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Statistische Berichte

Bevölkerung und Erwerbstätige Bayerns 2019

Teil II der Ergebnisse der 1%-Mikrozensuserhebung 2019

A VI 2-2 j 2019

Hrsg. im Februar 2021

Bestellnr. A6202C 201900

(2)

Zeichenerklärung

0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleins- ten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit

– nichts vorhanden oder keine Veränderung / keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug · Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht

rechenbar

... Angabe fällt später an

X Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( ) Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert

erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis

r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt

‡ entspricht

Impressum

Auf- und Abrunden

Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum mierung von Einzelangaben geringfügige Ab- weichun gen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben.

Bei der Aufglie derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel werte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allge- meinen nicht.

©

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Statistische Berichte

bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert.

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Inhaltsverzeichnis

5 6 11

1. Bevölkerung

1.1. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf,

Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt ... 12

1.2. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben ... 15

1.3 . Bevölkerung, Erwerbspersonen sowie Erwerbsquoten in Bayern 2019 nach Staatsangehörigkeit, Altersgruppen und Familienstand ... 18

1.4. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Beteiligung am Erwerbsleben, überwiegendem Lebensunterhalt und monatlichem Nettoeinkommen ... 21

1.5. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Altersgruppen und allgemeinem Schulabschluss ... 23

1.6. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Altersgruppen und Art des berufsbildenden bzw. Hochschulabschlusses ... 26

2. Erwerbstätige 2.1. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Wirtschaftsbereichen ... 29

2.2. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Familienstand ... 31

2.3. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Staatsangehörigkeit ... 33

2.4. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Stellung im Beruf und Wirtschaftsunterbereichen ... 34

2.5. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Wirtschaftsunterbereichen und Altersgruppen ... 36

2.6. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und Gemeinde- größenklassen ... 38

2.7. Erwerbstätige ohne Auszubildende - darunter Erwerbstätige, die zwei Erwerbstätigkeiten ausüben - in Bayern 2019 nach allgemeinem Schulabschluss, beruflichem Bildungsabschluss, Wirtschaftsbereich, Wirtschaftsunterbereich und Regelmäßigkeit der Ausübung der zweiten Erwerbstätigkeit ... 40

2.8. Erwerbstätige - darunter geringfügig Beschäftigte - in Bayern 2019 nach ausgewählten Merkmalen ... 41

2.9. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit, Stellung im Beruf, Altersgruppen, Familienstand, Wirtschaftsbereichen und monatlichem Nettoeinkommen ... 42

2.10. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Wirtschaftszweigen, Stellung im Beruf sowie abhängig Erwerbstätige nach normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden ... 48

2.11. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden ... 50

2.12. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ... 51

2.13. Erwerbstätige in Bayern 2019 nach Wirtschaftsbereichen bzw. Stellung im Beruf, tatsächlich in der Berichtswoche geleisteten Arbeitsstunden und Gründen für Mehr- bzw. Minderarbeit in der Berichtswoche ... 52

2.14. Abhängig Erwerbstätige - darunter Ausländer - in Bayern 2019 nach Altersgruppen, Familienstand, normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden, Wirtschaftsunterbereichen, Abschluss an einer allgemein bildenden Schule, beruflichem Bildungsabschluss, Art des Arbeitsvertrages und Dauer der Befristung ... 54

2.15. Abhängig Erwerbstätige - darunter Ausländer - in Bayern 2019 nach Altersgruppen, Familienstand, normalerweise und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, Berufsbereichen, Wirtschafts- unterbereichen, allgemeinem Schulabschluss, beruflichem Bildungsabschluss und Art der ausgeübten Tätigkeit ... 58 Vorbemerkungen ...

Begriffe des Mikrozensus ...

Abkürzungen ...

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3. Erwerbslose

3.1. Erwerbslose in Bayern 2019 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Familienstand und Altersgruppen ... 65 3.2. Erwerbslose in Bayern 2019 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Wirtschaftsbereichen und

Stellung im Beruf der letzten Erwerbstätigkeit ... 67 3.3. Erwerbslose - darunter Ausländer - in Bayern 2019 nach Familienstand, Altersgruppen,

Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten Tätigkeit ... 68 3.4. Erwerbslose in Bayern 2019 nach Dauer der Arbeitsuche und Altersgruppen ... 74 3.5. Erwerbslose in Bayern 2019 nach Art der Arbeitsuche, Art der gesuchten Tätigkeit und

Dauer der Arbeitsuche ... 75 3.6. Erwerbslose in Bayern 2019 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Umständen der Arbeitsuche

und Altersgruppen ... 76 4. Nichterwerbspersonen

4.1. Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter in Bayern 2019 nach Zeitpunkt der Beendigung

der letzten Erwerbstätigkeit und Altersgruppen ... 80 4.2. Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter in Bayern 2019 nach wichtigstem Grund

für die Beendigung der letzten Erwerbstätigkeit und Altersgruppen ... 81 4.3. Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter - darunter Ausländer - in Bayern 2019 nach

Familienstand, Altersgruppen, Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten

Erwerbstätigkeit ... 82 Anhang

84

Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Tiefengliederung für den Mikrozensus ...

(5)

Vorbemerkungen

Im Rahmen des Mikrozensus werden jährlich in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Zählbezirken, die 1 % der Bevölkerung repräsentieren, die dort wohnenden Haushalte zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. In Bayern wurden im Jahr 2019 dabei rund 125 000 Personen in etwa 1 600 Gemeinden von fast 200 Interviewerinnen und Interviewern gleichmäßig verteilt über die Kalenderwochen des Jahres um Auskunft gebeten.

Die Hauptaufgabe des Mikrozensus besteht darin, zwischen den großen Strukturerhebungen, den Volks- und Berufszählungen, laufend die wichtigsten bevölkerungs- und erwerbsstatistischen Strukturdaten und deren Veränderungen zu ermitteln. Rechtsgrundlage für die Erhebung 2019 ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz – MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Bis ins Jahr 2016 war das Mikrozen- susgesetz 2005 – MZG 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 2. Dezember 2014 (BGBI. I S. 1926), die gesetzliche Grundlage. Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Ergebnisse aufgrund der Gesetzesänderung ab dem Jahr 2017 ausschließlich Daten zu Perso- nen in Privathaushalten beinhalten. Die in Gemeinschaftsunterkünften lebende Bevölkerung wird dabei nicht mehr berücksichtigt.

Die Ergebnisse des Mikrozensus wurden ab dem Berichtsjahr 2013 auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 (Stichtag 9. Mai 2011) basieren. Die Mikrozensus-Hochrechnung in den Sta- tistischen Berichten bis 2012 basiert hingegen auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987.

Referenzzeitraum

Seit 2005 wird der Mikrozensus als kontinuierliche Erhebung mit gleitender Berichtswoche durchgeführt. Bei dieser Erhebungsform wird das gesamte Befragungsvolumen gleichmäßig auf alle Kalenderwochen des Jah- res verteilt, wobei die letzte Woche vor der Befragung die Berichtswoche darstellt.

Erhebungsbereich

Die Erhebung erstreckt sich auf die gesamte Wohnbevölkerung in Deutschland. Dazu gehören Personen in Privathaushalten und (mit verkürztem Frageprogramm) in Gemeinschaftsunterkünften am Haupt- und Ne- benwohnsitz. Nicht zum Erhebungsbereich gehören Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie der auslän- dischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Personen ohne Wohnung (Obdachlose) haben im Mikrozensus keine Erfassungschance.

