Verordnung Aktuell
Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel
Stand: 2. August 2012
Foto: iStockphoto.com
Frühe Nutzenbewertung von Rilpivirin (Edurant
®)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff Rilpivirin zu ergänzen. Der Beschluss trat am 05. Juli 2012 in Kraft.
Edurant® in Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln ist indiziert für die Be- handlung von Infektionen mit dem humanen Immundefizienz-Virus Typ 1 (HIV-1) bei anti- retroviral nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten mit einer Viruslast von ≤ 100.000 HIV-1-RNA-Kopien/ml.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Efavirenz in Kombination mit zwei Nukleosid- /Nukleotidanaloga (Tenofovir plus Emtricitabin oder Abacavir plus Lamivudin) herangezogen.
Für antiretroviral nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten mit einer Viruslast von ≤ 100.000 HIV-1-RNA-Kopien/ml liegt ein Beleg für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
Auf Grundlage dieses Beschlusses wird im nächsten Schritt des Verfahrens der GKV- Spitzenverband Preisverhandlungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen führen.
Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.
Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.
PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.