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Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2022

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Academic year: 2022

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Lehrgangsplan

der Landesschule für

Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2022

Vorbemerkung zur Corona-Pandemie

Der vorliegende Lehrgangsplan wurde unter den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung absehba- ren Rahmenbedingungen bzgl. des Infektionsschutzes erstellt. Um die Hygienemaßnahmen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz (LSBK M-V) einhalten zu können und um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, werden mehrere Lehrgänge dezentral angeboten.

Der vorliegende Plan gilt vorbehaltlich einer stabilen Lageentwicklung der Corona-Pandemie.

Sollten durch Lageänderungen Anpassungen am Plan notwendig oder möglich werden, wird dies über den Internetauftritt der LSBK M-V, sowie über die Landkreise und kreisfreien Städte kommuniziert werden.

1. Allgemeines

Die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz hat die Aufgabe, Führungskräfte und Spe- zialisten der öffentlichen Feuerwehren aus- und fortzubilden. Daneben obliegt ihr die Aus- und Fortbildung für besondere Aufgaben und Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die Unterstützung der Ausbildung auf Landkreisebene (§ 14 Absatz 2 BrSchG M-V). Wei- terhin bildet die LSBK M-V Führungskräfte und Spezialisten des Katastrophenschutzes insbe- sondere in den Bereichen Stabsarbeit, Brandschutz und Abwehr von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren aus und fort (§ 14 Absatz 2 LKatSG M- V). Für Ange- hörige der im Land aufgestellten öffentlichen Feuerwehren, Angehörige der Einheiten des Kata- strophenschutzes sowie Bedienstete der Landesverwaltung ist die Aus- und Fortbildung an der LSBK M-V gebührenfrei. Für die Dauer der Aus- und Fortbildung wird amtliche Unterkunft und Verpflegung gewährt (§ 2 LSBKBenGebVO M-V).

Betriebliche Feuerwehren und Feuerwehren anderer Bundesländer können an den Ausbil- dungsmaßnahmen gegen Kostenerstattung teilnehmen.

2. Anmeldung

Die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz verteilt die zur Verfügung stehenden Lehr- gangsplätze an die für die Anmeldungen zuständigen Stellen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie weiterer Bedarfsträger entsprechend der Bedarfsmeldung.

Übersteigt die Zahl der Bedarfsmeldungen die zur Verfügung stehenden Lehrgangsplätze, kann die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz bei der Zuteilung einen Verteilerschlüssel anwenden.

Der Teilnehmer bestätigt nach Erhalt des Lehrgangsplatzes unverzüglich seinen Lehrgangsbe-

such bei der für die Anmeldung zuständigen Stelle. Die Anmeldungen für öffentliche Feuerweh-

ren aus Mecklenburg-Vorpommern erfolgen ausschließlich über das Verwaltungsprogramm

FOX112. Mit der Platzbuchung bestätigt die anmeldende Stelle, das alle Lehrgangsvorausset-

zungen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für alle anderen Teilnehmer erfolgt diese Bestätigung

(2)

Anmeldeschluss:

Meldeschluss ist der Freitag, welcher drei Wochen vor dem Tag des jeweiligen Lehrgangbeginns liegt. Die offenen Lehrgangsplätze werden am darauffolgenden Montag in FOX112 für alle Be- darfsträger freigegeben. Die Plätze stehen somit für jeden Landkreis oder kreisfreie Stadt zur Verfügung. Nicht in FOX112 integrierte Bedarfsträger werden auf andere Weise informiert.

3. Teilnehmerinformationen

Die Lehrgangsteilnehmer reisen bis spätestens eine halbe Stunde vor Lehrgangsbeginn an.

Der Unterricht beginnt am Eröffnungstag entsprechend den Angaben auf der Einberufung. Die

Lehrgangsdauer ist dem Lehrgangsplan zu entnehmen. Es ist grundsätzlich die persönliche

Schutzausrüstung mitzubringen. Das Parken mit dem Auto auf dem Gelände der LSBK M-V ist

möglich.

(3)

A Führungslehrgänge

Nr. vom bis einschl.

A 3 Gruppenführer

Voraussetzung: Qualifikation „Truppführer“ und „Sprechfunker“ ge- mäß FwDV2 sowie mindestens die theoretischen Kenntnisse des Lehrgangs „Atemschutzgeräteträger“

Ziel der Ausbildung: Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen bis zur Gruppenstärke.

Zielgruppe: Führungskräfte, die nach Feuerwehrlaufbahn-, Dienst- grad- und Ausbildungsverordnung M-V in der jeweils gültigen Fas- sung eine entsprechende Ausbildung nachweisen müssen.

A 3 1/22 21.03.2022 01.04.2022 A 3 2/22 25.04.2022 06.05.2022 A 3 3/22 09.05.2022 20.05.2022 A 3 4/22 13.06.2022 24.06.2022 A 3 5/22 27.06.2022 08.07.2022 A 3 6/22 08.08.2022 19.08.2022 A 3 7/22 22.08.2022 02.09.2022 A 3 8/22 05.09.2022 16.09.2022 A 3 9/22 10.10.2022 21.10.2022

Nr. vom bis einschl.