Teil I der Statistischen Berichte A VI 2 enthält zusammengefasste Strukturdaten aus dem bevölkerungs- und erwerbsstatistischen wie aus dem haushalts- und familienstatistischen Teil der Erhebung.

Der vorliegende Bericht (Teil II der Ergebnisse des Mikrozensus) beinhaltet sachlich tiefgegliederte Ergeb- nisse über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt.

Teil IV enthält in sachlich tiefer Gliederung die haushalts- und familienstatistischen Ergebnisse des Mikro- zensus.

Im Teil V werden auch Ergebnisse für Regierungsbezirke und Regionen veröffentlicht.

Der Bericht A VI 2 – S1 ergänzt im vierjährigen Abstand die Berichterstattung aus dem Mikrozensus mit An- gaben über die überwiegend ausgeübte Tätigkeit.

Im Bericht A VI 2 – S3 werden im zweijährigen Abstand Daten des Mikrozensus mit Ergebnissen aus dem Bereich Berufe und Ausbildung veröffentlicht.

Im Bericht A VI 2 – S4 werden Ergebnisse aus dem im vierjährigen Abstand erhobenen Zusatzprogramm zum Pendlerverhalten veröffentlicht.

Im Bericht A VI 2 – S5 werden Ergebnisse aus dem im vierjährigen Abstand erhobenen Zusatzprogramm zu Gesundheitsmerkmalen veröffentlicht.

Statistische Geheimhaltung

Wie bei jeder Stichprobenstatistik muss auch beim Mikrozensus mit Zufallsfehlern gerechnet werden. Diese

sind umso größer, je schwächer eine Merkmalskombination besetzt ist und je ungleichmäßiger die räumliche

Verteilung der Merkmalsträger (Elemente) ist. In den Tabellen werden daher Werte unter 5 000 (weniger als

50 Fälle in der Stichprobe) nicht ausgewiesen, da sie mit einem einfachen relativen Standardfehler von über

15 % behaftet sind. Werte zwischen 5 000 und 10 000 sind mit einem Standardfehler von über 10 % in ihrer

Aussagekraft eingeschränkt. Erst ab Besetzungszahlen von 50 000 oder mehr wird ein einfacher relativer

Standardfehler von 5 % oder weniger erreicht.

(6)

Begriffe des Mikrozensus Abhängig Erwerbstätige

Hierzu rechnen Beamte/Beamtinnen, Arbeiter/-innen, Angestellte und Auszubildende.

Allgemein bildender Schulabschluss

- Der Haupt-(Volks-)schulabschluss kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erreicht werden (derzeit 9 bis 10 Schuljahre). Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Ausbildung vor. Die Schüler können dabei ihre Schulpflicht erfüllen und gleichzeitig unter Um- ständen den Hauptschulabschluss erwerben.

- Der Abschluss der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule in der ehemaligen DDR war der Abschluss einer Regelschule für alle schulpflichtigen Kinder in der ehemaligen DDR.

- Der Realschulabschluss (Mittlere Reife) oder gleichwertiger Abschluss ist das Abschlusszeugnis u. a. einer Realschule (oder Mittelschule), eines Realschulzweiges an Gesamtschulen oder einer Abend- realschule. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder Berufsfachschule.

- Die Fachhochschulreife kann an einer beruflichen Schule (z.B. Fachhochschule, berufliches Gymnasi- um, Berufsfachschule), aber auch an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss der 12. Klasse (G8) oder der 13. Klasse (G9) eines Gymnasiums erworben werden. Die allgemeine Hochschulreife kann an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss eines Gymnasiums, dem Gymnasialzweig einer integrier- ten Gesamtschule oder konnte an der erweiterten Oberschule in der ehemaligen DDR erworben werden.

Die fachgebundene Hochschulreife wird an einer entsprechenden beruflichen Schule erreicht (u. a. beruf- liches Gymnasium, Berufsfachschule; Fachakademie). Ab dem Mikrozensus 2016 werden die Fachhoch- schulreife und die Hochschulreife in einer gemeinsamen Kategorie ausgewiesen.

Alter

Die Darstellung von Ergebnissen nach Altersgruppen erfolgt nach der sog. Altersjahrmethode. Die Angaben beziehen sich auf die Berichtswoche. Seit dem unterjährigen Mikrozensus 2005 mit gleitender Berichtswoche ist dies die Woche, die der Befragungswoche vorangeht.

Arbeit suchende Nichterwerbspersonen

Arbeit suchende Nichterwerbspersonen sind Personen, die eine Arbeit suchen,

- jedoch nicht innerhalb der letzten vier Wochen aktiv nach einer Arbeit gesucht haben, - nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder

- die die Arbeitsuche erfolgreich abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst nach mehr als drei Monaten aufnehmen.

Arbeitszeit

Im Mikrozensus wird die normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Ar- beitszeit in der Berichtswoche erhoben. Bei den normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z.B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleis- tete Überstunden). Die „normale“ Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden. Die tatsächlich je Woche geleisteten Arbeitsstunden enthalten z.B. auch unregelmäßig geleistete Überstunden, jedoch keine urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten.

Art des Arbeitsvertrages

Bei der Art des Arbeitsvertrages wird unterschieden nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.

Ausländer

Ausländer/innen sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit „ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zu- gleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländern.

Beruflicher Ausbildungs-/Hochschulabschluss

- Zur Lehre und Berufsausbildung werden der Abschluss im dualen System, d.h. Ausbildung im Ausbil- dungsbetrieb und Berufsschule, der zweijährige Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffent- lichen Verwaltung, der berufsqualifizierende Abschluss an einer Berufsfachschule, z.B. Höhere Handels- schule, oder der Abschluss einer einjährigen Schule des Gesundheitswesens gerechnet.

- Der Fachschulabschluss beinhaltet den Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesund- heitswesens sowie den Abschluss einer Fach- oder Berufsakademie.

- Den Fachschulabschluss DDR haben Personen erworben, die in der ehemaligen DDR eine Fach- oder

Ingenieurschule, z.B. für Grundschullehrer/-innen, Ökonomen/-innen, Bibliothekare/-innen oder in den Be-

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Die beruflichen Abschlüsse an Fachhochschulen (inkl. Verwaltungsfachhochschulen) und Hochschulen wer- den seit der Veröffentlichung 2016 nach ihrem Grad (Bachelor, Master, Diplom) unterschieden.

- Der Bachelor ist an Hochschulen der erste akademische Grad, der nach Abschluss eines wissenschaftli- chen Studiums vergeben wird. Er hat den Stellenwert eines akademischen Abschlusses, der die Studie- renden nach einer Regelstudienzeit von sechs bis acht Semestern für den Arbeitsmarkt qualifiziert.

- Der Master wird nach einem zwei- bis viersemestrigen Vollzeitstudium oder berufsbegleitendem Studium verliehen. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen akademischen Studiengang (Magister, Diplom, Erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaften oder Lehr- amtsstudium, Abschluss in Medizin). Ein Mastergrad entspricht dem Diplom, Magister oder Staatsexamen und eröffnet die Möglichkeit zur Promotion.

- Das Diplom beinhaltet auch Lehramts- und Staatsprüfung, Magister, Künstlerischer Abschluss sowie ver- gleichbare Abschlüsse.

