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Abschlussklausur Zusatzqualifikation Lohn und Gehalt am 05. September 2019

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Academic year: 2021

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Abschlussklausur Zusatzqualifikation Lohn und Gehalt am 05. September 2019

Bearbeitungsdauer: 90 Minuten

Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte:

Aufgabe 1: 16,0

Aufgabe 2: 15,0

Aufgabe 3: 11,0

Aufgabe 4: 33,0

Aufgabe 5: 6,0

Aufgabe 6: 19,0

Note:

Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

(2)

1. Beachten Sie die beigefügten Anlagen zur Klausur.

2. Rechtsstand bei allen Aufgaben ist das Jahr 2018.

3. Bei der Bildung von Buchungssätzen müssen die Kontobezeichnun- gen ausgeschrieben werden. Kontonummern werden nicht gewertet.

4. Bei der Abgabe sind alle Seiten der Klausur inkl. der Anlagen abzu- geben.

5. Sollte der Platz für Lösungen nicht ausreichend sein, benutzen Sie bitte separates Papier und kennzeichnen dies entsprechend.

6. Vermerken Sie bitte die entsprechende Auflage der Gesetzestexte, die Sie für Ihre Lösungen verwenden.

7. Der Korrekturrand auf der rechten Seite darf nicht beschriftet wer-

den.

(3)

Sachverhalt:

Sabine Schmidt (verheiratet, 1 Kind) arbeitet bei einem Industrieunternehmen im Be- reich des Sekretariats. Sie verdient monatlich 600,00 Euro. Darüber hinaus erhält sie laut Arbeitsvertrag im Juni 200,00 Euro Urlaubsgeld und im Dezember 300,00 Euro Weihnachtsgeld.

Aufgaben:

1. Kann Sabine Schmidt nach der Gleitzonenregelung abgerechnet werden? Begrün- den Sie Ihre Antwort und erläutern Sie Ihr Vorgehen (ggf. rechnerisch).

Lösung:

(4)

2. Listen Sie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in einer übersichtlichen Darstellung auf und ermitteln Sie den Auszahlungsbetrag der Sabine Schmidt für den Monat Juli 2018. Gehen Sie von einem Zusatzbeitrag zur Kranken- versicherung von 0,90 % aus. Eine Ermittlung der Umlagen ist nicht vorzunehmen.

Lösung:

(5)

Der ledige und kinderlose Angestellte Tobias Herter aus Münster, erhält von seiner Ar- beitgeberin, der Mausegatt GmbH, ein monatliches Bruttogehalt von 2.500,00 Euro.

Darüber hinaus hat seine Arbeitgeberin ihm ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, das er auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs beträgt 20.463,12 Euro.

Die Entfernung zwischen seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beträgt 30 Kilometer.

Gehen Sie bei der Lösung Ihrer Aufgaben von den folgenden Beträgen aus:

Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag: 451,79 Euro Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer: 595,57 Euro Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber: 559,47 Euro

Aufgaben:

1. Berechnen Sie in nachvollziehbarer Form den geldwerten Vorteil.

Lösung:

2. Ermitteln Sie in übersichtlicher Darstellung den Auszahlungsbetrag für Herrn Herter.

Lösung:

(6)

3. Erstellen Sie die Buchungssätze (Bruttolohnverbuchung).

Lösung:

(7)

Bestimmen Sie in den folgenden Sachverhalten, ob und wo eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Begründen Sie jeweils kurz Ihre Lösung. Berechnen Sie jeweils die Werbungs- kosten für das Jahr 2018 der folgenden Personen, die sich ausschließlich aus den Fahr- ten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ergeben.

Bearbeitungshinweis:

2018 arbeiteten die Personen zu den Teilaufgaben 1 und 2 genau 40 Wochen an je- weils fünf Tagen.

Sachverhalt 1

Jonas Marten ist bei einer großen Baumarktkette beschäftigt. Sein Ausgabengebiet um- fasst unter anderem die Betreuung von 16 Baumärkten im ostwestfälischen Raum. Er wohnt mit seiner Familie in Delbrück und startet jeden Morgen von dort mit seinem Fir- menwagen, um seine Märkte zu besuchen.

Zweimal im Monat legt er persönlich am Stammsitz seines Unternehmens in Hamm über seine Arbeit Rechenschaft ab. Eine arbeitsvertragliche Zuordnung zu einem seiner Märkt gibt es nicht. Die kürzeste Entfernung zu einem dieser Märkte beträgt 12 Kilome- ter.

Lösung:

Berechnung:

Sachverhalt 2

Philipp Krenzer ist Filialleiter einer Lebensmitteleinzelhandelskette. Er wohnt mit seiner Familie in Gütersloh. Montags und mittwochs fährt er mit eigenem Pkw in die 15 Kilo- meter entfernte Filiale nach Wiedenbrück, dienstags und freitags arbeitet er in der Filia- le in Bielefeld, die 20 Kilometer entfernt liegt. Am Donnerstag arbeitet er im Stammsitz des Unternehmens in Hamm. Eine arbeitsvertragliche Bestimmung der ersten Tätig- keitsstätte gibt es nicht.

