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Archiv "Ausnahmen gibt es" (18.06.1999)

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Wer sich den notwendigen Kredit für den Erwerb eines Hauses oder einer Eigentums- wohnung durch eine langfristi- ge Zinsfestschreibung sichert, steht auf der sicheren Seite.

Derzeit kostet ein Hypothe- kenkredit über 300 000 DM mit zehnjähriger Zinsbindung monatlich nach den Berech- nungen des Bundesverbandes deutscher Banken etwa 1 500 DM, inklusive eines Prozents Tilgung. Noch vor vier Jahren mußte ein Bauherr dafür rund 2 400 DM bezahlen. Es sei also sinnvoll, sich die günstigsten Konditionen durch eine Zins- bindung von mindestens zehn Jahren zu sichern. Zudem of- ferieren mittlerweile einige Geldinstitute Festzinskondi- tionen für 15 und mehr Jahre.

Diese 15jährigen Verträge ko- sten im Schnitt 5,6 Prozent Ef- fektivzins.

Wegen des äußerst nied- rigen Zinsniveaus empfiehlt auch Dr. Paul Eisele von der Württembergischen Hy- pothekenbank „eine lange Zinsbindungsfrist von 15 be- ziehungsweise 20 Jahren“.

Hiermit werde das niedrige Zinsniveau langfristig für den Kunden gesichert. Generell gilt für ihn der Satz: „Je knap- per die Finanzierung, je nied- riger die Tilgung, desto län- ger sollte die Zinsbindungs- zeit sein.“ Sondereinflüsse, wie zum Beispiel während der Darlehenslaufzeit fällig werdende Lebensversicherun- gen oder Sparbriefe, konn- ten durch Verteilung der Dar- lehenssumme auf verschie- dene Laufzeiten berücksich- tigt werden.

Sicherheit

Eine lange Zinsbindung gebe dem Kunden Sicherheit.

Sollte er wider Erwarten das Objekt vorzeitig veräußern müssen, sei eine außerplan-

mäßige Rückführung des Darlehens möglich. Der Kun- de muß dann allerdings, wor- auf Eisele verweist, „der Bank den Schaden ersetzen“.

Sei zum Zeitpunkt des Ob- jektverkaufs das Zinsniveau jedoch deutlich höher als zum Zeitpunkt der Darlehensauf- nahme, so sei eine Darlehens- rückführung nicht notwen- dig, sondern das zinsgünstige Darlehen könne als zusätzli- ches Verkaufsargument beim Objekt herangezogen wer- den. Es werde dann lediglich ein Schuldnertausch vorge- nommen.

Bei den zu empfehlen- den Finanzierungslaufzeiten ist nach Aussage von Dr. Rai- ner Rudolf von der Wüsten-

rot Holding nicht nur auf den Zinssatz zu achten, sondern vor allem auf den voraussicht- lichen Belastungsverlauf. Er muß mit der Entwicklung der persönlichen Leistungsfähig- keit (zum Beispiel Rentenal- ter, Ausbildungsphasen von Kindern) synchronisiert wer- den. Es sei gerade beim gegenwärtig niedrigen Zins-

niveau besonders sinnvoll, sich rechtzeitig, zum Beispiel durch Bausparen, auf eine spätere Finanzierungsabsicht vorzubereiten und sich gegen dann möglicherweise wieder höhere Zinsen mit einem zinsstabilen und zinsgünsti- gen Bauspardarlehen abzusi- chern.

„Vorfälligkeit“

Die Kehrseite der langfri- stigen Zinsgarantie ist nach Aussage von Dr. Susanne Eil- fort von der Allianz Leben

„eine mögliche Störung des Vertrages, wie zum Beispiel durch einen Notverkauf im Scheidungsfall“. Denn bei der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens falle die Vor- fälligkeitsentschädigung an.

Grundsätzlich ist bei einer Zinsfestschreibung eine vor- zeitige Tilgungsmöglichkeit eines Darlehens bei einer Bank oder Lebensversiche- rung, worauf auch Heike Nachtmann von der Spar- kassen-Versicherung verweist,

„nach dem Gesetz nicht vor- gesehen“. Bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Festdar- lehens, zum Beispiel beim Verkauf des Objekts, müsse deshalb davon ausgegangen werden, daß ein Vorfälligkeits- entgelt fällig wird. Nach Darstellung von Rudolf stelle das Bauspardarlehen wegen der Möglichkeit jederzeitiger Sondertilgungen in diesem Zusammenhang kein Pro-

blem dar. OHM

A-1669 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 24, 18. Juni 1999 (73)

V A R I A WIRTSCHAFT

Immobilienfinanzierung

Lange Laufzeit hat auch Tücken

Ausnahmen gibt es

Festzinshypotheken, bei denen die Bank und der Kunde für einen festen Zeitraum einen bestimmten Zinssatz ver- einbaren, lassen sich nach Paragraph 609 a des Bürgerliches Gesetzbuches in aller Regel nur am Ende der Zinsbindung umschulden. Ein Darlehensvertrag bindet somit beide Sei- ten für die Festschreibungszeit,die der Kreditkunde bei Ver- tragsschluß gewählt hat. Eine Ausnahme bilden, worauf die Stiftung Warentest hinweist, jedoch Darlehen mit einer mehr als zehnjährigen Laufzeit. Hier kann der Schuldner mit einer Sechs-Monate-Frist nach dem zehnten Jahr ohne Folgekosten kündigen. Die Bank als Kreditgeber bleibt je- doch an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Will der Kunde allerdings außerhalb dieser gesetzlichen Möglichkeiten ei- nen Kredit ablösen, verlangen die Geldinstitute dafür in al- ler Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. OHM

Fast siebeneinhalb Billionen DM – so hoch ist der Wert des privaten Haus- und Grundbesitzes in Deutschland. Das Immobilienvermögen der Bundesbürger ist damit deutlich größer als das Geldvermögen (gut fünf Billionen DM). Hauptbe- standteil sind Wohngebäude, vor allem Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser).

Ein bemerkenswertes Detail aus der Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirt- schaftsforschung: Das private Immobilienvermögen im Ausland hat einen Wert von 130 Milliarden DM erreicht. Setzt man jede Finca auf Mallorca, jedes Bauernhaus in der Toskana mit durchschnittlich etwa 350 000 DM an, so haben fast 400 000

Bundesbürger einen Zweitwohnsitz im Ausland. N

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