xisorientiert arbeiten, auf diese Weise für die Bevölkerung die Sicherstellung von Kranken- und Pflegeleistungen nach einheitlichem Qualitätsstandard gewährleisten – analog zum Sicher- stellungsauftrag im vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Bereich.
Zudem hätten Pflegekammern die Pflicht, die Qualität der Leistungen zu sichern, zu kontrollieren und für eine kompetente Aus-, Weiter- und Fortbil- dung in den Berufen zu sorgen. Wenn das gelinge, würde das Renommee der Pflegeberufe deutlich angehoben wer- den können. Zudem würde über mehr Qualität der Leistungen zur Professio- nalisierung und zur besseren Akzep- tanz der Pflegeberufe in der Öffent- lichkeit beigetragen werden können.
Insoweit könnten die Pflegekammern auch einen starken Widerpart zu den gesetzlichen Pflegekassen bilden, die sich angeblich oftmals nur auf organi- satorische, finanzielle und fiskalische Dinge beschränkten oder diese zumin- dest überbetonten.
Mit Hilfe der Berufsordnung und der Kammeraufsicht könnte gegen Verstöße gegen die Pflichtaufgaben vorgegangen werden – bis hin zu ei- nem Kammerausschluß und zum Be- rufsverbot des approbierten Kam- mermitgliedes. Andererseits wird ins Feld geführt, daß alle Pflegekammern allenfalls für die Berufsangehörigen der Kranken- und Kinderkranken- pflege, eventuell auch für die Alten- pflege, zuständig sein könnten. Alle anderen Pflegeberufe, etwa die aus Kreisen von Laien, Angehörigen, Nachbarn oder gar Fehlqualifizierten, würden nicht erfaßt werden können.
Demokratische Kontrolle und Aufsicht
Zudem könne die Beratung und Überwachung von Pflegeeinrichtun- gen nicht einer Pflegekammer als genossenschaftlicher Selbstverwal- tungseinrichtung der Berufsangehöri- gen allein überlassen werden. Viel- mehr müßten die demokratische Kon- trolle und Aufsicht durch staatliche Organe sowie die öffentliche Ge- richtsbarkeit unter Beteiligung der Versicherten gewährleistet bleiben.
Pflege müsse deshalb der öffentlichen (staatlichen) Kontrolle unterstellt
werden, nicht aber einer berufsständi- schen Eigenkontrolle.
Während die Gegner von Kam- mern meinen, eine „Zwangsmitglied- schaft verstoße gegen das Recht der negativen Koalitionsfreiheit“, argu- mentieren die Befürworter, Pflege- kammern seien durch die Verfassung gedeckt, wenn sie im Rahmen von Spezialgesetzen hoheitliche Aufga- ben übernehmen oder ihnen solche übertragen werden. So seien auch rei- ne Arbeitnehmerkammern in Bre- men und im Saarland gegründet wor- den und vom Bundesverfassungsge- richt als „verfassungsgemäß“ einge- stuft worden.
Pflichtmitgliedschaft in Kam- mern sei dann verfassungsgemäß, so die Befürworter von Pflegekammern,
„wenn ihr legitime öffentliche Auf- gaben übertragen werden und die Grundsätze der Geeignetheit, Erfor- derlichkeit und Verhältnismäßigkeit
gewahrt bleiben“. Gerade durch eine Verkammerung könnte sich der Pro- zeß der Professionalisierung der Pfle- geberufe beschleunigen lassen, so die Kammer-Befürworter. Zudem sprächen gute Gründe dafür, die Aufgabenfel- der in der Pflege gesetzlich zu normie- ren und dabei Kammern einzuschal- ten. Es bestehe mithin kein Zusam- menhang zwischen vorbehaltenen Tätigkeiten und berufsständischer Standesorganisation. Sogenannte Vor- behaltstätigkeiten seien jedenfalls kei- ne rechtliche Voraussetzung für eine Verkammerung, so das ASG-Papier.
„Eine Verkammerung der Pflegebe- rufe kann nicht am Anfang oder während eines Entwicklungsprozes- ses zu mehr Professionalität, Eigen- ständigkeit und einer eventuellen Freiberuflichkeit stehen, sondern sie muß erst am Ende einer berufspoliti- schen und berufsrechtlichen Entwick- lung Platz greifen.“ Dr. Harald Clade
A-2810
P O L I T I K LEITARTIKEL/AKTUELL
(18) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 45, 6. November 1998
Nach Umfragen des Meinungs- forschungsinstituts Emnid GmbH (Bielefeld) hat sich die Gewichtung der politischen Probleme in Deutsch- land nach der Bundestagwahl und den rot-grünen Koalitionsverhandlungen deutlich verschoben. Auf Rang eins steht mit 90 Prozent zwar nahezu un- verändert die Beseitigung der Ar- beitslosigkeit als vorrangiges Ziel (vor der Wahl: 89 Prozent). Doch auf den nachfolgenden Plätzen hat es signifi- kante Veränderungen gegeben. Auf- fallend ist, daß der Komplex Gesund- heit nur noch von 49 Prozent der Be- völkerung als wichtiges politisches Problem erachtet wird; vor der Wahl waren es noch 63 Prozent.
Doch auch in anderen Bereichen ist es zu deutlichen Verschiebungen ge- kommen: Wurde die Steuer vor der Wahl von 78 Prozent der Bevölkerung als wichtiges politisches Problem ange- sehen, teilen diese Einschätzung heute nur noch 64 Prozent. Ob die von der
Koalition angekündigte Steuerreform bereits zu einer „Beruhigung“ geführt hat, wurde nicht speziell abgefragt. Auf den nachfolgenden Rängen folgen die Themen Rente 60 Prozent (77 Pro- zent), Soziales 57 Prozent (65 Prozent), Ausländer 54 Prozent (50 Prozent) und – weit abgeschlagen – die Wirtschafts- politik 39 Prozent (59 Prozent).
Interessant sind auch die Ergeb- nisse der Umfrage in bezug auf den zukünftigen Bundespräsidenten: 44 Prozent der Deutschen wünschen sich, daß Amtsinhaber Roman Herzog im Mai nächsten Jahres wiedergewählt wird. Die Beliebtheit von Herzog wird auch von Anhängern der SPD geteilt.
Nur 18 Prozent der Befragten stim- men für den SPD-Politiker Johannes Rau. Für die Bevölkerung ist auch die von den Politikern forcierte „Quoten- diskussion“ unerheblich: Nur 18 Pro- zent bevorzugen eine Frau an der Spit- ze des Staates und nur sechs Prozent einen Ostdeutschen. zyl