Zu einem ersten Meinungsaustausch nach der Bundestagswahl trafen in Bonn Frau Antje Huber, Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Dr. med. Karsten Vilmar, und der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Prof. J. F. Volrad Deneke, zusammen. Zentrale Gesprächsthemen waren Fragen der ärztlichen Ausbildung und der im Sommer 1980 vorgelegte Entwurf eines sogenannten Gesundheitssi- cherstellungsgesetzes. Die Gesprächspartner vereinbarten, Einzelfragen in weite- ren Beratungen auf der Grundlage der jetzt in Bonn erzielten generellen Überein- stimmung zu vertiefen Foto: Munker NACHRICHTEN
Neufassung der Amtlichen Gebührenordnung
Der gemeinsame Ausschuß „Ge- bührenordnung" der Bundesärz- tekammer und der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung hat eine erste Stellungnahme zu dem vom Bundesminister für Arbeit und So- zialordnung vorgelegten Entwurf einer Neufassung eines „Gebüh- renverzeichnisses für ärztliche Leistungen" als Anlage zur ge- planten neuen Amtlichen Gebüh- renordnung für Ärzte erarbeitet.
Nach weiteren Beratungen unter anderem auch mit den im Präsi- dium des Deutschen Ärztetages vertretenen Organisationen und Verbänden, insbesondere auch den Berufsverbänden, gab der Vorstand der Bundesärztekammer eine Stellungnahme dem zustän- digen Ressort der Bundesregie- rung gegenüber ab.
Bei Erörterungen im Bundesar- beitsministerium am 28. Oktober sind bisher nur die von den Kran- kenkassen und Länderministerien vorgelegten Vorschläge beraten worden. Diskussionen über die Vorstellungen der Ärzteschaft, die sich besonders gegen die vom Bundesarbeitsminister angestreb- te Übernahme von vertragsrecht- lich einschränkenden Bestimmun- gen der vereinbarten kassenärztli- chen Gebührenordnung in eine neue Amtliche Gebührenordnung wenden, stehen noch aus und sol- len Anfang 1981 geführt werden.
Abschließende Beratungen und Stellungnahmen auch zum Lei- stungsverzeichnis werden nach Auffassung der Bundesärztekam- mer erst möglich sein, wenn die Überlegungen der Bundesregie- rung zu den „Allgemeinen Bestim- mungen" bekannt sind, die eine übergeordnete Bedeutung haben.
Erwähnt seien in diesem Zusam- menhang die Abdingbarkeit der Amtlichen Gebührenordnung, die Festsetzung der Höhe der Einfach- sätze und des Multiplikators, die das Gebührenvolumen einer als Rahmengebührenordnung gestal- teten Amtlichen Gebührenord- nung bestimmen. hpb
RHEINLAND-PFALZ
Requiem
nach Texten eines Arztes
Am 22. November 1980 wird im Dom zu Trier das „Requiem Cani- ceanum - von Heinz Heckmann aufgeführt. Den Text des Re- quiems verfaßte Dr. med. Heiner Martini, der zwanzig Jahre als Chefarzt des Brüderkrankenhau- ses in Trier tätig war. Das Requiem schrieb Dr. Martini 1977 nach dem Tode seiner Mutter in dem madei- rensischen Dorf Canico, nach dem das Requiem auch seinen Namen erhielt. Das Werk ist ein Auftrag der Stadt Trier an den Komponi- sten Heckmann, den das Land Rheinland-Pfalz 1977 mit einem Förderpreis ausgezeichnet hat.
Am 13. März 1980 war in der Basili- ka St. Matthias in Trier das Requi- em uraufgeführt worden. Es wur-
de so gut aufgenommen, daß sich der Landkreis Trier-Saarburg ent- schloß, in Verbindung mit der Stadt Trier und dem Saarländi- schen Rundfunk eine Schallplat- tenproduktion mitzufinanzieren.
(Die zwei Langspielplatten kön- nen zum Subskriptionspreis von 36 DM bei Dr. med. Heiner Martini, Auf Schwarzfeld 3, 5500 Trier-Ei- telsbach, oder auch beim Kompo- nisten Heinz Heckmann, Bergstra- ße 45, 5501 Butzweiler, bestellt werden). DÄ
In einem Satz
Prävention - 1979 sind in der Bun- desrepublik rund 3,5 Millionen Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern durchgeführt worden; mehr als 135 000 unter- suchte Kinder mußten weiterbe- handelt werden. Ml
2780 Heft 47 vom 20. November 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT