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LANDGERICHT MAGDEBURG

- Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 22/21

Magdeburg, 06.10.2021

Halberstädter Straße 8 Tel.: (0391) 606-0 Pressesprecher:

RiLG Christian Löffler RiinLG Claudia Lanza-Blasig

Durchwahl: 606-2061 Durchwahl: 606-2110

Handy: 0175/ 9 33 55 37

Einigung der ehemaligen Geschäftsführerin mit der Lotto Toto GmbH Sachsen- Anhalt

31 O 37/21 – 1. Kammer für Handelssachen

Nach dem Verhandlungstermin vom 13.07.2021 haben sich die Beteiligten mittlerweile Ende September außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt. Über den Inhalt des Vergleichs haben die Parteien Stilschweigen vereinbart.

Der Verkündungstermin am 15.10.2021 findet daher nicht statt und der Prozess ist beendet.

Hintergrund:

Die ehemalige Geschäftsführerin der Lotto Toto GmbH Sachsen-Anhalt macht im Wege des sog. Urkundenprozesses für den Zeitraum 18. September 2020 bis Mai 2021 Vergütungsansprüche geltend.

Die Klägerin war als Geschäftsführerin für die Beklagte seit Oktober 2012 und mit Laufzeit des aktuellen Vertrages bis 30.09.2022 beschäftigt. Die Klägerin wurde als Geschäftsführerin am 17.09.2020 mit sofortiger Wirkung abberufen und ihr Beschäftigungsverhältnis wurde am 19.10.2020 fristlos und hilfsweise ordentlich zum 31.12.2020 gekündigt. Bereits im Juli 2020 wurde die Klägerin von ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge freigestellt.

Die Klägerin meint, sämtliche Kündigungen seien ungerechtfertigt, so dass ihr ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge zustehe. Die Beklagte meint, die Klägerin könne ihre Forderung nicht im sog. Urkundenprozess geltend machen. Im Übrigen stünden ihr Ansprüche auf Vergütung nicht zu.

Die Lotto Toto GmbH Sachsen-Anhalt wird vertreten durch ihren Gesellschafter, das Land Sachsen-Anhalt, das wiederum durch das Ministerium der Finanzen vertreten wird.

Löffler

Pressesprecher

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