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Nutzungsentgeltordnung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge für Leistungen der Aus- und Fortbildung sowie der Forschung
(NEO-IBK) Dritte Änderung
RdErl. des MI vom 18.01.2017 – 24-13025-02 - Im Einvernehmen mit dem MF -
Bezug:
RdErl. des MI vom 20.12.2013 (MBl: LSA 2014,S. 4), geändert durch RdErl. vom 22.01.2015 und durch RdErl. vom 26.11.2015
Abschnitt 1 Allgemeines
Das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (IBK Heyrothsberge) erhebt für seine Leistungen Entgelte entsprechend dieser Nutzungsentgeltordnung.
Abschnitt 2 Unentgeltliche Nutzung
Die Aus- und Fortbildung im IBK Heyrothsberge ist unentgeltlich für:
1. Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und Mitglieder von Pflichtfeuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt,
2. Angehörige der Berufsfeuerwehren der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, 3. Helfer in Einheiten des Katastrophenschutzes des Landes Sachsen-Anhalt,
4. Fachberater und Verbindungspersonen im Katastrophenschutz mitwirkender Organisationen und Unternehmen, die für den Einsatz in Führungseinheit einer Brand- und/oder Katastrophenschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen sind,
5. Stabsmitglieder der Katastrophenschutzbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, 6. im Brand- und Katastrophenschutz tätige Bedienstete der Landesverwaltung, der
Landkreise und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.
Eine unentgeltliche Aus- und Fortbildung für die in Satz 1 genannten Personen gilt nicht für die im Lehrgangskatalog besonders gekennzeichneten Sonderlehrgänge, Seminare und Fachveranstaltungen. Hierfür werden gesonderte Entgelte berechnet.
Für Leistungen, die im Landesinteresse liegen, kann im begründeten Einzelfall auf die Erhebung eines Entgeltes ganz oder teilweise verzichtet werden.
Abschnitt 3 Entgeltliche Nutzung
1. Allgemeine Lehrgangskosten
Von Nutzern oder Teilnehmern an Lehrgängen des IBK Heyrothsberge im Rahmen der Aus- und Fortbildung, welche nicht die Voraussetzungen des Abschnitts 2 Abs. 1 erfüllen, sind Entgelte gemäß der Anlage 1 zu entrichten. Für Studierende des Studiengangs „Sicherheit und Gefahrenabwehr“ der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), die im Rahmen studienbegleitender Praktika an den Lehrgängen des IBK Heyrothsberge teilnehmen, ermäßigen sich diese Entgelte um 50 v. H.
2. Individuelle Lehrgangskosten
Individuell durchzuführende Lehrgänge sowie Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet.
3. Entgelte
Für die Inanspruchnahme von Leistungen des IBK Heyrothsberge werden folgende Entgelte berechnet:
3.1 Übernachtung
Einbettzimmer/Einzelbelegung im Zwei-Bett-
Zimmer 24 Euro
Zwei-Bett-Zimmer pro Person 20 Euro
3.2 Sonstige Nutzungen
3.2.1 Raumnutzung
bis zu vier über vier
Stunden Stunden
je Stunde je Stunde Räume mit
bis zu 30 Plätzen 19 Euro 18 Euro
über 30 Plätzen 26 Euro 25 Euro
Techniklehrsaal 40 Euro 35 Euro
Großer Saal 95 Euro 90 Euro
Die Preise gelten für die übliche Standardausstattung. Spezialausstattungen oder andere individuelle Vorbereitungen werden nach Bedarf gesondert berechnet.
3.2.2 Nutzung von Übungsanlagen
je Stunde a) Gefahrgutübungsanlage* 106 Euro
b) Übungshalle 70 Euro
c) Übungsturm 40 Euro
d) Übungsanlagen im Freigelände 65 Euro
bis vier vier bis acht
Stunden Stunden
e) Feuerwehrübungshaus inklusive Leitstand
(mit Disponent) und Trainer 1705 Euro 3410 Euro
Verbrauchsmittel werden entsprechend Anzahl und Betrieb der genutzten Brandstellen kalkuliert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
* Die Nutzung dieser Anlagen ist nur unter Anleitung oder Betreuung durch Personal des IBK Heyrothsberge möglich. Anfallende Personalkosten sind bereits im oben genannten Preis inbegriffen.
