Zwischen der
FREIEN HANSESTADT BREMEN,
vertreten durch die
Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
und der
Gesundheit Nord gGmbH - Standort KIinikum Bremen-Ost wird für die
Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie folgende
Entgeltvereinbarung
getroffen:
Diese Vereinbarung regelt die Finanzierung der voiistationären Versorgung für 1 31 forensische Patienten in der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Für die Versorgung der Patienten wird zur Erfüllung des Doppelauftrags des Maßregeivoiizuges, Besserung zu erreichen und Sicherung zu gewährleisten, das nach Art, Qualifikation und Umfang erforderliche Personal eingesetzt. Grundlegende Anhaltswerte dafür ergeben sich aus der Psych-PV, einrichtungsspezifische Festlegungen aus der Kaikuiationsbasis vom Mai
2018
1.1. Das belegungstägliche Entgelt für den laufenden Behandlungs- Pflege- und Betreuungsaufwand einschließiich der vollstationären Unterbringung und Verpflegung beträgt 343,82 Euro.
Das Entgelt für die teilstationäre Versorgung beträgt 209,55 €.
1.2. Zusätzlich kann für jeden vollstationären Belegungstag eine Investitionspauschale von 26,77 abgerechnet werden.. Sie dient der Finanzierung der in § 11 Abs. 1
BremKHG genannten Zwecke und der Annuitätenabdeckung der Kredite für die Sanierung Haus 15 sowie des Neubaus 2006. Die Darlehen sind in einem gesonderten Dariehensverzeichnis aufgeführt. Veränderungen der Darlehensverträge bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
2. Die Vereinbarung wird für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 geschlossen.
3. Für die Monate Januar 2018 bis April 2018 erfolgt die Leistungsabrechnung noch mit den bis dahin weitergeltenden Vergütungssätzen. Die dadurch im Vergleich zum vereinbarten Entgelt nach Ziffer 1.1 und 1.2 sich ergebende Überzahlung wird durch eine Erhöhung der Abrechnungssätze ab 01.05.2018 ausgeglichen.
Die Abrechnungssätze für den Zeitraum vom 01.05.2018 bis zum 31.12.2018 betragen demnach:
für den laufenden Behandlungs-, Pflege- und Betreuungsaufwand einschließlich der vollstationären Unterbringung und Verpflegung 336,01 €/Belegungstag und für die Abgeltung der Investitionskosten 26,68 €/Belegungstag
für die teilstationäre Versorgung 209,55 €/ Belegungstag.
4. Die Verhandlungen für den Folgezeitraum werden im Herbst 2018 unter Vorlage einer Belegungsstatistik mit Angaben zur Patientenstruktur sowie einer Aufstellung des eingesetzten Personals aufgenommen.
5. Eine rückwirkende Veränderung der vereinbarten Entgelte ist ausgeschiossen. Ein Anspruch auf Aufhebung und Neuverhandiung der Entgeitvereinbarung während der Vertragsiaufzeit nach Ziffer 2 besteht nur bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der dieser Vereinbarung zugrunde liegenden, Annahmen. Sollte sich aufgrund gerichtlicher Zuweisungen unabweisbar ein über 131 Plätze hinausgehender Mehrbedarf abzeichnen bzw. ergeben, informiert das Klinikum-Ost gGmbH den Kostenträger unverzüglich.
6. Im stationären Bereich entstehende
• Mehreriöse auf Grund einer Überschreitung der kalkulierten Ausiasfung von 97,03
% mit einem Anteil von 65 %
im nächsten Vereinbarungszeitraum entgeltmindernd berücksichtigt.
Mindererlöse aufgrund einer Beiegung unterhalb von 97,03 % werden zu 65 % im nächsten Vereinbarungszeitraum bei der Entgeltermittlung berücksichtigt.
Der zugrunde gelegte Auslastungsgrad von 97,03 % bezieht sich auf 135 Plätze.
Das Klinikum Ost gGmbH legt nach Abschluss des Vereinbarungszeitraumes prüffähige Unterlagen zur Ermittlung entsprechender Ausgleichsbeträge vor.
Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht. Eine ünwirksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt. Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53 ff des Soziaigesetzbuches Zehntes Buch (SGB X) über den öffentfich-rechtlichen Vertrag.
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H
men-Ost Senatorin für Soziaies,
Jugend, Frauen, Integration und Sport