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Archiv "Kassenarztsitze" (05.03.1986)

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DEUTSCHES

~ZTEBLATT

BEKANNTMACHUNGEN

ber*), durchzuführende Schutzimpfun- gen haben Vorrang vor den Schutzimp- fungen nach dieser Vereinbarung. Schutzimpfungen, die ausschließlich aus Anlaß von Auslandsreisen durchge- führt werden, sind ebenfalls nicht Ge- genstand der Vereinbarung.

Zu Lasten der PBeaKK können folgende Schutzimpfungen durchgeführt werden:

- Diphtherie ab 3. Lebensmonat -Virus-Hepatitis Bfür Personengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko für Hepati- tis B

- Influenza (Virusgrippe)

-Keuchhusten für Kinder bis zur Vollen- dung des 2. Lebensjahres

- übertragbare Kinderlähmung mit Le- bendimpfstoff oder inaktiviertem Impf- stoff ab 3. Lebensmonat

-Masern mit Lebendimpfstoff ab 15. Le- bensmonat

- Mumps mit Lebendimpfstoff ab 15. Le- bensmonat

- Röteln mit Lebendimpfstoff für weib- liche Versicherte ab 10. Lebensjahr - Tuberkulose für Neugeborene und Säuglinge bis zu 6 Lebenswochen und tuberkulin-negative Personen, die einer erhöhten Tuberkulose-Ansteckungsge- fahr ausgesetzt sind

- Wundstarrkrampf ab 3. Lebensmonat - Tollwut bei Ansteckungsverdacht - Frühsommermeningo-Enzephalitis

(FSME) soweit sich der Versicherte dau- ernd oder vorübergehend in einem Ge- biet aufhält oder sich in ein Gebiet be- gibt, das als zeckenverseucht gilt Von der Möglichkeit der Impfung mit Mehrfachimpfstoffen ist bei entspre- chender Indikation für die folgenden Impfungen Gebrauch zu machen:

- Diphtherie I Keuchhusten I Tetanus (DPT)

- Diphtherie I Tetanus (DT) - Masern I Mumps - Masern I Mumps I Röteln

- Sonstige Impfungen mit Mehrfach- impfstoffen.

§2

Zur Durchführung von Schutzimpfungen nach dieser Anlage sind die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte berechtigt.

§3

Als Anspruchsausweise gelten die Be- handlungsausweise (Krankenschein/

Überweisungsschein) gemäß § 7 des Vertrages.

*) vgl. §§ 618 BGB, 120a Gewerbeordnung, 708 RVO in Verb. mit§ 2 Unfallverhütungs- vorschriften - Allgemeine Vorschriften - VBG 1

§4

Die Leistung je Impfung nach § 1 dieser

Anlage einschl. Impfberatung und Ein-

tragung im Impfpaß bzw. Ausstellung ei- ner Impfbescheinigung wird mit 12,- DM vergütet. Die Applikation eines Mehr- fachimpfstoffes gilt als eine Leistung.

§5

Für die Abrechnung gelten die Bestim- mungen des Vertrages entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die von der KBV vorgegebenen Abrech- nungs-Nummern für Leistungen gemäß

§ 1 dieser Anlage sind im Behandlungs- ausweis einzutragen."

Diese Vereinbarung tritt am 1. April 1986

in Kraft. D

Lehrgang zur Einführung

in die kassenärztliche Tätigkeit

(Weitere Lehrgänge siehe Heft 6/1986)

Terminberichtigung!

KV Südwürttemberg, 19. April

Tübingen, Kupferbau der Universität Tü-

bingen, Hörsaal 22, Gmelinstraße 8, 7400

Tübingen. Beginn 9.00 Uhr - Ende ge- gen 17.00 Uhr. Anmeldungen bis zum 15. 4. 86 unter Angabe von Vor- und Zu- namen, Geburtsdatum und genauer An- schrift an die KV Südwürttemberg, Wächterstraße 76, 7400 Tübingen, Tel.

0 70 71/56 09-0. Teilnahmegebühr von 35,- DM (incl. Bewirtung) ist auf das Kon- to der Kreissparkasse Tübingen 47 001 (BLZ 641 500 20) der KV Südwü rttem- berg mit dem Vermerk Einführungslehr-

gang zu überweisen. D

Kassenarztsitze

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden folgende drin- gend zu besetzenden Kassenarztsitze ausgeschrieben:

Kassenarztsitze mit Umsatzgarantie ..,. Die Umsatzgarantie zum Praxisauf- bau in Höhe von 30 000 DM (vierteljähr- lich zunächst für die Dauer eines Jahres)

wird nach den Richtlinien über Sichsr-

stellungsmaßnahmen gewährt. Nach Zu- lassung durch die zuständigen Zulas- sungsinstanzen ist beim Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfa- len-Lippe ein gesonderter Antrag auf Gewährung der Umsatzgarantie zum Praxisaufbau zu stellen. Die Möglichkeit

