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Welcher Anteil der Gymnasiallehrkräfte ist bei der BLVK und welcher bei der BPK versichert? 6

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I 243/2008 ERZ 18. Februar 2009 ERZ C Interpellation

0218 Burkhalter, Rümligen (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 10.09.2008

Können genügend Gymnasiallehrkräfte rekrutiert werden?

Die Gymnasien im Kanton Bern haben offensichtlich einige Mühe, für gewisse Angebote qualifizierte Gymnasiallehrerinnen und –lehrer zu finden.

Es stellt sich deshalb die Frage, ob dieser Beruf zur Zeit im Kanton Bern noch über genügend Attraktivität verfügt.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Bei welchen Angeboten bestehen Rekrutierungsschwierigkeiten an den Gymnasien?

2. Werden Gymnasiallehrkräfte ohne die notwendigen beruflichen Voraussetzungen befristet oder unbefristet angestellt?

3. Wie sieht der Lohnvergleich mit Angeboten aus der Privatwirtschaft und dem Hochschulbereich aus?

4. Hat die Lohnentwicklung der Gymnasiallehrkräfte in den letzten zehn Jahren mit der Entwicklung auf dem Markt und der Teuerung Schritt gehalten?

5. Welcher Anteil der Gymnasiallehrkräfte ist bei der BLVK und welcher bei der BPK versichert?

6. Wurde die Überführung der Gymnasiallehrkräfte bei der Kantonalisierung der Gymnasien oder später - analog zu den Dozierenden der Tertiärstufe - geprüft?

7. Stimmt es, dass bei gleicher Ausbildung und Tätigkeit durch die Versicherung bei verschiedener Pensionskasse infolge der Sanierungsbeiträge eine beträchtliche monatliche Lohndifferenz entsteht?

8. Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zu treffen, um den Beruf der Gymnasiallehrkräfte zu attraktiveren: etwa durch Senkung der Pflichtlektionenzahl, höhere Einstiegslöhne, rascheren Anstieg der Löhne, Ausbau und Finanzierung der Weiterausbildung (MBA; Dissertation), Möglichkeit zur Lehre an den PHs.

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Antwort des Regierungsrates

Gut ausgebildete Lehrkräfte sind eine zentrale Voraussetzung für eine gute Bildungsqualität. Der Regierungsrat teilt deshalb das Anliegen des Interpellanten, dass für das ganze gymnasiale Angebot qualifizierte Lehrkräfte eingesetzt werden sollten. Dies erweist sich nicht immer als einfach, insbesondere nicht bei guter Wirtschaftslage, wenn die Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt gross ist.

Zu Ziffer 1

Eine Umfrage bei allen kantonalen Gymnasien hat ergeben, dass im Schuljahr 2008/09 in mehreren Fächern Stellen nicht durch Lehrpersonen mit einem entsprechenden Lehrpatent besetzt werden konnten, so in Mathematik (total 3,5 Vollzeitäquivalenzen), Chemie (2,4 Vollzeitäquivalenzen) und Physik (4,8 Vollzeitäquivalenzen). Im französischsprachigen Kantonsteil gehört auch Deutsch als Fremdsprache (1,2 Vollzeitäquivalenzen) zu den Fächern mit Rekrutierungsschwierigkeiten. Dies entspricht insgesamt ungefähr 1,5 Prozent der Vollzeitstellen für Gymnasiallehrkräfte, wobei diese Prozentzahl für einzelne Fächer deutlich höher ist.

Bei den erwähnten Stellen mit Rekrutierungsschwierigkeiten handelt es sich zum Teil um Restpensen, welche noch vergeben werden mussten. Analysiert man den Umfang der Pensen pro Schule und Fach, welche nicht durch Lehrkräfte mit dem entsprechenden Lehrdiplom für Maturitätsschulen besetzt werden konnten, so ergibt sich folgendes Bild:

Über 1,0 Vollzeitstellen: 1 Fall 0,8 bis 1,0 Vollzeitstellen: 4 Fälle 0,6 bis 0,75 Vollzeitstellen: 4 Fälle 0,4 bis 0,55 Vollzeitstellen: 6 Fälle unter 0,4 Vollzeitstellen: 6 Fälle

Zu Ziffer 2

Verfügen Lehrkräfte nicht über ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen, so sind sie gemäss Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) in der Regel befristet anzustellen. Ausnahmen von dieser Regel sind gemäss den Vorgaben des Mittelschul- und Berufsbildungsamts nur möglich, wenn im unterrichteten Fach kein Lehrdiplom für Maturitätsschulen erworben werden kann oder wenn es sich um eine Anstellung für den Unterricht im Fakultativfachbereich handelt.

Kann eine Stelle nicht durch eine Lehrperson mit einem entsprechenden Lehrdiplom besetzt werden, so sind die Schulen zur Sicherstellung des Unterrichts gezwungen, befristete Anstellungen von anderen Personen vorzunehmen, z. B. von Personen, welche kurz vor dem Abschluss des Studiums stehen. In solchen Fällen müssen die Schulen die Stelle periodisch erneut ausschreiben.

Zu Ziffer 3

In der Privatwirtschaft ist das Einstiegseinkommen von jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen bzw. Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen sehr unterschiedlich. Wesentliche Faktoren sind u.a. der Fachbereich, die Branche, die Funktion und die Region. Grundsätzlich sind die Einstiegslöhne von Gymnasiallehrkräften aber im Vergleich zu den Einstiegslöhnen von anderen Hochschulabsolventinnen und –absolventen durchaus konkurrenzfähig.

