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BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZ TUNNELBAUWERKE. Erörterungstermin 27. April 2021

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BRAND- UND

KATASTROPHENSCHUTZ – TUNNELBAUWERKE

Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart Ausbau- und Neubaustrecke Stuttgart – Augsburg Bereich Stuttgart – Wendlingen mit Flughafenanbindung

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. Übersicht

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz 3. Neuer Berghautunnel

4. Die Ausnahmegenehmigung

4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel) 4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel) 5. Tunnel Flughafenkurve

(3)

Inhaltsverzeichnis

1. Übersicht

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz 3. Neuer Berghautunnel

4. Die Ausnahmegenehmigung

4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel) 4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel) 5. Tunnel Flughafenkurve

(4)

1. Übersicht

Planfeststellungsabschnitt 1.3b

(5)

Inhaltsverzeichnis

1. Übersicht

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz 3. Neuer Berghautunnel

4. Die Ausnahmegenehmigung

4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel) 4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel) 5. Tunnel Flughafenkurve

(6)

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz

• Technische Spezifikationen Interoperabilität (TSI)

 Teilsystem Infrastruktur (TSI INF, aktueller Stand Mai 2019)

 Teilsystem Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT, aktueller Stand Mai 2019)

• Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO, aktueller Stand August 2019)

• Richtlinien des Eisenbahn-Bundesamts

 Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG (aktueller Stand Dezember 2012)

 Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln (aktueller Stand Juli 2008)

• Richtlinien des DB Netz AG

 Richtlinie 853 Eisenbahntunnel planen, bauen und instand halten (aktueller Stand September 2018)

(7)

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz

• Wesentliche Elemente aus den Regelwerken für den Brand- und Katastrophenschutz in Tunneln

 Länge des Tunnels kürzer/gleich oder länger als 500 m

Gültigkeit der EBA-Richtlinie nur für Tunnel länger als 500 m

 Sicherer Bereich muss nach höchstens 500 m erreichbar sein

 Rettungswege müssen mindestens 1,20 m breit und mindestens 2,25 m hoch sein

 Handlauf

 Notbeleuchtung

 Fluchtwegkennzeichnung

 Notruffernsprecher/BOS-Funk

 Rettungsplätze und Zufahrten (nur bei Tunneln länger als 500 m)

 Löschwasserversorgung (nur bei Tunneln länger als 500 m)

(8)

Inhaltsverzeichnis

1. Übersicht

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz 3. Neuer Berghautunnel

4. Die Ausnahmegenehmigung

4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel) 4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel) 5. Tunnel Flughafenkurve

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3. Neuer Berghautunnel

Übersicht

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• Tunnellänge L = 446 m

• Einseitiger Rettungsweg

 max. Rettungsweglänge L = 223 m

 Rettungswegbreite b ≥ 1,20 m

3. Neuer Berghautunnel

Bauliche und anlagentechnische Einrichtungen

Offene Bauweise Bergmännische Bauweise

(11)

Inhaltsverzeichnis

1. Übersicht

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz 3. Neuer Berghautunnel

4. Die Ausnahmegenehmigung

4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel) 4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel) 5. Tunnel Flughafenkurve

(12)

4. Die Ausnahmegenehmigung

Räumlicher Bezug der Ausnahmegenehmigung

Nutzung der Tunnel Echterdingen und Flughafen mit einer Ausnahmegenehmigung

(13)

4. Die Ausnahmegenehmigung Regelungen für S-Bahn-Strecken

• Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf zwei Sonderregelungen für S-Bahn-Strecken, die 1981 in die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) aufgenommen wurden:

1. Gleisabstände nach §10 (2) EBO:

2. Regellichtraum nach Anlage 1 (zu §9) EBO [Regellichtraum], Fußnote 1:

„Auf der freien Strecke muss bei Neubauten und umfassenden Umbauten der Gleisabstand mindestens 4,00 m betragen; bei Gleisen, auf denen ausschließlich Stadtschnellbahnen

verkehren, ist eine Verringerung des Gleisabstandes bis auf 3,80 m zulässig.“

„Bei Gleisen, auf denen ausschließlich Stadtschnellbahnfahrzeuge verkehren, dürfen die Maße um 100 mm verringert werden. In Tunneln sowie unmittelbar angrenzenden Einschnittsbereichen ist die Verringerung der halben Breite des Regellichtraums auf

1900 mm zulässig, sofern besondere Fluchtwege vorhanden sind.“

(14)

4. Die Ausnahmegenehmigung Anpassungen in den Tunneln

• Folgende bauliche und anlagentechnische Anpassungen in den Tunneln sind vorgesehen:

• Folgende betriebliche Anforderungen sind einzuhalten:

Die Breite der Rettungswege zwischen Tunnelportal und Bahnsteigbeginn ist auf 1,00 m zu vergrößern.

