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3. Aufkommen und Verbleib mineralischer Abfälle

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Deponien

3. Aufkommen und Verbleib mineralischer Abfälle

Aufschluss über den Verbleib mineralischer Abfälle gibt der Bericht der Kreislaufwirt- schaft Bau. Danach hat sich das Gesamtaufkommen von 192 Millionen t in 2012 auf 202 Millionen t in 2014 gesteigert und teilte sich wie folgt auf:

2012 2014

Mio. t Deponiebau/Verfüllung von Abgrabungen 95,3 89,5

Sonstige Verwertung 13,6 23,6

Recycling-Baustoffe 66,2 67,7

Beseitigung auf Deponie 16,9 21,2

Gesamtaufkommen ~ 192 ~ 202

Quellen:

Kreislaufwirtschaft Bau: Bericht über den Verbleib mineralischer Abfälle, 2012 Kreislaufwirtschaft Bau: Bericht über den Verbleib mineralischer Abfälle, 2014

Tabelle 9:

Verbleib mineralischer Abfälle

Hinzu kommen Verbrennungsaschen u.ä. mit dem Ergebnis, dass das jährliche Ge- samtaufkommen mineralischer Abfälle etwa 230 bis 240 Millionen t/a beträgt.

Nach destatis stellte sich die Entsorgungssituation in Bezug auf Deponien in der Ent- wicklung von 2014 nach 2015 wie folgt dar:

2014 2015

Mio. t

Deponierung 45,01 44,45

Deponiebaumaßnahmen 13,17 11,85

Verfüllung übertägiger Abbaustätten 91,77 92,89

Insgesamt ~ 150,00 ~ 149,00

Quellen:

destatis, Statistik 2014 destatis, Statistik 2015

Tabelle 10:

Ablagerung mineralischer Ab- fälle

Die Werte von destatis ähneln denen des Berichtes der Kreislaufwirtschaft Bau (unter Abzug der Recyclingbaustoffe), was eine gewisse Konstanz über die Erfassungsperioden vermuten lässt.

4. Wirkungen der Mantelverordnung

Die Annahmen und Aussagen zu den Konsequenzen der MantelV sind bislang un- verändert.

Die vom Kabinett beschlossene Fassung der MantelV hat bereits durch die Änderungen des TOC im Bodenschutz für eine Entschärfung gesorgt. Konsequenz sind spürbar weniger zu entsorgende Bodenmassen als ursprünglich noch im Arbeitsentwurf an- genommen.

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Deponien

Die Einschätzungen gestalten sich wie folgt:

• BMUB + 13 Millionen t/a [4]

• BDE zusätzliche Deponierungsmengen von 50 Millionen t/a – EUWID (03, 2017)

• ZDB + 70 Millionen t/a zusätzlich zu deponierendes Material, zuletzt allerdings auch auf etwa 50 Millionen t/a – laut EUWID Nr. 35 vom 29.08.2017 – korrigiert.

Die Erwartungen der unterschiedlichen Diskussionsteilnehmer liegen damit ebenso unverändert weit auseinander.

Es liegen also von den unterschiedlichen Diskussionsteilnehmern mehr oder weniger qualifizierte Abschätzungen mit erheblichen Unsicherheiten vor, wie schon die großen Differenzen belegen.

5. Wieviel soll deponiert werden?

Der Verbrauch von Deponieraum errechnet sich aus der eigentlichen Deponierung, Verwertung auf Deponien – also Deponiebaumaßnahmen – und den künftigen Zusatz- mengen nach MantelV. Als Zusatzmengen nach MantelV werden nur die günstigsten Annahmen – also BMUB + 13 Millionen t/a – unterstellt. Bezieht man dies auf die letzten abgesicherten und veröffentlichten Daten aus 2014 ergibt sich ohne MantelV zunächst folgendes Bild:

Tabelle 11: Jährlicher Deponievolumenver- brauch ohne MantelV

Deponierung 2015

Mio. t 44,45 Verwertung auf Deponien 2014 11,85 Insgesamt Mio. t/a ~ 56,3

Tabelle 12: Jährlicher Deponievolumenver- brauch mit MantelV

Deponierung 2015 44,45

Verwertung auf Deponien 2014 Mio. t 11,85 Zusatzmengen nach MantelV 13,00 Insgesamt Mio. t/a ~ 69,3

Vorjahr Mio. t 71 ,00

Bei einem angenommenen durchschnitt- lichen Schüttgewicht von 1,6 t/m³ errech- net sich ein jährlicher Volumenverbrauch von 35,19 Millionen m³/a oder 2,93 Mil- lionen m³/Monat.