A 4 Zugführer

Voraussetzung: Qualifikation „Gruppenführer“ gemäß FwDV2 Ziel der Ausbildung: Befähigung zum Führen eines Zuges – ein- schließlich eines erweiterten Zuges – sowie die Leitung eines Ein- satzes mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.

Zielgruppe: Gruppenführer einer freiwilligen Feuerwehr / Führungskräfte, die nach Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V in der jeweils gültigen Fassung eine entsprechende Ausbildung nachweisen müssen.

A 4 1/22 10.01.2022 21.01.2022 A 4 2/22 24.01.2022 04.02.2022 A 4 3/22 14.02.2022 25.02.2022 A 4 4/22 28.02.2022 11.03.2022 A 4 5/22 07.11.2022 18.11.2022 A 4 6/22 28.11.2022 09.12.2022 A 4 7/22 12.12.2022 23.12.2022

(4)

Nr. vom bis einschl.

A 5 Leiter einer Feuerwehr

Voraussetzung: Qualifikation „Gruppenführer“ gemäß FwDV2 Hinweis:

Die Qualifikation ist zu erreichen durch erfolgreiche Teilnahme

 am Lehrgang „Gruppenführer“ A3 oder

 an den Lehrgängen „Gruppenführer G“ A3(G) und „Grup- penführer S“ A3(S) oder

 am Lehrgang „Gruppenführer G“ A3(G) und Fortbildung C3 P/E mit Prüfung.

Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Leitung einer Freiwilligen Feu- erwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht Zielgruppe: Führungskräfte, die nach Feuerwehrlaufbahn-, Dienst- grad- und Ausbildungsverordnung M-V in der jeweils gültigen Fas- sung eine entsprechende Ausbildung nachweisen müssen.

A 5 1/22 28.02.2022 04.03.2022 A 5 2/22 14.03.2022 18.03.2022 A 5 3/22 28.03.2022 01.04.2022 A 5 4/22 04.04.2022 08.04.2022 A 5 5/22 05.12.2022 09.12.2022 A 5 6/22 12.12.2022 16.12.2022

Nr. vom bis einschl.

A 6 Verbandsführer

Voraussetzung: Qualifikation als „Zugführer“ gemäß FwDV2 o- der vergleichbar im Bereich der Hilfsorganisationen

Ziel der Ausbildung: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der FwDV 100.

Zielgruppe: Führungskräfte der Feuerwehr und Hilfsorganisatio- nen, welche aufgrund ihrer Funktion Aufgaben in der Führungs- stufe C wahrnehmen.

A 6 1/22 14.02.2022 18.02.2022 A 6 2/22 28.02.2022 04.03.2022 A 6 3/22 07.03.2022 11.03.2022 A 6 4/22 VR 25.04.2022 29.04.2022 A 6 5/22 21.11.2022 25.11.2022 A 6 6/22 28.11.2022 02.12.2022

Nr. vom bis einschl.

A 7 Einführung in die Stabsarbeit

Voraussetzung: Qualifikation als Verbandsführer gemäß FwDV2 o- der vergleichbar im Bereich der Hilfsorganisationen

Ziel der Ausbildung: Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Grundkenntnissen zur Mitwirkung in einem Führungsstab oder einer Technischen Einsatzleitung.

Zielgruppe: Führungskräfte der Feuerwehr und Hilfsorganisationen, welche Aufgaben in der Führungsstufe D wahrnehmen.

A 7 1/22 04.04.2022 08.04.2022 A 7 2/22 02.05.2022 06.05.2022 A 7 3/22 16.05.2022 20.05.2022 A 7 4/22 27.06.2022 01.07.2022

(5)

A 71 Grundlagen der Stabsarbeit

Voraussetzung: Mitwirkung im Stab einer KatS – Behörde Ziel der Ausbildung: Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Grundkenntnissen zur Mitwirkung in einem Führungsstab oder einer Technischen Einsatzleitung.

Zielgruppe: Mitarbeiter einer Katastrophenschutzbehörde, welche Aufgaben in der Führungsstufe D wahrnehmen.

A 71 1/22 04.04.2022 08.04.2022 A 71 2/22 02.05.2022 06.05.2022 A 71 3/22 16.05.2022 20.05.2022 A 71 4/22 27.06.2022 01.07.2022

B Funktionslehrgänge

Nr. vom bis einschl.

B 10 Ausbilder in der Feuerwehr

Voraussetzung: Qualifikation „Gruppenführer“ gemäß FwDV2 Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildungseinheiten in der Standort-, Amts- und Kreis- ausbildung

Zielgruppe: Feuerwehrangehörige, die über fundierte Feuerwehr- fachkenntnisse, -fähigkeiten und -fertigkeiten in der jeweiligen Fach- richtung verfügen bzw. als Gruppenführer an der Standortausbil- dung beteiligt sind.