(8)

Lösung:

Berechnung:

Sachverhalt 3

Werner Wortwahl aus Telgte besuchte in Vollzeit die Meisterschule für Technik in Müns- ter vom 01. Januar bis zum 31. Juli 2018. Die 28 Kilometer lange Strecke fuhr er an 98 Tagen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhielt Herr Wortwahl am 01. September 2018 eine Anstel- lung in einer Maschinenbaufirma in Ahlen (einfache Entfernung: 34 Kilometer), in der er an drei Tagen in der Woche tätig war. In den zwölf Wochen von September bis Dezem- ber 2018 arbeitete er an zwei Tagen in der Woche in der Niederlassung seines neuen Arbeitgebers in Bielefeld (einfache Entfernung: 68 Kilometer). Diese Niederlassung war arbeitsvertraglich als erste Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber festgelegt worden.

Lösung:

Berechnung:

(9)

Sachverhalt

Willi Reichmann betreibt in Dorsten ein Autohaus in eigenen Räumlichkeiten. Sein Hauptgeschäft liegt im An- und Verkauf von Kleintransportern. Seine direkte Kundschaft umfasst zahlreiche Logistik- und Beförderungsunternehmen in NRW.

Die nachfolgenden Teilsachverhalte sind noch abschließend zu beurteilen.

Teilsachverhalt 1

In einer weitdurchgeführten Werbeaktion nahm Herr Reichmann an einer Veranstaltung der ortsansässigen Werbegemeinschaft teil.

In diesem Zusammenhang bestellte er im Vorfeld Kugelschreiber und Flaschenöffner.

Laut ordentlicher Rechnung beliefen sich die Kosten für insgesamt 5.000 Stück (je zur Hälfte Kugelschreiber und Flaschenöffner) auf insgesamt 1.560,00 Euro inkl. Umsatz- steuer. An seinem Infostand verschenkte er an Laufkunden jeweils ein Pack, bestehend aus einem Kugelschreiber und einem Flaschenöffner.

Aufgabe:

Ist aus dem vorstehenden Sachverhalt ein Arbeitslohn entstanden? Begründen Sie kurz Ihre Antwort, ggf. unter Nennung einer einschlägigen Rechtsnorm.

Lösung:

Teilsachverhalt 2

Ein langjähriger Mitarbeiter im Verkauf feierte im Juli 2018 seinen 60. Geburtstag. An- lässlich dieses Ereignisses überreichte Herr Reichmann seinem Arbeitnehmer den hochwertigen Fotobildband "Störche im mittleren Osten" im Wert von 95,00 Euro (inkl.

Umsatzsteuer). Im gleichen Monat wird dem Arbeitnehmer seine vertraglich vereinbarte Erholungsbeihilfe in Höhe von 125,00 Euro ausgezahlt.

Aufgaben:

1. Welche steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben sich aus dem vorstehenden Sachverhalt? Gehen Sie davon aus, dass Herr Reichmann so- weit es möglich ist die günstigste Variante wünscht und keine Belastung bei seinem Arbeitnehmer. Begründen Sie Ihre Lösung ggf. mit einschlägigen Rechtsvorschrif- ten.

(10)

Lösung:

2. Gibt es nach dem dargestellten Sachverhalt noch Möglichkeiten zur Optimierung der Lohngestaltung? Begründen Sie Ihre Antwort unter Nennung der Rechtsvorschrift.

Lösung:

Teilsachverhalt 3

Im Dezember 2018 bestellte Herr Reichmann bei einem Weingut in der Mosel 20 Prä- sente. Diese verteilte er an ausgewählte langjährige Geschäftsfreunde. Nach der vorlie- genden Rechnung war an das Weingut ein Bruttobetrag von 650,00 Euro fällig. Den Ausgleich nahm Herr Reichmann am 15.12.2018 durch Banküberweisung vor. Eine entsprechende Liste mit Namen der Beschenkten übergab Herr Reichmann seinem Lohnbuchhalter.

Aufgaben:

1. Welche Möglichkeiten der Versteuerung ergeben sich aus dem Sachverhalt? Auch in diesem Fall wünscht Herr Reichmann die günstigste Variante, mit möglichst ge- ringer Belastung bei den Beschenkten. Begründen Sie unter Angabe der gesetzli- chen Vorschriften.

(11)

2. Welche Folgen ergeben sich aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht?

Lösung:

Teilsachverhalt 4

Im August 2018 fand bei Herrn Reichmann eine Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt für die Jahre 2014 bis 2016 statt. Nach langen Überprüfungen kam dabei heraus, dass im Jahre 2015 ausgezahlte Prämien an die Arbeitnehmer nicht korrekt versteuert worden sind.