Mit MantelV ergibt sich das folgende Bild:

Bei einem angenommenen durchschnitt- lichen Schüttgewicht von 1,6 t/m³ errech- net sich ein jährlicher Volumenverbrauch von 43,3 Millionen m³/a oder 3,61 Milli- onen m³/Monat.

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Deponien

6. Verfüllung der deutschen Deponien mit Mantelverordnung

Die nachfolgende Darstellung zeigt nur auf, was hypothetisch passieren würde, wenn die Mantelverordnung zum 01.01.2018 mit folgenden Prämissen in Kraft getreten wäre:

Es handelt sich um eine rein durchschnittliche bundesweite Betrachtung ohne die Maßnahmen einzelner Bundesländer zu heute bereits verwertungseinschränkenden Maßnahmen – z.B. konsequente Umsetzung von LAGA M 20.

Kurzfristig vor der Kabinettsentscheidung eingeflossene Umsetzungs- bzw. Übergangs- fristen – z.B. Grubenverfüllung – bleiben unberücksichtigt.

Für die einzelnen Bundesländer werden nachfolgend Deponierestvolumina über alle Deponieklassen – ohne DK IV – auf Basis der verfügbaren Informationen einschließlich hinreichend konkreter Planungen angenommen und dem oben ermittelten Volumen- verbrauch von etwa 3,7 Millionen m³/Monat gegenübergestellt.

Kraftwerksreststoffdeponien werden nicht einbezogen, weil sie nicht allgemein zu- gänglich sind.

Es wird rein theoretisch angenommen, dass die Restkapazitäten Bundesland für Bundes- land von Norden nach Süden verfüllt würden. Dann würde sich unter Berücksichtigung der bekannten Verfüllvolumina sowie der DK I-Planungen voraussichtlich folgendes Bild ergeben, wenn zu Jahresbeginn mit dieser Verfüllung begonnen worden wäre – eine Unschärfe um mehrere Millionen t führt nur zu minimalen zeitlichen Verschiebungen:

Land Angenommenes Verfüllzeit Verfüllt (Deponieklassen) Restvolumen

Mio. m³ Monate

SH (0-III) 14 4 April 2018

NI (0-II) 47 13 Mai 2019

Bremen (0-III) 2 0,5 Juni 2019

M-V (0-III) 26 7 Januar 2020

BB (0-II) 31 8,5 Oktober 2020

Sachsen (II+III) 19 5 März 2021

Sachsen-Anh.(I+II) 21 5,5 September 2021

Thüringen (I+II) 6 2 November 2021

Hessen (0-II) 10 2,5 Januar 2022

Bayern (0-II) 49 13 Februar 2023

B-W (-0,5-II) 91 22 März 2026

Saarland (0-II) 17 4,5 August 2026

R-P (0-II) 36 10 Juni 2027

NRW (0-III) 100 20 September 2029

Tabelle 13:

Verfülldauer der Deponie- volumina

Die nachfolgenden Graphiken sollen nur verdeutlichen, dass es trotz Wirkungsver- schiebungen der MantelV erforderlich bleiben wird, neuen Deponieraum zu schaffen.

Ohne neue Deponiekapazitäten würde sich Deutschland – und nur unter den oben genannten Voraussetzungen – also graphisch dargestellt wie folgt entwickeln:

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Deponien Bild 2: Verfüllungsentwicklung der deutschen Deponien

Die Plausibilitätsprüfung auf Basis der Daten von destatis 2014 – ohne DK III und IV – führt zu folgendem Ergebnis (dabei wird theoretisch unterstellt, dass der zwischenzeitliche Zubau an Deponievolumen von 2015 bis 2017 dem verbrauchten Deponievolumen entspricht):

