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VA-120802-WIS-Rilpivirin-Edurant

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Verordnungsberatung@kvb.de  www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 2. August 2012

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Rilpivirin (Edurant

®

)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff Rilpivirin zu ergänzen. Der Beschluss trat am 05. Juli 2012 in Kraft.

Edurant® in Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln ist indiziert für die Be- handlung von Infektionen mit dem humanen Immundefizienz-Virus Typ 1 (HIV-1) bei anti- retroviral nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten mit einer Viruslast von ≤ 100.000 HIV-1-RNA-Kopien/ml.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Efavirenz in Kombination mit zwei Nukleosid- /Nukleotidanaloga (Tenofovir plus Emtricitabin oder Abacavir plus Lamivudin) herangezogen.

Für antiretroviral nicht vorbehandelten erwachsenen Patienten mit einer Viruslast von ≤ 100.000 HIV-1-RNA-Kopien/ml liegt ein Beleg für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird im nächsten Schritt des Verfahrens der GKV- Spitzenverband Preisverhandlungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen führen.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

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