• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Anonym" (20.05.2005)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Anonym" (20.05.2005)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Klimawandel

Zu der Meldung „,Tropische Krank- heiten“ in Nordeuropa in Heft 10/2005:

Kyoto-Protokoll hat keinen Einfluss

Sie besprechen eine Fachta- gung des GSF-Forschungs- zentrums zu Klimawandel und die gesundheitlichen Fol- gen, insbesondere bezüglich Malaria und dem Zeckenrisi- ko. Nach Expertenmeinung hat aber das angesprochene Kyoto-Protokoll keinen Ein- fluss auf die Klimaentwick- lung. „Für sich allein betrach- tet ist die Wirkung des Kyoto- Protokolls fast vernachlässig- bar“ (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderun- gen). „Die volle Implementie- rung des Kyoto-Abkommens wird eine Reduzierung des

globalen Temperaturanstiegs um weniger als 0,1 Grad Cel- sius im Jahr 2100 bringen“

(Georg Delisle, Bundesan- stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover).

Der Malaria-Erreger ist zu- dem nicht auf tropische Tem- peraturen angewiesen. Mala- ria war früher in Europa bis zum 60. Breitengrad verbrei- tet. Selbst in der so genannten

„kleinen Eiszeit“ (Mitte des 16. Jahrhunderts bis 18. Jahr- hundert), als in Nordeuropa die Durchschnittstemperatur um 5 Grad Celsius tiefer lag, sind Malaria-Ausbrüche in England beschrieben. Noch heute sind fünf Arten von Anopheles-Mücken in Groß- britannien heimisch, darunter

auch Anopheles atroparvus, die als besonders effektiver Überträger gilt. Erst mit Trockenlegung der Marsch- gebiete nahm die Plage ab.

Nach Einschätzung vieler Pa- rasitologen erhält Malaria auch bei weiterer Klimaer- wärmung keine neue Chance in unseren Breitengraden (Paul Reite, Center for Dis- ease Control and Prevention).

In Abwandlung von Virchow könnte man sagen, nicht das Klima, das Terrain ist wichtig.

Das gilt auch für die zuneh- mende Ausbreitung von Zeckenkrankheiten. Es han- delt sich um die ungewollte Folge von Biodiversität und Artenvielfalt. Durch Auffor- stung, ökologische Bewirt- schaftung, Parkanlagen, brachliegende landwirtschaft- liche Flächen, Zersiedelung der Landschaft etc. entstehen nahrungsreiche Übergangs- biotope, welche den Zecken

und den verschiedenen Erre- gerwirten (Rehwild, Rotwild, Mäusen, Sieben- und Garten- schläfer, Amseln, Drosseln und Rotkehlchen) einen idea- len Lebensraum bieten. Die Artenvielfalt dieser Kultur- folge fördert somit auch die Verbreitung von Erregern und ihren Überträgern. Ne- ben Borrelien nutzen auch verschiedene Viren, Rickett- sien und Einzeller die Zecken als Vehikel und bedrohen un- sere Gesundheit. Mit dem Wandel der Landschaft kann auch der Vormarsch der Erre- ger beschleunigt werden (Ma- tuschka, Charité Berlin), un- abhängig vom Klimawandel.

Dr. med. Rolf Klimm,Bach 2, 83093 Bad Endorf

mie zahlen müssten. Die viel beschworene Eigenverant- wortung der Menschen würde tatsächlich eingefordert und eine größere Beitragsgerech- tigkeit sowie Mehreinnah- men der Kassen wären die positiven Folgen. Aber auch wenn z. B. die Prävalenz der Adipositas oder des Rau- chens trotzdem weiter stiege, ergäben sich dann daraus kei- ne finanziellen Probleme, da die Kosten von den Verursa- chern getragen würden. Und (fast) nichts stärkt die Moti- vation besser als finanzielle Anreize. Dieses „Verursa- cherprinzip“ sollte z. B. auch greifen bei Gesundheitsschä- den infolge von Unfällen un- ter Alkoholeinfluss/Drogen oder überhöhter Geschwin- digkeit bei Verkehrsunfällen oder kriminellen Verhaltens.