Handläufe an der Tunnelwand, Tunnelbeleuchtung und Rettungswegbeschilderung sind nachzurüsten bzw. anzupassen.

Kein Güterverkehr und keine Dieseltraktionim Regelbetrieb Verschiedene Anforderungen an die Fahrzeuge

Organisatorische Maßnahmen

(15)

4. Die Ausnahmegenehmigung

Breiten typischer Fern- und Regionalzüge

(16)

4. Die Ausnahmegenehmigung

Regelquerschnitt Tunnel Echterdingen und Tunnel Flughafen

(Bestand)

(17)

4. Die Ausnahmegenehmigung

Regelquerschnitt Tunnel Echterdingen und Tunnel Flughafen (nach Umsetzung der Maßnahmen)

Notbeleuchtung und Rettungsweg-

kennzeichnung Notbeleuchtung

und Rettungsweg- kennzeichnung

Notruftelefon

Handläufe

(18)

Inhaltsverzeichnis

1. Übersicht

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz 3. Neuer Berghautunnel

4. Die Ausnahmegenehmigung

4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel) 4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel) 5. Tunnel Flughafenkurve

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4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel)

Übersicht

(20)

• Tunnellänge L = 615 m

• Rettungsweg außen oder mittig

 max. Rettungsweglänge L = 308 m

 Rettungswegbreite b ≥ 1,00 m (Ausnahmegenehmigung)

• Portal West und Bahnsteig Station Echterdingen als sichere Bereiche

• Verkehrsfläche als Rettungsplätze

4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel)

Bauliche und anlagentechnische Einrichtungen

(21)

Inhaltsverzeichnis

1. Übersicht

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz 3. Neuer Berghautunnel

4. Die Ausnahmegenehmigung

4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel) 4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel) 5. Tunnel Flughafenkurve

(22)

4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel)

Übersicht

(23)

• Maßgebende Tunnellänge L = 488 m (von Portal bis Einschleifungsbereich West)

• Rettungsweg außen oder mittig

 max. Rettungsweglänge L = 244 m

 Rettungswegbreite b ≥ 1,00 m (Ausnahmegenehmigung)

• Portal West und Bahnsteig Station Terminal sowie Notausgang Ost als sichere Bereiche

• Rettungsplatz Portal West

4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel)

Bauliche und anlagentechnische Einrichtungen

(24)

Inhaltsverzeichnis

1. Übersicht

2. Grundlagen für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz 3. Neuer Berghautunnel

4. Die Ausnahmegenehmigung

4.1 Tunnel Echterdingen (Bestandstunnel) 4.2 Tunnel Flughafen (Bestandstunnel) 5. Tunnel Flughafenkurve

(25)

5. Tunnel Flughafenkurve

Übersicht

(26)

5. Tunnel Flughafenkurve

Einschleifungsbereiche West und Ost

Lage Rettungswege im Tunnel

(27)

• Tunnellänge L = ca. 1.595 m (bis Station 3. Gleis)

• Rettungsweg außen:

 max. Rettungsweglänge L = 250 m

 Rettungswegbreite b ≥ 1,20 m

• Notausgänge P9, Ost, Mitte sowie West als sichere Bereiche

• Rettungsplätze an den Notausgängen

• Löschwasserversorgung

5. Tunnel Flughafenkurve

Bauliche und anlagentechnische Einrichtungen

Offene Bauweise

Bergmännische Bauweise

(28)

5. Tunnel Flughafenkurve

Längsschnitt

(29)

5. Tunnel Flughafenkurve

Übersicht

(30)

5. Tunnel Flughafenkurve

Beispiel Rettungsplatz Mitte Flughafenkurve

(31)

5. Tunnel Flughafenkurve

Beispiel Notausgang Mitte (km 0,9+19)

(32)

Infrastruktur GmbH & Co. KG Burgschmietstraße 2-4

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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