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GEW - Info für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis 1/2017

// Noch niemals haben alle Arbeitnehmer/innen bis zum 65. Geburtstag gearbeitet.

Aktuell befi ndet sich nur jede/r sechste 64-Jährige noch in einer sozialversicherungspfl ich- gen Beschä igung. Die Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf das 67. Lebens- jahr konnte von den DGB-Gewerkscha en dennoch nicht verhindert werden. Mit der Kampagne „Rente muss für ein gutes Leben reichen“ hat der DGB ein Konzept vorgelegt, wie Altersarmut vermieden werden kann und ein weiteres Absacken des Rentenniveaus vermieden werden könnte. Die GEW unterstützt die Kampagne des DGB! Nicht zuletzt, um zu vermeiden, dass das Rententhema die Bundestagswahl im Herbst dieses Jahres allzu sehr dominiert, hat die Bundesregierung einige Änderungen beschlossen. //

Neues zur Rente

Info 1 / 2017

// Flexirente //

Schon bisher konnte man eine der mög- lichen Altersrenten (Antragsaltersrente für langjährig Versicherte ab dem 63.

Lebensjahr, für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr) als Vollrente, als Zwei-Dri el-Teilrente, als Ein-Halb-Teilrente oder Ein-Dri el-Teil- rente in Anspruch nehmen. Nur weni- ge Arbeitnehmer/innen nutzten diese Möglichkeit, nicht zuletzt deshalb, weil diese Teilrenten meist zum Leben ein- fach nicht ausreichten und bei Vollrente maximal 450 €/Monat Hinzuverdienst, bei einer 1/3 Teilrente 2.178,75 Euro, bei einer 1/2 Teilrente 1.655,85 Euro und bei einer 2/3 Teilrente 1.132,95 Euro Hinzuverdienst erlaubt war.

// Ab 2017 kann die Teilrente stufen- los bezogen werden. //

Daneben darf man maximal 6.300 € im Jahr dazu verdienen. Erwerbsein- kommen, das darüber hinausgeht, wird zu 40% auf die Rente angerech- net. Aber: Wenn die Summe von Er- werbseinkommen und Teilrente über das beste Jahreseinkommen der letz- ten 15 Jahre hinausgeht, wird eben- falls an der Rente abgezogen.

Somit kann man sich selbst einen fl ex- iblen Übergang in den Ruhestand ge- stalten, indem man in Teilzeit weiter- arbeitet und sein monatliches Ne o durch die Teilrente au essert. A rak-

v ist dies allerdings nur für diejeni- gen, die aktuell vollbeschä igt sind

und mit einer ordentlichen Rente rech- nen können. Dies ist bei Lehrkrä en im Arbeitnehmerverhältnis sehr o nicht der Fall. Die Renten der Lehrkrä e im Arbeitnehmerverhältnis liegen nicht selten sehr weit unter dem aktuellen Verdienstniveau.

// Weiterarbeiten nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze //

Es gibt zwei Möglichkeiten, nach Er- reichen der gesetzlichen Altersgrenze, dem 65. Lebensjahr plus die Anhebung für den jeweiligen Geburtsjahrgang, weiter zu arbeiten.

// Weiterarbeit ohne Rentenbezug //

Entweder man nimmt die Rente (noch) nicht und arbeitet ohne Rentenbezug jenseits der gesetzlichen Altersgrenze weiter: Die Rente erhöht sich um 0,5%

pro Monat, den man länger arbeitet.

Ein Jahr Verlängerung würde dann 6 % mehr Rente bringen. Vom Bru oein- kommen werden den Arbeitnehmern keine Rentenbeiträge und keine Bei- träge für die Arbeitslosenversicherung mehr abgezogen, aber der Arbeitgeber muss Rentenbeiträge abführen.

// Rente plus Arbeit ist möglich//

Oder man beantragt seine gesetzli- che Regelaltersgrenze und arbeitet mit Rentenbezug. Man hat also Rente und Arbeitseinkommen. Das Ne o des Arbeitseinkommens ist höher, als bis- lang, da keine Renten- und Arbeitslo- senversicherungsbeiträge mehr fällig werden. Will man seine Rente erhö- hen, so kann man gegenüber dem Ar- beitgeber erklären, dass man Renten- beiträge entrichten will. Dann wird die Rente ein Mal im Jahr entsprechend erhöht. Arbeitet man mit Rentenbezug jenseits der gesetzlichen Altersgrenze, so hat man keinen Anspruch auf Lohn- fortzahlung im Krankheitsfall!

