net ist von Störungen der Atemregu- lation und Herztätigkeit und schließ- lich zu einem kardiorespiratorischen Kollaps führt, wurde die häusliche Überwachung durch Monitore initi- iert. Obwohl die Voraussetzungen des Heim-Monitoring hypothetisch waren und auch bis heute inkohärent und widersprüchlich geblieben sind (5), entstand in der Öffentlichkeit sehr schnell der Eindruck, Monitore könnten SIDS verhindern. Der aus diesem Fehlschluß resultierende Druck auf Ärzte und Eltern, sowie das Erblühen eines fragwürdigen
„Monitor-Business" sind seither viel- fach beklagt worden ( 1, 10, 44). Der unkontrollierte Verkauf und die Verwendung von Monitoren ohne ärztliche Indikation und Begleitung werden in der Literatur ebenso abge- lehnt, wie die Fehlinformation, daß Monitore SIDS verhindern könnten, für gefährlich gehalten wird. Wegen der erheblichen Anforderungen und Belastungen, die das Monitoring für die Familien bedeutet, sowie des notwendigen Aufwandes an langfri- stiger ärztlicher Beratung und Unter- stützung muß die Heimüberwachung als intensive und invasive Behand- lung betrachtet werden (11, 12). Ei- ne Begrenzung der Anwendung auf möglichst präzise zu identifizierende Risikopatienten wäre also nötig.
Die Kriterien der Indikation und Selektion, die bislang entwickelt wurden, sind ebenso unsicher, wie die Effizienz des Monitoring über- haupt unbewiesen und fraglich ist (15, 42, 58). Inwieweit die elektroni- sche Überwachung die psychologi- sche Situation einer Familie wirklich verbessert oder nicht eher erschwert, auch darauf läßt sich keine verbind- liche Antwort geben. Die meisten Autoren kommen daher zu dem Schluß, daß die Entscheidung über einen Monitor nach den individuel- len Gegebenheiten eines jeden Fal- les gehandhabt werden muß (25, 42).
Die eigentliche Ratlosigkeit in dieser Frage resümiert die „American Aca- demy of Pediatrics" in ihrer jüngsten Stellungnahme: Diejenigen Arzte, die „glauben", daß SIDS und Apno- en etwas miteinander zu tun haben und daß Monitoring in diesem Zu- sammenhang hilfreich ist, sollen es verordnen; für alle anderen besteht
weder eine Verpflichtung dazu, noch gibt es Grund, sich unter Druck ge- setzt zu fühlen (1).
Zu klaren Empfehlungen kam eine „Consensus Conference" der
„National Institutes of Health" (19):
Heim-Monitoring ist indiziert bei Kindern mit schweren, lebensbe- drohlichen Apnoeepisoden, bei sym- ptomatischen Frühgeborenen sowie Geschwisterkindern von zwei oder mehr SIDS-Opfern. Es gibt keine In- dikation für die routinemäßige Überwachung normaler Säuglinge und asymptomatischer Frühgebore- ner. In allen anderen Fällen sind Notwendigkeit und Nutzen des Mo- nitoring umstritten. Der Arzt sollte bei seiner Entscheidung in jedem Falle berücksichtigen, daß die Heim- überwachung erhebliche Anforde- rungen und Belastungen für die Fa- milie bedeutet und daher ein um- fangreiches Unterstützungsnetz (me- dizinisch, technisch, psychosozial) erforderlich ist.
Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das bei den Verfassern anzu- fordernde Literaturverzeichnis im Sonderdruck.
Dipl.-Psych. H.-D. Nolting Prof. Dr. med. K. W. Tietze Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie
des Bundesgesundheitsamtes, Berlin Dipl.-Soz. P. Klostermann
Prof. Dr. med. K.-S. Satemus Institut für Rechtsmedizin der Freien Universität Berlin Priv.-Doz. Dr. med. H. Schachinger Kinderklinik und -Poliklinik
Kaiserin Auguste Viktoria Haus Universitäts-Klinikum
Rudolf Virchow
Standort Charlottenburg der Freien Universität Berlin
Mitglieder der Arbeitsgruppe Plötzlicher Kind- stod Berlin:
Prof. Dr. med. K.-E. Bergmann (Institut für So- zialmedizin und Epidemiologie des Bundesge- sundheitsamtes), Dipl.-Soz. P. Klostermann (In-
stitut für Rechtsmedizin der Freien Universität Berlin), Prof. Dr. med. V. Lenk (Institut für Me- dizinische Mikrobiologie der Freien Universität Berlin), Dipl.-Psych. H.-D. Nolting (Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundes- gesundheitsamtes), Dr. med. U. Rossel (Landes- institut für gerichtliche und soziale Medizin, Berlin), Prof. Dr. med. K.-S. Saternus (Institut für Rechtsmedizin der Freien Universität Ber- lin), PD Dr. med. H. Schachinger (Kinderklinik und Poliklinik Kaiserin-Auguste-Viktoria- Haus), Prof. Dr. med. V. Schneider (Institut für Rechtsmedizin der Freien Universität Berlin und Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin), Prof. Dr. med. G. Scholtes (Geburtshilfliche und Gynäkologische Abtei- lung St.-Gertrauden-Krankenhaus), PD Dr.
med. Gisela Stoltenburg-Didinger (Institut für Neuropathologie Universitätsklinikum Steglitz), Prof. Dr. med. K. W. Tietze (Institut für Sozial- medizin und Epidemiologie desBundesgesund- heitsamtes), Prof. Dr. med. M. Vogel (Abteilung für Paidopathologie im Klinikum Berlin Charlot- tenburg).
Anschrift für die Verfasser:
Berliner Arbeitsgruppe Plötzlicher Kindstod
Prof. Dr. med. K. W. Tietze Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie
des Bundesgesundheitsamtes Postfach 33 00 13
1000 Berlin 33
Die Lage der Psychoanalyse
Die Deutsche Gesellschaft für Psychotherapie, Psychoanalyse und Psychosomatik hat bei dem renom- mierten Forschungsinstitut Prognos AG (Basel und Köln) eine Untersu- chung darüber in Auftrag gegeben, wer in der Bundesrepublik Deutsch- land wie Psychoanalyse betreibt. Die Studie ist jetzt fertiggestellt und kann bei der Gesellschaft (Ge- schäftsführer: Rechtsanwalt Holger Schildt, Alte Rabenstraße 24, 2000 Hamburg 13) angefordert werden.
Ein interessantes Ergebnis: Die Di- plom-Psychologen, die tiefenpsycho- logische Verfahren betreiben, sind gar nicht so wenige — und sie tun das zu 95 Prozent im Delegationsverfah- ren, obwohl ihnen dabei in ihrem Verband bisweilen Schwierigkeiten drohen. mwr Dt. Ärztebl. 86, Heft 15, 13. April 1989 (61) A-1047