632

(72) Heft 10 vom 5. März 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

der Gewährung eines Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer Höhe von 30 000 DM bei Erfüllung bestimmter Vor- aussetzungen ist gegeben. Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vor- aussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernommen werden. Auf einen weiteren Antrag hin können Zinszuschüsse (bis 2500 DM jährlich) ge- währt werden. Die· Kassenärztliche Ver- einigung Westfalen-Lippe ist bei der Be- schaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen gern behilflich.

Ärzte für Haut-

und Geschlechtskrankheiten Alt-Mari-Stadtkern

Lippstadt

Kassenarztsitze ohne Umsatzgarantie ..,. Die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer Höhe von 30 000 DM bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen ist gegeben.

Weiterhin können bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernom- men werden. Auf einen weiteren Antrag hin können Zinszuschüsse (bis 2500 DM jährlich) gewährt werden. Die Kassen- ärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ist bei der Beschaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen gern be- hilflich.

Praktische Ärzte bzw.

Ärzte für Allgemeinmedizin Lü nen-Ho rstmar

Siegen-Nord (es besteht die Möglichkeit der Praxisübernahme)

Ärzte für HNO-Heilkunde Altena

Burbach

Lennestadt-Aitenhundem Ärzte für Haut-

und Geschlechtskrankheiten Ahaus

Altena/Piettenberg/Werdohl Bocholt

Castrop-Rauxei-Nord Herne 1

Herne 2 (Wanne) Rheda-Wiedenbrück Ärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde

Kreis Unna entweder Lünen oder Unna Nähere Auskünfte erteilen die Landes- stelle der KV Westfalen-Lippe, 4600 Dortmund 1, Westfalendamm 45, Tel.:

02 31/410 70, sowie die Bezirksstellen.

I>

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Pfalz

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Pfalz werden folgende Kassenarztsitze als vordringlich zu besetzen ausge- schrieben:

Germersheim, Hautarzt. Einzugsgebiet ca. 50 000 Einwohner. ln diesem Bereich ist noch kein Hautarzt tätig, jedoch auf- grund der Bedarfsplanung unbedingt er- forderlich. Alle schulischen Möglich- keiten am Ort.

Rockenhausen, Kinderarzt. Donners- bergkreis, Einzugsgebiet ca. 25 000 Ein- wohner. Die Stelle ist aufgrund der Be- darfsplanung zu besetzen. Bei der Be- schaffung von Wohn- und Praxisräumen ist die Stadtverwaltung behilflich. Rok- kenhausen liegt zwischen der Universi- tätsstadt Kaiserslautern und Bad Kreuz- nach. Dorthin bestehen gute Zugverbin- dungen, und dort befinden sich auch die nächsten höheren Schulen. Eine Real- schule ist am Ort.

Kirchheimbolanden, Augenarzt. Ein- zugsgebiet ca. 22 000 Einwohner. ln die- sem Bereich war bis vor kurzem ein Au- genarzt kassenärztlich tätig. Die Stelle ist aufgrund der Bedarfsplanung wieder zu besetzen. Gymnasium ist am Ort.

Pirmasens, Hautarzt. Einzugsgebiet ca.

140 000 Einwohner. Derzeit praktizieren in Pirmasens drei Hautärzte. Ein Haut- arzt wird in Kürze auf seine kassenärzt- liche Tätigkeit verzichten. Die Stelle ist unbedingt wieder zu besetzen. Alle Schulen befinden sich am Ort.

Nähere Aufkünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Pfalz, Maximilianstra- ße 22, 6730 Neustadt, Telefon 0 63 21/8 93-1 13.

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu besetzen ausgeschrieben:

Nordseeinsel Borkum, Allgemeinarzt Für die Nordseeinsel Borkum, mit über 8000 Einwohnern und einer großen An- zahl von Kurgästen, ist ein weiterer Kas- senarztsitz für einen Arzt für Allgemein- medizin dringend zu besetzen. Auf Bor- kum sind weitere drei Allgemeinärzte niedergelassen. Die Anerkennung als

"Kurarzt" bzw. "Badearzt" ist er- wünscht. Am Städtischen Krankenhaus Borkum besteht die Möglichkeit, beleg- ärztlich tätig zu sein.

DEUTSCHES itRZTEBLATT

Landkreis Leer, Augenarzt. Für den Landkreis Leer wird der Kassenarztsitz für einen Augenarzt als dringlich zu be- setzen ausgeschrieben. Die Stadt Leer hat ca. 33 000, der Landkreis Leer ca.