• 466,42 Millionen m³ – gesamtes Deponievolumen DK 0-II: 43,3 Millionen m³/a

= 10,77 Jahre (Vorperiode 10,5 Jahre)

Entsorgungssicherheit gegeben Deponiebedarf, zumindest regional Deponien, verfüllt

Tschechische Republik

Österreich SchweizLiechtenstein

Frankreich Luxem-

burg Belgien

Nieder- lande

NIEDER- SACHSEN BREMEN

SCHLESWIG- HOLSTEIN HAMBURG

HESSEN

BADEN- WÜRTTEMBERG

MECKLENBURG- VORPOMMERN

BRANDEN- SACHSEN- BURG

ANHALT

THÜRINGEN

RHEINLAND- PFALZ

BERLIN

SAAR- LAND

BAYERN SACHSEN

Polen

2020

Tschechische Republik

Österreich SchweizLiechtenstein

Frankreich Luxem-

burg Belgien

Nieder- lande

NIEDER- SACHSEN BREMEN

SCHLESWIG- HOLSTEIN

NORDRHEIN- WESTFALEN

HAMBURG

HESSEN

BADEN- WÜRTTEMBERG

MECKLENBURG- VORPOMMERN

BRANDEN- SACHSEN- BURG

ANHALT

THÜRINGEN

RHEINLAND- PFALZ

BERLIN

SAAR- LAND

BAYERN SACHSEN

Polen

2023

Tschechische Republik

Österreich SchweizLiechtenstein

Frankreich Luxem-

burg Belgien

Nieder- lande

NIEDER- SACHSEN BREMEN

SCHLESWIG- HOLSTEIN

NORDRHEIN- WESTFALEN

HAMBURG

HESSEN

BADEN- WÜRTTEMBERG

MECKLENBURG- VORPOMMERN

BRANDEN- SACHSEN- BURG

ANHALT

THÜRINGEN

RHEINLAND- PFALZ

BERLIN

SAAR- LAND

BAYERN SACHSEN

Polen

2029

NORDRHEIN- WESTFALEN

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Deponien

Die Plausibilitätsüberprüfung zeigt, dass die Abschätzung nicht punktgenau ist, aber immerhin genau genug, um den Trend klar zu belegen. Ob letztendlich wenige Monate mehr oder weniger zur Verfügung stehen, ist angesichts der Genehmigungszeiten für Deponien eher unerheblich.

Würde die vom BDE genannte Zusatztonnage (50 Millionen t/a) oder die vom ZDB ge- nannte Menge (70 Millionen t/a) deponiert werden müssen, ergäbe sich folgendes Bild:

• BDE: 466,42 Millionen m³ : 67,61 Millionen m³/a = 6,9 Jahre

Die Deponien wären dann rein rechnerisch im November 2024 verfüllt.

• ZDB: 466,42 Millionen m³ : 82,61 Millionen m³/a = 5,7 Jahre.

Die Deponien wären dann rein rechnerisch im August 2023 verfüllt.

Was passiert jetzt hinsichtlich der Deponiesituation ohne MantelV?

• 466,42 Millionen m³ 0-II-Volumen : 35,19 Millionen m³ t/Verbrauch = 13,25 Jahre Ohne möglicherweise bereits entwickelte Kapazitäten ergibt sich also eine klassische Restkapazität von über 13 Jahren; dies aber nur statistisch und länderspezifisch höchst unterschiedlich.

7. Verfahrensstand der Mantelverordnung

Im Zuge aller Diskussionen wurde vom BMUB erkannt, dass ein nicht erwarteter Druck auf die bundesdeutsche Deponiesituation stattfinden würde. So wurde zunächst nach der schon vollzogenen Entschärfung der Sulfatsituation bei den Bauschuttrestmassen u.ä. die Situation für die Bodenmassen durch Entschärfung der TOC-Situation voll- zogen. Ergebnisse sind die 13 Millionen t/a Mehrbedarf für Deponien. Das Problem greift aber überhaupt nicht aktuell, denn

• die Regelungen sollen erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft treten

• bestehende Genehmigungen zu bergbaulichen Verfüllungen sollen für einen Zeit- raum von acht Jahren weiterhin Gültigkeit haben und diese Verfüllungen mit berg- baufremden Abfällen zulässig bleiben.

