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Entsprechenserklärung der Theater Bremen GmbH - Geschäftsjahr 2016/2017

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Public Corporate Governance Kodex für das Land und die Stadtgemeinde Bremen

Entsprechens-Erklärung der Theater Bremen GmbH zum Geschäftsjahr 2016/17

Die Gesellschaft wendet gern. § 10 Abs. VI des Gesellschaftsvertrages den Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen an. Gemäß Ziffer 4.10 des Kodex sollen Ge­

schäftsführung und Aufsichtsrat jeweils jährlich über die Corporate Governance des Unterneh­

mens berichten.

1. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Theater Bremen GmbH erklären hiermit gemein­

sam, dass der Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen mit den un­

ter 2. genannten Ausnahmen in allen Punkten beachtet wurde und wird.

Insbesondere hat die Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßige Berichtstermine mit der Ge­

schäftsführung vereinbart (Ziffer 2.3.2), um Entscheidungen von strategischer Bedeutung vorzubereiten, und ist über wichtige Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für das Unter­

nehmen informiert worden (Ziffer 2.3.3).

2. Abweichungen vom Kodex sind im Folgenden vollständig benannt:

• Gemäß Ziffer 3.2.6 des PCGK soll sich der Inhalt des Lageberichts und des An­

hangs an den Vorschriften für börsennotierte Gesellschaften orientieren. Dieser Empfehlung wird im Sinne der Ziffer 3.4.4 des PCGK durch die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung und die sinngemäße Anwendung des § 285 Nr. 16 HGB (Angabe zur Entsprechenserklärung zum PCGK) Rechnung getragen. Die übrigen nur von börsennotierten Gesellschaften anzuwendenden Vorschriften werden nicht angewendet, weil es sich bei Ziffer 3.2.6 des PCGK nicht um eine zwingende Vorschrift handelt.

• Unter Ziffer 3.5. 1 ist geregelt, dass bei Abschluss einer D&O-Versicherung für die Geschäftsführung ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden soll. Die Ge­

sellschaft gehört dem bestehenden Versicherungsvertrag der WFB Wirtschaftsför­

derung Bremen GmbH an, der einen Selbstbehalt sowohl für Mitglieder des Aufsichtsrates als auch für die Geschäftsführung nicht vorsieht.

3. Die folgenden Anregungen des Kodex wurden erfüllt:

• Aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte eine Teilnahme an den von der Senatorin für Finanzen veranstalteten Schulungen für Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 2.2.4).

• Eine Berichterstattung an den Gesellschafter in Form eines Leistungsberichts durch den Aufsichtsrat (Ziffer 2.2.8) ist erfolgt.

Bremen, den 29.05.2017

~ -

Carmen Emigholz --Michael Helmbold Aufsichtsratsvorsitzende Geschäftsführer

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