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Archiv "Arzneimittelverordnungen: Lohn für Sparsamkeit" (17.05.2002)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 2017. Mai 2002 AA1325

S E I T E E I N S

E

s klingt nach einem gelungenen Coup. Die Kassenärztliche Verei- nigung (KV) Nordrhein hat mit den dortigen Krankenkassen einen Bo- nus für diejenigen Ärzte vereinbart, die preisbewusst verordnen. Die be- merkenswerte Summe von 23 Mil- lionen Euro steht zur Verfügung, um jene zu „belohnen“, die ihre Richt- größensumme unterschreiten oder ihre bislang hohen Verordnungsum- sätze deutlich reduzieren.

„Wir haben den kollektiven Ma- lus in einen Bonus für sinnvolle Einsparungen umgewandelt“, kom- mentiert der KV-Vorsitzende Dr.

med. Leonhard Hansen die Verein- barung. Sinnvoll sparen könnten die Ärzte, indem sie mehr Generika und

weniger so genannte Me-too-Präpa- rate oder umstrittene Arzneimittel verordnen.

Die Vereinbarung trifft jedoch nicht auf ungeteilte Zustimmung.

Der Landesverband Nordrhein des Hartmannbundes hält es für „zu- tiefst unethisch“, Einsparungen im Arzneimittelbereich an die Vergü- tung zu knüpfen, und fordert eine sofortige Korrektur. Eine Sonder- Vertreterversammlung soll dafür den nötigen Rückhalt schaffen.

Hansen hat in diesem Punkt je- doch offenbar mehr Vertrauen in die moralische Integrität der Kassenärz- te. Die Gefahr des Missbrauchs, bei dem Ärzte auf Kosten der Patienten in die eigene Tasche wirtschaften, hält

er für gering. Sollte in Einzelfällen der Verdacht aufkommen, dass Patienten notwendige Arzneimittel vorenthal- ten oder sie aus Einspargründen ins Krankenhaus oder an Kollegen über- wiesen werden, werde die KV dem nachgehen. In einem solchen Fall entfalle jeglicher Bonus, betont Han- sen. Zudem diene der Bonus in erster Linie dazu, den Aufwand, der mit ökonomisch sinnvollen Verordnun- gen verbunden sei, zu entschädigen.

Angesichts knapper Kassen müssten Einsparmöglichkeiten realisiert wer- den. Ärzten, die ihre Richtgrößen überschreiten, droht daher weiterhin der Regress. Das heißt: Zuckerbrot und Peitsche – auf das Ergebnis darf man gespannt sein. Heike Korzilius

Arzneimittelverordnungen

Lohn für Sparsamkeit

Pflegeversicherung

Handlungsbedarf D

ie noch junge gesetzliche Pflege-

versicherung hat sich als fünfte Säule des Systems der sozialen Si- cherung etabliert und erfreut sich in der Bevölkerung ebenso wie bei den Betroffenen hoher Akzeptanz. Die- ser Zweig der Sozialversicherung er- zielte zu Beginn finanzielle Über- schüsse, die sich seit zwei Jahren in ein steigendes Defizit verkehrten.

Die Form der Leistungsgewährung und die Begutachtung in drei Pflege- stufen haben sich bewährt, wiewohl sich mittelfristig Reformbedarf ab- zeichnen dürfte.

Neuen Auftrieb in dieser Diskus- sion gab der Bericht der Enquete- Kommission „Demographischer Wan- del“, die in ihrem 300 Seiten starken Memorandum als Folge der zuneh- menden Überalterung der Gesell- schaft und der verlängerten Lebens- erwartung langfristig Beitragser- höhungen auch für die Pflegeversi- cherung prognostiziert. Eine Dyna-

misierung in Verbindung mit einer Abdeckung der Auswirkungen der demographischen Entwicklung müss- te den Beitragssatz von derzeit 1,7 Prozent (bei dynamisierter Bemes- sungsgrenze) bis zum Jahr 2040 auf 3,6 bis 3,9 Prozent steigern.

Dass die wachsende Alterslast auch auf die Finanzen der Pflege- versicherung drückt, bestätigt der ebenfalls in diesen Tagen veröffent- lichte „4. Altenbericht“. Danach sind heute 2,9 Millionen Menschen in Deutschland älter als 80 Jahre. In 20 Jahren wird deren Zahl etwa 5,1 Millionen erreichen. Die Enquete- Kommission schätzt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von heute 1,9 Millionen bis zum Jahr 2040 auf 2,6 bis 3,3 Millionen zunimmt. Da aber zugleich der Anteil der Schwerpfle- gebedürftigen wächst, erwartet die Kommission bis zum Jahr 2020 ei- nen Ausgabenanstieg um „mehr als 90 Prozent“. Andererseits dürfte die

Zahl der Sozialhilfeempfänger un- ter den stationär Pflegebedürftigen überdurchschnittlich steigen. In den letzten vier Jahren erhöhte sich die- se Zahl um 40 000 auf 203 000. Wür- den die Leistungen dem gestiege- nen Kostenniveau angepasst, müsste der Beitragssatz sofort von 1,7 auf 1,9 Prozent angehoben werden. Die Rücklagen der Pflegekassen in Höhe von rund vier Milliarden Euro dürf- ten nur ausreichen, um Beitragssatz- erhöhungen bis zum Jahr 2004 zu vermeiden. Um das Finanzierungsdi- lemma zu beheben, werden drei Vor- schläge diskutiert: Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzversicherung und Übergang zu frei verfügbaren Pflegebudgets, mit denen die zu Pflegenden ihre Leistungen selbst decken. Die Pflegeversicherung in die Krankenversicherung zu integrieren und die Spartentrennung aufzuhe- ben ist die schlechteste aller Reform- alternativen. Dr. rer. pol. Harald Clade

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