• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Kassenarztsitze" (26.09.1984)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Kassenarztsitze" (26.09.1984)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BEKANNTMACHUNGEN

Beschlüsse und Feststellungen der

Arbeitsgemeinschaft gemäß

§

19 des Arzt/Ersatzkassenvertrages aus der 109. Sitzung am 15./16. Au·

gust 1984

412. ·Zu Ziffer 1.4 und 2.6 der Anlage 1 zur E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

ln Ziffer 1.4 der Anlage 1 zur E-GO wird hinter die Nr. 668 die Nr. 669 eingefügt.

in Ziffer 2.6 der Anlage 1 zur E-GO wird hinter die Nr. 668 die Nr. 669 eingefügt.

(Gültig ab 1. Oktober 1984) 413. Zu Nr. 65b E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt: Der Beschluß Nr. 357 vom 09. 12. 1982 wird wie folgt geändert:

Die Nr. 65b wird mit einem Gebühren- wert von DM 6,00 ausgewiesen.

Gleichzeitig werden die Fußnote zur Nr.

65b und der Hinweis darauf gestrichen.

(Gültig ab 1. Juli 1984) 414. Zu Nr. 65b E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt: Die Feststellung Nr. 359 vom 09. 12. 1982 (Grundsätze zur Abrechnung der Nr. 65b während der Laufzeit der Vereinbarung) wird aufgehoben.

(Gültig ab 1. Juli 1984) 415. Zu Nr. 65b E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Der Beschluß Nr. 388 vom 12. 09. 1983 (Zweite Anmerkung hinter Nr. 65b) wird geändert und damit die zweite Anmer·

kung hinter Nr. 65b wie folgt ergänzt:

"Dies gilt auch für Badeärzte im Rahmen interkurrenter Behandlung."

(Gültig ab 1. Juli 1984)

416. Zur Durchführung der Honorarre- gelung Abschnitt M II der E-GO- Quan- titative physikalisch-chemische Unter- suchungsmethoden - vom 1. Oktober 1983 bis 30. Juni 1985

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Der Beschluß Nr. 390 vom 12. Septem- ber 1983 wird wie folgt ergänzt: in Ziffer 2. d) wird hinter den ersten Satz folgender Satz eingefügt:

"Ab 1. Juli 1984 wird diese Pauschale um 5% vermindert."

(Gültig ab 1. Juli 1984)

417. Zur Honorarvereinbarung vom 2.

August 1983 und Nr. 65a

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Zum Ausgleich von Rechnungsdifferen- zen im Zuge der Honorarerhöhung vom 2. August 1983 werden die ab 1. Juli 1984 in der E-GO ausgewiesenen Gebühren·

werte um 0,005% erhöht.

Außerdem wird der Gebührenwert der

Nr. 65a um 0,05 DM erhöht.

(Gültig ab 1. Juli 1984)

Kassenarztsitze

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden folgende drin·

gend zu besetzende Kassenarztsitze ausgeschrieben:

Kassenarztsitze mit Umsatzgarantie

~ Die Umsatzgarantie zum Praxisauf·

bau in Höhe von DM 30 000 (vierteljähr·

lieh zunächst für die Dauer eines Jahres) wird nach den Richtlinien über Sicher- stellungsmaßnahmen gewährt. Nach Zu- lassung durch die zuständigen Zulas·

sungsinstanzen ist beim Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfa- len-Lippe ein gesonderter Antrag auf Gewährung der Umsatzgarantie zum Praxisaufbau zu stellen. Die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens zum

Praxisaufbau bis zu einer Höhe von DM 30 000 bei Erfüllung bestimmter Voraus- setzungen ist gegeben. Weiterhin kön·

nen bei Erfüllung bestimmter Vorausset- zungen Kosten für erforderliche Umbau- maßnahmen bis zu einem Betrag von DM 20 000 übernommen werden. Auf ei·

nen weiteren Antrag hin können Zinszu- schüsse (bis DM 2500 jährlich) gewährt werden. Die Kassenärztliche Vereini- gung Westfalen-Lippe ist bei der Be- schaffung von Vertretern in Urlaubs·

oder Krankheitsfällen gern behilflich; Vertreterkosten können teilweise erstat- tet werden.

Ärzte für Haut-

und Geschlechtskrankheiten Alt-Mari-Stadtkern

Kassenarztsitze ohne Umsatzgarantie

~ Die Möglichkeit der Gewährung ei·

nes Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer Höhe von DM 30 000 bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist gege- ben. Weiterhin können bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen Kosten für

erforderliche Umbaumaßnahmen bis zu einem Betrag von DM 20 000 übernom·

men werden. Auf einen weiteren Antrag hin können Zinszuschüsse(bis DM 2500 jährlich) gewährt werden. Die Kassen-

ärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ist bei der Beschaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen gern be- hilflich; Vertreterkosten können teilwei- se erstattet werden.

Ärzte für Allgemeinmedizin Bottrop-Boy

Ärzte für Augenheilkunde Gelsenkirchen-Horst Ärzte für HNO-Heilkunde Altena

Burbach

Lennestadt-Aitenhundem Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten Altena I Pleitenberg I Werdohl Castrop-Rauxei-Nord

Brilon Herlord Herne 1 Herne 2 (Wanne) Lennestadt

Ärzte für Kinderheilkunde Mari·Hüls (Drewer)

Nähere Auskünfte erteilen die Landes- stelle 4600 Dortmund 1, Westfalendamm 45, Telefon 02 31/4 10 70, sowie die Be·

zirksstellen der Kassenärztlichen Verei- nigung Westfalen-Lippe.

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Söhlde, Ortsteil Bettrum, Arzt für Allge- meinmedizin. Für den Ortsteil Bettrum der Gemeinde Söhlde wird wegen Pra- xisaufgabe aus Altersgründen des dort niedergelassenen Arztes für Allgemein- medizin eine Wiederbesetzung dieses Kassenarztsitzes dringend erforderlich.

Der Kassenarztsitz Bettrum umfaßt nebst Einzugsgebiet ca. 2300 Einwoh- ner. Das Praxis-/Wohnhaus kann käuf·

lich erworben werden, gegebenenfalls ist auch eine Anmietung möglich. Bet- trum liegt 17 km östlich von Hildesheim. Alle weiterführenden Schulen sind in Hildesheim vorhanden. Es besteht ein geregelter Wochenend- und Feiertags- dienst. Förderungsmöglichkeiten sei- tens der Kassenärztlichen Vereinigung sind gegeben.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt·

liehe Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Hildesheim, Kaiserstraße 25, Postfach 205, 3200 Hildesheim, Telefon 0 51 21/16 01 11.

2826 (86) Heft 39 vom 26. September 1984 81

. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnah- men bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernommen werden.. Die

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnah- men bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernommen werden.. Die

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnah- men bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernommen werden.. Die

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vorausset- zungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen in Form ei- nes Darlehens bis zu einem Be- trag von 20 000 DM übernom-

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vorausset- zungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen in Form ei- nes Darlehens bis zu einem Be- trag von 20 000,— DM übernom-

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vorausset- zungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen in Form ei- nes Darlehens bis zu einem Be- trag von 20 000,— DM übernom-

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vorausset- zungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen in Form ei- nes Darlehens bis zu einem Be- trag von 20 000 DM

Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vorausset- zungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen in Form ei- nes Darlehens bis zu einem Be- trag von 20 000 DM übernom-