Konkret bedeutet dies, dass die Deponiebelastungen für Bundesländer mit entspre- chenden bergrechtlichen Verfüllmöglichkeiten mit einem Zeitversatz von maximal neun Jahren eintreten werden. Inwieweit dies zu erheblichen Entsorgungsverlagerungen führen würde, bleibt unbeantwortet.

Die MantelV ist zwar entsprechend dem Referentenentwurf mit diesen Änderungen vom Kabinett am 03.05.2017 beschlossen worden, jedoch in der 2. Septemberwoche 2017 von den Ausschüssen des Bundesrates gestoppt und auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Aus der Argumentation unterschiedlicher Bundesländer ist damit zu rechnen, dass auch unter einer neuen Bundesregierung zunächst erneute Diskussionen – zumin- dest über Kerndiskussionsthemen – z.B. Probenahme, Analyse, Interpretation usw. –

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Deponien

stattfinden werden. Ob und wann also die VO trotz Entschärfungen realisiert werden wird, ist somit nach nahezu 16 Verfahrensjahren wieder fraglich, obwohl die meisten Bundesländer wie auch Wirtschaftsteilnehmer eine bundeseinheitliche Lösung für erforderlich halten.

Der Koalitionsvertrag, Stand 07.02.2018, führt zur MantelV wie folgt aus:

Wir wollen den Bodenschutz in der Praxis voranbringen und einen bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Rahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle schaffen. Die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz muss ein hohes Schutzniveau für Mensch, Boden und Grundwasser gewährleisten, gleichzeitig aber praxistauglich und kosteneffizient ausgestaltet sein sowie Entsorgungsengpässe vermeiden. Wir wollen den Ländern bei entsprechenden Änderungsanträgen des Bunderates mit der Aufnahme einer Öffnungsklausel die Möglichkeit einräumen, bereits bestehende und bewährte länderspezifische Regelungen bei der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen gesetzlich abzusichern. [5]

Nach den Ausführungen ist davon auszugehen, dass am ehesten die bodenschutz- rechtlichen Regelungen umgesetzt werden sollen. Aus diesen Regelungen resultiert aber der bei weitem größte Teil des vom BMUB abgeschätzten Deponiemehrbedarfs von etwa 13 Millionen t/a.

8. Marktrisiken

Die Mehrmengenprognosen in Richtung Deponieentsorgung gehen bei Inkrafttreten einer MantelV von vergleichsweise positiven Annahmen aus. Diese Prognosen sind aber ebenso unverändert unsicherheitsbehaftet:

• Stand heute ist völlig unklar, ob überhaupt eine Akzeptanz für die Gesamtheit der Ersatzbaustoffe besteht und sie tatsächlich eingesetzt werden. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen hier eher Zweifel aufkommen.

• Voraussetzung für die Realisierung der Erwartungen ist, dass die öffentlichen Aus- schreibungen von Bund, Länder und Kommunen als mögliche Großabnehmer von Ersatzbaustoffprodukten für Ersatzbaustoffprodukte konsequent geöffnet werden.

Das ist aber zum jetzigen Zeitpunkt – auch aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit – nicht erkennbar. Das potenziert die Risiken. Kontraproduktiv ist das Verbot von Ersatzbaustoffen wie es in der Vergangenheit z.B. vom Landesbetrieb Straßen NRW praktiziert wurde.

• Für bestimmte Stoffe existiert aber faktisch derzeit auch kein Markt. Für MVA- Schlacken gilt schon seit einiger Zeit das fehlende Akzeptanzmerkmal. Folge: Die Schlacken werden von FE- und NE-Metallen entfrachtet, reifen und werden dann deponiert.

• Unter Umständen besteht auch eine Fehleinschätzung, welche Mengen nach Auf- bereitung überhaupt in eine Vermarktung eingebracht werden können.

• Es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft noch weitere Stoffe z.B. aufgrund von CLP-Vorgaben nicht mehr vermarktbar werden.

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Deponien

Wenn sich aber die Vermarktbarkeit nicht so einstellt wie vom BMUB erwartet, muss der Verdrängung in den günstigsten Entsorgungsweg entgegengewirkt werden.