3.2.3 Nutzung von Fahrzeugen und Technik a) Fahrzeuge
je Stunde
Löschfahrzeuge 60 Euro
Rüst- und Gerätewagen 75 Euro
Drehleiter 130 Euro
Einsatzleitfahrzeug 50 Euro
Zusätzlich werden für die Übergabe oder Rücknahme der Fahrzeuge oder die Inanspruchnahme von Bedienungspersonal des IBK Heyrothsberge die Personalkosten entsprechend Nummer 3.2.4 in Rechnung gestellt.
b) Technik:
Atemschutzgeräte 15 Euro je Gerät
Wechselflasche 5 Euro je Flasche
Chemikalien- und Kontaminationsschutz-
Anzüge (einschließlich Pressluftatmer
und Maske) 50 Euro je Anzug
3.2.4 Personalkosten
Soweit Personal des IBK Heyrothsberge in Anspruch genommen wird oder für die Inanspruchnahme von Personal zusätzlich Zahlungen zu leisten sind, werden für die Dauer der Inanspruchnahme folgende Stundensätze zugrunde gelegt:
a) für Beamte bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 5 einschließlich sowie vergleichbare Angestellte der
Entgeltgruppen E 1 bis E 3 34 Euro,
b) für die übrigen Beamten der Laufbahngruppe 1 bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 9 einschließlich sowie vergleichbare Angestellte der
Entgeltgruppen E 4 bis E 8 46 Euro,
c) für Beamte in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bis zum Amt
der Besoldungsgruppe A 13 einschließlich sowie vergleichbare Angestellte der
Entgeltgruppen E 9 bis E 12 57 Euro,
d) für die übrigen Beamten der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt ab einem Amt der Besoldungs- gruppe A 13 sowie vergleichbare Angestellte ab
der Entgeltgruppe E 13 71 Euro.
Für Arbeitsstunden außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich werden, wird ein Zuschlag entsprechend den gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen für die jeweiligen Bediensteten erhoben.
4. Entgelte und deren Berechnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bereiches Forschung des IBK Heyrothsberge
4.1 Für Tätigkeiten, die in den Laboratorien sowie in den Versuchsräumen und -anlagen durchzuführen sind, wird zu den in Nummer 3.2.4 aufgeführten Personalkosten ein zusätzlicher pauschaler Arbeitsplatzaufschlag erhoben. Dieser beträgt je Bedienstetem und Stunde 55 Euro.
4.2 Entgelte werden ferner berechnet für die Nutzung oder Benutzung sonstiger Versuchsanlagen sowie spezieller Versuchseinrichtungen oder -aufbauten einschließlich Rauchgasentsorgung und Löschwasseraufbereitung des Bereiches. Sie werden entsprechend der Anlage 2 berechnet, die hierbei direkt zurechenbaren Verbrauchsmittel werden gesondert kalkuliert und zusätzlich berechnet. Darin nicht enthaltene weitere Leistungen werden nach Aufwand kalkuliert und berechnet.
4.3 Werden Nutzleistungen außerhalb des Standortes erbracht, so werden Entgelte nach Aufwand ferner berechnet für:
a) Wartezeiten, die vom Auftraggeber verursacht worden sind, b) Fahrtkosten für Dienstkraftfahrzeuge,
c) Fahrtkosten für Spezialfahrzeuge.
4.4 Die Berechnung der Vergütung im Fall der Heranziehung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt entsprechend der Anlage 2.