Die Prämien wurden in 2015 an alle Arbeitnehmer des Betriebes ausgezahlt, da ein großer Auftrag mit einem Spediteur abgeschlossen werden konnte. Jeder Arbeitnehmer erhielt einen zusätzlichen Betrag von 500,00 Euro. Nach den vorliegenden Auszeich- nungen wurde dieses Entgelt an 180 Mitarbeiter ausgezahlt. Der Betriebsprüfer stellte fest, dass die Lohnsteuer für diese Prämien nicht abgeführt wurde. Grund hierfür war eine falsche Einstellung in den Stammdaten der betroffenen Lohnart im Abrechnungs- programm.

Aufgaben:

1. Welche Möglichkeiten bestehen für den o.g. Sachverhalt zur Ermittlung der Lohn- steuerbeträge? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der einschlägigen Rechtsvorschrift.

Lösung:

(12)

Weiterführung Lösung: Teilsachverhalt 4 - Aufgabe 1:

2. Wie sind diese Entgelte im Rahmen der Sozialversicherung zu behandeln?

Lösung:

3. Wer trägt im Rahmen einer Betriebsprüfung die ermittelten Mehrbelastungen durch eine Steuernachforderung?

Lösung:

5. Aufgabe: (6,0 Punkte)

Was muss bei der Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge an einen Gesellschafter- Geschäftsführer beachtet werden, damit diese steuerlich anerkannt wird?

Bitte antworten Sie stichwortartig!

Lösung:

(13)

Teilaufgabe 1

Entscheiden Sie durch ankreuzen, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind.

Nr. Aussage richtig falsch

1.

Das im November ausgezahlte Weihnachtsgeld ist steu- erlich ein "sonstiger Bezug" und sozialversicherungs- rechtlich ein "Einmalbezug" bzw. "Einmalige Zuwen- dung".

2.

Sonstige Bezüge, die steuerfrei sind, sind auch beitrags- frei im Rahmen der Sozialversicherung.

3.

Die Märzklausel ist eine Sonderregelung im Steuerrecht.

4.

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich neu festgesetzt.

5.

Alle Beitragsbemessungsgrenzen sind in den "neuen"

Bundesländern inzwischen identisch mit den Grenzen in den "alten" Bundesländern.

6.

Unterschreitet ein Arbeitnehmer im laufenden Kalender- jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt sofort wieder die gesetzliche Krankenversicherungspflicht ein.

7.

Die Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten und freiwil- ligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

8.

Wenn ein Arbeitnehmer mehrere dem Grunde nach ver- sicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse hat, sind diese bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahres- arbeitsentgelts zusammenzuzählen (zur Beurteilung der Jahresentgeltgrenze).

Teilaufgabe 2

Entscheiden Sie durch ankreuzen, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind.

Nr. Aussage richtig falsch

1. Der allgemeine Mindestlohn beträgt im Jahr 2018: 7,50 Euro.

2. Alle Branchen haben den gleichen Mindestlohn.

3. In die Künstlersozialkasse zahlen nur Künstler ein.

4. Der Beitrag zur Künstlersozialkasse lag in den letzten drei Jahren immer zwischen 3 % und 6 %.

5. Die Künstlersozialkasse wird vom Prüfungsdienst der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig überprüft.

(14)

Teilaufgabe 3

Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen.

1. In welchem Zeitraum darf eine (werdende) Mutter im Regelfall nicht beschäftigt wer- den?

Lösung:

2. Welche Besonderheiten hinsichtlich des Beschäftigungsverbotes für eine Mutter gilt bei Früh- und Mehrlingsgeburten?

Lösung:

3. Was passiert in Zeiten der Sechswochenfrist vor der Geburt, die nicht in Anspruch genommen werden konnten?

Lösung:

(15)
(16)
(17)

Sozialabgaben 2018

Allgemeine Sozialversicherungssätze

Gesamt Arbeitnehmer Arbeitgeber Krankenversicherung

Zusatzbeitrag

14,6 % 0,9 %

7,3 %

0,9 % 7,3 %

Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose

2,55 % 0,25 %

1,275 %

0,25 % 1,275 %

Rentenversicherung 18,6 % 9,3 % 9,3 %

Arbeitslosenversicherung 3,0 % 1,5 % 1,5 %

Umlagensätze (allgemein)

Umlage 1: 2,50 %

Umlage 2: 0,54 %

Insolvenzgeldumlage: 0,06 %

Pauschalabgaben bei geringfügiger Beschäftigung

Unternehmen Privathaushalt

Krankenversicherung 13,0 % 5,0 %

Rentenversicherung 15,0 % 5,0 %

Aufstockung zur Rentenvers. 3,6 % ----

Pauschalsteuer 2,0 % 2,0 %

Umlage 1 0,90 % 0,90 %

Umlage 2 0,24 % 0,24 %

Insolvenzgeldumlage 0,06 % ----

Verkürzte Gleitzonenformel

1,2759625 x Arbeitsentgelt ./. 234,568125

Referenzen

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