Trotz aller Verwertungsanstrengungen steht fest, dass Deponien für nicht verwertbare mineralische Abfälle als unverzichtbares Element einer funktionierenden Kreislaufwirt- schaft als Schadstoffsenke auch künftig erforderlich bleiben. Die meisten Bundesländer sind hier auch proaktiv unterwegs.

Das bedeutet aber auch weiter die kontinuierliche Realisierung geeigneter Maßnah- men – insbesondere Schaffung neuen Deponieraums – wenn die Gefahr eines Notfall- managements vermieden werden soll. Das gilt zeitversetzt auch ohne MantelV.

9. Kostenerwartung und Umsetzung

Die in der Folgenabschätzung angenommenen wirtschaftlichen Konsequenzen mit 13 Millionen t jährlich mehr zu deponierender Menge und Mehrkosten von 15,- EUR/t sind nicht belastbar, weil sich die Entsorgungskosten bei abnehmenden Kapazitäten je nach Deponieklasse in Richtung 40 bis 50 EUR/t oder örtlich sogar darüber hinaus entwickeln können. Dann würden vom BMUB nur angenommene 13 Millionen t/a in Richtung Deponie aber Mehrkosten in Höhe von bis zu 650 Millionen EUR oder gar mehr bedeuten. Fallen höhere Tonnagen für die Deponien an, erhöhen sich nicht nur die Deponierungsmengen, sondern auch die Preise. Würden also die vom BDE genannten 50 Millionen t/a zusätzlich auf Deponien verbracht werden müssen, würde dies bei einer derartigen Preisentwicklung eine Mehrbelastung von bis zu 2,5 Milliar- den EUR/a bedeuten.

Die Folgenabschätzung berücksichtigt typische marktwirtschaftliche Mechanismen nicht. Knapper werdende Ressourcen führen typischerweise zu steigenden Preisen.

Das findet auch in Deutschland heute schon statt.

Angesichts der bestehenden Deponielandschaft, der oftmals fehlenden politischen Bereitschaft, neuen Deponieraum zuzulassen, ist dies ein Spiel mit dem Feuer. Gerade das produzierende Gewerbe bleibt auf Entsorgungsmöglichkeiten als Standortfaktor Deutschland angewiesen.

10. Zusammenfassung

Zahlreiche Bundesländer sind seit Jahren (nach zunächst stiefmütterlicher Behandlung durch die Politik) – zum Teil mit beachtlichem Erfolg – bemüht, ausreichenden De- ponieraum zur Verfügung zu stellen bzw. neuen Deponieraum zu schaffen. Dennoch besteht in den meisten Bundesländern zumindest regional Bedarf für die Deponierung.

Auf weitere Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponie z.B. durch eine Mantel- verordnung oder durch Verschärfung des Boden- und Wasserrechts ist die deutsche Deponielandschaft heute (noch) nicht vorbereitet.

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Deponien

11. Quellen

[1] AU Consult GmbH: Bedarfsprognose Deponien der Klassen 0,I und II in Bayern. Im Auftrag des LfU, Augsburg; Oktober 2015

[2] Beyer, B.; WEV: Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen, Fortschreibung 2016, Entwurf, Stand April 2016. Vortrag InwesD, 17.04.2015

[3] Biedermann, K.; BMUB: Vortrag im Rahmen der Deponietechnik 2018, Hamburg, 30.01.2018 [4] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Referentenentwurf

der MantelV, Stand Februar 2017

[5] CDU; CSU; SPD: Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Stand 07.02.2018

[6] Drexler, K. J.; Bayerisches Landesamt für Umwelt: Die Deponiesituation in Bayern. Vortrag im Rahmen der InwesD-Vollversammlung, Münster, 17.04.2015

[7] Freistaat Sachsen: Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen, Fortschreibung 2016 [8] Freistaat Thüringen: Abfallbilanz 2015, Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft des Frei-

staats Thüringen

[9] Freistaat Thüringen: Entwurf zur Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplanes des Frei- staates Thüringen 2017, Stand Dezember 2017

[10] Hessischer Landtag: Drucksache 19/4715 betreffend Verknappung von Deponien und Depo- niekapazitäten, 26.04.2017