- Die Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung voraus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein.

Berufsbereiche

Für die Einordnung der Erwerbstätigen in bestimmte Berufsbereiche wird ab 2012 die „Klassifikation der Be- rufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010) verwendet. Es ist daher zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Er- gebnissen des Mikrozensus bis 2011 nur sehr eingeschränkt gegeben ist.

Beteiligung am Erwerbsleben (Erwerbskonzept)

Nach dem dem Mikrozensus zu Grunde liegenden Labour-Force-Konzept der ILO gliedert sich die Bevölke- rung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen.

Der Mikrozensus richtet sich an Haushalte und die darin lebenden Personen. Die Beteiligung am Erwerbsle- ben wird daher von der Person aus gesehen, im Unterschied zu Erhebungen, in denen Betriebe und Unter- nehmen über die von ihnen Beschäftigten befragt werden. Für die Darstellung der Ergebnisse der am Er- werbsleben überhaupt beteiligten Personen wird im Mikrozensus das „Erwerbskonzept“ zugrunde gelegt. Im

„Erwerbskonzept“ gelten als Erwerbspersonen alle Personen, die während eines Berichtszeitraumes (Be- richtswoche) in einem Arbeitsverhältnis stehen, als Selbständige oder Mithelfende Familienangehörige arbei- ten sowie Erwerbslose. Alle Erwerbstätigkeiten dieser Personen sind für die begriffliche Zuordnung gleich- wertig, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit oder um eine Nebentätigkeit, z.B.

eines Rentners, Pensionärs oder dgl. handelt. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit spielt für die Zuordnung dieser Personen zum Erwerbskonzept keine Rolle. Nach diesem Konzept gelten daher auch alle Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Eine geringfügige Beschäftigung trifft dann zu, wenn der Verdienst nicht mehr als 450 EURO (Mini-Job) im Jah- resdurchschnitt pro Monat beträgt. Eine Beschäftigung gilt auch als geringfügig, wenn sie im Laufe eines Ka- lenderjahres seit ihrem Beginn auf höchstens drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung

Für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus auf Individualebene – ohne Bezug zum Haushalts- und Familien- bzw. Lebensformenkontext – wird die „Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung“

zu Grunde gelegt. Zur „Bevölkerung (am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung)“ gehören nach diesem Be- völkerungsbegriff alle Personen mit nur einer Wohnung sowie Personen mit mehreren Wohnungen am Ort ihrer Hauptwohnung. Dies ist die vorwiegend genutzte Wohnung einer Person. Zur „Bevölkerung (am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung)“ zählen alle gemeldeten Ausländer/innen (einschl. der Staatenlosen). Aus melderechtlichen Gründen werden Soldat(en)/innen auf Wehrübung der Wohngemeinde vor ihrer Einberu- fung zugeordnet. Entsprechend wird bei Patient(en)/innen in Krankenhäusern sowie bei Personen in Unter- suchungshaft verfahren. Berufssoldat(en)/innen, Soldat(en)/innen auf Zeit, Angehörige der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei in Gemeinschaftsunterkünften werden ebenso wie die Strafgefangenen sowie alle Dauerinsassen von Gemeinschaftsunterkünften und das in diesen Unterkünften wohnende Personal sowohl in den Gemeinden, in denen diese Unterkünfte liegen, als auch in den Gemeinden, in denen sie eventuell ei- nen weiteren Wohnsitz haben, erfasst. Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden grundsätzlich nicht statistisch ermittelt.

Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften

Zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählen alle Personen, die dort wohnen und nicht für sich wirt- schaften, d. h. keinen eigenen Haushalt führen. Vorübergehend Anwesende in Gemeinschaftsunterkünften, z. B. Gäste in Hotels oder Ähnliches, Patient(en)/innen in Krankenhäusern, Heil- oder Pflegeanstalten, Insas- sen von geschlossenen Heimen oder Mitbewohner/innen in Klöstern, die sich dort nur vorübergehend, d. h.

weniger als drei Monate aufhalten, werden nicht in die Erhebung einbezogen. Kranke in Heil- und Pflegean-

stalten oder Sanatorien oder Ähnliches werden nur dann in die Erhebung einbezogen, wenn sie wegen der

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Länge des Aufenthaltes dort gemeldet sind oder außerhalb der Einrichtung keinen weiteren Wohnsitz (Wohn- raum) haben. Ausländische Arbeitnehmer/innen in Arbeitsunterkünften werden in die Befragung einbezogen.

Im Gegensatz zu Privathaushalten werden im Mikrozensus nicht alle Bewohner/innen von Gemeinschaftsun- terkünften befragt. Die Auswahl erfolgt in den ausgewählten Gemeinschaftsunterkünften über vorgegebene Buchstaben für Nachnamen. Dieser Auswahl liegen besondere Regeln zu Grunde. Für diese Personen gibt die Auswahlbezirksbeschreibung durch bestimmte Buchstabenkombinationen für die Nachnamen eine Aus- wahl vor (z. B. alle Nachnamen beginnend mit „HET-PAP“ oder mit „GLE-LAT“). Nur diese Bewohner/innen werden befragt. Zusätzlich erhalten die Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkünfte ein stark verkürztes Frageprogramm, sodass diese Personengruppe in diesem Bericht nicht berücksichtigt wird.

Bevölkerung (Lebensformenkonzept)

Grundlage für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus nach dem Lebensformenkonzept ist die sog. „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“. Sie wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Nicht zur „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ gehört die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften. Personen mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und ein oder mehrere Neben- wohnsitze) werden bei der „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ – im Gegensatz zur Bevölkerung in Privat- haushalten – nur einmal erfasst. Zur „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ zählen – unabhängig vom eige- nen Aufenthaltsort zum Berichtszeitpunkt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) – alle Mitglieder einer Fami- lie/Lebensform (z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Kindern), deren Bezugsperson (sie- he Bezugsperson der Familie/Lebensform) am Ort der Hauptwohnung lebt. Insofern können einzelne Perso- nen selbst am Nebenwohnsitz leben, während sie gleichzeitig – entsprechend dem Wohnsitz der Bezugsper- son ihrer Familie/Lebensform – zur „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ zählen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Mehrfachzählungen von Personen mit mehreren Wohnsitzen zu vermeiden. Gleichzeitig kann die betrachtete Lebensform als eine geschlossene zusammengehörige Einheit abgebildet werden, auch wenn einzelne Mitglieder zeitweilig abwesend sind.

Erwerbslose

Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeits- stelle bemüht haben und sofort, d. h. innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfü- gung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden. Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen und den Arbeitslosen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind er- heblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein. Ande- rerseits zählen Arbeitslose, die eine geringfügige Tätigkeit ausüben, nach ILO-Definition nicht als Erwerbslo- se, sondern als Erwerbstätige.

Erwerbspersonen

Nach dem sog. „Erwerbskonzept“ sind das alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die während des Berichtszeitraumes (Berichtswoche) eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Selbständige, Mithelfende Familienangehörige, abhängig Erwerbstätige), unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.

Erwerbsquote

Prozentualer Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) an der Bevölkerung. In vielen Fäl- len erfolgt der Ausweis von Erwerbsquoten ausschließlich für Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren.

