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215 Nutzungsentgeltordnung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge für Leistungen der Aus- und Fortbildung sowie der Forschung (NEO-IBK)

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Academic year: 2022

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215

Nutzungsentgeltordnung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge für Leistungen der Aus- und Fortbildung sowie der Forschung

(NEO-IBK) Dritte Änderung

RdErl. des MI vom 18.01.2017 – 24-13025-02 - Im Einvernehmen mit dem MF -

Bezug:

RdErl. des MI vom 20.12.2013 (MBl: LSA 2014,S. 4), geändert durch RdErl. vom 22.01.2015 und durch RdErl. vom 26.11.2015

Abschnitt 1 Allgemeines

Das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (IBK Heyrothsberge) erhebt für seine Leistungen Entgelte entsprechend dieser Nutzungsentgeltordnung.

Abschnitt 2 Unentgeltliche Nutzung

Die Aus- und Fortbildung im IBK Heyrothsberge ist unentgeltlich für:

1. Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und Mitglieder von Pflichtfeuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt,

2. Angehörige der Berufsfeuerwehren der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, 3. Helfer in Einheiten des Katastrophenschutzes des Landes Sachsen-Anhalt,

4. Fachberater und Verbindungspersonen im Katastrophenschutz mitwirkender Organisationen und Unternehmen, die für den Einsatz in Führungseinheit einer Brand- und/oder Katastrophenschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen sind,

5. Stabsmitglieder der Katastrophenschutzbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, 6. im Brand- und Katastrophenschutz tätige Bedienstete der Landesverwaltung, der

Landkreise und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.

Eine unentgeltliche Aus- und Fortbildung für die in Satz 1 genannten Personen gilt nicht für die im Lehrgangskatalog besonders gekennzeichneten Sonderlehrgänge, Seminare und Fachveranstaltungen. Hierfür werden gesonderte Entgelte berechnet.

(2)

Für Leistungen, die im Landesinteresse liegen, kann im begründeten Einzelfall auf die Erhebung eines Entgeltes ganz oder teilweise verzichtet werden.

Abschnitt 3 Entgeltliche Nutzung

1. Allgemeine Lehrgangskosten

Von Nutzern oder Teilnehmern an Lehrgängen des IBK Heyrothsberge im Rahmen der Aus- und Fortbildung, welche nicht die Voraussetzungen des Abschnitts 2 Abs. 1 erfüllen, sind Entgelte gemäß der Anlage 1 zu entrichten. Für Studierende des Studiengangs „Sicherheit und Gefahrenabwehr“ der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), die im Rahmen studienbegleitender Praktika an den Lehrgängen des IBK Heyrothsberge teilnehmen, ermäßigen sich diese Entgelte um 50 v. H.

2. Individuelle Lehrgangskosten

Individuell durchzuführende Lehrgänge sowie Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet.

3. Entgelte

Für die Inanspruchnahme von Leistungen des IBK Heyrothsberge werden folgende Entgelte berechnet:

3.1 Übernachtung

Einbettzimmer/Einzelbelegung im Zwei-Bett-

Zimmer 24 Euro

Zwei-Bett-Zimmer pro Person 20 Euro

3.2 Sonstige Nutzungen

3.2.1 Raumnutzung

bis zu vier über vier

Stunden Stunden

je Stunde je Stunde Räume mit

bis zu 30 Plätzen 19 Euro 18 Euro

über 30 Plätzen 26 Euro 25 Euro

Techniklehrsaal 40 Euro 35 Euro

Großer Saal 95 Euro 90 Euro

(3)

Die Preise gelten für die übliche Standardausstattung. Spezialausstattungen oder andere individuelle Vorbereitungen werden nach Bedarf gesondert berechnet.

3.2.2 Nutzung von Übungsanlagen

je Stunde a) Gefahrgutübungsanlage* 106 Euro

b) Übungshalle 70 Euro

c) Übungsturm 40 Euro

d) Übungsanlagen im Freigelände 65 Euro

bis vier vier bis acht

Stunden Stunden

e) Feuerwehrübungshaus inklusive Leitstand

(mit Disponent) und Trainer 1705 Euro 3410 Euro

Verbrauchsmittel werden entsprechend Anzahl und Betrieb der genutzten Brandstellen kalkuliert und zusätzlich in Rechnung gestellt.

* Die Nutzung dieser Anlagen ist nur unter Anleitung oder Betreuung durch Personal des IBK Heyrothsberge möglich. Anfallende Personalkosten sind bereits im oben genannten Preis inbegriffen.

3.2.3 Nutzung von Fahrzeugen und Technik a) Fahrzeuge

je Stunde

Löschfahrzeuge 60 Euro

Rüst- und Gerätewagen 75 Euro

Drehleiter 130 Euro

Einsatzleitfahrzeug 50 Euro

Zusätzlich werden für die Übergabe oder Rücknahme der Fahrzeuge oder die Inanspruchnahme von Bedienungspersonal des IBK Heyrothsberge die Personalkosten entsprechend Nummer 3.2.4 in Rechnung gestellt.

b) Technik:

Atemschutzgeräte 15 Euro je Gerät

Wechselflasche 5 Euro je Flasche

Chemikalien- und Kontaminationsschutz-

(4)

Anzüge (einschließlich Pressluftatmer

und Maske) 50 Euro je Anzug

3.2.4 Personalkosten

Soweit Personal des IBK Heyrothsberge in Anspruch genommen wird oder für die Inanspruchnahme von Personal zusätzlich Zahlungen zu leisten sind, werden für die Dauer der Inanspruchnahme folgende Stundensätze zugrunde gelegt:

a) für Beamte bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 5 einschließlich sowie vergleichbare Angestellte der

Entgeltgruppen E 1 bis E 3 34 Euro,

b) für die übrigen Beamten der Laufbahngruppe 1 bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 9 einschließlich sowie vergleichbare Angestellte der

Entgeltgruppen E 4 bis E 8 46 Euro,

c) für Beamte in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bis zum Amt

der Besoldungsgruppe A 13 einschließlich sowie vergleichbare Angestellte der

Entgeltgruppen E 9 bis E 12 57 Euro,

d) für die übrigen Beamten der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt ab einem Amt der Besoldungs- gruppe A 13 sowie vergleichbare Angestellte ab

der Entgeltgruppe E 13 71 Euro.

Für Arbeitsstunden außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich werden, wird ein Zuschlag entsprechend den gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen für die jeweiligen Bediensteten erhoben.

(5)

4. Entgelte und deren Berechnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bereiches Forschung des IBK Heyrothsberge

4.1 Für Tätigkeiten, die in den Laboratorien sowie in den Versuchsräumen und -anlagen durchzuführen sind, wird zu den in Nummer 3.2.4 aufgeführten Personalkosten ein zusätzlicher pauschaler Arbeitsplatzaufschlag erhoben. Dieser beträgt je Bedienstetem und Stunde 55 Euro.

4.2 Entgelte werden ferner berechnet für die Nutzung oder Benutzung sonstiger Versuchsanlagen sowie spezieller Versuchseinrichtungen oder -aufbauten einschließlich Rauchgasentsorgung und Löschwasseraufbereitung des Bereiches. Sie werden entsprechend der Anlage 2 berechnet, die hierbei direkt zurechenbaren Verbrauchsmittel werden gesondert kalkuliert und zusätzlich berechnet. Darin nicht enthaltene weitere Leistungen werden nach Aufwand kalkuliert und berechnet.

4.3 Werden Nutzleistungen außerhalb des Standortes erbracht, so werden Entgelte nach Aufwand ferner berechnet für:

a) Wartezeiten, die vom Auftraggeber verursacht worden sind, b) Fahrtkosten für Dienstkraftfahrzeuge,

c) Fahrtkosten für Spezialfahrzeuge.

4.4 Die Berechnung der Vergütung im Fall der Heranziehung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt entsprechend der Anlage 2.