B 10 1/22 21.02.2022 25.02.2022 B 10 2/22 09.05.2022 13.05.2022 B 10 3/22 08.08.2022 12.08.2022 B 10 4/22 14.11.2022 18.11.2022 B 10 5/22 21.11.2022 25.11.2022

Nr. vom bis einschl.

B 11 Gerätewart

Voraussetzung: Qualifikation „Truppführer“ und „Maschinist“ gemäß FwDV2

Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgän- gen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen und die Prüfung nach

„UVV Fahrzeuge“ im Bereich der Arbeitssicherheit.

Zielgruppe: Teilnehmende, die für die Funktion Gerätewarte vorgesehen sind und entsprechend ihrer Befähigung mit Prüftätig- keiten durch die Unternehmer beauftragt werden sowie für Ausbilder für den Lehrgang „Maschinisten“ gemäß FwDV2.

B 11 1/22 17.01.2022 21.01.2022 B 11 2/22 25.04.2022 29.04.2022 B 11 3/22 02.05.2022 06.05.2022 B 11 4/22 30.05.2022 03.06.2022 B 11 5/22 13.06.2022 17.06.2022 B 11 6/22 22.08.2022 26.08.2022

(6)

Nr. vom bis einschl.

B 12 Atemschutzgerätewart

Voraussetzung: Qualifikation „Truppführer“ gemäß FwDV2 sowie die theoretischen Kenntnisse des Lehrgangs „Atemschutzgeräteträ- ger“

Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr.

Zielgruppe: Teilnehmende, die für die Funktion Atemschutzgeräte- warte vorgesehen sind und entsprechend ihrer Befähigung mit Prüf- tätigkeiten durch die Unternehmer beauftragt werden sowie für Aus- bilder für Atemschutzgeräteträger.

B 12 1/22 10.01.2022 14.01.2022 B 12 2/22 14.11.2022 18.11.2022 B 12 3/22 21.11.2022 25.11.2022

Nr. vom bis einschl.

B 12 L Leiter des Atemschutzes

Voraussetzung: Qualifikation „Gruppenführer“ gemäß FwDV2 sowie die theoretischen Kenntnisse des Lehrgangs „Atemschutzgeräteträ- ger“

Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Überwachung des Aufgabenge- bietes Atemschutz (insbesondere Fristen und Termine zu Personal und Technik), einschließlich der Führung von Nachweisdokumen- ten, Mitwirkung in der Atemschutzausbildung und Beratung der Wehrführungen.

Zielgruppe: Führungskräfte, die für die Funktion „Leiter des Atemschutzes“ vorgesehen sind, sowie für Ausbilder für Atem- schutzgeräteträger.

B 12 L 1/22 24.01.2022 26.01.2022 B 12 L 2/22 31.01.2022 02.02.2022 B 12 L 3/22 15.08.2022 17.08.2022 B 12 L 4/22 26.09.2022 28.09.2022

C Fortbildungslehrgänge und Seminare

Nr. vom bis einschl.

C 3 E/P Fortbildung für Gruppenführer: Einsatz- und Planübung

Voraussetzung:

 Qualifikation „Gruppenführer“ gemäß FwDV2 oder

 erfolgreiche Teilnahme am früheren Lehrgang „Gruppen- führer (G)“

C 3 E/P 1/22 11.04.2022 14.04.2022

Ziel der Ausbildung:

 Festigung der Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige takti- sche Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen bis zur Gruppenstärke

 Vertiefung der Kenntnisse in den Bereichen Einsatzführung und Rechtsgrundlagen

 Training von Planübungen Zielgruppe:

 Gruppenführer mit wenig Einsatzerfahrung

 Gruppenführer, die sich auf den Zugführerlehrgang vorbereiten

Es besteht für Teilnehmende die den Lehrgang „Gruppenführer (G)“ absolviert haben die Möglichkeit, diese Fortbildung mit einer Prüfung abzuschließen. Bei erfolgreicher Prüfung kann der Abschluss als gleichwertige Qualifikation zum früheren Gruppenführer (S) genutzt werden. Bitte zeigen Sie diesen Wunsch im Rahmen Ihrer Anmeldung zum Lehrgang mit an.

(7)

C 4 E/P Fortbildung für Zugführer: Einsatz- und Planübung

Voraussetzung: Qualifikation „Zugführer“ gemäß FwDV2 C 4 E/P 1/22 07.06.2022 10.06.2022 Ziel der Ausbildung:

 Festigung der Befähigung zum Führen eines Zuges sowie zur Leitung von Einsätzen bis zur Stärke eines erweiterten Zuges

 Vertiefung der Kenntnisse in den Bereichen Einsatzleitung, Einsatzabschnittsleitung und Rechtsgrundlagen.