Erwerbstätige

Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von 15 oder mehr Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine

Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbständige/r bzw. als Mithelfende/r Familienangehörige/r ge-

arbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Tätig-

keit um eine regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt. Darüber hinaus gelten auch sol-

che Personen als Erwerbstätige, bei denen zwar eine Bindung zu einem Arbeitgeber besteht, die in der Be-

richtswoche jedoch nicht gearbeitet haben, weil sie z.B. Urlaub (auch Sonderurlaub) hatten oder sich im Er-

ziehungsurlaub befanden. Auch Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversi-

cherungsregelungen sind als erwerbstätig erfasst, ebenso Soldaten, Personen im freiwilligen Wehrdienst und

Personen im Bundesfreiwilligendienst.

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Familienstand

Es wird unterschieden zwischen ledig, verheiratet zusammen lebend (Ehepaare), verheiratet getrennt lebend, geschieden und verwitwet. Personen, deren Ehepartner/in vermisst wird, gelten als verheiratet und Perso- nen, deren Ehepartner/in für tot erklärt worden ist, als verwitwet. Verheiratet getrennt Lebende sind solche Personen, deren Ehepartner/in sich zum Berichtszeitpunkt zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haus- halt aufgehalten und für den der/die befragte Ehepartner/in keine Auskünfte erteilt hat.

Gemeindegrößenklassen

Die Gliederung der Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ge- meinden am 30.06. des Erhebungsjahres.

Geringfügig Beschäftigte

Nach dem ILO-Erwerbskonzept (siehe Beteiligung am Erwerbsleben) gelten alle Personen mit einer „gering- fügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Die Versicherungs- pflicht dieser Beschäftigungsverhältnisse ist geregelt in § 7 SGB V. Wann eine geringfügige Tätigkeit vorliegt, ergibt sich aus § 8 SGB IV (u.a. bei einer Arbeitszeit von längstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen inner- halb eines Kalenderjahres und einem Einkommen, das einen monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitet).

Die Geringfügigkeitsgrenze des monatlichen Arbeitsentgeltes ist seit dem 1. Januar 2013 für das gesamte Bundesgebiet einheitlich in Höhe von 450 Euro festgeschrieben.

Nettoeinkommen

Ermittelt wird die Gesamthöhe des individuellen Nettoeinkommens durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen. Die Einkommensangaben können auch andere Einkommensquellen als die ausgeübte berufliche Tätigkeit enthalten. Das monatliche Nettoeinkommen setzt sich also aus der Summe aller Einkommensarten zusammen. Zu den wichtigsten Einkommensarten werden gerechnet: Lohn oder Gehalt, Gratifikation, Unternehmereinkommen, Arbeitslosengeld I, Leistungen nach Hartz IV, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in beson- deren Lebenslagen, Leistungen aus einer Pflegeversicherung, Krankengeld, sonstige Unterstützung, Eltern- geld, Rente, Pension, Vorruhestandsgeld, Betriebsrente, Leistungen aus einer Lebensversicherung, Kinder- geld, Wohngeld, eigenes Vermögen, Vermietung/Verpachtung, Zinsen, Altenteil, BAföG, Stipendien, Alimen- tationszahlungen, private Unterstützungen, Sachbezüge (Naturalbezüge, Deputate), außerdem Zuschüsse zum Vermögenswirksamen Sparen, Vorschüsse und ggf. der vom Arbeitgeber getragene Anteil einer Werkswohnungsmiete und ähnliches.

Das monatliche Nettoeinkommen aus einer Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und Sozialversicherung (ggf. auch abzüglich der Beiträge für private, kommunale oder staatliche Zu- satzversorgungskassen). Bei unregelmäßigem Einkommen sowie bei Selbständigen, bei denen nur der Net- tobetrag des gesamten Jahres bekannt ist, wird der Nettodurchschnitt im Jahr verwendet. Bei Personen, die in der Haupterwerbstätigkeit selbständige Landwirte sind, wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.

Nichterwerbspersonen

Nichterwerbspersonen sind Personen, die keine – auch keine geringfügige – auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen. Sie sind nach dem ILO-Konzept weder als erwerbstätig noch als erwerbslos einzustufen.

Nichterwerbstätige

Zu den Nichterwerbstätigen zählen alle Personen, die nicht zu dem Personenkreis der Erwerbstätigen zählen (siehe Erwerbstätige).

Normalerweise geleistete Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit.

Staatsangehörigkeit

Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat ver- standen. Personen, die Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, werden als Deutsche nachgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angeben, werden ebenfalls als Deutsche erfasst.

Stellung im Beruf

Nach der Stellung im Beruf wird bei den Erwerbstätigen zwischen Selbständigen, unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen sowie Abhängigen, also Beamten, Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden unter- schieden.

- Angestellte sind alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger. Sie arbeiten überwiegend in kaufmännischen,

technischen und Verwaltungsberufen. Leitende Angestellte ohne Miteigentümerschaft, in das Angestell-

tenverhältnis übernommene Meister, Gemeindeschwestern, Nonnen und andere in ihren kirchlichen Häu-

(10)

sern Tätige zählen zu den Angestellten. Nachdem Anfang 2005 die arbeits- und sozialrechtliche Unter- scheidung zwischen Arbeiter(n)/innen und Angestellten aufgehoben worden ist, beruht die Klassifikation auf einer Selbsteinstufung. Zu den Angestellten werden auch die geringfügig beschäftigten Schüler, Stu- denten, Rentner und Pensionäre gerechnet.

- Arbeiter/innen sind alle Lohnempfänger/innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrech- nungsperiode. Ebenfalls zu den Arbeiter(n)/innen rechnen die Heimarbeiter/innen und Hausge- hilf(en)/innen. Anfang 2005 wurde die arbeits- und sozialrechtliche Unterscheidung zwischen Arbei- ter(n)/innen und Angestellten aufgehoben. Deshalb beruht die Klassifikation auf einer Selbsteinstufung.

- Auszubildende werden seit dem Jahr 2012 gesondert ausgewiesen. Erfasst werden alle Auszubildenden in anerkannten kaufmännischen, technischen und gewerblichen Ausbildungsberufen.

- Beamte/Beamtinnen sind Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschl. der Beamtenan- wärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter/innen und Soldat(en)/innen.

- Unbezahlt mithelfende Familienangehörige sind Personen, die ohne Arbeitsrechtsverhältnis und Lohn- oder Gehaltsempfang in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben eines Familienangehörigen mitarbeiten und keine Sozialversicherungspflichtbeiträge zahlen.

- Selbständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte als Eigentümer/in, Miteigentü- mer/in, Pächter/in oder selbständige(r) Handwerker/in leiten sowie selbständige Handelsvertreter/innen usw., also auch freiberuflich Tätige, nicht jedoch Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis ste- hen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereiches selbständig disponieren können (z.B. selbständige Filiallei- ter/innen).

Tatsächlich geleistete Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit.

Teilzeitbeschäftigung

Die Ergebnisse zur Teilzeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befragten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 1 bis einschl. 24 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Bei Personen mit Angabe von 25 bis einschl. 36 Wochenarbeitstunden bleibt der Ori- ginalwert, d.h. die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten.