4.5 Der Bereich Forschung behält sich vor, eine Nachkalkulation im üblichen Rahmen vorzunehmen.

4.6 Werden bei der Vorbereitung oder der Durchführung von Leistungen Auslagen notwendig, die nicht bereits mit den Stundensätzen gemäß Nummer 3.2.4 abgegolten sind, so hat der Auftraggeber diese zu erstatten. Insbesondere sind zu erstatten:

a) Auslagen für über das übliche Maß hinausgehende Reisekosten, b) Postgebühren (Inanspruchnahme von Paketdiensten oder ähnliches),

c) Auslagen für den Versand und die Beförderung von Prüfmitteln sowie Prüf- und Versuchsobjekten,

d) Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen Dritter.

(6)

4.7 Wird eine Untersuchung oder eine Prüfung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt, so wird der bisher erbrachte Aufwand, jedoch mindestens 25 v. H. des bei vollständiger Ausführung des Auftrages fälligen Entgeltes, berechnet.

5. Inanspruchnahme von Leistungen der wissenschaftlichen Fachbibliothek

Von den Nutzern der Bibliothek sind entstehende Auslagen zu ersetzen. Darüber hinaus gehende Leistungen werden nach Aufwand entsprechend der Anlage 2 kalkuliert und berechnet.

Abschnitt 4

Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

Abschnitt 5 Umsatzsteuer

Alle in dieser Nutzungsentgeltordnung und den Anlagen 1 und 2 ausgewiesenen Beträge sind Nettobeträge. Bei vorhandener Steuerpflicht wird zusätzlich die gesetzliche

Umsatzsteuer berechnet.

Abschnitt 6

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs- RdErl. außer Kraft. Dieser RdErl. tritt fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten außer Kraft.

(7)

Anlage 1 (zu Abschnitt 3 Nr. 1)

Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung

1. Lehrgänge für Freiwillige Feuerwehren

Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro

I/1 Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ 415

I/2 Lehrgang „Verbandsführer" 470

I/3 Lehrgang „Anlegen von Übungen für die Jugendfeuerwehr" 230

I/4 Lehrgang „Zugführer" 1 070

I/5 Lehrgang „Gruppenführer" 1 220

I/6 Fortbildungslehrgang „Kreisbrandmeister" 265

I/9 Lehrgang „Vorbeugender Brandschutz“ 250

I/10 Lehrgang „Jugendfeuerwehrwart" 410

I/16 Lehrgang „Feuerwehrtechnik in der Kinder- und Jugendfeuerwehr" 260

2. Lehrgänge für Freiwillige-, Berufs- und Werkfeuerwehren

Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro

II/5 Lehrgang „ABC-Erkundung“ 685

II/6 Lehrgang „ ABC-Dekontamination“ 680

II/9 Lehrgang „Brandsicherheitswachen“ 285

II/15 Lehrgang „Gerätewarte" 620

II/21 Lehrgang „Atemschutzgerätewarte" 605

II/25 Lehrgang „Grundlehrgang Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 2 200 II/26 Lehrgang „Ausbilder für Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 1 940 II/27 Fortbildungslehrgang „Ausbilder für Spezielle Rettung aus Höhen und

Tiefen“

630

II/30 Lehrgang „Einsatzplanung/ Einsatzvorbereitung“ 395

II/31 Lehrgang „ Ausbildungslehre“ 540

(8)

Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro

II/32 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Maschinisten“ 375 II/33 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Truppmänner/Truppführer“ 315 II/34 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Motorsägenführer“ 475 II/35 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Atemschutzgeräteträger“ 400 II/36 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Technische Hilfeleistung“ 340 II/39 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Sprechfunker“ 495

II/45 Lehrgang „ABC-Einsatz" 1605

II/47 Lehrgang "Trainer - Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" 1 210 II/48 Fortbildungslehrgang „Technische Hilfe und Brandbekämpfung nach

Bahnunfällen"