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GEW Landespersonengruppe

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Arbeitnehmervertreter/innen im Hauptpersonalrat (HPR) und in den Bezirkspersonalräten (BPR) Gymnasien

Farina Semler HPR

Dorothea Hennig Peter Galli Tine Brohl BPR Karlsruhe BPR Freiburg BPR Tübingen

Ute Demko BPR Stu gart

Gewerkscha

Erziehung und Wissenscha

Baden-Wür emberg

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GEW - Info für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis 1/2017

GEW-Landespersonen- gruppe Arbeitnehmer/innen

Silcherstraße 7, 70176 Stu gart, (0711) 21030-0, E-Mail: info@gew-bw.de

Vorsitzende der Personengruppe(Team):

Gabi Bilger, Im Hassel 20, 69221 Dossenheim, (06221) 862282, E-Mail: bilgab@web.de Bärbel Etzel-Paulsen, Saarlandstr. 21,

70734 Fellbach, (0711) 582652, E-Mail: b.etzel-paulsen@gmx.de

Farina Semler, Brühlstr. 31, 71083 Herrenberg, (07032) 330005, E-Mail: semler@gew-boeblingen.de

GEW-Bezirksgeschä sstellen

GEW-Bezirk Nordbaden:

E linger Str. 3a, 76137 Karlsruhe, FON: (0721) 32625,

E-Mail: bezirk.nb@gew-bw.de GEW-Bezirk Nordwür emberg:

Silcherstr. 7, 70176 Stu gart, FON: (0711) 21030-44, E-Mail: bezirk.nw@gew-bw.de GEW-Bezirk Südbaden:

Wilhelmstr. 20, 79098 Freiburg i.Br., FON: (0761) 33447,

E-Mail: bezirk.sb@gew-bw.de GEW-Bezirk Südwür emberg:

Frauenstr. 28, 89073 Ulm, FON: (0731) 9213723, E-Mail: bezirk.sw@gew-bw.de GEW-Publika onen:

bestellen@gew-bw.de oder h p://shop.gew-bw.de/

// Mehr Rente für Pfl egende //

Wer Angehörige pfl egt, wird in der Rente ein wenig besser gestellt. Die Voraussetzungen, um Rentenbeiträge als Pfl e- geperson zu bekommen sind:

• Die Pfl egebedür ige Person muss in Pfl egegrad 2 bis 5 eingestu sein.

• Die Pfl ege muss in häuslicher Umgebung sta inden.

• Es müssen mindestens 10 Stunden/Woche aufgewendet werden.

• Die Pfl ege muss an mindestens 2 Tagen/Woche erfolgen.

• Die Pfl egeperson darf nebenher max. 30 Std. erwerbs- tä g sein.

• Pfl egepersonen werden in der Arbeitslosenversicherung versichert, wenn sie bisher nicht bereits durch eigene Tä gkeit versichert sind.

// Rentenbeginn ist nicht gleich Ende der Beschä igung //

Lehrkrä e müssen die Vorgaben des TV-L beachten:

Das Beschä igungsverhältnis der Lehrkrä e mit dem Land endet automa sch am 1.8. oder 1.2 nachdem die gesetz- liche Altersgrenze erreicht wurde. In allen anderen Fällen bedarf es eines Antrags. Will man vorher au ören muss man mit dem Regierungspräsidium einen Aufl ösungsver- trag machen. Will man länger als bis zum 1. August oder 1. Februar der dem individuellen gesetzlichen Rentenal- ter folgt, arbeiten, so muss man, solange man noch im Beschä igungsverhältnis steht, einen Antrag auf Weiter- beschä igung stellen. Auf Weiterbeschä igung im Schul- dienst hat man keinen Rechtsanspruch. Der Dienstherr kann aus dienstlichen Gründen ablehnen. Im Falle einer Ablehnung aber ist der Personalrat in der Mitbes mmung.

Im GEW-Info: „Erna geht in Rente“ sind alle Varianten des Au örens und was man ggf. tun muss dargestellt (kann im GEW-Shop bestellt werden).

Arbeitnehmervertreter/innen im Hauptpersonalrat (HPR) und in den Bezirkspersonalräten (BPR) Berufl iche Schulen

Gabi Bilger, HPR Franz-Peter Penz, BPR Stu gart Mar n Habel, BPR Karlsruhe Franz Hofmeister, BPR Tübingen

Impressum Gewerkscha Erziehung und Wissenscha · Baden-Wür emberg · Silcherstraße 7 · 70176 Stu gart Telefon 0711 2 10 30-0 · Telefax 0711 2 10 30-45 · www.gew-bw.de · GEW-Publika onen: shop.gew-bw.de Januar 2017

Arbeitnehmervertreter/innen im Hauptpersonalrat (HPR) und in den Bezirkspersonalräten (BPR) GHWRGS

Margit Stolz-Vahle Günter Thum-Störk Bärbel Etzel-Paulsen Roland Theophil HPR HPR BPR Stu gart BPR Stu gart

Christel Pörsch Edmund Schnai er Konrad Wiget Ilse Moeser BPR Karlsruhe BPR Tübingen BPR Tübingen BPR Freiburg

Referenzen

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