 Training von Planübungen Zielgruppe:

 Zugführer mit wenig Einsatzerfahrung

 Zugführer, die sich auf den Verbandsführerlehrgang vorbereiten

Nr. am

C 5 Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr

Voraussetzung: Qualifikation als Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2 Ziel der Ausbildung:

 Inhaltliche Vertiefung der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbil- dungsverordnung - FwLDAVO M-V,

 weiterführende Informationen im Bereich der Beschaffung,

 Einweisung in die Lern- und Informationsplattform ILIAS sowie Erfahrungs- austausch

Zielgruppe: Qualifikation und Funktion als Leiter einer Feuerwehr nach FwDV 2 oder dessen Stellvertretung im Bereich der Orts-, Gemeinde-, Amts- oder Kreiswehrfüh- rungen. Der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist be- reits länger als drei Jahre her.

C 5 1/22 22.03.2022 C 5 2/22 23.03.2022 C 5 3/22 20.12.2022

Nr. am

C 11 Fortbildung für Gerätewarte

Voraussetzung: Qualifikation und Funktion als „Gerätewart“ gemäß FwDV 2 oder dessen Stellvertretung

Ziel der Ausbildung:

 Einführung in die DGUV Grundsatz 305-002 (Stand Mai 2021),

 Befähigung zur Prüfung Feuerwehrfahrzeuge, gemäß DGUV Grundsatz 305-002 (Kap.IV,Pkt.1), im Bereich der Arbeitssicherheit,

 Erfahrungsaustausch,

 Einweisung in die Lern-und Informationsplattform ILIAS

Zielgruppe: Gerätewarte oder deren Stellvertretung in den Feuerwehrtechnischen Zentralen, den Berufsfeuerwehren, sowie der Freiwilligen Feuerwehren, die entspre- chend ihrer Befähigung mit Prüftätigkeiten durch die Unternehmer beauftragt sind und Prüfungen durchführen.

C 11 1/22 08.11.2022 C 11 2/22 09.11.2022

(8)

Nr. am

C 12 Fortbildung für Atemschutzgerätewarte

Voraussetzung: Qualifikation und Funktion „Atemschutzgerätewart“ gemäß FwDV2 oder dessen Stellvertretung

Ziel der Ausbildung:

 Information über Inhalte des neu eingeführten DGUV Grundsatzes 305- 002,

 Reinigung und Desinfektion von Atemschutzgeräten,

 Erfahrungsaustausch,

 Einweisung in die Lern-und Informationsplattform ILIAS Zielgruppe:

 Atemschutzgerätewarte oder deren Stellvertretung der Feuerwehrtechni- schen Zentralen, der Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren, sowie der Freiwilligen Feuerwehren, die entsprechend ihrer Befähigung mit Prüftätig- keiten durch die Unternehmer beauftragt sind und Prüfungen durchführen.

 Die letzte Aus- oder Fortbildung im Bereich „Atemschutzgerätewart“ ist äl- ter als 3 Jahre

C 12 1/22 18.05.2022

Nr. am

C 12 L Fortbildung für Leiter des Atemschutzes

Voraussetzung: Qualifikation „Leiter des Atemschutzes“ gemäß FwDv7 Ziel der Ausbildung:

 Information über Inhalte des neu eingeführten DGUV Grundsatzes 305- 002,

 Erfahrungsaustausch,

 Einweisung in die Lern-und Informationsplattform ILIAS Zielgruppe:

 Funktion als Leiter des Atemschutzes oder Fachwart Atemschutz oder des- sen Stellvertretung.

 Die letzte Aus- oder Fortbildung im Bereich „Leiter des Atemschutzes“ ist älter als 3 Jahre

C 12 L 1/22 08.02.2022 C 12 L 2/22 09.02.2022

Nr. vom bis einschl.

C 15 Fortbildung für Ausbilder Sprechfunk

Voraussetzung: Berufung zum Sprechfunkausbilder

Ziel der Ausbildung: Die Teilnehmer können die Inhalte des Digital- funks praxisgerecht vermitteln und neue Sachverhalte in ihren Un- terricht einbringen.

Zielgruppe: Sprechfunkausbilder der Landkreise und kreisfreien Städte sowie Landesverbände der Hilfsorganisationen

C 15 1/22 13.04.2022 14.04.2022

(9)

C 18 Fortbildung für Ausbilder Technische Hilfeleistung

Voraussetzung: Berufener Kreisausbilder im Bereich Technische Hilfeleistung auf Ebene der Landkreise / kreisfreier Städte Ziel der Ausbildung:

 Erlangung von vertieften Kenntnissen hinsichtlich der Durchführung des auf Kreisebene stattfindenden Moduls TH 1, insbesondere der Station „Verunfallte Personen im Fokus der Einsatzkräfte“.

 Weitergehende Erlangung von Kenntnissen zur Deaktivie- rung von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnolo- gien, sowie im Bereich der LKW- und Busrettung.