Überwiegender Lebensunterhalt

Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abge- stellt. Im Mikrozensus werden folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts erhoben: „Eigene Er- werbstätigkeit, Berufstätigkeit“, „Arbeitslosengeld I“, „Rente, Pension“, „Nicht aus eigenen Einnahmequellen, sondern aus Einkünften der Eltern, des Ehepartners/der Ehepartnerin, des Lebenspartners/der Lebenspart- nerin oder anderer Angehöriger“, „Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpachtung, Alten- teil“, „Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Lebenslagen (z.B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege)“, „Leistungen nach Hartz IV (ALG II, Sozialgeld)“, „Sonstige Unterstützungen z.B. BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendium, Pflegeversi- cherung, Asylbewerberleistungen, Pflegegeld für Pflegekinder“ oder „Elterngeld“.

Vollzeitbeschäftigung

Die Ergebnisse zur Vollzeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befragten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 37 oder mehr Wochenarbeitsstunden als vollzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Bei Personen mit Angabe von 25 bis einschl. 36 Wochenarbeitsstunden bleibt der Ori- ginalwert, d.h. die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten.

Wirtschaftsbereiche Siehe Anhang.

Wirtschaftsunterbereiche Siehe Anhang.

Wirtschaftszweige

Für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird seit 2009 die „Klassifikation der Wirt-

schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)", Tiefengliederung für den Mikrozensus (siehe Anhang) verwendet,

die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet. Bei der Verwendung von nach Wirtschafts-

zweigen gegliederten Zahlen des Mikrozensus ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Erwerbstätigen den

Wirtschaftszweigen nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Einheit (nicht des Unternehmens),

in der sie beschäftigt sind, zugeordnet sind. Zum anderen darf nicht übersehen werden, dass die Angaben

(11)

des wirtschaftlichen Schwerpunktes des Betriebes bei Personenbefragungen nicht so genau sein kann wie bei Betriebsbefragungen.

Wöchentliche Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit.

Abkürzungen

ALG Arbeitslosengeld

BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BGBI Bundesgesetzblatt

bzw. beziehungsweise

dar. darunter

dav. davon

dgl. dergleichen

d. h. das heißt einschl. einschließlich ggf. gegebenenfalls

ILO International Labour Organization inkl. inklusive

KldB Klassifikation der Berufe

lfd. laufend

Mill. Million

NACE statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft o.ä. oder ähnlich

S. Seite

SGB Sozialgesetzbuch

sog. Sogenannt

u. a. unter anderem u. ä. und ähnlich usw. und so weiter

WZ Wirtschaftszweige

z.B. zum Beispiel

(12)

1. Bevölkerung

Ins- gesamt

Eigene Erwerbs-/

Berufs- tätigkeit

Arbeits- losengeld I, Leistungen

nach Hartz IV

Rente und Pension

Einkünfte von Ange- hörigen

eigenes Vermögen, Vermietung,

Zinsen, Altenteil

Laufende Hilfe zum Lebens-

unterhalt 1)

sonstige Unter- stützungen (z.B. BAföG)

Eltern- geld

1 000 I n s g e s a m t

Erwerbstätige Selbständige

unter 20 / / - - / - - - -

20 - 40 119 112 / - / / / / /

40 - 60 403 381 / / 11 (6) / / /

60 - 65 92 83 / / / / - / -

65 oder mehr 78 47 / 26 / / / / -

Zusammen 693 624 / 32 19 12 / / /

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

unter 20 / / - - / - - - -

20 - 40 / / - - / / - - -

40 - 60 12 (9) - / / / - - -

60 - 65 / / - / / / - - -

65 oder mehr 11 / - (8) / / - - -

Zusammen 30 12 - (9) (7) / - - -

Beamte/Beamtinnen

unter 20 / / - - - -

20 - 40 124 122 - - / / - / /

40 - 60 167 165 - - / / - - /

60 - 65 33 33 / - - - - / -

65 oder mehr / / - / / - - - -

Zusammen 333 327 / / / / - / /

Angestellte

unter 20 59 38 / - 19 / - / -

20 - 40 1 829 1 712 / / 75 / / 11 22

40 - 60 2 051 1 938 / 11 83 / / (6) /

60 - 65 295 260 / 16 12 / / / -

65 oder mehr 96 31 - 59 / / - / -

Zusammen 4 329 3 978 10 86 194 12 / 20 25

Arbeiter/-innen

unter 20 22 15 - - (7) - / / -

20 - 40 523 493 / / 19 / / / /

40 - 60 736 683 / (8) 33 / / / /

60 - 65 123 105 / (8) (6) / / / -

65 oder mehr 38 (9) - 28 / / - / -

Zusammen 1 443 1 305 (10) 44 66 / / (10) /

Auszubildende 2)

unter 20 143 102 - / 40 / / / -

20 - 40 101 85 / - 13 - / / /

40 - 60 / / / - / / / / -

60 - 65 / / - - - -

65 oder mehr - - - -

Zusammen 248 191 / / 54 / / / /

Zusammen

unter 20 230 161 / / 67 / / / -

20 - 40 2 699 2 525 (8) / 114 / / 16 26

40 - 60 3 374 3 179 10 21 132 12 / 13 /

60 - 65 546 482 / 28 21 (5) / (5) -

65 oder mehr 227 90 / 121 (8) (6) / / -

Insgesamt 7 076 6 437 23 172 341 28 (10) 35 30

Erwerbslose

unter 20 12 / / / 10 - - - -

20 - 40 69 / 32 / 25 / / / /

40 - 60 52 / 34 / 11 / / / -

60 - 65 15 / 11 / / / / / -

65 oder mehr / - / / - - / - -

Zusammen 148 / 78 / 48 (7) / / /

Erwerbspersonen

unter 20 242 161 / / 77 / / / -

20 - 40 2 768 2 527 40 / 138 (8) (7) 20 26

40 - 60 3 425 3 180 44 22 143 15 (5) 14 /

60 - 65 561 482 15 28 23 (6) / (5) -

65 oder mehr 228 90 / 122 (8) (6) / / -

Zusammen 7 224 6 440 101 175 389 36 14 40 30

Nichterwerbspersonen

unter 20 2 159 - 13 / 2 127 / / 12 /

20 - 40 502 / 33 10 367 (10) 14 42 21

40 - 60 383 / 42 97 186 24 16 15 /

60 - 65 291 / 18 182 67 14 (6) / -

65 oder mehr 2 348 / / 2 128 150 43 21 / /

Zusammen 5 684 (8) 109 2 420 2 898 92 60 74 23

Insgesamt

unter 20 2 401 161 15 / 2 204 / / 13 /

20 - 40 3 270 2 531 73 13 506 18 21 62 47

40 - 60 3 809 3 181 86 118 329 39 21 29 (5)

60 - 65 852 483 33 211 90 20 (8) (7) -

65 oder mehr 2 575 91 / 2 250 159 49 21 / /

Insgesamt 12 907 6 448 210 2 594 3 287 128 74 114 53

1.1. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt

Stellung im Beruf Alter (von ... bis unter ... Jahren)

Überwiegender Lebensunterhalt

(13)

1. Bevölkerung

Ins- gesamt

Eigene Erwerbs-/

Berufs- tätigkeit

Arbeits- losengeld I, Leistungen

nach Hartz IV

Rente und Pension

Einkünfte von Ange- hörigen

eigenes Vermögen, Vermietung,

Zinsen, Altenteil

Laufende Hilfe zum Lebens-

unterhalt 1)

sonstige Unter- stützungen (z.B. BAföG)

