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Angaben zum Personaleinsatz (erst nach Bescheiderteilung einzureichen), Version 2 gültig ab 01.03.2019

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Academic year: 2022

Aktie "Angaben zum Personaleinsatz (erst nach Bescheiderteilung einzureichen), Version 2 gültig ab 01.03.2019"

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Angaben zum Einsatz des hauptamtlichen Personals (Projektzuordnung)

(Dieses Dokument darf in keinem Fall vor der Erteilung eines Zuwendungsbescheides bzw. Zustimmung zum Maßnahmebeginn erstellt werden. Es soll dem Zuwendungsgeber bis zum Maßnahmebeginn, spätestens unverzüglich nach Maßnahmebeginn vorgelegt werden. Bei Änderungen im Verlauf der Maßnahme soll es unverzüglich nach Eintritt der Änderungen vorgelegt werden. Bitte bei Einsatz des/der Mitarbeiter/-in in mehreren Projekten für jedes Projekt separat ausfüllen.)

Aktenzeichen:      

Projekttitel:      

Laufzeit von :       bis      

Träger:      

Kooperationspartner:      

Herr/Frau       ist beim bitte auswählen angestellt und wird als       im o.g. ESF-Projekt eingesetzt.

Beginn des Einsatzes       Ende des Einsatzes      .

Die Angaben im Konzept und im Zusatzblatt P / Anlage zum Antrag vom       bzw. eingereicht am       sind Grundlage der Arbeit im Projekt.

Regelungen zum Nachweis der Arbeitszeit des/der Mitarbeiter/in

Für die Laufzeit des o.g. ESF-Projektes ist zwischen Arbeitgeber/-in und Mitarbeiter/-in ein fester Prozentsatz der wöchentlichen Arbeitszeit für den Einsatz im Projekt verbindlich vereinbart worden. Der/die Mitarbeiter/-in wird im ESF-Projekt daher keine Arbeitszeitnach weise führen. Eine Änderung des festen Prozentsatzes bzw. seiner Berechnungsgrundlagen erfordert grundsätzlich die Zustimmung der ZGS. Bleibt der Wert der im Projekt eingesetzten Stunden unverändert, ist lediglich eine Mitteilung an die ZGS erforderlich.1

Bei einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von       Stunden/Woche ist der/die o.g. Mitarbeiter/-in im o.g. ESF-Projekt eingesetzt mit       Stunden/Woche.

Der „feste Prozentsatz“ beträgt somit !Division durch Null      %.

Die Stundenzahl einer „ganzen Stelle“ beim Arbeitgeber beträgt       Stunden/Woche.

Das Beschäftigungsvolumen im Projekt beträgt !Division durch Null      BV.

1 Näheres regelt das BAP-Informationsblatt “Arbeitszeitnachweise“

Personaleinsatz_2014_V2_2_190301 1 / 2

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Angaben zum Personaleinsatz

Für die Laufzeit des o.g. ESF-Projektes ist zwischen Arbeitgeber/-in und Mitarbeiter/-in kein fester Prozentsatz der wöchentlichen Arbeitszeit für den Einsatz im Projekt vereinbart worden.

Der/die Mitarbeiter/-in wird im ESF-Projekt daher Arbeitszeitnachweise führen.2

Bei einer vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von       Stunden ist der/

die o.g. Mitarbeiter/-in im o.g. ESF-Projekt durchschnittlich       Stunden eingesetzt

Herr/Frau       ist in (einem) weiteren Projekt(en) welche(s) durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen gefördert wird eingesetzt.

Projekt 1:       Funktion:      

Projekt 2:       Funktion:      

Projekt 3:       Funktion:      

Weitere Bemerkungen (Bitte maximal 300 Zeichen eingeben):

     

Mit unserer Unterschrift bestätigen wir die Korrektheit der obigen Angaben.

Zusätzlich bestätige ich als Mitarbeiter/-in, dass ich über den Einsatz in einem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten Projektes informiert worden bin.

Mit der Weitergabe meiner persönlichen Daten inklusive der Offenlegung von Vergütungs- bestandteilen an die ESF-Behörden erkläre ich mich einverstanden.

Datum: Unterschrift des/der Mitarbeiter/in im Projekt

Datum: rechtsverbindliche Unterschrift des Arbeitgebers

2 Die Anwendung der Regelung „kein fester Prozentsatz“ ist im Zusatzblatt P zu begründen.

Personaleinsatz_2014_V2_2_190301 2 / 2

Referenzen

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Herr/Frau       ist in (einem) weiteren Projekt(en) welche(s) durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen gefördert

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