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Einvernehmliche Lösung eines Arbeitsverhältnisses

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Academic year: 2021

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Einvernehmliche Lösung eines Arbeitsverhältnisses

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Hierbei einigen sich Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen das Dienstverhältnis, freiwillig, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.

Bei einer einvernehmlichen Auflösung müssen weder Fristen noch etwaige Termine eingehalten werden.

Form:

 schriftlich (aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch die Schriftform, mit Unterschrift von Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in)

oder

 mündlich

Ausnahmen: Für bestimmte, besonders schutzwürdige Gruppen von Arbeitnehmer*innen gibt es jedoch Schutzvorschriften - zum Beispiel für Schwangere, Präsenz- und Zivildiener oder Lehrlinge.

Ansprüche:

anteilige Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,

Urlaubsersatzleistung,

Abfertigung (alt).

Arbeitslosengeld:

Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen haben Sie bei einvernehmlicher Auflösung Anspruch auf Arbeitslosengeld.

(1): https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Einvernehmliche_Aufloesung.html (2): https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Einvernehmliche_Aufloesung.html

Alle Angaben ohne Gewähr

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