Eltern- geld

1 000

1.1. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt

Stellung im Beruf Alter (von ... bis unter ... Jahren)

Überwiegender Lebensunterhalt

M ä n n l i c h Erwerbstätige Selbständige

unter 20 / / - - / - - - -

20 - 40 80 78 / - / / - / -

40 - 60 267 259 / / / / / / /

60 - 65 63 59 / / / / - / -

65 oder mehr 56 35 / 19 / / / / -

Zusammen 466 431 / 22 / (8) / / /

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

unter 20 / / - - / - - - -

20 - 40 / / - - / / - - -

40 - 60 / / - / / - - - -

60 - 65 / / - / / - - - -

65 oder mehr (6) / - / / / - - -

Zusammen 10 / - (5) / / - - -

Beamte

unter 20 / / - - - -

20 - 40 63 63 - - - / - / -

40 - 60 91 91 - - - / - - -

60 - 65 21 20 - - - / -

65 oder mehr / / - / - - - - -

Zusammen 180 179 - / - / - / -

Angestellte

unter 20 26 16 / - (9) / - / -

20 - 40 860 830 / / 19 / / / /

40 - 60 925 913 / / / / / / /

60 - 65 125 116 / (7) - / / / -

65 oder mehr 45 15 - 29 / / - / -

Zusammen 1 980 1 891 (5) 39 30 / / (9) /

Arbeiter

unter 20 14 10 - - / - / / -

20 - 40 398 388 / / / - / / /

40 - 60 489 476 / / / / / / /

60 - 65 81 74 / / / / / / -

65 oder mehr 25 (7) - 18 / / - - -

Zusammen 1 006 954 (6) 26 (9) / / (7) /

Auszubildende 2)

unter 20 83 59 - / 23 / / / -

20 - 40 55 48 / - (6) - / / -

40 - 60 / / / - - / / / -

60 - 65 - - - -

65 oder mehr - - - -

Zusammen 139 107 / / 30 / / / -

Zusammen

unter 20 125 87 / / 37 / / / -

20 - 40 1 458 1 407 / / 31 / / (8) /

40 - 60 1 774 1 742 (6) (8) / (6) / (8) /

60 - 65 291 269 / 13 / / / / -

65 oder mehr 135 59 / 71 / / / / -

Insgesamt 3 783 3 564 13 93 72 14 (5) 20 /

Erwerbslose

unter 20 (8) / / / (7) - - - -

20 - 40 40 / 21 / 11 / / / /

40 - 60 27 / 19 / / / / / -

60 - 65 (8) / (6) / / / / / -

65 oder mehr / - / / - - / - -

Zusammen 84 / 47 / 22 (5) / / /

Erwerbspersonen

unter 20 133 87 / / 44 / / / -

20 - 40 1 497 1 408 26 / 43 / / 11 /

40 - 60 1 801 1 742 25 (8) (6) (8) / (8) /

60 - 65 299 269 (8) 13 / / / / -

65 oder mehr 136 59 / 71 / / / / -

Zusammen 3 867 3 566 61 94 94 19 (8) 23 /

Nichterwerbspersonen

unter 20 1 102 - (8) / 1 085 / / (6) -

20 - 40 186 / 15 (6) 126 (5) (9) 23 /

40 - 60 111 / 24 45 13 14 (8) (6) -

60 - 65 122 / 12 92 (5) (7) / / -

65 oder mehr 1 024 / / 984 (7) 21 (9) / -

Zusammen 2 544 / 60 1 129 1 236 48 31 37 /

Zusammen

unter 20 1 235 87 (9) / 1 129 / / (6) -

20 - 40 1 683 1 409 41 (7) 169 (9) 12 34 /

40 - 60 1 912 1 743 49 53 20 22 11 14 /

60 - 65 420 270 20 106 (6) 10 / / -

65 oder mehr 1 160 60 / 1 055 (8) 25 (10) / -

Insgesamt 6 410 3 569 120 1 223 1 331 67 38 60 /

(14)

1. Bevölkerung

Ins- gesamt

Eigene Erwerbs-/

Berufs- tätigkeit

Arbeits- losengeld I, Leistungen

nach Hartz IV

Rente und Pension

Einkünfte von Ange- hörigen

eigenes Vermögen, Vermietung,

Zinsen, Altenteil

Laufende Hilfe zum Lebens-

unterhalt 1)

sonstige Unter- stützungen (z.B. BAföG)

Eltern- geld

1 000

1.1. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt

Stellung im Beruf Alter (von ... bis unter ... Jahren)

Überwiegender Lebensunterhalt

W e i b l i c h Erwerbstätige Selbständige

unter 20 / / - - / - - - -

20 - 40 39 34 - - / / / / /

40 - 60 136 122 / / 10 / / / /

60 - 65 29 24 / / / / - / -

65 oder mehr 22 12 - (7) / / / - -

Zusammen 227 193 / (10) 17 / / / /

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

unter 20 / - - - / - - - -

20 - 40 / / - - / - - - -

40 - 60 11 (8) - / / / - - -

60 - 65 / / - / / / - - -

65 oder mehr / / - / / / - - -

Zusammen 20 (10) - / (5) / - - -

Beamtinnen

unter 20 / / - - - -

20 - 40 61 59 - - / - - / /

40 - 60 75 74 - - / / - - /

60 - 65 13 12 / - - - -

65 oder mehr / / - - / - - - -

Zusammen 152 148 / - / / - / /

Angestellte

unter 20 33 23 - - (10) / - / -

20 - 40 969 881 / / 56 / / (6) 21

40 - 60 1 126 1 024 / (7) 82 / / / /

60 - 65 170 144 / (9) 12 / / / -

65 oder mehr 51 15 - 30 / / - - -

Zusammen 2 348 2 087 (5) 47 164 (8) / 11 23

Arbeiterinnen

unter 20 (8) (5) - - / - - - -

20 - 40 125 106 / / 15 / / / /

40 - 60 248 207 / / 33 / / / /

60 - 65 42 31 / / (6) / - / -

65 oder mehr 14 / - 10 / - - / -

Zusammen 436 351 / 18 57 / / / /

Auszubildende 2)

unter 20 60 43 - - 17 - - / -

20 - 40 45 37 / - (7) - / / /

40 - 60 / / - - / / - / -

60 - 65 / / - - - -

65 oder mehr - - - -

Zusammen 109 83 / - 24 / / / /

Zusammen

unter 20 104 74 - - 30 / - / -

20 - 40 1 242 1 119 / / 82 / / (8) 25

40 - 60 1 600 1 437 / 13 129 (7) / (5) /

60 - 65 255 213 / 15 21 / / / -

65 oder mehr 92 31 - 51 (8) / / / -

Insgesamt 3 293 2 873 (9) 79 269 14 / 16 27

Erwerbslose

unter 20 / / / - / - - - -

20 - 40 29 / 11 / 14 / / / -

40 - 60 24 / 15 / (7) / / / -

60 - 65 (7) / / - / / / - -

65 oder mehr / - - / - - - - -

Zusammen 64 / 31 / 26 / / / -

Erwerbspersonen

unter 20 108 74 / - 33 / - / -

20 - 40 1 271 1 119 14 / 96 / / (8) 25

40 - 60 1 624 1 437 19 13 137 (7) / (5) /

60 - 65 262 213 (6) 15 22 / / / -

65 oder mehr 92 31 - 51 (8) / / / -

Zusammen 3 357 2 874 40 81 295 17 (6) 17 27

Nichterwerbspersonen

unter 20 1 058 - (5) / 1 043 / / (6) /

20 - 40 316 / 18 / 241 / (5) 19 21

40 - 60 273 / 18 52 172 10 (8) (10) /

60 - 65 169 / (7) 90 62 (7) / / -

65 oder mehr 1 323 / / 1 143 143 23 12 / /

Zusammen 3 140 / 49 1 291 1 661 45 30 37 23

Zusammen

unter 20 1 166 74 (6) / 1 075 / / (7) /

20 - 40 1 587 1 122 32 (6) 337 (9) (9) 28 45

40 - 60 1 897 1 438 37 65 309 17 10 15 /

60 - 65 432 214 13 105 84 (10) / / -

65 oder mehr 1 415 31 / 1 195 151 25 12 / /

Insgesamt 6 497 2 879 89 1 371 1 956 61 36 54 50

1) Einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Fällen (z.B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege).

