungsverfahren

‹ Einleitung des Verfahrens

‹ Stufenverfahren

(19)

8. Anhörung: Gegenstände und Verfahren 9. Initiativrecht des Personalrats

‹ Gegenstände des Initiativrechts

‹ Verfahren

10. Mitbestimmung durch Dienstvereinbarung (DV)

‹ Zustandekommen von Dienstvereinbarungen

‹ Inhalt und Verhältnis von DV zum Gesetz, zum Tarifvertrag und zu anderen DV

‹ Durchsetzung von Dienstvereinbarungen

‹ Beendigung und Nachwirkung

11. Durchführung von Entscheidungen

‹ Informationsrecht des Personalrats

‹ Vorläufige Regelung der Dienststelle

(20)

RECHTE UND PFLICHTEN DER PERSONALVERTRETUNG – TEIL 2

Einführung in das LPVG Baden-Württemberg

Termin

26.–28.09.2018

Preis

1.269,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung

Referent

voraussichtlich Prof. Johann Bader

ehemaliger Vors. Richter am VG Stuttgart (Personalvertretungskammer) Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Schulungsthemen

A. Rechtsstellung des Personalrats

1. Allgemeine Rechte und Pflichten

‹ Verschwiegenheitspflicht

‹ Benachteiligungs-, Behinderungs-, Begünstigungsverbot

‹ Ehrenamt, Verbot der Beitragserhebung

‹ Keine Minderung von Besoldung und Entgelt

‹ Dienstbefreiung

2. Schulung und Berufsbildung

‹ Allgemeine Schulungen

‹ Spezialschulungen

‹ Gewerkschaftskonferenzen

‹ Berufsbildung freigestellter PR-Mitglieder

3. Schutz des Arbeitsplatzes

‹ Versetzung

‹ Abordnung, Zuweisung, Gestellung, Umsetzung

‹ Außerordentliche Kündigung

‹ Übernahme Auszubildender

4. Freistellung

5. Ausstattung, Kosten der Personalratsarbeit

6. Ausschluss, Erlöschen/Ruhen der Mitgliedschaft

7. Stellung von Ersatzmitgliedern

(21)

B. Geschäftsführung des Personalrats

1. Verhältnis: Vorsitzender – Vorstand – Gremium

‹ Befugnisse des Vorsitzenden und des Vorstands

‹ Ausschüsse

‹ Übertragung von Befugnissen auf den Vorstand

2. Personalratssitzungen

‹ Anberaumung; Tagesordnung

‹ Durchführung der Sitzungen

‹ Teilnahmeberechtigung

‹ Niederschrift

3. Beratung und Beschlussfassung 4. Geschäftsordnung

5. Kontakt mit Beschäftigten

‹ Sprechstunde

‹ Dienststellenbegehung

6. Kontakt mit der Dienststelle

7. Zusammenarbeit mit der JAV, Schwerbehindertenvertretung

8. Kontakt mit Dritten

(22)

EINFÜHRUNG IN DIE MEDIATION

für die betriebliche Praxis für Betriebs- und Personalräte. Konflikte unter rechtlichen Gesichtspunkten und die Umsetzung der Mediation u.a. im Rahmen einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung

Termin

28.02.–01.03.2018

Preis

869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Preis ohne Übernachtung

Referent

Dr. Patrik Schneider (28.02.2018)

Theologe, zertifizierter Mediator, Konfliktcoach

RA Michael D. Wirlitsch (01.03.2018)

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Univ. Basel)

Ort

am Bodensee

(voraussichtlich in Konstanz oder Überlingen)

Beide Tage sind auch einzeln buchbar.

Tag 1 – Einführung in die Mediation

Dr. Schneider führt am 1. Tag in die theoretischen Grundlagen der Mediation ein und bietet Betriebs- und Personalräten Gelegenheit, diese an einem Fallbeispiel praktisch kennenzulernen.

1. Was hat es mit Mediation auf sich?

‹ Ist sie für Arbeitnehmervertreter ein sinnvolles Instrument? Oder ist sie ein Trostpflaster?