Diese Risiken sollten gar nicht mehr von der GKV übernommen werden. Auch hier ist nicht einzusehen, dass die Solidargemeinschaft Ko- sten übernehmen soll, die von unsozial agierenden Perso- nen verursacht werden. Hier- hin gehören auch Schäden z. B. infolge von Risikosport- arten. Sozialistische Einheits- prämien und ausschließlich an den Lohn gekoppelte Prä- mien (was hat der Lohn mit dem Risiko zu tun?) sind äußerst ungerecht, entmündi- gen und demotivieren die Menschen und sollten bald als völlig obsolet beiseite ge- legt werden – wie auch die jetzt wieder beabsichtigte Zwangsversicherung für Zahnersatz, die jedem freige- stellt sein sollte. Risikoadap- tierte Prämien sind allerdings unbequemer und komplizier- ter. Aber: Wer mokiert sich eigentlich über die kompli- ziert risikoadaptierten Prämi-

en in der Autohaftpflichtver- sicherung oder käme gar auf die Idee, hier eine einheitli- che Autoprämie vorzuschla- gen? Warum wird von keiner Partei, und leider auch nicht von der Bundesärztekammer, eine wirklich gerechtere und angemessene Verteilung der Gesundheitskosten gefordert, die gleichzeitig einen echten Anreiz zur vernünftigeren Lebensweise darstellen würde? . . .

Dr. Volker Schmidt,

Am Brunnenbühl 5, 88175 Scheidegg

Anästhesie

Zu dem „Akut“-Beitrag „Vor Parallel- narkosen wird gewarnt“ in Heft 6/2005:

Mutige Stellungnahme

In Zeiten wortreicher Tatenlo- sigkeit nötigt es mir Hochach- tung ab, dass der eigene Be- rufsverband mit so klaren Worten einem Missstand wi- derspricht. Ich begrüße außer- ordentlich die entschiedene Ablehnung paralleler Narko- severfahren im Routinebe- trieb und die deutliche Absa- ge an Bestrebungen zur Abga- be narkoseärztlicher Verant- wortung durch den BDA. Ich hoffe, dass damit vielen mei- ner anästhesiologischen Kol- legen der Rücken gestärkt wird. Mehr noch erwarte ich, dass die mutige Stellungnah- me des BDA zugunsten seiner Klientel anderen standes- und berufspolitischen Organisatio- nen der Ärzteschaft ein Vor- bild sein wird, sich wieder konsequent der Vertretung ärztlicher Interessen zuzu- wenden.

Dipl.-Med. Roman Weber, Sandberg 12, 06502 Weddersleben

A

A1442 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 2020. Mai 2005

B R I E F E

Anonym

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehen- den Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adres- sen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und voller Anschrift gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn intern bekannt ist, wer geschrieben

hat.

Foto:ddp

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt nicht den ganzen Lohn erhalten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern.. Errechnen Sie keinen Endbetrag und ziehen Sie kein

gung in den und für die vorgenannten Betriebe ausüben. Nicht als Beschäftigte im Sinne dieses Tarif- vertrages gelten die Personen, die unter § 5 Abs. Tarifgebundenheit:

a) Ändert sich nicht nur vorübergehend eine Anforderung derart, dass eine andere Einstufung er- forderlich erscheint, so ist auf schriftlichen Antrag die bisherige Eingruppierung

Gesamtbetrag der Einkünfte und weitere ausgewählte Merkmale der unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Schleswig-Holstein 2013 nach Größenklassen des Gesamtbetrags

Das Gesamtzertifikat „Personal- und Lohnbuchhalter /-in (XB)“ des bundeseinheitlichen Kurs- und Zertifikatssystems Xpert Business wird nach Bestehen der Einzelprüfungen „Lohn

Die AKL hat schon früher ausgesprochen, VW Art. 3, sei nur dann anzuwenden, wenn der Wehrmann während der letzten zwölf Monate vor dem Einrücken weniger als vier Wochen bzw. als

nachdem ein solcher Lehrer während der Schulzeit oder während den Ferien Dienst leistet: im ersten Fall ist die Lohnausfallentschädigung auf Grund des Lehrergehalts (Gehalt

Ihre Bezüge für diese Tätigkeit unterliegen daher, gleichgültig, ob es sich um feste Be- soldung oder Sporteln handelt, der Beitragspflicht nach Lohnersatzordnung (LEO Art.