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Wieso hat der Regierungsrat mit der Aufarbeitung der BLVK-Problematik so lange zugewartet? 2

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I 194/2004 JGK 20. Oktober 2004 45C Interpellation

3175 Häsler, Wilderswil (GFL)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 18.08.2004

BLVK – Welche Rolle spielt der Regierungsrat?

Im Bericht der Finanzkontrolle zur operativen und strategischen Geschäftsführung der BLVK wird am Rande auch die Rolle der Berner Regierung beleuchtet.

Dazu stellen sich – vor dem Hintergrund der grossen Problematik und der massiven Auswirkungen – folgende Fragen:

1. Wieso hat der Regierungsrat mit der Aufarbeitung der BLVK-Problematik so lange zugewartet?

2. Im Zusammenhang mit der BLVK-Geschäftsführung wird die Wirtschaftsförderung des Kantons Bern erwähnt. Ist der Regierungsrat bereit, die Rolle der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der BLVK offen zu legen?

3. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, die Erziehungsdirektion und der Regierungsrat hätten ihre Mitverantwortung als Arbeitgeber nicht rechtzeitig wahrgenommen?

4. Der Bericht lässt vermuten, der Regierungsrat habe sich als Aufsichtsbehörde bisher lediglich punktuell mit der BLVK befasst. Kann der Regierungsrat diese Einschätzung bestätigen und leiten sich daraus Konsequenzen für die laufende Ausarbeitung des BLVK-Gesetzes ab?

5. Ist der Regierungsrat ebenfalls der Ansicht, dass der Kanton Bern ein institutionalisiertes Krisenmanagement benötigt, damit Probleme frühzeitig erkannt und Schäden dieser Tragweite vermieden werden können? Sind allenfalls bereits erste Schritte dazu eingeleitet?

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 09.09.2004

Antwort des Regierungsrates

1. Es trifft nicht zu, dass der Regierungsrat mit der Aufarbeitung der BLVK-Problematik lange zugewartet hat. Er hat bereits in seiner Stellungnahme vom 13. August 2004 zur

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Sonderprüfung der Finanzkontrolle festgehalten, Regierungsrat und

Erziehungsdirektion hätten auf die bekannt gewordenen Vorfälle in der BLVK reagiert.

Der damalige Erziehungsdirektor intervenierte bei den Staatsvertreterinnen und Staatsvertretern in der Verwaltungskommission und setzte – gegen den Willen des damaligen Präsidenten der Verwaltungskommission – durch, dass als kassenintern und vertraulich bezeichnete Dokumente der Erziehungsdirektion dem Regierungsrat zur Verfügung gestellt wurden. Nachdem die Kontrollstelle zur Rechnung 1996 eine Bemerkungen angebracht hatte hinsichtlich ihr überhöht scheinender

Honorarzahlungen bei der Geschäftsführung bestimmter Venture-Anlagen, genehmigte der Regierungsrat die Rechnung 1996 nur mit bestimmten Vorbehalten und erteilte zugleich den Auftrag, durch einen aussenstehenden Experten

Verantwortlichkeitsfragen abklären zu lassen.

Bei der Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung der BLVK muss sich der Regierungsrat, wie auch Professor Zimmerli in seinem Gutachten vom 1. Juli 2004 (S.

37) ausführt, grundsätzlich auf vorbehaltlose Testate der Kontrollstelle und des Experten für berufliche Vorsorge abstützen und verlassen können. Auch im Rückblick darf der Regierungsrat zudem feststellen, dass sowohl er als auch die

Erziehungsdirektion bei entsprechenden kritischen Hinweisen vertiefte Abklärungen veranlasst (Gutachten Weber) und also adäquat reagiert haben.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht (ASVS) als Aufsichtsbehörde gemäss dem BVG bereits im Jahr 1996 mittels Verfügung von der BLVK verlangte, dass diese ihr Anlagereglement und ihr Anlagekonzept der Delegiertenversammlung und dem Regierungsrat zur

Genehmigung vorlege. Dagegen hat die BLVK erfolgreich bei der Eidgenössischen Beschwerdekommission der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Beschwerde geführt. Diese Behörde hat der Beschwerde der BLVK am 29. April 1999 mit der Begründung stattgegeben, dass es nicht Sache der Aufsichtsbehörde sei, die Geschäftspolitik der Vorsorgeeinrichtung zu überprüfen. Mit diesem Entscheid fühlten sich einerseits die damaligen Organe der BLVK in ihrer Geschäftspolitik bestärkt;

anderseits wurde eine Einflussnahme des Regierungsrats oder des ASVS auf die Geschäftspolitik mit diesem Entscheid stark erschwert.