‹ Mediation ist ein Werkzeug im Koffer

2. Mediation

‹ Der Wolf und die Giraffe tanzen in uns

3. Geschichtliche Einordnung:

‹ Der Umgang mit betrieblichen Konfliktfeldern am Beispiel von Sucht- und Mobbingvereinbarungen

‹ Mediation im Vorhof des Gerichtes: Wirtschafts- und Familienmediation

‹ Überblick über die einschlägigen Mediationsmodelle

4. Basics gelingender Kommunikation

‹ Das Aufdecken und Erspüren unterschiedlicher Interessen

‹ Aktives Zuhören/Gewaltfreie Kommunikation

5. Übungen zu aktivem Zuhören

‹ Übung in Kleingruppen mit einem Rollenspiel

‹ Auswertung des Rollenspiels

6. Plenum

‹ Mögliche Aus- und Weiterbildung zum Mediator

‹ Schlussrunde/Auswertung/Reflexion

(23)

Tag 2 – Konflikte unter rechtlichen Gesichtspunkten und die Umsetzung der Mediation u.a. im Rahmen einer Dienst - bzw. Betriebsvereinbarung Am 2. Tag werden durch RA Wirlitsch die Implementierungsmöglichkeiten der Mediation im Unternehmen behandelt und hier insbesondere im Rahmen einer Dienst- und Betriebs- vereinbarung.

1. Ursachen von Konflikten im Betrieb

‹ Gestaltung der Arbeit

‹ Defizite bei Führung und Kommunikation

‹ Herausforderungen von gruppendynamischen Prozessen unter rechtlichen Aspekten

‹ Die Persönlichkeit und Rollenverteilung bei Konflikten

2. Auswirkungen von Konflikten auf Betroffene und Betrieb

‹ Psychische und psychosomatische Reaktionen der Betroffenen

‹ Betriebliche Kosten von Konflikten

3. Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats bei internen Konflikten

‹ Umgang mit konkreten Konfliktfällen (u.a. Mobbing)

‹ Mediation und Führen von Konfliktgesprächen

‹ Kooperation mit dem Arbeitgeber – rechtliche Rahmenbedingungen

‹ Information und Aufklärung der Belegschaft

4. Rechtliche Rahmenbedingungen

‹ Beschwerderecht und Ansprüche der Arbeitnehmer

‹ Rechte und Pflichten des Betriebs- und Personalrats

‹ Versetzung oder Kündigung von betriebsstörenden Arbeitnehmern

‹ Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen für Konfliktsituationen

5. Erstellen einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung zur Mediation

‹ Grundlagen für Dienst- und Betriebsvereinbarungen

‹ Allgemeiner Teil

– Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Mediation – Verstöße gegen eine Betriebs-/Dienstvereinbarung – Beendigung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

‹ Besonderer Teil

– Erstellung einer Dienst-/Betriebsvereinbarung zur Mediation

(24)

UNSERE REFERENTEN STELLEN SICH VOR

Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht M.A.E.S. (Univ. Basel), Dozent für Arbeitsrecht

Er studierte Rechtswissenschaften in Konstanz und Bielefeld sowie Europarecht am Europa institut in Basel. 1999 gründete er die Anwaltskanzlei Wirlitsch in Konstanz, Deutschland und spezialisierte er sich auf Arbeitsrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte

‹ Kündigungsschutz

‹ Aufhebungsverträge

‹ Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellen

‹ Interessenausgleich und Sozialpläne

Lehrtätigkeiten

‹ Seit 1996 Dozent für Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei Weiterbildungsträgern und Hochschulen, u.a. HTWG Kon- stanz

‹ Zur Zeit Lehrauftrag „Arbeitsrecht für Geisteswissenschaft- ler“ an der Universität Konstanz

‹ 1999 ‘Associate Professor of International Law´, Concordia International University of Estonia, Tallinn, Estland

‹ Referententätigkeit bei Arbeitsrechtsschulungen für Be- triebs- und Personalräte

Anja Reinke

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sie studierte Rechtswissenschaften in Konstanz und Madrid. Danach war sie zunächst im gewerk schaftlichen Rechtsschutz tätig und trat 2010 in die Kanzlei Wirlitsch ein.

Tätigkeitsschwerpunkte

‹ Kündigungsschutz

‹ Arbeits- und Aufhebungsverträgen

‹ Zeugnis

‹ Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsforderungen

‹ Urlaubsansprüche

‹ Mutterschutz und Elternzeit

‹ Arbeitsrechtliche Beratung von Betriebs- und Personalräten

‹ Betriebsvereinbarungen Lehrtätigkeiten

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Prof. Johann Bader

‹ Ehemaliger Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart (Personalvertretungskammer)

‹ Herausgeber des Kommentars LPVG

Baden-Württemberg (Verlag Kohlhammer 13. Auflage)

‹ Autor und Herausgeber weiterer Kommentare.

Dr. Patrik Schneider

Theologe, zertifizierter Mediator, Konfliktcoach

Der Diplom Theologe promovierte zu Fragen der Didak- tik von Wirtschaftsethik. Neben seiner Ausbildung zum Wirtschaftsmediator, Konfliktberater und Konfliktcoach bei der Akademie Zweisicht in Freiburg ist er Lehrer an Berufsschulen.