Zielgruppe: Ausbilder im Bereich Technische Hilfeleistung auf Ebene der Landkreise / kreisfreier Städte

C 18 1/22 23.05.2022 25.05.2022

C 61 Fortbildung für Führungsgruppen

Voraussetzung: Geschlossene Führungsgruppe auf Ebene einer amtsfreien Gemeinde, eines Amtes oder taktischen Einheit Ziel der Ausbildung: Festigen der Kompetenzen zur Mitarbeit in ei- ner Führungsgruppe

Zielgruppe: Geschlossene Führungsgruppen mit Führungskräften der Feuerwehr und/oder Hilfsorganisationen, welche aufgrund ihrer Funktion Aufgaben in der Führungsstufe C wahrnehmen. Die Fort- bildung ist für jeweils drei Führungsgruppen vorgesehen.

Termine nach Absprache

Bedarfsanfragen sind durch die jeweiligen Bedarfsträger über den Landkreis an die LSBK zu stellen. Terminabstimmungen erfolgen dann gesondert.

C 62 Fortbildung für Technische Einsatzleitungen

Voraussetzung: Geschlossene Technische Einsatzleitungen auf Ebene eines Landkreises / kreisfreie Stadt. Die Fortbildung ist für je- weils eine TEL vorgesehen

Ziel der Ausbildung: Festigen der Kompetenzen zur Mitarbeit in ei- ner TEL

Zielgruppe: Geschlossene Führungsgruppen mit Führungskräften der Feuerwehr und/oder Hilfsorganisationen, welche aufgrund ihrer Funktion Aufgaben in der Führungsstufe C wahrnehmen. Die Fort- bildung ist für jeweils drei Führungsgruppen vorgesehen.

Termine nach Absprache

Bedarfsanfragen sind durch die jeweiligen Bedarfsträger (Kreis bzw. Amt) an die LSBK zu stellen. Terminabstimmungen erfolgen dann gesondert.

(10)

Nr. vom bis einschl.

C 65 Fortbildung Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr

Voraussetzung:

 Qualifikation und Funktion als „Verbandsführer“ gemäß FwDV2 oder

 Führungskraft einer Hilfsorganisation mit der Qualifikation

„Zugführer“ oder

 Fachberater oder vergleichbarer Qualifikation wie Leiten- der Notarzt bzw. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst.

Ziel der Ausbildung: Die Teilnehmenden können ihre eigene Funk- tion und Organisation als Führungskraft oder Fachberater zielfüh- rend in eine vorgegebene Lage einbringen, die Schnittstellen zu an- deren Behörden und Organisationen nutzen und das Zusammenwir- ken sicherstellen.

Insbesondere kennen die Teilnehmenden die Grundsätze der inter- disziplinären Zusammenarbeit zwischen BOS und können sie wie- dergeben.

Zielgruppe: Aktive Führungskraft in einer der genannten Funktionen mit guten Kenntnissen der eigenen Organisationsstrukturen, Ein- satzoptionen und Ressourcen.

C 65 1/22 24.10.2022 26.10.2022 C 65 2/22 01.11.2022 03.11.2022 C 65 3/22 07.11.2022 09.11.2022 C 65 4/22 09.11.2022 11.11.2022

Nr. am

C 71 Fortbildung für Fernerkundung

Voraussetzung: Abgeschlossener Grundlehrgang Fernerkundung oder vergleichbare Ausbildung

Ziel der Ausbildung: Vertiefen der Kompetenzen zum Führen einer Drohne im Einsatz

Zielgruppe: Einsatzkräfte der Katastrophenschutzeinheit „Erkun- dungstrupp-Luft“

C 71 1/22 12.08.2022

Nr. vom bis einschl.

C 73 Fortbildung Anlegen von Übungen

Voraussetzung: Meldung durch die untere Katastrophenschutzbe- hörde

Ziel der Ausbildung: Vertiefen der Kompetenz zum Anlegen von Stabs-, Stabsrahmen, Fachdienst- und Vollübungen

Zielgruppe: Mitarbeiter der unteren Katastrophenschutzbehörden und operative Führungskräfte die mit dem Anlegen von Übungen auf Ebene eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt betraut sind.

Dieser Lehrgang findet nicht an der LSBK statt.

C 73 1/22 19.01.2022 21.01.2022

(11)

Nr. vom bis einschl.

D 33 Jugendfeuerwehrwart

Voraussetzung: Feuerwehrangehörige mit der Qualifikation

„Truppführer“

Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Arbeit als Jugendgruppenlei- ter einer Jugendfeuerwehr durch Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Jugendpflege, Pädagogik und Bildungsarbeit.

Zielgruppe: Feuerwehrangehörige die in der Jugendfeuerwehr Kinder und Jugendliche betreuen

D 33 1/22 21.02.2022 25.02.2022 D 33 2/22 09.05.2022 13.05.2022 D 33 3/22 20.06.2022 24.06.2022 D 33 4/22 11.07.2022 15.07.2022 D 33 5/22 08.08.2022 12.08.2022 D 33 6/22 07.11.2022 11.11.2022

Nr. vom bis einschl.

