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Entsprechenserklärung der Werkstatt Nord gGmbH - Geschäftsjahr 2017

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Entsprechenserklärung der Geschäftsführung der Werkstatt Nord gemeinnüt­

zige GmbH zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen

Gemäß Ziffer 4.10 des Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt . Bremen in der vom Senat am 16. Januar 2007 beschlossenen Fassung (im Folgen­

den kurz „PCGK") sollen Geschäftsführung und Aufsichtsrat jeweils jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens berichten.

Der Bericht enthält eine grundsätzliche Aussage zur Anwendung des PCGK und er­

läutert die Abweichungen von der Empfehlung (,,Soll-Regelungen") des PCGK und nimmt zu Anregungen (,,Sollte/Kann-Vorschriften") des PCGK Stellung.

Grundsätzliche Aussage:

Die Geschäftsführung der Werkstatt Nord gemeinnützige GmbH erklärt, dass dem Public Corporate Governance Kodex der Freien Hansestadt Bremen in der Fassung vom 16. Januar 2007 im Geschäftsjahr 2017 mit folgenden Abweichungen entspro­

chen wurde und wird.

Erläuterungen:

1. Gesellschafterin

Alleinige Gesellschafterin ist die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch die Senato­

rin für Finanzen.

2. Aufsichtsrat Zu 2 des PCGK

Bis zum 31.12.2017 wurde für die Werkstatt Nord gemeinnützige GmbH kein Auf­

sichtsrat bestimmt.

Zu 2.3.5 des PCGK

Es wurde ein gesonderter Geschäftsführeranstellungsvertrag bei Werkstatt Nord ge­

schlossen. Die Geschäftsführertätigkeit wird über Werkstatt Bremen vergütet und weiterberechnet.

3. Geschäftsführung

Werkstatt Nord gemeinnützige GmbH hat einen Geschäftsführer und einen Prokuris­

ten.

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Zu 3.2.3 des PCGK

Werkstatt Nord gemeinnützige GmbH ist in das Risikomanagement und Risikocon­

trolling Werkstatt Bremen eingebunden.

Zu 3.2.4 des PCGK

Eine eigene interne Revision besteht nicht. Fallweise wird die interne Revision Werk­

statt Bremen tätig.

Zu 3.2.5 des PCGK

Die Gesellschaft erstellt Quartalsberichte und leitet diese an die Gesellschafterin wei­

ter.

Zu 3.2.6 des .PCGK

Der Inhalt des Lageberichts und des Anhangs soll sich an den Vorschriften für bör­

sennotierte Gesellschaften orientieren. Dieser Empfehlung wird durch die sinngemä­

ße Anwendung des § 285 Nr. 16 HGB (Angabe zur Entsprechenserklärung zum PCGK) Rechnung getragen. Die übrigen nur von börsennotierten Gesellschaften an­

zuwendenden Vorschriften werden nicht angewendet, weil „orientieren" in Ziffer 3.2.6 des PCGK nicht eine zwingende Darstellung aller für börsennotierte Gesellschaften geltenden Anhangs- und Lageberichtsangaben zur Folge haben kann.

Zu 3.5.1 des PCGK

Eine D&O - Versicherung mit angemessenem Selbstbehalt besteht.

4. Zusammenwirken von Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Wesentliche Aufgaben eines Aufsichtsrates werden in Werkstatt Nord gemeinnützige GmbH von der Gesellschafterversammlung wahrgenommen.

Bremen, 15. März 2018

Ahlrich Weiberg Geschäftsführung

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