4.5 Der Bereich Forschung behält sich vor, eine Nachkalkulation im üblichen Rahmen vorzunehmen.
4.6 Werden bei der Vorbereitung oder der Durchführung von Leistungen Auslagen notwendig, die nicht bereits mit den Stundensätzen gemäß Nummer 3.2.4 abgegolten sind, so hat der Auftraggeber diese zu erstatten. Insbesondere sind zu erstatten:
a) Auslagen für über das übliche Maß hinausgehende Reisekosten, b) Postgebühren (Inanspruchnahme von Paketdiensten oder ähnliches),
c) Auslagen für den Versand und die Beförderung von Prüfmitteln sowie Prüf- und Versuchsobjekten,
d) Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen Dritter.
4.7 Wird eine Untersuchung oder eine Prüfung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt, so wird der bisher erbrachte Aufwand, jedoch mindestens 25 v. H. des bei vollständiger Ausführung des Auftrages fälligen Entgeltes, berechnet.
5. Inanspruchnahme von Leistungen der wissenschaftlichen Fachbibliothek
Von den Nutzern der Bibliothek sind entstehende Auslagen zu ersetzen. Darüber hinaus gehende Leistungen werden nach Aufwand entsprechend der Anlage 2 kalkuliert und berechnet.
Abschnitt 4
Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
Abschnitt 5 Umsatzsteuer
Alle in dieser Nutzungsentgeltordnung und den Anlagen 1 und 2 ausgewiesenen Beträge sind Nettobeträge. Bei vorhandener Steuerpflicht wird zusätzlich die gesetzliche
Umsatzsteuer berechnet.
Abschnitt 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs- RdErl. außer Kraft. Dieser RdErl. tritt fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten außer Kraft.
Anlage 1 (zu Abschnitt 3 Nr. 1)
Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung
1. Lehrgänge für Freiwillige Feuerwehren
Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro
I/1 Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ 415
I/2 Lehrgang „Verbandsführer" 470
I/3 Lehrgang „Anlegen von Übungen für die Jugendfeuerwehr" 230
I/4 Lehrgang „Zugführer" 1 070
I/5 Lehrgang „Gruppenführer" 1 220
I/6 Fortbildungslehrgang „Kreisbrandmeister" 265
I/9 Lehrgang „Vorbeugender Brandschutz“ 250
I/10 Lehrgang „Jugendfeuerwehrwart" 410
I/16 Lehrgang „Feuerwehrtechnik in der Kinder- und Jugendfeuerwehr" 260
2. Lehrgänge für Freiwillige-, Berufs- und Werkfeuerwehren
Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro
II/5 Lehrgang „ABC-Erkundung“ 685
II/6 Lehrgang „ ABC-Dekontamination“ 680
II/9 Lehrgang „Brandsicherheitswachen“ 285
II/15 Lehrgang „Gerätewarte" 620
II/21 Lehrgang „Atemschutzgerätewarte" 605
II/25 Lehrgang „Grundlehrgang Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 2 200 II/26 Lehrgang „Ausbilder für Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ 1 940 II/27 Fortbildungslehrgang „Ausbilder für Spezielle Rettung aus Höhen und
Tiefen“
630
II/30 Lehrgang „Einsatzplanung/ Einsatzvorbereitung“ 395
II/31 Lehrgang „ Ausbildungslehre“ 540
Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro
II/32 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Maschinisten“ 375 II/33 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Truppmänner/Truppführer“ 315 II/34 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Motorsägenführer“ 475 II/35 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Atemschutzgeräteträger“ 400 II/36 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Technische Hilfeleistung“ 340 II/39 Lehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Sprechfunker“ 495
II/45 Lehrgang „ABC-Einsatz" 1605
II/47 Lehrgang "Trainer - Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" 1 210 II/48 Fortbildungslehrgang „Technische Hilfe und Brandbekämpfung nach