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Auch im Laufe der beruflichen Laufbahn sind zwischen den verschiedenen Beschäftigungsbereichen beträchtliche Einkommensunterschiede feststellbar – dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Privatwirtschaft in der Regel zahlreichere Instrumente zur Steuerung des Gehalts bzw. der Gehaltsentwicklung einsetzen kann als dies in der öffentlichen Verwaltung möglich ist. Dies sind beispielsweise die Gewährung von Boni oder eine Ertrags- und Gewinnbeteiligung.

Die Anfangsgehälter von bernischen Gymnasiallehrkräften sind im kantonalen Quervergleich mit denen von Gymnasiallehrkräften anderer deutschsprachiger Kantone (z.B. Zürich, Aargau, Solothurn, Luzern, Baselland) durchaus konkurrenzfähig. Nach einigen Jahren Unterrichtstätigkeit zeigt der Vergleich zwischen den Kantonen aber eine vergleichsweise tiefe Entlöhnung für Gymnasiallehrkräfte im Kanton Bern. In den letzten Berufsjahren liegen die Löhne dann wieder auf dem Durchschnitt der anderen Kantone.

Zu Ziffer 4

Gemäss Bundesamt für Statistik betrug die gesamtschweizerische Teuerung1 in den Jahren 1998 bis 2007 insgesamt 8,7 Prozent. Während dieser Periode wurde den bernischen Lehrkräften und Kantonsangestellten ein Teuerungsausgleich von insgesamt 6,4 Prozent gewährt. Gegenüber der gesamtschweizerischen Teuerungsentwicklung resultiert damit ein Rückstand von 2,3 Prozent. Da sämtlichen Personalkategorien stets identische Teuerungsausgleiche gewährt werden, besteht dieser Rückstand bei den Lehrkräften und beim Kantonspersonal und bezieht sich nicht im Speziellen auf die Gymnasiallehrkräfte.

Zu Ziffer 5

Rund 18,6 Prozent der Lehrkräfte mit einem Pensum an einem Gymnasium sind bei der Bernischen Pensionskasse (BPK) versichert, 80,6 Prozent bei der bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK). Ein zu vernachlässigender Teil der Personen ist bei einer anderen Pensionskasse versichert.

Zu Ziffer 6

Es ist historisch bedingt, dass ein Teil der Gymnasiallehrkräfte bei der BPK Mitglied ist.

Früher waren die beim Kanton angestellten Lehrpersonen bei der BPK und die bei den Gemeinden angestellten bei der BLVK bzw. der ursprünglichen Lehrerkasse versichert. Im Rahmen der Kantonalisierung der Gymnasien (1996/97) wurde die Thematik der Überführung in die BPK nicht geprüft.

Zu Ziffer 7

Eine Lohndifferenz liegt vor, weil die bei der BLVK versicherten Personen 1,7 Prozent Sanierungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) bezahlen. Diese sind seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 14. Dezember 2004 über die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVKG) zu entrichten.

1 Es wird die durchschnittliche Jahresteuerung berücksichtigt.

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Zu Ziffer 8

Gute Bildungsqualität – zentrales Ziel der Bildungsstrategie und wichtige Achse der Regierungsrichtlinien – steht und fällt in erster Linie mit kompetenten und motivierten Lehrkräften. Die Erziehungsdirektion hat denn auch mit ihrer Personalpolitik das Ziel, für die Lehrpersonen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu erhalten, welche zu einer optimalen Arbeitserfüllung beitragen können.

Einige Anliegen des Interpellanten zur Förderung der Attraktivität des Lehrberufs sind bereits erfüllt. So verfügen beispielsweise bereits heute zahlreiche Personen, welche an der Pädagogischen Hochschule Bern als Dozierende tätig sind, über ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen. Dissertationen und MBA werden unterstützt, da der Erwerb eines akademischen Titels als Weiterbildung anerkannt werden kann. Wer eine Dissertation im Unterrichtsfach realisiert, kann zwei zusätzliche Gehaltsstufen beantragen.

Für die künftige Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs sind insbesondere die Resultate der Analyse betreffend die strategischen Handlungsfelder im Kindergarten, in der Volksschule und auf der Sekundarstufe II aus personalpolitischer Sicht eine wichtige Grundlage. Diese Analyse zeigt im Wesentlichen ein positives Bild: Rund 62 Prozent der Lehrpersonen ist sehr oder grösstenteils zufrieden. Die Lehrkräfte (und Schulleitungen) identifizieren sich mit ihrem Beruf bzw. mit dem System Schule, weisen eine ausserordentlich hohe Leistungsbereitschaft auf und bezeichnen den Lehrberuf als attraktives Tätigkeitsfeld. Die Analyse zeigt aber auch auf, wo Handlungsbedarf besteht:

Dieser besteht vor allem bei der grossen zeitlichen Belastung, der Unzufriedenheit mit dem Lohn und dem schlechten Image des Lehrberufs. Vermisst werden Möglichkeiten zur internen Weiterentwicklung.

Die in der Studie als kritisch beurteilten Faktoren bilden die Grundlage für die Ableitung von möglichen Massnahmen. Dazu gehört u.a. die Prüfung der Anstellungsbedingungen wie zum Beispiel die Gehaltsentwicklung. Diese Massnahme richtet sich an alle Lehrkräftekategorien. Weiter sollen – ebenfalls für alle Lehrkräftekategorien – Angebote von Entwicklungsmöglichkeiten im Lehrberuf (z. B. job enlargement, job enrichment, job sharing, Praktikum in der Wirtschaft) erarbeitet werden. Die Weiterbildungsangebote sind gezielt weiter zu entwickeln, was im Bereich der Gymnasien zusammen mit der Tatsache, dass die Schulen der Sekundarstufe II bereits heute über Weiterbildungsbudgets verfügen, zu einer Attraktivitätssteigerung des Lehrberufs führen kann.

An den Grossen Rat

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