2. Die Rolle der Wirtschaftsförderung des Kantons Bern (WFB) ergibt sich aus ihrem Aufgaben. Zu den Aufgaben der WFB gehört unter anderem, einen Beitrag zur Reali- sierung innovativer Projekte im Kanton Bern zu leisten. In dieser Funktion hat sie einerseits die Projektträger mit Investoren und Vertretern möglicher Standorte

zusammengebracht. Andererseits hat sie die üblichen Leistungen gemäss geltendem Recht zur Anwendung gebracht (massgebend war damals das Gesetz vom 2. Februar 1971 über die Förderung der Wirtschaft, das 1998 durch das heute geltende WFG abgelöst worden ist):

Rocktech AG: Die Firma wurde Ende 1994 von der WFB auf die BLVK als mögliche Risikokapitalgeberin aufmerksam gemacht. 1997 erfolgte die Auszahlung eines Beitrags der WFB an die Kosten für die Einrichtung der Geschäftsräume

(Gebäudeinstandsetzungsbeitrag) von CHF 20'255. Der Regierungsrat gewährte eine Steuererleichterung im für diese Geschäfte üblichen Umfang. Das geplante Investitionsvolumen betrug rund CHF 205'000. Es wurde die Schaffung von 9 Arbeitsplätzen in Aussicht gestellt.

Sarner Cristal AG: 1994 erfolgte die Gewährung einer Zinsverbilligung auf einem Bankdarlehen von CHF 3 Mio. während 5 Jahren im Höchstumfang von CHF 400'000. Insgesamt wurden CHF 281'854 als Zinsverbilligung ausbezahlt. Der Bund verbürgte 1994 einen Darlehensbetrag von CHF 3 Mio. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen musste der Kanton eine Rückbürgschaft von CHF 1,5 Mio. leisten. Zusätzlich wurde die Handänderungssteuer für den Erwerb der

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Liegenschaft im Betrag von CHF 15'130 erlassen. Der Regierungsrat gewährte eine Steuererleichterung (auf Gewinn und Kapital) im für diese Geschäfte

üblichen Umfang. Das Investitionsvolumen betrug ca. CHF 9,9 Mio. Es wurde die Schaffung von 40-45 Arbeitsplätzen in Aussicht gestellt. Heute beschäftigt die Sarner Cristal 18 Personen. Die tatsächlich realisierten Investitionen sind CHF 10.61 Mio. Mitte 1995 erfolgten auf Initiative der damaligen Firmenleitung eine Veränderung im Aktionariat und der Einstieg der BLVK. Die WFB wurde darüber informiert.

Im Jahre 1999 wurde im Rahmen einer Sanierung das verbürgte Darlehen durch Zahlungen der BLVK und der Bürgen abgelöst. Die Vereinbarung sah folgenden Verteilschlüssel vor:

- BLVK 1.0 Mio. Franken

- Bund 0.6 Mio. Franken

- Kanton 0.3 Mio. Franken

- Fördergesellschaft 0.3 Mio. Franken

Diese Sanierungsbeiträge wurden geleistet und die Fördergesellschaft (und somit auch der Kanton) anschliessend im Januar 2000 aus der

Rückbürgschaftsverpflichtung entlassen.

Insgesamt leistete der Kanton über den Wirtschaftsförderungsfonds an die Sarner Cristal somit CHF 581'854.- (Zinsverbilligung + Sanierungsbeitrag) sowie einen Einnahmenverzicht durch den Erlass der Handänderungssteuer und die gewährte Steuererleichterung. Da das Unternehmen infolge der hohen

Abschreibungsmöglichkeiten und der Marktentwicklung aber keinen steuerbaren Gewinn auswies, fiel dieser Verzicht gering aus.

Die WFB hat auf die Anlageentscheide der BLVK keinen Einfluss ausgeübt.

3. Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Finanzkontrolle nicht. Wie unter Ziffer 1 erwähnt, ist er nicht verantwortlich für die Anlagepolitik der BLVK. Seine Aufgabe beschränkt sich grundsätzlich auf die Wahrnehmung der Pflichten als Arbeitgeber der versicherten Lehrkräfte; er ist damit namentlich dafür verantwortlich, dass geeignete Personen als Staatsvertreter in die Verwaltungskommission gewählt werden.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 13. August 2004 hat der Regierungsrat deshalb festgehalten, dass das Anforderungsprofil für die Auswahl der Staatsvertreterinnen bzw. Staatsvertreter in der BLVK hätte früher überdacht werden müssen und dass im Rückblick nicht vollständig nachvollziehbar sei, dass trotz deutlichen

Meinungsverschiedenheiten in der Frage der Venture-Anlagen und entsprechenden Auseinandersetzungen zwischen Regierungsrat und Erziehungsdirektion einerseits, der Verwaltungskommission und insbesondere dem damaligen Präsidenten der Verwaltungskommission andererseits, noch während der Auseinandersetzungen die vorbehaltlose Wiederwahl aller wiederkandidierenden Staatsvertreter für eine neue Amtsdauer (1. August 1998 – 31. Juli 2002) erfolgte. Der Regierungsrat hat aber bereits zu diesem Zeitpunkt mit der Wahl eines Oekonomen und Finanzspezialisten aus der Finanzdirektion die Fach- und Führungskompetenz der

Verwaltungskommission verstärkt und dies auch bei nachfolgenden Vakanzen konsequent so weiter gehandhabt. Diese Massnahme hat schlussendlich auch zu Veränderungen in der Führung der BLVK beigetragen (siehe u.a. Bericht der Finanzkontrolle vom 19. Mai, Seite 67 ff.).

Der Regierungsrat hat auch festgestellt, dass das damals seitens der

Erziehungsdirektion zum Ausdruck gebrachte Anliegen, die Staatsvertreter sollten zu

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wichtigen Traktanden vor der Sitzung der Verwaltungskommission die Meinung der Erziehungsdirektion einholen, ohne ersichtliche Wirkung blieb. Im Weiteren hat der Regierungsrat festgehalten, bis 1999 hätten die Staatsvertreterinnen und

Staatsvertreter in der Verwaltungskommission insgesamt eine zu passive Rolle eingenommen. Daraus ist aber nicht zu schliessen, Regierungsrat und

Erziehungsdirektion hätten insgesamt als Arbeitgeber ihre Mitverantwortung nicht rechtzeitig wahrgenommen. Professor Zimmerli ist in seinem Gutachten vom 1. Juli 2004 zu folgendem Ergebnis gelangt: „Nach den gesamten Umständen ist jedenfalls nicht zu erkennen, inwieweit dem Regierungsrat im Bereich der Aufsicht über die BLVK Organisationsfehler angelastet werden könnten, die zu einer

vermögensrechtlichen Verantwortung des Kantons führen könnten“ (Gutachten, S.35).

Der Regierungsrat verweist auch auf die Beantwortung der Frage 1.

4. Der Regierungsrat ist jährlich mit dem Jahresbericht und der Jahresrechnung der BLVK befasst worden. Er hat darüber hinaus dann interveniert, wenn für ihn Anlass dazu bestand. Mit der Unterdeckung der BLVK hat er sich ab dem Zeitpunkt, da ihm diese bekannt gemacht wurde (März 2003), intensiv befasst. Gestützt auf eine

umfassende Information durch die BLVK im März 2003 leitete der Regierungsrat eine ganze Reihe von Massnahmen ein: Intensivierung der Berichterstattung von BLVK und BPK an den Regierungsrat, Erteilung des Auftrags für eine vertiefende

Berichterstattung zur Lage der BLVK sowie für die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage und eines Sanierungskonzepts, Einsetzung einer regierungsrätlichen Delegation etc.

Von da her trifft nach Auffassung des Regierungsrates die Vermutung, er habe sich lediglich punktuell mit der BLVK befasst, in dieser Form nicht zu.

5. Nach Überzeugung des Regierungsrates gibt es nicht allgemein gültige, für alle Institutionen und Unternehmen anwendbare Regeln und Vorkehren, damit ernsthafte Probleme frühzeitig erkannt werden können. Im konkreten Fall haben in erster Linie die Organe der BLVK versagt.

Allgemein lässt sich sagen, dass mit verbesserten Reporting- und

Controllinginstrumenten ein frühzeitiges Erkennen sich anbahnender Probleme erleichtert wird. Die BLVK hat entsprechende Massnahmen eingeleitet.

An den Grossen Rat

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