265

II/49 Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz" 1 345

II/50 Fortbildungslehrgang „ABC-Erkundung" 580

II/51 Fortbildungslehrgang „Trainer - Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus"

650

II/55 Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ 790

3. Lehrgänge für Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen

Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro

III/1 Fortbildungslehrgang „Umgang mit Konflikten“ 645

III/2 Fortbildungslehrgang „Umgang mit Stress in Konfliktsituationen“ 645

III/3 Fortbildungslehrgang „Kommunikation in Konfliktsituationen“ 645

III/5 Lehrgang „Kommunikation bei Großschadensereignissen“ 880 III/6 Lehrgang „Feldkoch im Fachdienst Betreuung und Fachdienst

Logistik“

765

4. Lehrgänge für Berufsfeuerwehren

(9)

Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro

IV/1 Lehrgang „Brandoberinspektorlehrgang" 11 506

IV/2 Lehrgang „Fachbezogene naturwissenschaftlich-technische Grundlagen des Brand- und Gefahrenschutzes“

4 930

IV/4 Lehrgang „Führungsausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst“

6 845

IV/7 Lehrgang „Führungslehrgang III "Management und Personalführung" 2 700

5. Lehrgänge für die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen

Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro

V/7 Lehrgang „Psychologische Aspekte im Einsatz/Peer-Ausbildung" 290 V/13 Lehrgang „Fachberater/ Verbindungspersonen in

Katastrophenschutzstäben/ Technischen Einsatzleitungen"

180

V/14 Lehrgang „Gruppenführer im Sanitäts-, Betreuungs- und Wasserrettungsdienst“

530

V/15 Lehrgang „Zugführer im Sanitäts-, Betreuungs- und Wasserrettungsdienst“

480

V/16 Lehrgang „Verbandsführer im Sanitäts-, Betreuungs-und Wasserrettungsdienst"

510

V/17 Fortbildungsseminar „Führungskräfte im Sanitäts-, Betreuungs-und Wasserrettungsdienst"

125

(10)

6. Lehrgänge für Mitarbeiter aus Behörden und öffentlichen Einrichtungen

Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro

VI/3 Lehrgang „Brandschutzprüfer “ 3 015

VI/4 Fortbildungslehrgang „Brandschutzprüfer" 255

VI/12 Lehrgang „Mitglieder von Katastrophenschutzleitungen und –stäben“ 595

VI/13 Fortbildungslehrgang „Mitglieder von Katastrophenschutzleitungen

und –stäben“ 305

VI/14 Fortbildungslehrgang „Lagekartenführer in

Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen“ 405

VI/15 Fortbildungslehrgang „Sichter in

Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen“ 100

VI/16 Fortbildungslehrgang „Informations -und Kommunikationswesen - S 6

in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen" 600 VI/17 Fortbildungslehrgang „Anlegen einer Stabsrahmenübung" 485

VI/18 Fortbildungslehrgang „Anlegen von Übungen" 480

VI/19 Fortbildungslehrgang „Presse- und Medienarbeit-S 5 in

Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen" 650

VI/31 Fortbildungslehrgang „Bürgertelefon/ Krisenhotline im Sachgebiet S 5

in Katastrophenschutzstäben“ 325

VI/32 Fortbildungslehrgang „Personal/Innerer Dienst und Versorgung – S1/S4 in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen"

445

VI/33 Fortbildungslehrgang „Lage und Einsatz – S 2/3 in

Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen“ 445 VI/34 Fortbildungslehrgang „Leiter eines Katastrophenschutzstabes" 165 VI/35 Fortbildungslehrgang „Multiplikator/Administrator DISMA 1" 360 VI/36 Fortbildungslehrgang „Multiplikator/Administrator DISMA 2" 210

VI/37 Lehrgang „Technische Einsatzleitung“ 665

(11)

7. Sonderlehrgänge, Seminare, Fachveranstaltungen

Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro

VII/4 Lehrgang „Training -Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" 385