D 40 Modul CBRN-Grundlagen

Voraussetzung: Qualifikation „Truppmann“, „Sprechfunker“ und

„Atemschutzgeräteträger“ gemäß FwDV2 Ziel der Ausbildung:

 Sichere Kenntnis der Grundlagen bei CBRN- Einsätzen,

 Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkei- ten im CBRN-Einsatz

Zielgruppe: Einsatzkräfte, die für den Einsatz in der CBRN- Gefahrenabwehr vorgesehen sind

D 40 1/22 10.01.2022 14.01.2022 D 40 2/22 17.01.2022 21.01.2022 D 40 3/22 24.01.2022 28.01.2022 D 40 4/22 31.01.2022 04.02.2022 D 40 5/22 14.02.2022 18.02.2022 D 40 6/22 28.11.2022 02.12.2022 D 40 7/22 19.12.2022 23.12.2022

Nr. vom bis einschl.

D 41 Modul CBRN-Einsatz

Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang D 40 „Modul CBRN-Grundlagen“ und „Träger von Chemikalienschutzanzügen“

Die entsendende Stelle bestätigt der LSBK bei Anmeldung eine gültige G26-Untersuchung!

Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Handhabung und Einsatz der Geräte und Ausrüstung des Gerätewagen Gefahrgut

Zielgruppe: Einsatzkräfte, die für den Einsatz der Geräteausstattung

D 41 1/22 04.04.2022 08.04.2022 D 41 2/22 25.04.2022 29.04.2022 D 41 3/22 16.05.2022 20.05.2022 D 41 4/22 15.08.2022 19.08.2022

(12)

Nr. vom bis einschl.

D 42 Modul CBRN-Dekontamination P

Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang D40 „Modul CBRN-Grundlagen“ oder D41E „CBRN-Einsatz“ vor 2020 und gül- tige G26.3

Der GW-Dekon P ist von einem Standort zu stellen. Die Abspra- che erfolgt durch die LSBK. Der G26-Nachweis muss von der anmeldenden Stelle bestätigt sein.

D 42 1/22 02.05.2022 06.05.2022

Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheiten CBRN-Dekontamination Personen Zielgruppe: Einsatzkräfte, die für den Einsatz der

Geräteausstattung eines GW-Dekon P vorgesehen sind.

Nr. vom bis einschl.

D 44 Modul CBRN-Führen

Voraussetzung:

 Qualifikation „Gruppenführer“ gemäß FwDV2 sowie

 erfolgreich abgeschlossener Lehrgang o D41 „Modul CBRN-Einsatz“ oder

o D42 „Modul CBRN-Dekontamination P“ oder o D43 „Modul CBRN-Erkundung“ oder o D41E „CBRN-Einsatz“

Ziel der Ausbildung: Befähigung zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im CBRN-Einsatz und dem richtigen Einsatz von deren CBRN-Ausrüstung

Zielgruppe: Einsatzkräfte, die für das Führen von Einheiten im CBRN-Einsatz vorgesehen sind

D 44 1/22 04.07.2022 15.07.2022 D 44 2/22 14.11.2022 25.11.2022

Nr. vom bis einschl.

D 50 Ausbildung zum Trainer Brandübungshaus der LSBK M-V

Voraussetzung: Qualifikation „Gruppenführer“ gemäß FwDV2

D 50 1/22 07.03.2022 11.03.2022

Der G 26-Nachweis muss der LSBK mit der Anmeldung vorgelegt werden (Kopie des Untersuchungsberichtes)!

Ziel der Ausbildung: Qualifikation als Trainer im Brandübungshaus der LSBK M-V, der selbstständig mit Atemschutz- geräteträgern in Brandräumen vorgeht und deren Übungen bewerten kann. Zeitgerechte Steuerung der Anlage in Zusammenarbeit mit dem Leitstand.

Zielgruppe: erfahrene Feuerwehrangehörige mit Einsatzpraxis als Atemschutzgeräteträger bei Brandeinsätzen zur Gebäudebrandbekämpfung.

(13)

D 51 Fortbildung Atemschutzeinsatz in der Innenbrandbekämpfung

Voraussetzung:

 Qualifikation „Truppmann“ und „Atemschutzgeräteträger“

 komplette persönliche Schutzausrüstung für die Innen- brandbekämpfung und Atemschutzausrüstung (außer Atemluftflaschen)

 gültige G26.3-Untersuchung

 gültige Belastungsübung

 aktuelle gesundheitliche Eignung zum Atemschutzeinsatz Ziel der Ausbildung: Befähigung zur richtigen gefahrenminimieren- den taktischen Vorgehensweise bei der Innenbrandbekämpfung, bei der Suche von Personen in verrauchten Räumen etc.