135 000 Einwohner. Es handelt sich um die Wiederbesetzung des Kassenarztsit- zes wegen Fortzug des bisherigen Pra- xisinhabers. Die Stadt Leer verfügt über alle weiterführenden und berufsbilden- den Schulen. Der Wochenend- und Fei- ertagsdienst ist geregelt. Wohn- und Praxisräume stehen unter Umständen zur Verfügung.

Nähere Auskünfte erteilt die Bezirksstel- le Aurich der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen, Kirchstraße 7-13, 2960 Aurich 1, Telefon 0 49 41/43 15.

Nordwürttemberg

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg werden nachfolgen- de Kassenarztsitze vordringlich zur Be- setzung ausgeschrieben:

Geislingen, Kreis Göppingen, Radiolo- ge. ln Geislingen (26 389 Einwohner und einem Einzugsgebiet von 33 611 Ein- wohnern) kann eine seit Jahren gut ein- geführte Praxis übernommen werden.

Am Ort nimmt außerdem noch ein betei- ligter Chefarzt an der kassen-/vertrags- ärztlichen Versorgung teil. Aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung ist die Wiederbesetzung zu befürworten.

Nürtingen, Kreis Esslingen, Radiologe.

ln Nürtingen kann eine eingeführte Pra- xis kurzfristig übernommen werden. Die Einwohnerzahl von Nürtingen beträgt gegenwärtig 35 669, dazu zählt ein Ein- zugsgebiet von ca. 50 000 Einwohnern.

An der kassen-/vertragsärztlichen Ver- sorgung nimmt außerdem noch ein be- teiligter Chefarzt teil.

Murrhardt, Rems-Murr-Kreis, HNO-Arzt.

Aus Verteilungsgesichtspunkten befür- wortet die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg die Niederlassung ei- nes HNO-Arztes in Murrhardt. Es sind insgesamt ca. 25-28 000 Einwohner zu versorgen. Die nächsten HNO-Arzte sind in Backnang (1 0 Kilometer Entfernung) und Schwäbisch Hall (43 Kilometer) nie- dergelassen.

Neckarsulm, Landkreis Heilbronn, Neu- rologe und Psychiater. ln Neckarsulm (21 982 Einwohner) kann eine nerven- ärztliche Praxis ab dem 1. April 1986 von einem Nachfolger übernommen werden.

Es sind insgesamt ca. 105 000 Einwoh- ner zu versorgen. ln Neckarsulm sind ge- genwärtig zwei Nervenärzte niederge- lassen.

BEKANNTMACHUNGEN

Nähere Auskünfte über die hier ausge- schriebenen Kassenarztsitze erteilt die Abteilung Zulassung und Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- Württemberg, Albstadtweg 11, 7000 Stuttgart 80 (Möhringen), Telefon 07 11/78 75-1 89.

Nordrhein

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein werden folgende Kassenarzt- sitze ausgeschrieben:

Kassenarztsitze mit Umsatzgarantie

Solingen-Wald, Dermatologe

Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Kassenarztzulas- sungen Düsseldorf, Emanuei-Leutze- Straße 8, 4000 Düsseldorf 11, Telefon

0211/5 97 00.

D

Oberhausen-Osterfeld, Dermatologe Oberhausen-Sterkrade, Dermatologe Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Kassenarztzulas- sungen Duisburg, Lützowstraße 7, 4100 Duisburg, Telefon 02 03/37 00 61. D

Wipperfürth, Dermatologe Waldbröl, Dermatologe Radevormwald, Dermatologe

Bewerbungen sind zu richten an den Zu- lassungsausschuß für Kassenarztzulas- sungen Köln, Clever Straße 13-15, 5000 Köln, Telefon 02 21/7 76 30.

~ Den Bewerbern um vorgenannte Kassenarztsitze für Dermatologie wird eine Umsatzgarantie für ein Jahr in Höhe von 100 000 DM gewährt. Darüber hin- aus wird für ein Jahr der Höchstbeitrag zur Ärzteversorgung geleistet.

Nähere Auskünfte über die hier ausge- schriebenen Kassenarztsitze bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- rhein, Emanuei-Leutze-Straße 8, 4000 Düsseldorf 11, Telefon 02 11/5 97 00, und bei jeder anderen Verwaltungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- rhein.

• Ärzte ohne deutsche Approbation können sich nicht unmittelbar an den zu- ständigen Zulassungsausschuß wenden.

Sie erhalten zunächst Auskunft und Be- ratung unter Telefon 0211/5 97 00 (Düs- seldorf).

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 10 vom 5. März 1986 (73) 633

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