[11] InwesD: Angabe von Kollegen aus dem Saarland, 04.08.2016

[12] Kreislaufwirtschaft Bau: Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Abfälle im Jahr 2012

[13] Kreislaufwirtschaft Bau: Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Abfälle im Jahr 2014

[14] Land Bremen: Abfallwirtschaftsplan 2017 für das Land Bremen – Entwurf Stand Juli 2017 – [15] Land Sachsen-Anhalt: Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt Fortschreibung 2017,

Teilplan Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle

[16] Lerho, A; MULNV NRW: Deponiesituation in Nordrhein-Westfalen. Vortrag InwesD, 10.11.2017 [17] Makkonnen, A. L.; BEG: Vortrag InwesD, 17.04.2015

[18] Nagel, K.; Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württem- berg: Deponiesituation in Baden-Württemberg. InwesD-Vollversammlung, 10.11.2017

[19] Nonte, W.; Landesamt für Umwelt, Rheinland Pfalz: Deponiestudie Rheinland Pfalz. Vortrag InwesD, 10.11.2017

[20] Ocik, M.; Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-P: Vortrag InwesD, 30.09.2016 [21] Perlet, T.: Deponiebedarf für die Ablagerung mineralischer Abfälle aus der Region Berlin/Bran-

denburg, InwesD-Vollversammlung, 10.11.2017

[22] Saarland: Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes – Teilplan Abfälle aus Indus- trie und Gewerbe, 06.12.2017

[23] Schiffer, C.; BDI: Vortrag am 06.04.2017 im Rahmen der terratec in Leipzig

[24] Schweizer, A.; Bayerisches Landesamt für Umwelt: Deponiesituation Bayern. Vortrag im Rahmen der InwesD-Vollversammlung, Bad Dürkheim, 10.11.2017

[25] Senat Bremen: Antwort des Senats auf die kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Blocklanddeponie Bremen – Stand der Lagerkapazitäten vom 22.06.2016, Drucksache 19/326 S

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Deponien

[26] Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: STATISTISCHE BERICHTE, Kenn- ziffer: Q II 10 - j 15 SH, in Schleswig-Holstein 2015, Abfallentsorgung, Anlagen der Abfallent- sorgung, herausgegeben am 16. März 2017

[27] Statistisches Bundesamt: Statistik destatis 2014 [28] Statistisches Bundesamt: Statistik destatis 2015

[29] u.e.c. Berlin: Abschätzung des künftigen Bedarfs an Deponiekapazitäten in Schleswig-Holstein, 11.12.2014

[30] u.e.c. Berlin: Monitoring Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Planrechtfertigung im Rahmen von Planfeststellungsverfahren von Deponien der Klasse I im Bundesland Brandenburg 2017, 28.08.2017;

[31] u.e.c. Berlin; ifeu-Institut, Heidelberg: Abschätzung des zukünftigen Bedarfs an Deponiekapazitä- ten in Rheinland-Pfalz. Studie im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz, Berlin, Juni 2016

[32] Verheyen, M.; Hessisches Umweltministerium: Vortrag InwesD-Vollversammlung, 30.09.2016 [33] Weyer, G.; Niedersächsisches Umweltministerium: Vortrag im Rahmen des 27. Karlsruher De-

ponie- und Altlastenseminars, 18./19.10.2017

Ansprechpartner

Dipl.-Verww. Hartmut Haeming

InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V.

im Hause der AVG Köln mbH Vorsitzender

Geestemünder Straße 23 50735 Köln (D)

Telefon: 0049-(0)221-7170151 E-Mail: hhaeming@avgkoeln.de

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar

Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky,

Bernd Friedrich, Thomas Pretz, Peter Quicker, Dieter Georg Senk, Hermann Wotruba (Hrsg.):

Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 5 – Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen – ISBN 978-3-944310-41-1 Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH

Copyright: Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc., Dr.-Ing. Stephanie Thiel Alle Rechte vorbehalten

Verlag: Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH • Neuruppin 2018

Redaktion und Lektorat: Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Dr.-Ing. Olaf Holm, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Claudia Naumann-Deppe, Janin Burbott-Seidel, Sandra Peters, Ginette Teske, Roland Richter, Cordula Müller, Gabi Spiegel Druck: Universal Medien GmbH, München

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