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Entsprechenserklärung der BREBAU GmbH zum Geschäftsjahr 2020

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BREBAU

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Gemeinsame Entsprechens-Erklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der BREBAU GmbH zum Geschäftsjahr 2020 gemäß Public Cor1Porate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen (PCGK)

Gemäß Ziffer 6.1 des PCGK sollen Geschäftsführung und Aufsichtsrat jeweils jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens berichten.

Der Bericht enthält eine grundsätzliche Aussage zur Anwendun~J des PCGK, erläutert eventuelle Abweichungen von den Empfehlungen des Kodexes und nimmt zu einigen Kodexanregungen (,,Sollte/Kann-Vorschriften") Stellung.

1. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der BREBAU GmbH erklären hiermit gemeinsam, dass der Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen im Geschäftsjahr 2020 mit den unter 2. genannten Ausnahmen beachtet wurde und zukünftig beachtet wird.

2. Abweichungen vom Kodex sind im Folgenden vollständig benannt.

• Unter Ziffer 3.3.2 ist geregelt, dass bei Abschluss einer D&O-Versicherung für die Geschäftsführung ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden soll. Die BREBAU hat in einem wohnungswirtschaftlichen Rahmenvertrag aufgrund der Branchenüblichkeit keinen Selbstbehalt in der Versicherung vereinbart.

• Unter Ziffer 4.1.6 ist geregelt, dass die interne Revision als unabhängige Stelle wahr- genommen wird. Aufgrund der Unternehmensgröße verfügt die BREBAU über keine eigene interne Revision. Dies wird durch externe Prüfer im Bedarfsfall übernommen.

• Unter Ziffer 4.3.3 ist geregelt, dass die Gesellschafterversammlung über die Struktur des Vergütungssystems für die Geschäftsführung und über Veränderungen des Ver- gütungssystems informiert werden soll. Der Gesellschaftsvertrag der BREBAU regelt die Struktur und Systematik des bestehenden Vergütungssystems.

• Unter Ziffer 5.1.5 ist geregelt, dass der Vorsitzende des Überwachungsorgans gegen- über dem durch die Gesellschafterversammlung bestelliten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilt. Die Beauftragung erfolgte letztmalig im Jahr 2020 hiervon abweichend durch die BREBAU.

• Unter Ziffer 5.2.1 ist geregelt, dass Mitglieder eines Überwachungsorgans keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben sollen. Frau Bürgermeisterin Dr. Schäfer ist Aufsichtsrats- vorsitzende der GEWOBA AG.

• Unter Ziffer 5.2.2 ist geregelt, dass es eine angemessene Altersgrenze für Mitglieder des Überwachungsorgans festgelegt werden soll. Eine Altersgrenze ist bei der BREBAU nicht festgelegt.

• Unter Ziffer 6.2.1 ist geregelt, dass die Gesamtvergütung jedes Mitgliedes der Ge- schäftsführung veröffentlicht werden soll. Aufgrund bestehender Verträge wird hierauf verzichtet.

/ J?f

April 2021

V Dietmar Strehl Bernd Botzenhardt

Aufsichtsratsvorsitzender Geschäftsführer, Vors.

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