(Hinweis: Diese Fortbildung ist geeignet als Einsatzübung im Sinne der FwDV7 als Bestandteil der Atemschutztauglichkeit)

Zielgruppe:

Atemschutzgeräteträger, die im Innenangriff zum Einsatz kommen können

Die Ausbildung erfolgt in Stufen.

Seminar I:

Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung, taktisch richti- ges Vorgehen bis zum Brandraum, Erkundung und Einschätzung der Lage im Brandraum, Einsatzstellenkommunikation

Seminar II:

Orientierung und Absuchen in brennenden und verrauchten Räu- men, Personensuche

Seminar III:

Brandbekämpfung in Gebäuden, Gefahren durch Rauchschicht- durchzündung und Druckgefäßen unter Wärmeeinwirkung

D 51 1/22 05.04.2022

D 51 2/22 06.04.2022

D 51 3/22 07.04.2022

D 51 4/22 08.04.2022

D 51 5/22 09.04.2022

D 51 6/22 12.04.2022

D 51 7/22 13.04.2022

D 51 8/22 14.04.2022

D 51 9/22 19.04.2022

D 51 10/22 20.04.2022 D 51 11/22 27.04.2022 D 51 12/22 28.04.2022 D 51 13/22 30.04.2022 D 51 14/22 10.05.2022 D 51 15/22 12.05.2022 D 51 16/22 13.05.2022 D 51 17/22 24.05.2022 D 51 18/22 25.05.2022 D 51 19/22 27.05.2022 D 51 20/22 28.05.2022 D 51 21/22 07.06.2022 D 51 22/22 10.06.2022 D 51 23/22 11.06.2022 D 51 24/22 21.07.2022 D 51 25/22 22.07.2022 D 51 26/22 23.07.2022 D 51 27/22 26.07.2022 D 51 28/22 27.07.2022 D 51 29/22 30.07.2022 D 51 30/22 02.08.2022 D 51 31/22 03.08.2022 D 51 32/22 04.08.2022 D 51 33/22 09.08.2022 D 51 34/22 10.08.2022

(14)

D 51 41/22 06.10.2022 D 51 42/22 07.10.2022 D 51 43/22 08.10.2022 D 51 44/22 12.10.2022 D 51 45/22 13.10.2022 D 51 46/22 15.10.2022

Nr. am

D 52 Fortbildung Atemschutznotfalltraining

Voraussetzung:

 Teilnahme an den Seminaren D51 I und D51 II Atem- schutzeinsatz in der Innenbrandbekämpfung“

 Qualifikation „Truppmann“ und „Atemschutzgeräteträger“

 komplette persönliche Schutzausrüstung für die Innen- brandbekämpfung und Atemschutzausrüstung (außer Atemluftflaschen)

 gültige G26.3-Untersuchung

 gültige Belastungsübung

 aktuelle gesundheitliche Eignung zum Atemschutzeinsatz Ziel der Ausbildung:

 das Üben von richtigen taktischen und technischen Verhal- tensweisen in Notfallsituationen,

 Kenntnisse über die Ausrüstung und Vorgehensweisen des Sicherheitstrupps,

 das Beherrschen der Rettungsausrüstung und

 das Anwenden von lageabhängigen Rettungsmethoden (Hinweis: Diese Fortbildung ist geeignet als Einsatzübung im Sinne der FwDV7 als Bestandteil der Atemschutztauglichkeit)

Zielgruppe:

Atemschutzgeräteträger, die als Angriffstrupp oder Sicherheitstrupp zum Einsatz kommen können

Zugelassen sind: nur Kameraden mit eigener oder vom jeweiligen Landkreis bereitgestellter Atemschutzausrüstung (außer Atemluft- flaschen) sowie der kompletten persönlichen Schutzausrüstung für die Innenbrandbekämpfung.

(Nach DIN / Vorgabe HFUK) Die Ausbildung erfolgt in Stufen.

D 52 1/22 26.04.2022

D 52 2/22 29.04.2022

D 52 3/22 11.05.2022

D 52 4/22 14.05.2022

D 52 5/22 08.06.2022

D 52 6/22 09.06.2022

D 52 7/22 19.07.2022

D 52 8/22 20.07.2022

D 52 9/22 28.07.2022

D 52 10/22 29.07.2022 D 52 11/22 05.08.2022 D 52 12/22 06.08.2022 D 52 13/22 13.08.2022 D 52 14/22 05.10.2022 D 52 15/22 11.10.2022 D 52 16/22 14.10.2022

Nr. vom bis einschl.

