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Archiv "Medizinrecht: Empfehlenswert für breite Nutzergruppen" (21.05.2010)

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A 1024 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 20

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21. Mai 2010 Nicht umsonst wiegt der stabile

Band der „Geschichte der deutsch- sprachigen Dermatologie“ mehr als zwei Kilogramm: Auf etwa 750 Seiten, die jeweils in eine deutsche und eine englische Spalte unterteilt sind, wird in ihm die Entwicklung der Dermatologie samt ihrer euro- päischen Verflechtungen darge- stellt.

Anlässlich des 120-jährigen Ju- biläums ihrer Gründung im vergan- genen Jahr beauftragte die Deut- sche Dermatologische Gesellschaft (DDG) Prof. Albrecht Scholz vom Institut für Geschichte der Medizin der Technischen Universität Dres- GESCHICHTE

Europäische Einheit in der Dermatologie

den, dieses Werk zu verfas- sen, das die für die Grün- dungsphase der DDG cha- rakteristische wissenschaft- liche Einheit von Deutsch- land, Österreich, der Schweiz, Polen, Tsche- chiens, der Slowakei, Un-

garns und anderer Balkanländer darstellt. In der Tat durchzieht der europäische Gedanke die Beiträge der 25 internationalen Autoren zur Geschichte der Dermatologie in einzigartiger Form. Dabei zeigt sich, wie die Gemeinsamkeiten der- matologischer Forschung, Kran- kenversorgung und Lehre erst die

Gesundheit und Krankheit unterlie- gen in ihren vielfältigen Verflech- tungen einer Vielzahl unterschiedli- cher rechtlicher Regelungen, die beispielsweise die Würde des kran- ken Menschen wahren, seinen An- spruch auf Prävention oder ausrei- chende, angemessene Behandlung seiner Erkrankung im Rahmen des sozialen Netzes durch angemessen qualifizierte, ihrer Berufsordnung verpflichtete Ärzte sichern, Hilfen jenseits behandelbarer Situationen gewähren und die Beachtung seines in einer Verfügung dokumentierten Willens garantieren sollen. Für die MEDIZINRECHT

Empfehlenswert für breite Nutzergruppen

Rechtsberatung in diesem komple- xen Bereich hat sich innerhalb der Anwaltschaft der „Fachanwalt für Medizinrecht“ etabliert. Insbeson- dere an diese Gruppe wendet sich der von Dorothea Prütting unter Mitarbeit zahlreicher Fachleute aus Verwaltung und ärztlicher Selbst- verwaltung, Rechtsprechung und Hochschule – einige Autoren sind dem fachfremden Rezensenten durchaus als namhaft geläufig –her- ausgegebene Kommentar „Medi- zinrecht“. Auch für den versierten Fachmann dürfte dieser Kommen- tar sich als hilfreich erweisen für die durch sachkundige Kommenta- re geleitete Orientierung auf den unterschiedlichen Rechtsgebieten, die der facettenreichen Spezialisie- rung der Medizin und den hieraus resultierenden Anforderungen an

„Recht und Gesetz“ zu genügen suchen.

Mag der Kommentar auch vor- rangig Fachkreise ansprechen, so kann er darüber hinaus den Ange- hörigen der „Heil- und Hilfeberu- fe“, insbesondere Ärztinnen und Ärzten, erste Antworten geben auf einschlägige Fragen aus Bereichen wie Arbeitsrecht, Arzneimittelrecht, Arzthaftung, Berufsrecht, Embryo- nenschutz, Medizinprodukterecht,

hervorragenden Leistungen inner- halb der internationalen Dermatolo- gie hervorbringen konnten. Unter- mauert wird dies durch zahlreiche historische Abbildungen und geo- grafische Karten.

Interessierte Leser finden in dem Band auch detaillierte Berichte zum Aufstieg der Dermatologie nach Ende des Zweiten Weltkrieges, die bislang noch nicht zusammengetra- gen worden waren. Durch erneute Zusammenarbeit und Solidarität konnten damals nationale Grenzen überwunden werden, partiell selbst die Teilung von Ost- und West- deutschland. Für die dermatologi- sche Fachwelt dürfte das Werk ein medizinhistorischer Meilenstein sein. Eva Richter-Kuhlmann, Wolfgang Rose

Patientenverfügungsrecht oder Strafrecht, um nur einige prägnante Beispiele anzuführen. Der juristi- sche Laie wird bei dem Blick in den Kommentar neben den relevanten rechtlichen Bestimmungen ihre In- terpretation durch Fachleute lesen und sich dadurch vielleicht von vor- eiligen Entschlüssen abhalten las- sen. Natürlich soll der Blick in den Kommentar nicht die Beratung durch den Fachmann ersetzen.

In Rezensionen in der juristi- schen Fachliteratur mögen sich dif- ferenziertere, positive wie negative, Anmerkungen zum Kommentar be- finden. Der mit der medizinischen Forschung vertraute Rezensent be- merkt indessen, dass im Inhaltsver- zeichnis unter dem Stichwort „Kli- nische Prüfung“ lediglich auf die Bestimmungen des Medizinproduk- tegesetzes verwiesen wird. Dies ist umso erstaunlicher, als Rechtsfra- gen im Zusammenhang mit der kli- nischen Prüfung von Arzneimit- teln einschließlich der Rolle der Ethik-Kommissionen auf diesem Sektor nicht unerheblich zur Spe- zialisierung auf den Bereich „Me- dizinrecht“ mit der Etablierung entsprechender Kanzleien beige- tragen haben.

Insgesamt kann das Werk als ge- lungen bewertet und weiten Kreisen zur Nutzung empfohlen werden.

Elmar Doppelfeld Albrecht Scholz et al.

(Hrsg.): Geschichte der deutschsprachi- gen Dermatologie.

Deutsche Dermatologi- sche Gesellschaft 2009, Wiley-Blackwell, Berlin 2009, 746 Seiten, ge- bunden, 25 Euro

Dorothea Prütting (Hrsg.): Fachanwaltskom- mentar Medizinrecht. AMG, BÄO, BGB, GenDG, GOÄ, HWG, KHG, SGB V, XI, TPG, ZPO. Luchter- hand, Wolters Kluwer Deutschland, Köln 2010, 1531 Seiten, gebunden, 138 Euro

M E D I E N

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