Entsprechenserklärung der
Klinikum Bremen· Nord gGmbH zum Geschäftsjahr 2008
Gemäß Ziffer 4.10 des Corporate Governance Kodex Bremen sollen die
Geschäftsführung und Aufsichtsrat jeweils jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens berichten.
Der Bericht enthält eine grundsätzliche Aussage zur Anwendung des Corporate Governance Kodex Bremen (Nr. 1). Weiter erläutert er die Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodexes (Nr. 2) und nimmt zu einigen Kodexanregungen ("Sollte/Kann-Vorschriften") (Nr. 3) Stellung.
1. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Klinikum Bremen-Nord gGmbH erklären hiermit gemeinsam, dass der Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen im Geschäftsjahr 2008 grundsätzlich in allen Punkten mit den unter 2. genannten Ausnahmen beachtet wurde.
2. Abweichungen vom Kodex sind im Folgenden vollständig benannt.
Keine
3. Die folgenden Anregungen des Kodex (Sollte/Kann-Bestimmungen) wurden erfüllt:
Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Schulte-Sasse und Frau Rühl haben an der Fortbildung des SfF "Risikomanagement und Risikocontrolling in öffentlichen Unternehmen" und "Interne Revision/Korruptionsvorbeugung" teilgenommen.
Die Mitglieder Krüger, Segger und Sulimma haben an der Veranstaltung
"Schulung von Arbeitnehmervertreterlnnen in Aufsichtsräten des Konzerns Klinikverbund Bremen gGmbH" teilgenommen (Ziffer 2.2.4).
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Uwe Schmidt Birgit Hilmer
/ Geschäftsführung Bremen, den 04.06.2009