VII/5 Fortbildungsseminar „Einsatzrecht“ 80

VII/11 Lehrgang „Sachkundiger für persönlichen Schutzausrüstung gegen

Absturz - Feuerwehr - " 250

VII/20 Fortbildungslehrgang „Sachkundiger für persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz - Feuerwehr - "

140

VII/23 Fortbildungsseminar „CBRN Erkundungskraftwagen“ 70

VII/32 Fortbildungslehrgang „Leiter einer Feuerwehr" 140

VII/33 Lehrgang „Maschinist für Drehleiter" 955

VII/35

Fortbildungslehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Truppmänner/

Truppführer -Sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen(FwDV 1)"

755

VII/36 Fortbildungslehrgang "Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" 1 300

VII/39 Fortbildungslehrgang „Gemeindewehrleiter" 180

VII/44 Lehrgang „ATF-Spezialisierungslehrgang“ 865 1

VII/45 Fortbildungsseminar „Führen im Technischen Hilfeleistungseinsatz“ 125 VII/48 Fortbildungsseminar „Heyrothsberger Gefahrgut-Tag" 75 VII/50 Fortbildungsseminar "Führen im B/C-Einsatz" 90 VII/51 Fortbildungsseminar "Führen im A-Einsatz" 90 VII/52 Fortbildungsseminar "Brandsicherheitswache" 80

VII/53 Fortbildungsseminar "Rettung von und Umgang mit exotischen Tieren

im Feuerwehreinsatz" 95

VII/55 Fortbildungslehrgang „Infrarottechnik in der Gefahrenabwehr“ 745

1 Zuzüglich Reisekosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Gastdozenten nach Teilnehmerschlüssel. Bei Nichterreichung der der Berechnung zu Grunde gelegten

Teilnehmerzahl von vierzehn wird das Entgelt entsprechend angepasst. Es gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.

(12)

Anlage 2 (Zu Abschnitt 3 Nrn. 4 und 5)

Entgelte für die Nutzung von Einrichtungen und speziellen Leistungen des Bereiches Forschung des IBK Heyrothsberge

1. Einrichtungen und Sonderfahrzeuge

Folgende Entgelte werden als Aufwand für die Nutzung oder Benutzung von Einrichtungen und Sonderfahrzeugen (ohne personelle und technische Unterstützung) berechnet

je Stunde

a) Versuchsgebäude/Prüflabor 29 EUR

b) Mobiles Brandtechnisches Labor (MOBLAB) 44 EUR

c) Nasslabor im Versuchsgebäude 26 EUR

d) Jetbrandsimulationsanlage und Brandbecken der Großversuchsanlagen für Forschung (GAF)

16 EUR e) Rauchgasreinigungsanlage der GAF 209 EUR f) je ein großer Brandraum der GAF (Brandräume 1

oder 2)

60 EUR g) je ein kleiner Brandraum der GAF(Brandräume 3

oder 4)

30 EUR

h) Brandkanal 10 EUR

i) je Chemielabor 10 EUR

Maximal werden Entgelte für acht Stunden pro Tag in der Regel für die Wochentage Montag bis Freitag erhoben.

2. Leistungen der Information und Dokumentation

2.1 Die wissenschaftliche Fachbibliothek bietet neben den allgemein üblichen Leistungen einer Bibliothek Literaturrecherchen, unter anderem auch in gebührenpflichtigen

Datenbanken, an. Diese besonderen Leistungen werden nach dem Zeitaufwand kalkuliert, wobei die Stundensätze entsprechend Nummer 3.2.4. der Nutzungsentgeltordnung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (NEO-IBK) zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus sind direkt zurechenbare Auslagen zu erstatten (siehe Nummer 5 der NEO-IBK).

2.2 Für in Ausbildung stehende Personen wird folgende Ermäßigung gewährt:

a) Studenten sowie vergleichbare Nutzer 50 v.H.

b) Doktoranden, Brandreferendare sowie vergleichbare Nutzer 25 v.H.

3. Auftreten bei Gericht

Für Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt die Berechnung der Kosten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5.5.2004 (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 23.07.2013 (BGBl. I S. 2586).

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