D 71 Grundlehrgang Fernerkundung

Voraussetzung: Abgeschlossene Grundausbildung der Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation

Ziel der Ausbildung: Befähigung zum Führen einer Drohne im Ein- satz

Zielgruppe: Einsatzkräfte der Katastrophenschutzeinheit „Erkun- dungstrupp-Luft“

D 71 1/22 07.06.2022 10.06.2022

(15)

D 72 GSL.net – Anwender

Voraussetzung: Abgeschlossene Grundausbildung der Feuerwehr oder einer Hilfs- organisation

Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Nutzung der Anwendung „GSL.net“

Zielgruppe: Einsatzkräfte der Katastrophenschutzeinheit „Registrierungseinheit“

D 72 1/22 12.04.2022 D 72 2/22 20.12.2022

Nr. vom bis einschl.

D 73 Anlegen von Übungen

Voraussetzung: Meldung durch die untere Katastrophenschutzbe- hörde

Ziel der Ausbildung: Befähigung zum Anlegen von Stabs-, Stabsrah- men-, Fachdienst- und Vollübungen

Zielgruppe: Mitarbeiter der unteren Katastrophenschutzbehörden und operative Führungskräfte, die mit dem Anlegen von Übungen auf Ebene eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt betraut sind.

Dieser Lehrgang findet nicht an der LSBK statt.

D 73 1/22 10.01.2022 14.01.2022

Nr. vom bis einschl.

TH1-M Ausbilder für den Lehrgang Technische Hilfeleistung 1

Voraussetzung:

 erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Ausbilder in der Feu- erwehr“ B 10 oder am Lehrgang „Kreisausbilder TH“ (M-V) und

 „TH VKU“ (M-V) oder „TH 1“ (M-V) oder Lehrgang „Techni- sche Hilfeleistung“ nach FwDV 2

Ziel der Ausbildung: Befähigung zur Durchführung des auf Kreis- ebene stattfindenden Moduls TH 1 oder auch als Ausbilder auf Standortebene sowie zur selbständigen Planung und fachlich richti- gen Durchführung von Übungseinheiten mit dem Ziel der Präzision und Automatisierung des Handelns.

Zielgruppe: Vorrangig Ausbilder im Bereich TH auf Ebene der Land- kreise / kreisfreier Städte

TH1-M 1/22 30.05.2022 03.06.2022

Nr. vom bis einschl.

TH2-M Ausbilder für den Lehrgang Technische Hilfeleistung 2

Voraussetzung:

 erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Ausbilder in der Feu- erwehr“ B 10 oder am

 Lehrgang „Kreisausbilder TH“ (M-V) und am Lehrgang

TH2-M 1/22 07.06.2022 10.06.2022 TH2-M 2/22 04.07.2022 07.07.2022

(16)

Nr. am

TH3 Technische Hilfeleistung 3 – LKW- und Busunfälle

Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Technische Hilfeleistung“ nach FwDV 2, Modul TH 2 M-V oder TH VKU M-V*

Ziel der Ausbildung: Die Teilnehmenden sollen die technische Ret- tung bei LKW- oder Busunfällen mit den Mitteln eines Rüstwagen oder vergleichbar fachgerecht durchführen können.

Zielgruppe: Angehörige von Feuerwehren mit Löschfahrzeugen mit Zusatzbeladung TH (HLF) oder Rüstwagen.

*nur wenn zusätzlich die Ausbildung im Bereich pneumatischer Ret- tungsgeräte und manueller Zugeinrichtungen enthalten war

TH3 1/22 05.10.2022 TH3 2/22 06.10.2022

Nr. vom bis einschl.

PÜ-L Ausbildung zum Planübungsleiter

Voraussetzung: Qualifikation „Zugführer“ gemäß FwDV2 sowie si- cheres Beherrschen einschlägiger Dienstvorschriften, insbesondere des Führungsvorgangs im Sinne der FwDV 100

Ziel der Ausbildung: Qualifizierung zum „Planübungsleiter“

mit den Inhalten:

 Rollenverständnis Planübender und Planübungsleiter

 Aufgaben des Planübungsleiters

 Erlernen und Vertiefen der Fähigkeit, eine Planübung als Planübungsleiter durchführen zu können

Zielgruppe:

Führungskräfte mit Aus- und Weiterbildungsaufgaben in den Feuer- wehren oder auf Amts- und Kreisebene

PÜ-L 1/22 07.02.2022 09.02.2022

Lehrgänge Berufsfeuerwehren

Nr. vom bis einschl.

BF 2 Laufbahnprüfung 1.LG, 2.EA

BF 2 27. LLG 28.02.2022 25.03.2022 BF 2 28. LLG 05.09.2022 30.09.2022

Nr. vom bis einschl.

BF 3 Gruppenführer der Berufsfeuerwehr

Voraussetzung: gemäß GrpfAusbVFwBea M-V in der aktuell gülti- gen Fassung

Ziel der Ausbildung: ist es, die Teilnehmer zu befähigen, taktische Einheiten bis zur Stärke einer Gruppe im Einsatz zu führen, Einsätze in der Führungsstufe A zu leiten und unter einer überge- ordneten Führungskraft tätig zu werden.

BF 3 1/22 22.08.2022 04.11.2022

Referenzen

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