(15)

1. Bevölkerung

darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) 1 000

unter 5 m 305 X X 305 X

w 293 X X 293 X

i 597 X X 597 X

5 - 10 m 295 X X 295 X

w 284 X X 284 X

i 578 X X 578 X

10 - 15 m 304 X X 304 X

w 282 X X 282 X

i 586 X X 586 X

Zusammen m 903 X X 903 X

w 858 X X 858 X

i 1 761 X X 1 761 X

15 - 16 m 63 (5) / 57 /

w 60 / / 57 /

i 123 (8) / 114 /

16 - 17 m 69 15 / 53 /

w 59 12 / 46 /

i 128 27 / 99 /

17 - 18 m 60 25 / 33 /

w 61 23 / 38 /

i 122 48 / 71 /

18 - 19 m 67 35 / 30 /

w 58 28 / 29 /

i 125 63 / 59 /

19 - 20 m 72 44 / 25 /

w 70 39 / 29 /

i 142 84 / 54 /

Zusammen m 332 125 (8) 199 (6)

w 308 104 / 199 /

i 640 230 12 398 11

20 - 21 m 73 48 / 23 /

w 62 37 / 23 /

i 135 85 / 46 /

21 - 22 m 72 51 / 19 /

w 66 42 / 23 /

i 138 93 / 42 /

22 - 23 m 74 50 / 21 /

w 71 49 / 20 /

i 144 100 / 41 /

23 - 24 m 73 51 / 19 /

w 74 53 / 19 /

i 147 104 / 38 /

24 - 25 m 81 59 / 19 /

w 71 51 / 19 /

i 152 110 / 38 /

Zusammen m 373 259 12 101 /

w 343 233 (6) 104 /

i 716 492 18 206 /

25 - 26 m 83 67 / 14 /

w 66 54 / 12 /

i 149 121 / 25 /

26 - 27 m 86 72 / 13 /

w 74 62 / 10 /

i 161 133 / 23 /

27 - 28 m 87 76 / (9) /

w 78 65 / 11 /

i 165 141 / 20 /

28 - 29 m 89 80 / (7) /

w 85 70 / 14 /

i 174 149 / 22 /

29 - 30 m 87 80 / / /

w 85 69 / 14 /

i 171 149 / 19 /

Zusammen m 432 374 11 47 /

w 388 319 (7) 62 /

i 820 693 18 109 /

1.2. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben

zusammen Alter (von ... bis

unter ... Jahren) (m = männlich, w = weiblich, i = insgesamt)

Bevölkerung insgesamt

davon

Erwerbstätige Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

(16)

1. Bevölkerung

darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) 1 000

1.2. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben

zusammen Alter (von ... bis

unter ... Jahren) (m = männlich, w = weiblich, i = insgesamt)

Bevölkerung insgesamt

davon

Erwerbstätige Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

30 - 31 m 97 89 / (6) /

w 87 70 / 15 /

i 184 159 / 20 /

31 - 32 m 86 80 / / /

w 90 71 / 18 /

i 176 150 / 22 /

32 - 33 m 94 88 / / /

w 82 66 / 14 /

i 176 154 / 19 /

33 - 34 m 86 80 / / /

w 79 62 / 15 /

i 165 143 / 19 /

34 - 35 m 85 80 / / /

w 88 69 / 17 /

i 173 149 / 20 /

Zusammen m 448 417 (9) 22 /

w 426 338 (9) 79 /

i 874 755 18 101 (5)

35 - 36 m 84 79 / / /

w 85 69 / 14 /

i 169 148 / 17 /

36 - 37 m 87 83 / / /

w 88 71 / 16 /

i 176 154 / 18 /

37 - 38 m 82 78 / / /

w 87 67 / 18 /

i 170 145 / 21 /

38 - 39 m 90 84 / / /

w 86 72 / 12 /

i 175 157 / 16 /

39 - 40 m 88 84 / / /

w 84 71 / 12 /

i 172 154 / 15 /

Zusammen m 431 408 (8) 15 /

w 430 351 (7) 72 /

i 861 759 15 87 /

40 - 41 m 88 85 / / /

w 79 66 / 11 /

i 167 151 / 13 /

41 - 42 m 90 86 / / /

w 86 71 / 14 /

i 176 157 / 17 /

42 - 43 m 79 76 / / /

w 85 72 / 11 /

i 164 148 / 13 /

43 - 44 m 84 80 / / /

w 77 68 / (9) /

i 161 148 / 11 /

44 - 45 m 77 75 / / /

w 80 70 / (10) /

i 157 144 / 11 /

Zusammen m 419 401 (6) 11 /

w 407 347 (6) 54 /

i 825 748 12 65 /

45 - 46 m 76 71 / / /

w 80 71 / (8) /

i 156 143 / 11 /

46 - 47 m 75 72 / / /

w 85 74 / (9) /

i 160 146 / 12 /

47 - 48 m 87 82 / / /

w 86 74 / 11 /

i 172 157 / 14 /

48 - 49 m 93 88 / / /

w 95 82 / 12 /

i 188 170 / 16 /

49 - 50 m 98 92 / (5) /

w 102 88 / 12 /

i 200 180 / 17 /

Zusammen m 429 405 / 19 /

w 447 390 / 52 /

i 877 796 (10) 71 /

(17)

1. Bevölkerung

darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) 1 000

1.2. Bevölkerung in Bayern 2019 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben

zusammen Alter (von ... bis

unter ... Jahren) (m = männlich, w = weiblich, i = insgesamt)