‹ In der Katholischen-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in der Erzdiözese Freiburg ist er geistlicher Leiter.

‹ Dr. Schneider hat langjährige Erfahrung als Berater für Menschen mit Mobbingsymptomatik. Er hat diverse Bildungsveranstaltungen für die Industrie/Kammern/

Schulen/Gewerkschaften/Personalverantwortliche und Betriebs- und Personalratsgremien durchgeführt.

‹ Als Betriebsseelsorger war er Berater der DaimlerAG beim Abschluss der Betriebsvereinbarung “Fairer Umgang am Arbeitsplatz” und er ist Mitglied der IG Metall.

(26)

WIR STELLEN UNS VOR

Die Spezialisierung unseres Teams aus Fach- und Rechtsanwälten liegt schwer- punktmäßig in folgenden Bereichen:

‹ ARBEITSRECHT

‹ BETRIEBS- UND PERSONALVERTRETUNGSRECHT

‹ INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT

Wir beantworten

Ihre Fragen unter anderem zum Arbeitsvertragsrecht, zur Kündigung oder zum Zeugnis. Aber auch bei Fragen zum Haftungsrecht der Ge- schäftsführer, zum Mitbestimmungsrecht als Betriebsrat/Personalrat oder zur Arbeitssicherheit sowie zum Arbeitsschutz sind Sie bei uns richtig.

Wir begleiten

Sie gerichtlich und außergerichtlich, setzen Ihre Rechte seit vie- len Jahren mit Augenmaß und Ausdauer auch gegen erheblichen Widerstand durch, wobei wir immer im Blick behalten, dass arbeitsrechtliche Beziehungen Dauerschuldverhältnisse sind und die Betriebsparteien bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilweise jahrelang zusammen arbeiten werden.

Wir führen

für Sie und mit Ihnen Verhandlungen zu Fragen des Interessenaus- gleichs und Sozialplans und verhandeln Betriebs- und Dienstverein barungen, die in der Praxis auch funktionieren. Auf Wunsch richten wir auch Einigungsstel- len ein und vertreten Sie dort wirkungsvoll. Auch über die rechtlichen Fragen des Einsatzes von Arbeitskräften im Ausland und bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen finden bei uns hochkompetente Ansprechpartner, die eine rechtssichere Gestaltung vornehmen.

Wir beraten

Sie an unseren Kanzleistandorten in Konstanz und Stuttgart bzw.

auch direkt in Ihrem Betrieb und vertreten unsere Mandanten auf rechtlich höchstem Niveau teilweise seit vielen Jahren bei allen Arbeitsgerichten in Deutschland.

KANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

(27)

UNSER ANSPRUCH IST

Sie als führende Arbeitsrechtskanzlei zu begeistern

‹ Wir haben

den Anspruch, unseren Mandanten kontinuier- lich qualitativ hochwertige und effektive Arbeitsrechtsbe- ratung und Vertretung zu bieten

‹ Wir legen

als führende Arbeitsrechtskanzlei Wert auf fachliche und soziale Kompetenz

‹ Wir überzeugen

Sie mit unserer Begeisterung für die an-

waltliche Tätigkeit

(28)

INHOUSE-SCHULUNG GEWÜNSCHT?

Sprechen Sie uns an!

Wir konzipieren eine passgenaue Lösung für Sie in Ihrem Betrieb.

Themenvorschläge

‹ Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I-III

‹ Arbeitsschutz und aktuelle Rechtsprechung

‹ Arbeitszeitrecht im Krankenhaus

‹ Arbeitsrecht für Eltern – Mutterschutz, Elternzeit, Wiedereinstieg

‹ Betriebsratswahl

‹ Betriebsverfassungsrecht Teil I-III

‹ Der kranke Arbeitnehmer

‹ Der Informationsanspruch des Betriebsrates

‹ Die Aufgaben des Betriebsrats

‹ Europäische Aktiengesellschaft (SE)

‹ Europäischer Betriebsrat

‹ Europäisches Arbeitsrecht I (Grundlagen) (Seminar auf Englisch/Deutsch)

‹ Europäisches Arbeitsrecht II (Vertiefung) (Seminar auf Englisch/Deutsch)

‹ European Works Council (auf Englisch)

‹ Jugend- und Auszubildendenvertretung

‹ Personalratswahl

‹ Personalrecht (von der Einstellung bis zur Kündigung)

‹ Personalvertretungsrecht

‹ Seminar für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

‹ Teilzeit- und Befristungsrecht

Referenzen

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