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Entsprechenserklärung der Ambulanz Bremen GmbH - Geschäftsjahr 2017

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AMBULANZ BREMEN GMBH \

GESUNDHEIT NORD

Entsprechenserklärung der Geschäftsführung der Ambulanz Bremen GmbH zum Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen

Gemäß Ziffer 6.1 des Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen in der vom Senat am 13. Juni 2017 beschlossenen Fassung (2. Auflage) soll die Geschäftsfüh­

rung jeweils jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens berichten. Der Bericht enthält grundsätzliche Aussagen zur Anwendung dieses Public Corporate Governance Kodex Bremen (Nr. 1 ). Weiter erläutert er die Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodexes (Nr. 2) und nimmt schließlich zu einigen Kodexanregungen (,,Sollte/Kann-Vorschriften") Stel­

lung (Nr. 3).

1. Die Geschäftsführung der Ambulanz Bremen GmbH erklärt, dass der Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung vom 13. Juni 2017 (im Folgenden kurz PCGK) für das Geschäftsjahr 2017 grundsätzlich in allen Punkten beachtet wurde.

2. Es sind keine Abweichungen von den Empfehlungen des PCGK zu verzeichnen. 3. Auf Folgendes wird ergänzend hingewiesen:

Alleinige Gesellschafterin der Ambulanz Bremen GmbH ist die Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen, Bremen.

Die Ambulanz Bremen GmbH hat keinen Aufsichtsrat. Wesentliche Aufgaben eines Aufsichtsrates werden bei der Ambulanz Bremen GmbH von der Gesellschafter­

versammlung wahrgenommen.

Die Ambulanz Bremen GmbH hat zwei Geschäftsführer/-innen und einen Prokuris­

ten (kaufmännische Leitung).

Die Ambulanz Bremen GmbH ist in das Risikomanagement und Risikocontrolling der Gesellschafterin eingebunden (Ziffer 4.1.5 des PCGK).

Eine eigene Interne Revision in der Gesellschaft besteht nicht. Die Aufgaben wer­

den von der Internen Revision der Gesellschafterin wahrgenommen (Ziffer 4.1 .6 des PCGK).

Die Gesellschaft erstellt Quartalsberichte und leitet diese an die Gesellschafterin und das Fachressort weiter (Ziffer 3.1 .3 des PCGK).

Zur Abschlussbesprechung mit dem Abschlussprüfer wird die Beteiligungsverwal­

tung eingeladen. Zudem erfolgt eine Einladung zur Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss feststellt (Ziffer 3.1 .3 des PCGK).

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Dr. Oliver ongartz Geschäftsführer

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