Bevölkerung insgesamt

davon

Erwerbstätige Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

50 - 51 m 104 97 / (6) /

w 100 86 / 13 /

i 204 182 / 19 /

51 - 52 m 109 101 / (7) /

w 105 92 / 12 /

i 214 192 / 19 /

52 - 53 m 107 99 / (6) /

w 104 87 / 15 /

i 211 186 / 21 /

53 - 54 m 114 105 / (7) /

w 112 96 / 14 /

i 225 201 / 21 /

54 - 55 m 113 104 / (8) /

w 107 90 / 16 /

i 220 194 / 24 /

Zusammen m 546 505 (8) 34 /

w 528 450 (7) 71 /

i 1 074 955 15 105 /

55 - 56 m 107 98 / (7) /

w 107 88 / 17 /

i 214 186 / 24 /

56 - 57 m 107 99 / (7) -

w 105 86 / 18 /

i 212 184 / 25 /

57 - 58 m 104 93 / (10) /

w 105 84 / 20 /

i 210 177 / 30 /

58 - 59 m 103 90 / 12 /

w 104 81 / 21 /

i 207 171 / 33 /

59 - 60 m 96 84 / 11 /

w 93 73 / 20 /

i 189 156 / 31 /

Zusammen m 518 463 (8) 47 /

w 515 412 (7) 96 /

i 1 033 875 15 143 /

60 - 61 m 98 81 / 15 /

w 92 63 / 27 /

i 190 144 / 42 /

61 - 62 m 86 69 / 14 /

w 88 64 / 23 /

i 174 133 / 38 /

62 - 63 m 78 58 / 19 /

w 90 58 / 29 /

i 168 116 / 48 /

63 - 64 m 85 49 / 34 /

w 82 42 / 39 /

i 167 91 / 73 /

64 - 65 m 74 34 / 40 /

w 80 28 / 51 /

i 154 62 / 90 /

Zusammen m 420 291 (8) 122 /

w 432 255 (7) 169 /

i 852 546 15 291 /

65 oder älter m 1 160 135 / 1 024 /

w 1 415 92 / 1 323 /

i 2 575 227 / 2 348 /

Insgesamt m 6 410 3 783 84 2 544 22

w 6 497 3 293 64 3 140 22

i 12 907 7 076 148 5 684 44

1) Einschl. nicht sofort verfügbarer Nichterwerbstätiger, die ihre Arbeitsuche bereits abgeschlossen haben und innerhalb von 3 Monaten eine Tätigkeit aufnehmen.

(18)

1. Bevölkerung

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

% 1) % 1) % 1) % 1)

I n s g e s a m t Insgesamt

unter 5 597 X X 597 X X X X X X X X

5 - 10 578 X X 578 X X X X X X X X

10 - 15 586 X X 586 X X X X X X X X

15 - 20 640 242 37,8 639 241 37,8 / / / - - -

20 - 25 716 510 71,3 687 491 71,5 28 18 65,2 / / /

25 - 30 820 711 86,7 634 557 87,9 179 147 82,2 (7) (6) 93,2

30 - 35 874 773 88,5 450 420 93,4 402 334 83,0 22 19 88,9

35 - 40 861 774 89,9 278 259 93,4 539 474 88,0 44 41 91,2

40 - 45 825 760 92,1 197 187 95,1 559 507 90,8 70 66 94,2

45 - 50 877 806 91,9 178 163 91,9 597 548 91,8 102 95 92,9

50 - 55 1 074 970 90,3 182 162 89,1 731 662 90,5 162 146 90,3

55 - 60 1 033 890 86,2 130 109 83,6 720 624 86,6 182 157 86,4

60 - 65 852 561 65,8 82 54 66,2 603 396 65,7 167 110 66,2

15 - 65 8 571 6 996 81,6 3 456 2 645 76,5 4 360 3 712 85,1 755 640 84,8

65 - 70 721 140 19,4 52 12 23,7 519 98 18,8 150 30 20,1

70 - 75 572 52 9,0 26 / / 400 35 8,8 146 13 9,1

75 oder älter 1 282 36 2,8 61 / / 669 22 3,3 552 12 2,1

15 oder älter 11 146 7 224 64,8 3 595 2 662 74,0 5 949 3 867 65,0 1 602 695 43,4

Insgesamt 12 907 7 224 56,0 5 357 2 662 49,7 5 949 3 867 65,0 1 602 695 43,4

Männlich

unter 5 305 X X 305 X X X X X X X X

5 - 10 295 X X 295 X X X X X X X X

10 - 15 304 X X 304 X X X X X X X X

15 - 20 332 133 40,2 332 133 40,2 / - - - - -

20 - 25 373 271 72,8 366 265 72,5 (7) (6) 91,2 / / /

25 - 30 432 384 89,0 362 317 87,6 68 65 96,1 / / /

30 - 35 448 426 95,1 264 250 94,5 175 169 96,1 (8) (8) 92,4

35 - 40 431 416 96,5 165 155 94,2 250 244 97,8 16 16 99,3

40 - 45 419 408 97,4 118 113 95,9 275 270 98,3 26 25 95,2

45 - 50 429 410 95,6 106 97 91,3 287 279 97,1 36 35 96,3

50 - 55 546 513 93,8 108 95 88,0 369 354 96,0 69 63 91,5

55 - 60 518 471 90,9 78 64 83,1 365 341 93,5 75 65 86,4

60 - 65 420 299 71,0 50 31 61,6 308 226 73,2 62 42 68,0

15 - 65 4 348 3 731 85,8 1 949 1 522 78,1 2 104 1 954 92,9 295 256 86,7

65 - 70 347 83 23,9 30 (8) 25,2 269 64 23,7 47 11 24,2

70 - 75 268 31 11,5 14 / / 216 25 11,5 38 / /

75 oder älter 545 22 4,0 27 / / 401 17 4,2 117 / /

15 oder älter 5 507 3 867 70,2 2 020 1 533 75,9 2 990 2 059 68,9 497 275 55,3

Zusammen 6 410 3 867 60,3 2 923 1 533 52,4 2 990 2 059 68,9 497 275 55,3

Weiblich

unter 5 293 X X 293 X X X X X X X X

5 - 10 284 X X 284 X X X X X X X X

10 - 15 282 X X 282 X X X X X X X X

15 - 20 308 108 35,2 307 108 35,1 / / / - - -

20 - 25 343 239 69,6 321 226 70,4 21 12 57,2 / / /

25 - 30 388 327 84,1 272 240 88,3 112 82 73,7 / / /

30 - 35 426 347 81,5 185 170 91,8 227 165 72,9 13 12 86,7

35 - 40 430 358 83,3 113 104 92,2 289 230 79,6 28 24 86,5

40 - 45 407 353 86,7 79 74 94,0 284 237 83,6 44 41 93,6

45 - 50 447 395 88,4 72 66 92,8 310 270 86,9 65 59 91,0

50 - 55 528 457 86,6 73 67 90,8 362 308 85,0 92 83 89,5

55 - 60 515 419 81,4 53 44 84,3 356 283 79,4 106 92 86,3

60 - 65 432 262 60,7 32 23 73,4 295 171 57,8 105 68 65,1

15 - 65 4 223 3 265 77,3 1 507 1 123 74,5 2 257 1 758 77,9 460 384 83,5

65 - 70 375 57 15,3 22 / / 250 34 13,5 103 19 18,3

70 - 75 304 21 6,8 12 / / 184 10 5,7 108 (9) 8,7

75 oder älter 737 14 1,9 34 / / 268 (5) 2,0 435 (8) 1,8

15 oder älter 5 638 3 357 59,5 1 575 1 129 71,7 2 958 1 808 61,1 1 105 420 38,0

Zusammen 6 497 3 357 51,7 2 434 1 129 46,4 2 958 1 808 61,1 1 105 420 38,0

1.3. Bevölkerung, Erwerbspersonen sowie Erwerbsquoten in Bayern 2019 nach Staatsangehörigkeit, Altersgruppen und Familienstand

Alter (von ...bis unter... Jahren)

Insgesamt Ledig Verheiratet Geschieden/Verwitwet

1 000 1 000 1 000 1 000

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