Bahnunfällen"
265
II/49 Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz" 1 345
II/50 Fortbildungslehrgang „ABC-Erkundung" 580
II/51 Fortbildungslehrgang „Trainer - Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus"
650
II/55 Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ 790
3. Lehrgänge für Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen
Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro
III/1 Fortbildungslehrgang „Umgang mit Konflikten“ 645
III/2 Fortbildungslehrgang „Umgang mit Stress in Konfliktsituationen“ 645
III/3 Fortbildungslehrgang „Kommunikation in Konfliktsituationen“ 645
III/5 Lehrgang „Kommunikation bei Großschadensereignissen“ 880 III/6 Lehrgang „Feldkoch im Fachdienst Betreuung und Fachdienst
Logistik“
765
4. Lehrgänge für Berufsfeuerwehren
Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro
IV/1 Lehrgang „Brandoberinspektorlehrgang" 11 506
IV/2 Lehrgang „Fachbezogene naturwissenschaftlich-technische Grundlagen des Brand- und Gefahrenschutzes“
4 930
IV/4 Lehrgang „Führungsausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst“
6 845
IV/7 Lehrgang „Führungslehrgang III "Management und Personalführung" 2 700
5. Lehrgänge für die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen
Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro
V/7 Lehrgang „Psychologische Aspekte im Einsatz/Peer-Ausbildung" 290 V/13 Lehrgang „Fachberater/ Verbindungspersonen in
Katastrophenschutzstäben/ Technischen Einsatzleitungen"
180
V/14 Lehrgang „Gruppenführer im Sanitäts-, Betreuungs- und Wasserrettungsdienst“
530
V/15 Lehrgang „Zugführer im Sanitäts-, Betreuungs- und Wasserrettungsdienst“
480
V/16 Lehrgang „Verbandsführer im Sanitäts-, Betreuungs-und Wasserrettungsdienst"
510
V/17 Fortbildungsseminar „Führungskräfte im Sanitäts-, Betreuungs-und Wasserrettungsdienst"
125
6. Lehrgänge für Mitarbeiter aus Behörden und öffentlichen Einrichtungen
Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro
VI/3 Lehrgang „Brandschutzprüfer “ 3 015
VI/4 Fortbildungslehrgang „Brandschutzprüfer" 255
VI/12 Lehrgang „Mitglieder von Katastrophenschutzleitungen und –stäben“ 595
VI/13 Fortbildungslehrgang „Mitglieder von Katastrophenschutzleitungen
und –stäben“ 305
VI/14 Fortbildungslehrgang „Lagekartenführer in
Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen“ 405
VI/15 Fortbildungslehrgang „Sichter in
Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen“ 100
VI/16 Fortbildungslehrgang „Informations -und Kommunikationswesen - S 6
in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen" 600 VI/17 Fortbildungslehrgang „Anlegen einer Stabsrahmenübung" 485
VI/18 Fortbildungslehrgang „Anlegen von Übungen" 480
VI/19 Fortbildungslehrgang „Presse- und Medienarbeit-S 5 in
Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen" 650
VI/31 Fortbildungslehrgang „Bürgertelefon/ Krisenhotline im Sachgebiet S 5
in Katastrophenschutzstäben“ 325
VI/32 Fortbildungslehrgang „Personal/Innerer Dienst und Versorgung – S1/S4 in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen"
445
VI/33 Fortbildungslehrgang „Lage und Einsatz – S 2/3 in
Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen“ 445 VI/34 Fortbildungslehrgang „Leiter eines Katastrophenschutzstabes" 165 VI/35 Fortbildungslehrgang „Multiplikator/Administrator DISMA 1" 360 VI/36 Fortbildungslehrgang „Multiplikator/Administrator DISMA 2" 210
VI/37 Lehrgang „Technische Einsatzleitung“ 665
7. Sonderlehrgänge, Seminare, Fachveranstaltungen
Lehrgangsbezeichnung Kosten in Euro
