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BUND Naturschutz wirbt für „Nein“ beim Ratsbegehren Klinik-Neubau Seefeld – geplanter Standort wäre eine erhebliche Naturzerstörung

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BUND Naturschutz in Bayern e. V.

Landesfachgeschäftsstelle München

Pettenkoferstraße 10 a/I 80336 München

Tel. 089 / 54 82 98 63 Fax 089 / 54 82 98 18 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

München, 18.06.2021

PM 38/21/LFG-München Flächenschutz/Artenschutz

Ratsbegehren Klinik-Neubau Seefeld

BUND Naturschutz wirbt für „Nein“

beim Ratsbegehren – geplanter Standort wäre eine erhebliche Naturzerstörung

Der BUND Naturschutz wirbt beim Bürgerentscheid am 27.06.2021 für eine Ablehnung des geplanten Standorts für den Neubau des

Krankenhauses Seefeld, da das mehrfach geschützte Gebiet ausgerechnet an einer besonders schmalen Stelle eines Biotopverbunds liegt. Bayern hat sich aufgrund des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ verpflichtet, einen Biotopverbund zu schaffen, der bis 2027 mindestens 13 % der Offenlandfläche des Freistaats umfasst. Der geplante Standort des Krankenhauses Seefeld würde, den an Biotopen reichen regionalen Grünzug zwischen Ammersee und München fast zerschneiden. Bei mehr als der Hälfte der Fläche handelt es sich zudem um eine artenreiche- Flachland Mähwiese. Die ist gemäß Novellierung des BayNatSchG aufgrund des Artenschutz-Volksbegehrens ein gesetzlich geschütztes Biotop und gleichzeitig ein nach Fauna-Flora-Habitat Richtlinie europäisch geschützter Lebensraumtyp. 2019 machte der Landkreis Starnberg

Schlagzeilen, weil dort die höchste Beteiligung für das Volksbegehren Artenvielfalt war.Mit der Übernahme in das bayerische Rechterfolgte ein Gesellschaftsvertrag zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung, der von beiden Seiten eingehalten werden muss. „Wir können nicht immer nur von den Bäuerinnen und Bauern fordern, sich um die Artenvielfalt zu kümmern. Wir müssen auch als Gesellschaft Verantwortung übernehmen.

Da kann es nicht im öffentlichen Interesse sein, ein regionales

Biotopverbundsystem und geschützte Fläche zu zerstören“, äußert sich Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.

„Es ist unverständlich, dass eine ökologisch derart hochwertige Fläche überhaupt in die engere Wahl genommen wurde, deshalb fordere ich die Seefelder Bürger und Bürgerinnen auf, bis zum 27.06.2021 beim

Ratsbegehren mit einem „Nein“ zu stimmen“, appelliert Günter Schorn, BN-Kreisvorsitzender im Landkreis Starnberg.

Aus Sicht des BN wäre es zwingend erforderlich die Möglichkeit der

Erweiterung des bestehenden Standortes sowohl in Herrsching wie auch in Seefeld zu nutzen. Falls das nicht möglich ist, muss ein Standort

außerhalb des Landschaftsschutzgebietes und des Regionalen Grünzugs

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BUND Naturschutz in Bayern e. V.

Landesfachgeschäftsstelle München

Pettenkoferstraße 10 a/I 80336 München

Tel. 089 / 54 82 98 63 Fax 089 / 54 82 98 18 fa@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

München, 18.06.2021

PM 38/21/LFG-München Flächenschutz/Artenschutz gefunden werden – notfalls auch in weiteren Gemeinden des westlichen

Landkreises. Dabei sollte die naturschutzfachliche Expertise des BN von Anfang an mit einbezogen werden.

Naturschutzfachlicher Hintergrund des möglichen Standorts:

- Liegt im Regionalen Grünzug mit überörtlichem und regionalem Biotopverbundsystem

- Liegt im Landschaftsschutzgebiet LSG-00542.01

- Geschützte Biotop gemäß Art. 23 BayNatSchG und der ebenso geschützte Lebensraumtyp 6510 (FFH) auf mehr als der Hälfte des geplanten Gebiets!

- Liegt in lokal bedeutsamen Gebieten Feuchtbrache im „Aubachtal“

bei „Hirschgarten“ und Gehölze am „Ödenbächl“ NW Oberalting nach Arten und Biotopschutz Programm (Fachplanung des Naturschutz im Landkreis)

- Benachbart zum Fauna-Flora-Habitat Gebiet 7933-371

„Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling“ und den Biotopen, z. B. Ödenbächl mit begleitenden Hochstaudenfluren

Für Rückfragen:

Annemarie Räder

BN Regionalreferentin Oberbayern Tel. 089/54 830114; Mobil: 01704042797 E-Mail: annemarie.raeder@bund-naturschutz.de

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