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Entgeltvereinbarung SGB XII Paritätische Dienste Bremen gGmbH

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Zwischen der

FREIEN HANSESTADT r^wB^yl BREMEN,

vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und

Paritätische Dienste Bremen gGmbH

Individuelle Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) Außer der Schleifmühle 55-61, 28203 Bremen

wird folgende

Vereinbarung nach § 75 Abs. 5 SGB XII

geschlossen:

1. Gegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Finanzierung gesondert berechneter

Investitionskosten für die Paritätische Dienste Bremen gGmbH im Rahmen der Leistungen der Individuellen Schwerstbehinderung.

2. Kostenhöhe und Anspruch

Für die Bereitstellung und Erhaltung der betriebsnotwendigen Anlagen einschließlich ihrer, Ausstattung des wird pro Leistungsstünde derVergütungsvereinbarung nach

§ 89 SGB Xl und/oder der Vereinbarung nach § 76 SGB XII ein Aufschlag zur pauschalen Abgeitung der fnvestitionskosten in Höhe von

0,21 EUR

vereinbart.

Diese Kosten werden vom Kostenträger nur für Personen übernommen, die

a.) einen Anspruch auf ambulante Pflege nach den Leistungsvorschriften des SGB XI

und

b.) aufgrund ihrer persönlichen finanziellen Verhältnisse einen Anspruch auf Hilfe nach den Vorschriften des SGB XII haben.

(2)

Seite-2 -zur Vereinbarung Paritätische Dienste gGmbH " Investitionskosten 2018

3. Vereinbarungszeitraum

Die Vereinbarung giltfurdieZeitvom01.01.2018bis31.12.2018. Eine Kündigung der Vereinbarung ist nicht erforderlich..

4. Sonstige Bestimmungen

Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53 ff. des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über den öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Bremen, den 18. Januar 2018

Die Senatorin für Soziales,, Jugend, Frauen,

Integration und Sport Einrichtungsträger

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