VII/4 Lehrgang „Training -Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" 385
VII/5 Fortbildungsseminar „Einsatzrecht“ 80
VII/11 Lehrgang „Sachkundiger für persönlichen Schutzausrüstung gegen
Absturz - Feuerwehr - " 250
VII/20 Fortbildungslehrgang „Sachkundiger für persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz - Feuerwehr - "
140
VII/23 Fortbildungsseminar „CBRN Erkundungskraftwagen“ 70
VII/32 Fortbildungslehrgang „Leiter einer Feuerwehr" 140
VII/33 Lehrgang „Maschinist für Drehleiter" 955
VII/35
Fortbildungslehrgang „Kreisausbilder/Ausbilder für Truppmänner/
Truppführer -Sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen(FwDV 1)"
755
VII/36 Fortbildungslehrgang "Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" 1 300
VII/39 Fortbildungslehrgang „Gemeindewehrleiter" 180
VII/44 Lehrgang „ATF-Spezialisierungslehrgang“ 865 1
VII/45 Fortbildungsseminar „Führen im Technischen Hilfeleistungseinsatz“ 125 VII/48 Fortbildungsseminar „Heyrothsberger Gefahrgut-Tag" 75 VII/50 Fortbildungsseminar "Führen im B/C-Einsatz" 90 VII/51 Fortbildungsseminar "Führen im A-Einsatz" 90 VII/52 Fortbildungsseminar "Brandsicherheitswache" 80
VII/53 Fortbildungsseminar "Rettung von und Umgang mit exotischen Tieren
im Feuerwehreinsatz" 95
VII/55 Fortbildungslehrgang „Infrarottechnik in der Gefahrenabwehr“ 745
1 Zuzüglich Reisekosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Gastdozenten nach Teilnehmerschlüssel. Bei Nichterreichung der der Berechnung zu Grunde gelegten
Teilnehmerzahl von vierzehn wird das Entgelt entsprechend angepasst. Es gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.
Anlage 2 (Zu Abschnitt 3 Nrn. 4 und 5)
Entgelte für die Nutzung von Einrichtungen und speziellen Leistungen des Bereiches Forschung des IBK Heyrothsberge
1. Einrichtungen und Sonderfahrzeuge
Folgende Entgelte werden als Aufwand für die Nutzung oder Benutzung von Einrichtungen und Sonderfahrzeugen (ohne personelle und technische Unterstützung) berechnet
je Stunde
a) Versuchsgebäude/Prüflabor 29 EUR
b) Mobiles Brandtechnisches Labor (MOBLAB) 44 EUR
c) Nasslabor im Versuchsgebäude 26 EUR
d) Jetbrandsimulationsanlage und Brandbecken der Großversuchsanlagen für Forschung (GAF)
16 EUR e) Rauchgasreinigungsanlage der GAF 209 EUR f) je ein großer Brandraum der GAF (Brandräume 1
oder 2)
60 EUR g) je ein kleiner Brandraum der GAF(Brandräume 3
oder 4)
30 EUR
h) Brandkanal 10 EUR
i) je Chemielabor 10 EUR
Maximal werden Entgelte für acht Stunden pro Tag in der Regel für die Wochentage Montag bis Freitag erhoben.
2. Leistungen der Information und Dokumentation
2.1 Die wissenschaftliche Fachbibliothek bietet neben den allgemein üblichen Leistungen einer Bibliothek Literaturrecherchen, unter anderem auch in gebührenpflichtigen
Datenbanken, an. Diese besonderen Leistungen werden nach dem Zeitaufwand kalkuliert, wobei die Stundensätze entsprechend Nummer 3.2.4. der Nutzungsentgeltordnung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (NEO-IBK) zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus sind direkt zurechenbare Auslagen zu erstatten (siehe Nummer 5 der NEO-IBK).
2.2 Für in Ausbildung stehende Personen wird folgende Ermäßigung gewährt:
a) Studenten sowie vergleichbare Nutzer 50 v.H.
b) Doktoranden, Brandreferendare sowie vergleichbare Nutzer 25 v.H.
3. Auftreten bei Gericht
Für Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt die Berechnung der Kosten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5.5.2004 (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 23.07.2013 (BGBl. I S. 2586).