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Universitätsstadt Gießen Der Magistrat

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Universitätsstadt Gießen· Jugendami ·Postfach 11 08 20 · 35353 Gießen

Amtsgericht Gießen Familiengericht Postfach ll 16 03 35387 Gießen

Ihr Zeichen

51-40-16777 + 16778/8

Unser Zeichen 24 F 35/06 UG

Familiensache Christidis ./. B

Ihr Schreiben vom

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Neuen Bäue 2 35390 Gießen

Auskunft erteilt: Frau Stein Zimmer-Nr.: 407 Telefon: 064 1- 306-2248 Telefax: 0641-306-2381 E-Mail: kstein@gissen.de

Datum 20.02.2006

Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren betreffend der elterlichen Sorge für die Kinder Leon Orestis Waller Chr , geb. am 1997 und Myron Jan Aris Chr , geb. am 1999, wh. bei der Mutter

Ellern: Frau Eva lrene Ursula Ema B , wh.

Herr Prof. Dr. Aris Christidis, wh. Pestalozzistr. 68, 35394 Gießen hier: Sachsfondsmitteilung

ln o. g. Familiensache erfolgte am 15.02.2006 ein gemeinsames Gespräch mit beiden Elternteilen im Jugendamt.

Die Sachlage stellt sich wie folgt dar:

Bezüglich der Vorgeschichte sowie zu der Familiensituation verweisen wir auf das Schreiben vom 24.1 0.2005, das dem Gericht bereits vorliegt.

Das gerichtliche Verfahren am 23. 1 1 .2005 ergab einen Vergleich zwischen beiden Parteien, der zum einen ergab, dass beide Kinder weiterhin ihren Lebensmittelpunkt bei der Kindesmutter nehmen werden und zum anderen der Antragsgegner dazu berechtigt ist, die Kinder jeden Mittwoch Nachmittag sowie an jedem zweiten Wochenende der ungeraden Kalenderwochen jeweils in der Zeit von Freitagabend bis Sonntagabend zu sich zu nehmen.

Postfach 1 1 08 20 35353 Gießen

Telefon 0641 306-0 Telefax 0641 306-2323 stadtgiessen@giessen.de

Sparkasse Gießen BLZ 513 500 25 Kto.-Nr. 200 502 000

Postbank Frankfurt BLZ 500 l 00 60 KtoA-lr. 17 703 609

und Konten bei weiteren Banken in der Stadt Gießen

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Über einen weiteren Nachmittag während der Woche sowie über einen Ferienaufenthalt in Griechenland mit dem Antragsgegner sollte sich außergerichtlich zwischen den

Parteien geeinigt werden.

Frau B beantragt nun die Abänderung der Umgangsregelung.

Aus Sicht des Jugendamtes spricht nichts für eine Abänderung bzw. Reduzierung der Umgangsregelung. Die getroffene Vereinbarung entspricht der Regel und ist keinesfalls eine Sonderregelung. Ganz im Gegenteil, für die weitere Entwicklung der Kinder scheint es äußert wichtig und notwendig, den regelmäßigen Kontakt zwischen Vater und Kinder zu gewährleisten und zu fördern. Der Kindesvater sollte die Möglichkeit bekommen, am Alltagsgeschehen der Kinder beteiligt zu sein. Die schulische Entwicklung oder das soziale Umfeld sind dabei ebenso mit einzubeziehen, wie die gesundheitliche Vorsorge.

Ein Anteiliger Ferienaufenthalt beim Vater ist wünschenswert und wichtig für die Kinder.

Ob die Ferien in Deutschland oder im Ausland verbracht werden, sollte in diesem Fall dem Kindesvater überlassen werden. Drücken die Kinder diesbezüglich Unsicherheiten oder Ängste aus, so sind beide Elternteile dafür verantwortlich, dies mit ihnen zu bearbeiten (Osterferien können für eine ersten längeren Aufenthalt beim Kindesvater genutzt werden, um z. B. Heimweh vorzubeugen).

Abschließend wäre auch gerade im Hinblick auf die unterschiedlichen

Erziehungsansichten für die Zukunft eine klare Regelung bezüglich der Besuchszeiten und Ferien notwendig, um den Kindern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen und einzulassen. Die Entziehung eines Elternteils ohne triftige Gründe ist in Bezug auf das Wohl des Kindes nicht tragbar und akzeptabel und wird von Seiten des Jugendamtes nicht unterstützt.

Bei Rückfragen stehen wir dem Familiengericht gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

ChJL\

Stein

Diplom Sozialarbeiterin

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